BT-Drucksache 14/6902

a) Unterrichtung durch die Bundesregierung -14/2812- Aktionsplan der Bundesr. zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen b) Antrag der Abg. Böhmer, Eichhorn, Falk, weiterer CDU/CSU -14/5093- Ankündigungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzen c) A der Abg. Bläss, Balt, Böttcher, weiterer Abg PDS -14/5455- Frauenrechte sind Menschenrechte - Gewalt gegen Frauen effektiv bekämpfen d) U durch BReg. -14/4170 1.1- "Weitere Maßn. zur Bekämpfung.." KOM (1998) 726 - C5 - 0123/1999/2125 (COS) - (EuB.EP 629)

Vom 12. September 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6902
14. Wahlperiode 12. 09. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/2812 –

Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Maria Eichhorn, Ilse Falk,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5093 –

Ankündigungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Monika Balt, Maritta Böttcher,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/5455 –

Frauenrechte sind Menschenrechte – Gewalt gegen Frauen effektiver
bekämpfen

d) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/4170 Nr. 1.1 –

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der
Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
„Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels“
KOM (1998) 726 – C5 – 0123/1999-1999/2125 (COS) – (EuB-EP 629)

Drucksache 14/6902 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

A. Problem
a) Die alltägliche Gewalt gegen Frauen wird in Deutschland seit dem Internati-

onalen Jahr der Frau (1975) thematisiert. UmGewalt gegen Frauen nachhaltig
undwirksam zu bekämpfen, hat die Bundesregierung denAktionsplan als Ge-
samtkonzept vorgelegt, das auch Länder und Kommunen in die Handlungs-
perspektive einbezieht. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen: Präventi-
on, Recht, Kooperation zwischen Institutionen und Projekten,Vernetzung von
Hilfsangeboten, Täterarbeit, Sensibilisierung von Fachleuten und Öffentlich-
keit sowie internationale Zusammenarbeit.

b) Die Antragsteller, die den vorgelegten Aktionsplan begrüßen, kündigen kriti-
sche Verfolgung der Umsetzung an. Die Bundesregierung soll aufgefordert
werden, über die Durchführung der Ankündigungen und Prüfvorhaben zu be-
richten, insbesondere über: Schulische Präventionsmaßnahmen, Erhebungen
zur Situation ausländischer Mädchen und Frauen, Prüfung eines neuen
Straftatbestandes für fortgesetzte häusliche Gewalt, Bewährung des Zeugen-
schutzprogramms, Umsetzung des Beschäftigungsschutzgesetzes, Abschie-
befrist für Opfer von Menschenhandel.

c) Die Antragsteller begrüßen den Aktionsplan der Bundesregierung, die Ein-
richtung der Arbeitsgruppe „Frauenhandel“ und den Entwurf eines Gewalt-
schutzgesetzes. Die Bundesregierung soll außerdem auf flächendeckende
Finanzierung der Beratungsstellen und Frauenhäuser hinwirken und einen
Vorschlag für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Beraterinnen und Berater
vorlegen. Häusliche Gewalt soll als Offizialdelikt verfolgt werden. Ferner
werden verschiedene Regelungen u. a. zum verbesserten Schutz von Opfern
von Frauenhandel, von Ausländerinnen, älteren Frauen und Behinderten vor
Gewalt gefordert.

d) Das Europäische Parlament fordert die Aufnahme einer Rechtsgrundlage in
den Vertrag für die Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen,
einschließlich des Frauenhandels und fordert zu verstärkten Anstrengungen
durch Rat, Kommission und Mitgliedstaaten gegen Frauenhandel auf. Die
polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit auch mit Herkunfts- und Ziellän-
dern, Europol und Interpol soll verbessert werden. Opfer des Frauenhandels
sollen kostenlose Unterstützung in den Bereichen Wohnen, ärztliche Betreu-
ung, Rechtsberatung etc. erhalten.

B. Lösung
Zu a)
Einstimmige Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 14/2812
und Annahme eines Entschließungsantrags der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PDS und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU
Zu b)
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP
Zu c)
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6902

Zu d)
Einstimmige Kenntnisnahme der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung – Drucksache 14/4170 Nr. 1.1 –

C. Alternativen
Annahme der Anträge zu den Buchstaben b und/oder c.

D. Kosten
Eine Kostenschätzung wurde nicht vorgenommen.

Drucksache 14/6902 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
a) in Kenntnis der Unterrichtungen auf Drucksachen 14/2812, 14/4170 Nr. 1.1

folgende Entschließung anzunehmen:
Der Deutsche Deutsche Bundestag stellt fest:
Um Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen, bedarf
es eines umfassenden Gesamtkonzeptes. Dieses hat die Bundesregierung mit
dem Aktionsplan vorgelegt. Schwerpunkte sind u. a. die Bereiche Prävention,
Recht, Kooperation zwischen Institutionen und Projekten, Vernetzung von
Hilfsangeboten und internationale Zusammenarbeit.
Die Bundesregierung setzt sich auf nationaler wie auf internationaler Ebene da-
für ein, dass Frauen zukünftig frei von jeglicher Gewalt leben können. Dazu ge-
hört auch die Bekämpfung des Menschenhandels. Diese ist eine besonders
menschenverachtende Form der Kriminalität. Die Opfer von Menschenhandel
sind überwiegend Frauen.
Da der Frauenhandel zu einem zunehmenden grenzüberschreitenden Problem
geworden ist, also eine internationale Form des organisierten Verbrechens dar-
stellt, erfordert seine Bekämpfung auch transnationale Lösungen. Dabei ist ins-
besondere der Bereich der Vereinten Nationen von großer Bedeutung.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung die Erarbeitung
eines VN-Protokolls gegen den Menschenhandel, insbesondere Frauen- und
Kinderhandel, im Rahmen der Verhandlungen zu einer Konvention der Verein-
ten Nationen gegen die Transnationale Organisierte Kriminalität unterstützt hat.
Der Deutsche Bundestag nimmt zur Kenntnis, dass die Verhandlungen zu die-
sem Protokoll nunmehr abgeschlossen sind und fordert die Bundesregierung
auf, dieses Protokoll so bald wie möglich zu zeichnen.
Insbesondere wird die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend aufgefordert, die Inhalte des Zusatzprotokolls allen betroffenen Institu-
tionen und Projekten in der Bundesrepublik Deutschland bekannt zu machen.
b) den Antrag auf Drucksache 14/5093 abzulehnen;
c) den Antrag auf Drucksache 14/5455 abzulehnen.

Berlin, den 4. Juli 2001

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Christel Riemann-Hanewinckel
Vorsitzende

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Ilse Falk
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Christina Schenk
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/6902

Bericht der Abgeordneten Renate Gradistanac, Ilse Falk,
Irmingard Schewe-Gerigk, Ina Lenke und Christina Schenk

I. Überweisung
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-

sache 14/2812
Die Unterrichtung der Bundesregierung – Drucksache 14/
2812 – wurde in der 93. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 16. März 2000 an den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und an den
Innenausschuss, den Rechtsausschuss und den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe zurMitberatung über-
wiesen.
b) Antrag auf Drucksache 14/5093
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 14/
5093 wurde in der 155. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 8. März 2001 an den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und an den
Innenausschuss, denRechtsausschuss, denAusschuss fürAr-
beit und Sozialordnung und den Ausschuss für Kultur und
Medien zur Mitberatung überwiesen.
c) Antrag auf Drucksache 14/5455
Der Antrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/5455
wurde in der 155. Sitzung des Deutschen Bundestages am
8. März 2001 an den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und an den
Innenausschuss, denRechtsausschuss, denAusschuss fürAr-
beit und Sozialordnung und den Ausschuss für Gesundheit,
den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und
den Ausschuss fürMenschenrechte und humanitäre Hilfe zur
Mitberatung überwiesen.
d) Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-

sache 14/4170 Nr. 1.1
DieVorlagewurdemitDrucksache 14/4170 vom29. Septem-
ber 2000 gemäß § 93 Abs. 1 GO-BT dem Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführendenBera-
tung und an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und den Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-

sache 14/2812
Seit dem Internationalen Jahr der Frau 1975 wird die alltägli-
che Gewalt gegen Frauen, insbesondere die Gewalt durch
den Partner, die zuvor als „Privatsache“ ein Tabuthema war,
thematisiert. Andere Gewaltformen rückten in den 80er und
90er Jahren außerdem in den Blick: z. B. Frauenhandel,
Missbrauch von Mädchen und Jungen, sexuelle Belästigung
am Arbeitsplatz. Zur nachhaltigen und wirksamen Bekämp-
fung von Gewalt gegen Frauen hat die Bundesregierung den
Aktionsplan als Gesamtkonzept vorgelegt. Das Gesamtkon-
zept schließt unvermeidlich auchZuständigkeitsbereiche von
Ländern und Kommunen ein. Die Schwerpunkte liegen in

den folgenden Bereichen: Prävention, Recht, Kooperation
zwischen Institutionen und Projekten, Vernetzung von
Hilfsangeboten, Täterarbeit, Sensibilisierung von Fachleuten
und Öffentlichkeit sowie Verstärkung und Verbesserung der
internationalen Zusammenarbeit.
b) Antrag auf Drucksache 14/5093
Die Fraktion der CDU/CSU als Antragstellerin begrüßt den
vorgelegtenAktionsplan. Der Deutsche Bundestagwerde die
Umsetzung kritisch verfolgen, da wenig konkrete Aussagen
hinsichtlich der Finanzierung gemacht wurden. Die Bundes-
regierung soll aufgefordert werden, über die Durchführung
der Ankündigungen und Prüfvorhaben im Aktionsplan zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu berichten. Von be-
sonderem Interesse seien dabei: Schulische Präventionsmaß-
nahmen gegen sexuelle Gewalt, Erhebungen zur Situation
ausländischer Mädchen und (insbesondere älterer) Frauen,
Prüfung der Schaffung eines neuen Straftatbestandes für fort-
gesetzte häusliche Gewalt, Bewährung der Regelungen des
Zeugenschutzprogramms, Umsetzung des Beschäftigungs-
schutzgesetzes, Abschiebefrist für Opfer von Menschenhan-
del. Die Bundesregierung soll demDeutschenBundestag den
Entwurf des Gewaltschutzgesetzes vorlegen.
c) Antrag auf Drucksache 14/5455
Auch die Fraktion der PDS begrüßt denAktionsplan der Bun-
desregierung; positiv bewertet wird auch die Einrichtung der
Arbeitsgruppe „Frauenhandel“ und die Vorlage eines
Gewaltschutzgesetzes. Die Bundesregierung soll in Zusam-
menarbeit mit den Ländern auf eine flächendeckende Finan-
zierung der Beratungsstellen, Notrufe und Frauenhäuser
hinwirken und einen Vorschlag für ein Zeugnisverweige-
rungsrecht für Beraterinnen und Berater vorlegen. Häusliche
Gewalt soll als Offizialdelikt verfolgt werden. Der Erlass
verschiedener Regelungen u. a. zum verbesserten Schutz von
Opfern von Frauenhandel, von Ausländerinnen, älteren
Frauen und Behinderten vor Gewalt wird gefordert.
Schnellstmöglich soll ein Gesetzentwurf zur Ratifizierung
des Zusatzprotokolls zumFrauenrechtsübereinkommen (CE-
DAW) eingebracht werden.
d) Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-

sache 14/4170 Nr. 1.1
Das Europäische Parlament fordert die Aufnahme einer
Rechtsgrundlage in den Vertrag für die Bekämpfung jegli-
cher Form von Gewalt gegen Frauen, einschließlich des
Frauenhandels und fordert verstärkte Anstrengungen seitens
des Rates, der Kommission und der Mitgliedstaaten gegen
Frauenhandel. Die polizeiliche und justizielle Zusammenar-
beit auch mit Herkunfts- und Zielländern, mit Europol und
Interpol soll verbessert werden. Das EP setzt sich dafür ein,
dass den Opfern des Frauenhandels seitens der Mitgliedstaa-
ten kostenlose Unterstützung in den folgenden Bereichen ge-
währt wird: Wohnen, ärztliche und psychologische Betreu-
ung, Rechtsberatung und -beistand bei Gerichtsverfahren,
sichere und freiwillige Reintegration in das Herkunftsland
oder Integration im Aufenthalts- oder einem Bestimmungs-
land.

Drucksache 14/6902 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

a) Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-
sache 14/2812

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 65. Sitzung
am 15. November 2000 beraten und einstimmig empfohlen,
die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss
fürMenschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage
in seiner 38. Sitzung am 17. Mai 2000 beraten und einstim-
mig empfohlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen.
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am
7. Juni 2000 beraten und einstimmig die Kenntnisnahme
empfohlen.
b) Antrag auf Drucksache 14/5093
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 64. Sitzung am
4. Juli 2001 beraten und empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP gefasst.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat die Vor-
lage in seiner 96. Sitzung am 4. Juli 2001 beraten und emp-
fohlen, denAntrag abzulehnen. Der Beschluss wurdemit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und der FDP gefasst.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 93. Sitzung
am 4. Juli 2001 beraten und empfohlen, den Antrag abzuleh-
nen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN, FDP und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU gefasst.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage in
seiner 52. Sitzung am 4. April 2001 beraten und die Ableh-
nung des Antrags empfohlen. Der Beschluss wurde mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP gefasst.
c) Antrag auf Drucksache 14/5455
Der Ausschuss für Gesundheit hat den Antrag in seiner
102. Sitzung am 4. Juli 2001 beraten und die Ablehnung
empfohlen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Abwesenheit
der Fraktion der FDP gefasst.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat den An-
trag in seiner 96. Sitzung am 4. Juli 2001 beraten und die Ab-
lehnung empfohlen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS ge-
fasst.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 93. Sitzung
am 4. Juli 2001 beraten und die Ablehnung empfohlen. Der
Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS gefasst.
DerAusschuss fürMenschenrechte und humanitäreHilfe
hat denAntrag in seiner 59. Sitzung am 4. April 2001 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Abwesenheit der
Fraktion der PDS die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 64. Sitzung
vom 4. Juli 2001 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS empfohlen,
den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat auf eineMitberatung verzichtet.
d) Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-

sache 14/4170 Nr. 1.1
DerRechtsausschuss hat in seiner 72. Sitzung am7. Februar
2001 einstimmig beschlossen, die Vorlage zur Kenntnis zu
nehmen. DerAusschuss fürMenschenrechte und humani-
täre Hilfe hat in seiner 49. Sitzung am 8. November 2000
einstimmig beschlossen, die Kenntnisnahme der Vorlage zu
empfehlen. DerAusschuss fürwirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung hat die Vorlage in seiner Sitzung
am 8. November 2000 beraten und zur Kenntnis genommen.

IV. Inhalt der Ausschussberatungen
DieBundesregierung berichtete einführend über die Umset-
zung des Aktionsprogramms.Man habe versucht, eine Struk-
tur zu schaffen, die auch die Länder, Kommunen etc. in die
Handlungsperspektive einbezieht. Im April 2000 habe die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von häusli-
cher Gewalt gegen Frauen ihre Arbeit aufgenommen. Man
wolle insbesondere die Zusammenarbeit von Justiz, Polizei
etc. voranbringen, wobei einige Erfolge zu verzeichnen
seien. DieWirkung desAktionsplans auf Bundesebene hänge
auch von den Aktivitäten der Länder ab, die teilweise bereits
mit der Arbeit begonnen hätten. Besondere Bedeutung
komme der Prävention zu. Wie im Aktionsplan angekündigt,
sei ein Sonder-Eltern-Brief zum Thema sexuelle Gewalt ge-
gen Kinder veröffentlicht worden, und die Kampagne zur ge-
waltfreien Erziehung werde fortgesetzt. Ein Elterntelefon sei
aufgebaut worden, ein Kinder- und Jugendtelefon gebe es be-
reits. Die Möglichkeit anonymer Kontaktaufnahme auch für
Eltern sei ein wichtiger Schritt. Viele Punkte des Aktionspla-
nes seien in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für ge-
sundheitliche Aufklärung in Angriff genommen worden. Ein
Präventions-/Fortbildungsprojekt für Schülerinnen, was
auch im Antrag der Fraktion der CDU/CSU angesprochen
werde, werde im Herbst mit einer Finanzausstattung von ca.
2 Mio. DM gestartet. Auch die imAktionsplan angekündigte
Organisationsstelle zur Koordinierung der Interessen von
Frauen mit Behinderungen sei eingerichtet und habe seit
Herbst 1999mit finanzieller Unterstützung desMinisteriums
die Arbeit aufgenommen. Zum Thema Gewalt gegen Ältere
im persönlichen Nahraum habe es eine bundesweite Fachta-
gung gegeben. Zur Verbesserung der rechtlichen Situation
wurde auf die Gesetzgebung zum Gewaltschutz als einen
zentralen Punkt des Aktionsplanes und die hierzu durchge-
führte Anhörung verwiesen. Voraussichtlich könne das Ge-
setz 2002 in Kraft treten. Zu den Bereichen des Aktionsplans
gehöre auch der Täter-Opfer-Ausgleich, das Gesetz zur Ge-
waltfreien Erziehung, die Novellierung von § 19 AuslG und
die Verwaltungsvorschrift zur geschlechtsspezifischen Ver-
folgung. Diese Problematik müsse aber im Lichte der Ergeb-
nisse der Zuwanderungskommission noch intensiver über-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/6902

Berlin, den 4. Juli 2001

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Ilse Falk
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Christina Schenk
Berichterstatterin

dacht werden. ZumBeschäftigtenschutzgesetzwolleman die
Umsetzung kontrollieren und habe dementsprechende Um-
fragen gemacht; solche gebe es auch in den Landesverwal-
tungen. Zum Thema Kooperation wurde ausgeführt, dass das
ForumKriminalprävention am 1. Juli 2001 gegründet wurde.
Ebenfalls gegründet wurde ein neues Interventionsprojekt in
Schleswig-Holstein und eine Clearing-Stelle in Berlin. Es
gebe seit Januar 2000 eine wissenschaftliche Begleitung der
Interventionsprojekte, die Evaluierung auf Seiten der Opfer
und Täter beinhalte. Das BKA initiiere Fortbildungen zum
Thema Menschenhandel; das Bundesministerium der Justiz
habe eine bundesweite Handreichung zum Schutz kindlicher
Opfer/Zeugen im Strafverfahren vorgelegt. Zur internationa-
len Zusammenarbeit wurde erläutert, dass der Ratifikations-
prozess des CEDAW-Zusatzprotokolls im Gange sei. In Pa-
lermo habe die Bundesregierung ein Zusatzprotokoll
Frauenhandel gezeichnet. Seit 1. Januar 2000 gebe es ein Be-
handlungskonzept für traumatisierte Flüchtlingsfrauen. Das
DAPHNE-Programm sei seit April 2000 ausgeschrieben,
und für verschiedene deutsche Projekte werdeman die gefor-
derte Kofinanzierung gewähren.
DieFraktion der SPDwertete als bedeutsam, dass es in dem
Plan nicht um individuelle Hilfsangebote gehe, sondern um
strukturelle Veränderungen. Auch das ressortübergreifende
Arbeiten sei positiv hervorzuheben. Die Arbeitsgruppen und
sonstige Kooperationen mit den Ländern bildeten die Vo-
raussetzungen für bundesweite Kampagnenfähigkeit. Man
halte den Schwerpunkt der Prävention für ganz besonders
wichtig. Sehr positiv sei in diesem Zusammenhang das Ge-
setz gegen Gewalt in der Erziehung und die damit verbun-
dene Stärkung der Erziehungskompetenz. Das Gewalt-
schutzgesetz sei auf demWege der Verabschiedung. Man sei
erstaunt gewesen, dass es für die Änderung des § 19 AuslG
kein Einvernehmen im Plenum gegeben habe, aber man sei
froh, dass man mit der Mehrheit einen Fortschritt für die aus-
ländischen Frauen habe erreichen können.
Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNENwurden
die bereits erreichten Fortschritte betont, z. B. beim Ge-
waltschutzgesetz. Zum Thema geschlechtsspezifische Ver-
folgung sei bemerkenswert, welche Vorschläge die Ein-
wanderungskommission mache, die eine Änderung im
Ausländerrecht vorschlage, statt der bisherigen Duldung im
Einzelfall. Der Antrag der Fraktion der PDS sei sehr enga-
giert und setze sich mit vielen Punkten auseinander, die man
auch wichtig finde. Allerdings seien an einigen Stellen keine
Zuständigkeiten des Bundes gegeben.Wichtig sei allerdings,
dass gerade in den neuen Bundesländern z. B. eine Anschub-
finanzierung für Frauenhäuser erfolgte. Der Bund solle aber
keine zusätzliche Aufgaben übernehmen.

Seitens der Fraktion der CDU/CSU wurde ausgeführt, die
Union habe immer die Bedeutung und Wichtigkeit des Akti-
onsplans unterstrichen. Er greife viele Punkte mit dem Ziel
auf, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Es gebe eine Fülle
von sinnvollen Prüfaufträgen und die Aufforderung, Gesetze
vorzulegen, was die Fraktion der CDU/CSU auch zum An-
lass genommen habe, einen Antrag zu formulieren. Die An-
kündigungs- und Prüfaufträge müssten umgesetzt werden.
Trotz des Berichtes der Bundesregierung über die Umset-
zung halte man den Antrag aufrecht, da man gern über den
Fortgang der begonnenen Gutachten, Erhebungen etc. unter-
richtet werden würde. Die Forderung nach Vorlage eines Ge-
setzentwurfs zum Gewaltschutz sei zwar mit der Vorlage im
engeren Sinne überholt, aber da das Thema jedenfalls noch
nicht abschließend behandelt wurde, halte man auch an die-
sem Punkt fest, um den Fortgang zu überwachen. Zum An-
trag der Fraktion der PDS wurde bemerkt, dieser gehe in vie-
len Punkten zu weit, weshalb man ihn ablehne. Die EU-
Vorlage sei für das Thema Menschenhandel wichtig; dieses
spiele gerade im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen
eine große Rolle. Man nehme sie zur Kenntnis.
DieFraktion der PDS erklärte ebenfalls, sie begrüße den Ak-
tionsplan. Die Bundesregierung habe zu Recht zwei Aspekte
hervorgehoben, nämlich die Zusammenarbeitmit denLändern
und den Bereich internationale Zusammenarbeit. Ein wichti-
ger Punkt sei jedoch auch die Fortführung der Finanzierung
der Frauenhäuser, Notrufe undBeratungsstellen. Dies sei zwar
nicht Bundesangelegenheit, abermanmüsse Einfluss nehmen,
um Tendenzen entgegenzuwirken, die diesen Einrichtungen
im Hinblick auf das kommende Gewaltschutzgesetz weniger
Unterstützung gewähren wollen. Die Beraterinnen sollten ein
Zeugnisverweigerungsrecht erhalten. Auch der internationale
Bezug sei sehr wichtig, wobei die Kritik des CEDAW-Aus-
schusses erwähnt wurde. Deutlich sei geworden, dass es beim
Schutz von Migrantinnen und von Frauen in der Familie die
größten Lücken gebe. Trotz der Änderung des § 19 AuslG
seienwegen der Lücken innerhalb der ersten 2 Jahre nochVer-
besserungen notwendig. Die geschlechtsspezifischen Ver-
folgungsgründe bliebenmit den Berichten der Zuwanderungs-
kommission auf der Tagesordnung. Die Fraktion der PDS trete
bekanntermaßen für eine gesetzlicheÄnderung ein.
Die Fraktion der FDP erklärte, sie wolle alle Maßnahmen
unterstützen, die zur Verbesserung der Situation der betroffe-
nen Frauen wirksam werden könnten. Schon vor geraumer
Zeit habe die Fraktion einen eigenen Entwurf eines Zuwan-
derungsgesetzes vorgelegt, und man sei nun gespannt, inwie-
weit dieser mit den Vorschlägen der Zuwanderungskommis-
sion übereinstimme. Man habe bei der Änderung des § 19
Ausländergesetz auch die Sozialhilfebezieherinnen berück-
sichtigt und damit bei der Hilfestellung für die betroffenen
Frauen mitgewirkt.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/6902

Anlage

EUROPÄISCHES PARLAMENT
SITZUNGSPERIODE 2000–2001

IN DER SITZUNG VOM

ANGENOMMENER TEXT

19. Mai 2000

Drucksache 14/6902 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

2 /PE 290.466 \\epades\pv_seanc\provisoi\adoptes\00-05-19de.doc

Bekämpfung des Frauenhandels

A5-0127/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission an den
Rat und das Europäische Parlament "Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des
Frauenhandels“ (KOM(1998) 726 – C5-0123/1999 – 1999/2125(COS))

Das Europäische Parlament,

- In Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(1998) 726 – C5-0123/1999),
- unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 11. Juni 1986 zur Gewalt gegen Frauen1,

vom 14. April 1989 zur Ausbeutung von Prostituierten und zum Menschenhandel2, vom
16. September 1993 zum Frauenhandel3, vom 18. Januar 1996 zum Menschenhandel4 und
vom 16. September 1997 zur Notwendigkeit einer Kampagne in der Europäischen Union
zur vollständigen Ächtung der Gewalt gegen Frauen5,

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 1997 zu der Mitteilung der
Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament über den Frauenhandel mit
dem Ziel der sexuellen Ausbeutung (KOM(96) 567 – C4-0638/96)6,

- unter Hinweis auf das UN-Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW), insbesondere Artikel 6 dieses
Übereinkommens, die UN-Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (1993)
und die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989),

- unter Hinweis auf die Schlußerklärung und die Aktionsplattform der Vierten
Weltfrauenkonferenz der UN im September 1995 in Peking, insbesondere den kritischen
Problembereich D,

- unter Hinweis auf die Ministererklärung zu europäischen Leitlinien für wirksame
Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Frauenhandel mit dem Ziel der
sexuellen Ausbeutung (Den Haag, 24. bis 26. April 1997) und die Tatsache, daß nur ein
Mitgliedstaat einen nationalen Berichterstatter zum Thema der Bekämpfung des
Frauenhandels bestellt hat,

- unter Hinweis auf die vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die
Europäische Union angenommene Gemeinsame Maßnahme vom 24. Februar 1997
betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von
Kindern7, mit der sich die Mitgliedstaaten verpflichteten, ihre nationalen
Rechtsvorschriften zu überprüfen, eine Reihe von Vergehen als Straftatbestände
einzustufen und Strafen für den Menschenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung
einzuführen,
1 ABl. C 176 vom 14.7.1986, S. 73.
2 ABl. C 120 vom 16.5.1989, S. 352.
3 ABl. C 268 vom 4.10.1993, S. 141.
4 ABl. C 32 vom 5.2.1996, S. 88.
5 ABl. C 304 vom 6.10.1997, S. 55.
6 ABl. C 14 vom 19.1.1998, S. 39.
7 ABl. L 63 vom 4.3.1997, S. 2.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/6902

\\epades\pv_seanc\provisoi\adoptes\00-05-19de.doc PE 290.466\ 3

- unter Hinweis auf die am 23. April 1997 von der Parlamentarischen Versammlung des
Europarates angenommene Empfehlung 1325 (1997),

- unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat am 16. und 17. Juni 1997 in Amsterdam
angenommenen Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität1,

- unter Hinweis auf die Internationale Konferenz zum Frauenhandel, die am 20. und 21.
Oktober 1998 in Wien veranstaltet wurde,

- unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat am 3. Dezember 1998 in Wien
angenommenen Aktionsplan zur bestmöglichen Umsetzung der Bestimmungen des
Vertrags von Amsterdam über den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts2,

- unter Hinweis auf den Beschluß Nr. 293/2000/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 24. Januar 2000 zur Annahme eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft
(Daphne - Programm) (2000-2003) über vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen3,

- unter Hinweis auf die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere vom 15.
und 16. Oktober 1999,

- unter Hinweis auf den am 19. Juni 1999 in Köln verabschiedeten Stabilitätspakt für
Südosteuropa,

- unter Hinweis auf die von der Parlamentarischen Versammlung der OSZE im Juli 1999
angenommene Resolution zum Frauen- und Kinderhandel,

- unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zur Vorbeugung, Bekämpfung und
Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, mit dem
das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden
organisierten Verbrechens vervollständigt wird,

- unter Hinweis auf das Ergebnis der öffentlichen Anhörung vom 23. Februar 2000 zur
Bekämpfung des Frauenhandels,

- gestützt auf Artikel 47 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit

sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz
und innere Angelegenheiten (A5-0127/2000),

A. unter Hinweis darauf, daß Schätzungen der UN und des IOM zufolge vier Millionen
Menschen weltweit Opfer von Menschenhandel sind und alljährlich 500.000 Opfer der
Schlepper nach Westeuropa gelangen; unter Hinweis darauf, daß die Zahl der Opfer
sämtlichen Indikatoren zufolge im Anstieg begriffen ist und die Ströme aus den mittel- und
osteuropäischen Ländern – zusätzlich zu den bereits bestehenden Zustrom aus
Lateinamerika, der Karibik und Asien – dramatisch zugenommen haben,

B. in der Erwägung, daß im allgemeinen niemand sich frei für die Prostitution als Lebensform

1 ABl. C 251 vom 15.8.1997, S. 1.
2 ABl. C 19 vom 23.1.1999, S. 1.
3 ABl. L 34 vom 9.2.2000, S. 1.

Drucksache 14/6902 – 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

4 /PE 290.466 \\epades\pv_seanc\provisoi\adoptes\00-05-19de.doc

entscheidet, sondern daß diese eine Phänomen darstellt, das eng mit den wirtschaftlichen,
sozialen, politischen und kulturellen Möglichkeiten der Frauen in einer gegebenen
gesellschaftlichen Wirklichkeit zusammenhängt; daß diejenigen, die sie ausüben, auf die
eine oder andere Weise dazu gezwungen werden und daß sexuelle Ausbeutung ein
Verbrechen ist; ferner in der Erwägung, daß es notwendig ist, dem Kampf gegen die
Zwangsprostitution und den Menschenhandel, insbesondere den Frauenhandel, zum
Zwecke der sexuellen Ausbeutung größere Anstrengungen und umfangreichere Mittel zu
widmen,

C. in der Erwägung, daß viele Opfer des Menschenhandels von internationalen Banden
gekidnappt wurden, während andere von ihren Familien verkauft oder mit falschen
Versprechungen bezüglich eines Arbeitsplatzes weggelockt wurden,

D. in der Erwägung, daß Frauen und Kinder besonders verwundbar für diese moderne Form
der Sklaverei sind, die die sexuelle Ausbeutung einschließt; unter Hinweis darauf, daß die
Opfer aller elementaren Rechte beraubt sind, keinen Rechtsstatus besitzen und durch
Drohungen und Gewalt in einen Zustand extremer Abhängigkeit gezwungen werden,

E. in der Erwägung, daß viele Frauen, die Opfer des Menschenhandels wurden, sich heute auf
dem Gebiet der Europäischen Union befinden, wobei die allermeisten von ihnen keinerlei
Zugang zu sozialem Schutz haben,

F. unter Hinweis darauf, daß auch andere Bereiche als die Sexindustrie am Menschenhandel
generell und am Frauen- und Kinderhandel im besonderen beteiligt sind,

G. in der Erwägung, daß der Frauenhandel ein Zweig der organisierten Kriminalität ist, in
dem hochorganisierte Netze riesige Gewinne aus der Ausbeutung von Menschen erzielen,
wobei diese Netze oftmals an anderen kriminellen Aktivitäten wie dem Drogen- und
Waffenhandel beteiligt sind und nur verhältnismäßig geringe Strafen befürchten müssen,

H. in der Erwägung, daß die Gewalt und die seelische Grausamkeit gegen die Opfer wie auch
die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen konkurrierenden Banden zugenommen
haben,

I. in der Auffassung, daß das in den meisten Mitgliedstaaten geltende direkte oder indirekte
Verbot der Prostitution einen von kriminellen Organisationen beherrschten Schwarzmarkt
schafft, durch den die betroffenen Personen, vor allem die Einwanderer, der Gewalt und
der Ausgrenzung ausgesetzt werden,

J. in der Erwägung, daß der Kampf gegen den Menschenhandel im Vertrag von Amsterdam
(Artikel 29 EUV) als Zielvorgabe für die Verwirklichung eines Raums der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts festgeschrieben worden ist,

K. in der Erwägung, daß die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere ein
klares Mandat für ein Vorgehen der Europäischen Union zur Bekämpfung des
Menschenhandels, insbesondere der sexuellen Ausbeutung von Frauen wie von Kindern,
enthalten, da es sich hier um einen der Bereiche handelt, in dem die Anstrengungen
gebündelt werden sollten, um sich zügig und mit Vorrang auf gemeinsame Definitionen,
Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafen zu einigen,

L. in der Erwägung, daß die Justizminister in der Ministererklärung von Den Haag vom 26.
April 1997 alle Mitgliedstaaten aufgefordert haben, einen nationalen Berichterstatter zu
bestellen, der die jeweilige Regierung über die Entwicklungen bei Umfang, Natur und
Methoden des Frauenhandels unterrichten soll,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 – Drucksache 14/6902

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M. in der Erwägung, daß der Europäische Rat in Tampere seine Entschlossenheit bekräftigt
hat, die illegale Einwanderung zu bekämpfen, indem gegen diejenigen vorgegangen
werden soll, die für Menschenhandel und die wirtschaftliche Ausbeutung von Migranten
verantwortlich sind, und den Erlaß von Rechtsvorschriften forderte, mit denen schwere
Strafen zur Ahndung dieses Verbrechens eingeführt werden,

N. unter Hinweis darauf, daß die abgegebenen Verpflichtungen und politischen Erklärungen
nicht angemessen in Strafrechtsvorschriften umgesetzt worden sind; in der Erwägung, daß
das Fehlen spezifischer Rechtsvorschriften zum Frauenhandel in einigen Mitgliedstaaten
und beitrittswilligen Ländern, die unterschiedlichen Rechtssysteme und die fehlende
Zusammenarbeit innerhalb der und zwischen den Justizbehörden in den Herkunfts-,
Transit- und Zielländern den Schleppern Straflosigkeit garantieren,

O. unter Hinweis darauf, daß das Fehlen einer gemeinsam vereinbarten Definition des
Menschenhandels ein großes Hindernis für ein in sich schlüssiges Vorgehen und
Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Verbrechens ist,

P. unter Hinweis darauf, daß die verfügbaren völkerrechtlichen Instrumente, insbesondere das
UN-Übereinkommen von 1949 über die Bekämpfung des Menschenhandels und der
Ausbeutung der Prostitution, unzureichend sind und es kein internationales
Rechtsinstrument gibt, das sämtliche Aspekte des Menschenhandels abdeckt; die
Einstufung solcher Instrumente als unzureichend ist auch auf einen Mangel an politischen
Willen und Engagement zurückzuführen, diese Fragen vorrangig zu behandeln,

Q. unter Hinweis darauf, daß der Frauenhandel ein komplexes Phänomen ist und Aspekte
umfaßt wie Menschenrechtsverletzungen, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität,
die Einwanderungs- und Visapolitik, die Ungleichheit der Geschlechter, Armut und sozio-
ökonomische Unterschiede in und zwischen einzelnen Ländern; mit der Feststellung, daß
ein Konsens über die Notwendigkeit eines multidisziplinären Ansatzes unter Einbeziehung
sämtlicher Faktoren und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit zwischen
Herkunfts-, Transit- und Zielländern besteht,

R. in der Erwägung, daß die Europäische Union die Koordinierung und Kohärenz ihrer
Aktivitäten innerhalb verschiedener internationaler Foren wie den Vereinten Nationen,
dem Europarat, der OSZE, dem Peking-Revisionsprozeß, dem Stabilitätspakt für
Südosteuropa und der G8 sicherstellen muß,

1. verurteilt den Frauen- und Kinderhandel als unvertretbare Verletzung von grundlegenden
Menschenrechten und folglich als kriminelle Handlung und betont, daß solche
Verletzungen zunehmend und wiederholt auf EU-Gebiet begangen werden;

2. begrüßt die Mitteilung der Kommission, mit der das Engagement bekräftigt wird, der
Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels weiterhin eine bevorrechtigte Rolle auf der
politischen Tagesordnung der Union einzuräumen, und erwartet praktische
Aktionen/Initiativen;

3. verweist auf die Verknüpfungen zwischen dem Menschenhandel, der Migration und der
Asylpolitik; fordert die Kommission auf, das Ausmaß zu analysieren, in dem
Einwanderungsgesetze und –praktiken in der Europäischen Union zum Handel beitragen,
und fordert einen spezifischen Ansatz bei der Bekämpfung des Frauenhandels über die
Themen der illegalen Zuwanderung Migration hinaus;

4. fordert die Kommission nachdrücklich auf, zur Bekämpfung des Menschenhandels zum

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Zwecke der sexuellen Ausbeutung alle Möglichkeiten der Artikel 30, 31 und 34 des EU-
Vertrags zu nutzen;

5. fordert die Regierungskonferenz auf, in den Vertrag eine klare Rechtsgrundlage für die
Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen, einschließlich des Frauenhandels,
aufzunehmen und gleichzeitig die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in den
Gemeinschaftspfeiler einzubinden, um eine größere Kohärenz der Rechtsvorschriften und
stärkere demokratische Kontrollen zu erreichen;

6. empfiehlt eine gemeinsame EU-Politik, die sich auf die Ausarbeitung eines Rechtsrahmens
und die Durchsetzung der Rechtsvorschriften sowie auf Gegenmaßnahmen, Prävention,
strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung der Täter sowie auf den Schutz und die
Unterstützung der Opfer konzentriert;

7. glaubt, daß eine eindeutige und harmonisierte Definition des Begriffes "Frauenhandel" eine
Voraussetzung für eine effektive Bekämpfung des Frauenhandels ist und daß eine solche
Definition neben der Zwangsprostitution und der sexuellen Ausbeutung alle
sklavereiähnlichen Praktiken, z.B. Zwangsarbeit und Zwangsheirat, abdecken sollte;

8. fordert die Mitgliedstaaten und die beitrittswilligen Länder auf,
� Frauenhandel und damit zusammenhängende sklavereiähnliche Praktiken in ihren

Rechtsvorschriften als Verbrechen einzustufen und die Durchsetzung der bestehenden
Rechtsvorschriften zu gewährleisten,

� die Koordinierung auf nationaler Ebene zu verbessern und eine zentrale Behörde zur
Bekämpfung des Schlepperwesens und damit einhergehender Verbrechen einzusetzen,

� Polizeieinheiten zur Bekämpfung des Menschenhandels einzusetzen bzw. zu
verstärken,

� ihre Berichterstattungsmechanismen und die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts-,
Transit- und Zielländern, Europol und Interpol sowie in bezug auf die Ermittlungen
und die Gerichtsverfahren zu verbessern, um Netze, die für Menschenhandel und
andere kriminelle Aktivitäten verantwortlich sind, zu entdecken und zu zerschlagen,
wobei der Geldwäsche besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist,

� alljährlich über die in den genannten Bereichen erzielten Fortschritte Bericht zu
erstatten;

9. fordert die Kommission auf, im Anschluß an die mangelhafte Umsetzung der
Gemeinsamen Maßnahme von 1997 und im Einklang mit den Schlußfolgerungen von
Tampere spezifische Vorschläge zur Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften
und der Ermittlungs- und Strafverfolgungsmethoden zu formulieren, um folgendes zu
gewährleisten:

� eine harmonisierte Definition des Begriffes "Menschenhandel", die eine vergleichbare
Einstufung dieses Straftatbestands in sämtlichen Mitgliedstaaten gestattet,

� effektive, verhältnismäßige und abschreckende Strafen gegen Schlepper,
� extraterritoriale Jurisdiktion und Auslieferung für den Straftatbestand des

Menschenhandels,
� Beschlagnahme der Einkünfte aus kriminellen Aktivitäten und gesetzliche

Möglichkeit der Entschädigung und Wiedergutmachung für die Opfer wegen der
erlittenen wirtschaftlichen, physischen und psychischen Schäden,

� Entkriminalisierung der Opfer von Menschenhandel, einschließlich ihrer
Entkriminalisierung für die Verwendung falscher Visa bzw. Dokumente aufgrund

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 – Drucksache 14/6902

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ihrer traumatischen Situation, sowie Verbot jedweder Form der Internierung der Opfer
in Haftanstalten,

� Maßnahmen im Bereich des Opfer- und Zeugenschutzes und des Schutzes der
Familienangehörigen von Zeugen auch im Herkunftsland und eine Sicherheitsgarantie
für Frauen, die als Zeugen aussagen oder aussagen wollen,

� Möglichkeit für Nichtregierungsorganisationen, Gerichtsverfahren im Namen der
Opfer anzustrengen,

� Umkehrung der Beweislast in Gerichtsverfahren wegen mutmaßlicher Straftaten des
Menschenhandels in einer Weise, daß sie dem mutmaßlichen Händler aufgebürdet
wird und zwar in Übereinstimmung mit den nationalen Verfassungen,

� Verzicht darauf, bei Opfern von Frauenhandel eine Eintragung in das
Vorstrafenregister oder in öffentlichen bzw. privaten Dokumenten vorzunehmen, und
Festlegung des Grundsatzes, daß der Opferstatus auf keine Weise gegen den
Betreffenden oder seine Familienangehörigen verwendet werden darf, insbesondere
was die uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit, freie Niederlassung
und auf Suche nach einer entlohnten Tätigkeit betrifft,

� absolute Vertraulichkeit der ärztlichen und psychologischen Gutachten, die nur auf
Antrag der betroffenen Person erstellt werden dürfen und die mit einer angemessenen
vorherigen und nachherigen Beratung einhergehen müssen,

� eine Analyse des Phänomens und der derzeit bestehenden Instrumente zu seiner
Bekämpfung einschließlich konkreter Daten und Schätzungen - Zahl, Herkunft, Alter
und Geschlecht der betroffenen Personen, Vergleich der Strafgesetze,

� eine Darlegung der Probleme, die bei der Identifikation und den Bemühungen zur
Zerschlagung der Netze und bei der Ermittlung der möglichen Verbindungen
zwischen den verschiedenen Mafiaorganisationen auftreten,

� eine konkrete Bilanz der polizeilichen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit
den Drittländern, insbesondere den beitrittswilligen Ländern, sowie eine Übersicht
über die Betreuungsmöglichkeiten für die Opfer,

� eine Schätzung der Haushaltsmittel, die für die Durchführung der erforderlichen
Hilfsmaßnahmen auf Ebene der Europäischen Union notwendig sind;

10. betont die Schlüsselrolle von Europol bei der Verbrechensvorbeugung sowie bei Analysen
und Ermittlungen, fordert den Rat auf, die notwendige Unterstützung und die notwendigen
Mittel bereitzustellen und fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten die Europol-Ressourcen – sowohl bezüglich Personal als auch bezüglich
Mittelausstattung – zur Bekämpfung des Frauenhandels zu verstärken;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Tendenz zum Einsatz neuer Technologien,
insbesondere des Internet, für die Verbreitung von Informationen über Angebot und
Nachfrage durch Schleuserringe, einschließlich des Frauenhandels per Versandgeschäft,
angemessen zu bekämpfen;

12. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den
beitrittswilligen Ländern unverzügliche und wirksame Maßnahmen in den folgenden
Bereichen zu ergreifen:

� Erhebung, Analyse und Austausch kompatibler Daten zwischen den verschiedenen
Akteuren, einschließlich der Nichtregierungsorganisationen,

� Untersuchungen zur Bewältigung der zugrundeliegenden Ursachen in den
Herkunftsländern, insbesondere Armut, sozio-ökonomische Bedingungen, ungleicher
Statuts von Frauen, sowie Untersuchung des Profils und der Motive der Akteure,
insbesondere der Opfer,

Drucksache 14/6902 – 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

8 /PE 290.466 \\epades\pv_seanc\provisoi\adoptes\00-05-19de.doc

� Untersuchung der Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage beim
Frauenhandel und beim Sextourismus,

� Informations- und Vorbeugungskampagnen, die auf potentielle Opfer und
Regierungsbeamte in den Herkunfts- und Transitländern ausgerichtet sind,

� Entwicklung eines globalen Warnsystems für die Überwachung möglicher
Flüchtlings- oder Migrationsströme, um Frauen- und Kinderhandel im Keim zu
ersticken,

� Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen mit Blick auf die Reduzierung der
Nachfrage,

� Förderung bzw. Verstärkung von Netzen und Partnerschaften zwischen Polizei-,
Gerichts- und Sozialbehörden sowie Nichtregierungsorganisationen,

� Ausbildungsmaßnahmen für Polizeikräfte, Staatsanwälte, Gerichtsbehörden und
Personal von Botschaften, Konsulaten und Einwanderungsbehörden mit Blick auf die
Identifizierung potentieller Opfer,

� Austausch optimaler Praktiken,
Veröffentlichung eines für die Allgemeinheit leicht zugänglichen Jahresberichts über
Fortschritte in diesen Bereichen;

13. fordert Interpol auf, regelmäßig und erstmals Ende des Jahres 2000 Übersichten über die
Rechtsvorschriften und Strafen im Zusammenhang mit der Zwangsprostitution und dem
Frauenhandel sowie über polizeiliche Methoden zur Bekämpfung des Frauenhandels zu
veröffentlichen, wobei diese Übersichten überprüft und durch Informationen über
sämtliche Mitgliedstaaten und beitrittswilligen Länder ergänzt werden sollten;

14. fordert sämtliche Mitgliedstaaten auf, entsprechend der Erklärung von Den Haag tätig zu
werden und unverzüglich einen nationalen Berichterstatter zum Thema Frauenhandel zu
bestellen;

15. fordert den Rat auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einer Botschaft der
Mitgliedstaaten in den beitrittswilligen Ländern und den Herkunftsländern der Opfer einen
Verbindungsbeamten für Fragen des Frauen- und Kinderhandels zuzuweisen;

16. macht auf die Entwicklung neuer Trends im Frauenhandel und auf die Situation von
Frauen in aktuellen und früheren Kriegsgebieten aufmerksam, wo politische, soziale und
wirtschaftliche Auflösungserscheinungen und eine starke internationale Präsenz
Bedingungen schaffen, unter denen der Frauenhandel blühen kann, und fordert die
internationalen Organisationen auf, das in diese Gebiete entsandte Personal entsprechend
zu sensibilisieren;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit kommunalen und regionalen
Behörden sowie den Nichtregierungsorganisationen für die Opfer des Frauenhandels, die
nicht über ausreichende Mittel verfügen, kostenlos folgende Unterstützung bereitzustellen:

� angemessene Wohnung bei gleichzeitiger Gewährleistung angemessener
Sicherheitsbedingungen,

� ärztliche und psychologische Betreuung sowie Zugang zu allen Diensten der
Sozialfürsorge und des Gesundheitswesens,

� Rechtsberatung und Beistand durch einen qualifizierten Übersetzer in allen etwaigen
Verwaltungs- bzw. Gerichtsverfahren,

� finanzielle Hilfe, Hilfe bei der Suche nach einer Beschäftigung, Berufsausbildung,
� sichere und freiwillige Reintegration in ihrem Herkunftsland oder Integration im

Aufenthaltsland oder in ihrem endgültigen Bestimmungsland;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17 – Drucksache 14/6902

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18. hebt hervor, daß Personen, die sexuell ausgebeutet werden, als Opfer angesehen werden
müssen, und daß in Anbetracht ihrer ungeheuren Schwierigkeiten, sich aus ihrer mißlichen
Lage zu befreien, die Union ebenso wie die Mitgliedstaaten die erforderlichen Mittel für
ihre Wiedereingliederung bereitstellen müssen, und zwar durch den Einsatz der
gemeinschaftlichen Finanzmittel und die Erstellung von Programmen zur Bekämpfung der
gesellschaftlichen Ausgrenzung sowie durch spezielle Maßnahmen zur
Wiedereingliederung der Prostituierten;

19. fordert die Kommission auf, den vorgeschlagenen Maßnahmen folgendes hinzuzufügen:
eine Initiative, um im Bestreben einer angemessenen Interdisziplinarität die
Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren zu fördern, die den Opfern des Frauen- und
Männerhandels zu Hilfe kommen können: in diesem Bereich tätige
Nichtregierungsorganisationen und Justiz- und Polizeibehörden in den Mitgliedstaaten und
in den beitrittswilligen Ländern, Europol und Interpol;

20. unterstreicht die wichtige Rolle der Nichtregierungsorganisationen und fordert die
Regierungen und die Kommission auf, Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten zu
verabschieden und im Aufbau begriffene Nichtregierungsorganisationen vor Ort,
insbesondere in den beitrittswilligen Ländern, zu unterstützen;

21. ist der Auffassung, daß die Bestimmungsländer den Opfern von Menschenhandel eine
befristete Aufenthaltserlaubnis gewähren müßten unabhängig davon, ob sie bereit sind, vor
Gericht zu bezeugen, daß sie Opfer von Menschenhandel wurden; fordert außerdem die
Mitgliedstaaten auf, im Rahmen von Rücknahmevereinbarungen Frauen, die Opfer von
Menschenhandel sind, eine besondere und endgültige Aufenthaltserlaubnis aus
humanitären Gründen zu bewilligen; regt an, den Nichregierungsorganisationen mit
anerkanntem Ansehen bei der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Menschenhandel
sind, die Befugnis zu erteilen, in den Verfahren zur Gewährung von
Aufenthaltserlaubnissen ablehnend oder befürwortend Stellung zu nehmen;

22. begrüßt die Absicht der Kommission, vor Ablauf des portugiesischen Vorsitzes einen
Vorschlag für legislative Maßnahmen zugunsten von Opfern vorzulegen;

23. ist der Auffassung, daß die geschlechtsbedingte Verfolgung und konkret der
Menschenhandel Gründe für die Gewährung des Flüchtlingsstatus sein müßten;

24. fordert die Kommission auf,
– ihre derzeitigen Maßnahmen im Bereich der Vorbeugung und zur Bereitstellung von

Aufnahmeeinrichtungen für die Opfer zu bewerten, die präventiven Maßnahmen und
die Aufnahmeeinrichtungen in den Mitgliedstaaten und in den beitrittswilligen
Ländern zu überprüfen und akute Probleme und Schlüsselfragen in diesen Bereichen
aufzulisten;

– einen Vorschlag für die Verlängerung des Programms STOP mit einer Ausweitung
auf die beitrittswilligen Länder – einschließlich einer angemessenen Finanzierung –
vorzulegen;

– das Daphne-Programm für den Zeitraum 2000-2003 entsprechend den von ihm
niedergelegten Prioritäten umzusetzen und die Koordinierung mit Tacis und Phare
sowie anderen einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen (Grotius, Odysseus, Oisin,
Sokrates) zu gewährleisten, um den Frauenhandel mit Hilfe einer angemessenen
Anpassung der Rechtsvorschriften und der Stärkung der
Nichtregierungsorganisationen in den beitrittswilligen Ländern im Keim zu ersticken;

Drucksache 14/6902 – 18 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

10 /PE 290.466 \\epades\pv_seanc\provisoi\adoptes\00-05-19de.doc

– in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und in Absprache mit dem Europarat und
den Nichtregierungsorganisationen eine Mehrjahreskampagne einschließlich von
Aufklärungskampagnen in den Herkunftsländern der Opfer zur Bekämpfung des
Frauenhandels einzuleiten, die sich sowohl an die Öffentlichkeit als auch an die
Medien und insbesondere an die männliche Bevölkerung richtet und die auch über die
Kontakte der Europäischen Union mit Drittländern laufen sollte;

25. fordert insbesondere die Kommission auf, die Vorschläge, die sie vorzulegen gedenkt,
einerseits auf den Menschenhandel allgemein auszudehnen, um den Handel mit Männern
und Kindern zu berücksichtigen, und andererseits auf den Handel mit Menschen, die aus
Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen;

26. ist der Auffassung, daß eine effektive Politik der Europäischen Union zur Bekämpfung des
Frauenhandels und der Gewalt gegen Frauen angemessene Finanzmittel erfordert und daß
ausreichende Mittel in den Haushalt der Europäischen Union aufgenommen werden
sollten;

27. fordert die Kommission und den Rat auf,
– den Erweiterungsprozeß mit der Verabschiedung effektiver Instrumente zur

Vorbeugung und Bekämpfung des Menschenhandels in den beitrittswilligen Ländern
zu verknüpfen;

– Kooperationsabkommen zwischen den beitrittswilligen Ländern und Europol von der
Erfüllung spezifischer Kriterien für das polizeiliche Vorgehen gegen das
Schlepperunwesen in diesen Ländern abhängig zu machen;

28. macht auf Herkunftsregionen wie die AKP-Staaten, Lateinamerika und Asien aufmerksam;
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die zugrundeliegenden Ursachen mit
Hilfe geschlechtsspezifischer Programme zur Bekämpfung der Armut und Instrumenten
der Entwicklungszusammenarbeit anzugehen, die eine nachhaltige und
gemeinschaftsbezogene Entwicklung gewährleisten, und entsprechende
Informationskampagnen zu organisieren;

29. fordert die Kommission, den Rat und die unterzeichnenden Regierungen auf, der
notwendigen Anpassung der Rechtsvorschriften und der strafrechtlichen Verfolgung des
Menschenhandels in den Herkunftsländern bei der Überprüfung der Anwendung der
Demokratieklausel im Rahmen der Kooperationsabkommen Rechnung zu tragen;

30. fordert den Rat auf, einen EU-Berichterstatter zum Thema Menschenhandel zu bestellen;
31. fordert die Kommission auf, sich bei den Verhandlungen über das UN-Protokoll zum

Frauenhandel auf die Definition des Begriffs "Handel", die nationale wie internationale
Einstufung des Menschenhandels als Verbrechen und auf die Kohärenz mit den nationalen
Rechtsvorschriften und bestehenden Übereinkommen zu konzentrieren;

32. ruft die Europäische Union auf, die Initiative für ein UN-Übereinkommen zu ergreifen, das
es ermöglicht, Personen zu bestrafen, die – in welcher Form auch immer – zum
Menschenhandel anstiften, den Menschenhandel ermöglichen oder selbst durchführen;

33. empfiehlt, daß seine interparlamentarischen Delegation im Rahmen ihrer Treffen mit
Mitgliedern anderer Parlamente oder mit Vertretern der Bürgergesellschaft regelmäßig
Gespräche über das Problem des Menschenhandels führen;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 19 – Drucksache 14/6902

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34. fordert die Medien auf, mit Hilfe ihrer berufsethischen Verhaltenskodizes die Werbung für
den Sexhandel zu begrenzen bzw. darauf zu verzichten, um den im Frauenhandel aktiven
Netzen ihre Geschäfte so schwer wie möglich zu machen;

35. betont, daß der Internationale Strafgerichtshof ein effektives Instrument zur Bekämpfung
des Menschenhandels darstellen kann und fordert die Mitgliedstaaten auf, das Statut des
Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren;

36. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den
Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der beitrittswilligen Länder zu
übermitteln.

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