BT-Drucksache 14/685

zu der U - Drs. 14/74 Nr.1.9 (EP) - Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Wahlverfahren, das auf gemeinsamen Grundsätzen für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments beruht

Vom 29. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/685 vom 29.03.1999

Beschlußempfehlung und Bericht zu der Entschließung des Europäischen
Parlaments zur Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Wahlverfahren, das
auf gemeinsamen Grundsätzen für die Wahl der Mitglieder des
Europäischen Parlaments beruht 14/74 =

29.03.1999 - 685

14/685

Beschlußempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(22. Ausschuß)
zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ausarbeitung
eines Entwurfs für ein Wahlverfahren, das auf gemeinsamen Grundsätzen
für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments beruht
- Drucksache 14/74 Nr. 1.9 -

A. Problem
Bereits der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sah vor,
daß das Europäische Parlament Entwürfe für allgemeine unmittelbare
Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten
ausarbeiten soll. In der Folge wurde eine Reihe von Vorschlägen
diskutiert und angenommen, die im Ergebnis jedoch erfolglos geblieben
sind. Die Folge davon war, daß die Mitglieder des Europäischen
Parlaments nach den jeweiligen nationalen Vorschriften gewählt werden.
Während der Regierungskonferenz wurde der Wille der Mitgliedstaaten
immer deutlicher, Fortschritte in dieser Angelegenheit zu erzielen. Mit
dem Vertrag von Amsterdam ist Artikel 138 Abs. 3 Unterabsatz 1 des EG-
Vertrags dergestalt geändert worden, daß das Europäische Parlament
einen Entwurf für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem
einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten oder im Einklang mit
den allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen ausarbeitet. Das
Europäische Parlament hat am 15. Juli 1998 eine Entschließung zur
Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Wahlverfahren, das auf gemeinsamen
Grundsätzen für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments
beruht, angenommen und deren Text dem Rat zugeleitet.
B. Lösung
Der Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union nimmt die
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ausarbeitung eines
Entwurfs für ein Wahlverfahren, das auf gemeinsamen Grundsätzen für die
Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments beruht, zur Kenntnis.
Mehrheit im Ausschuß

C. Alternativen
Ablehnung der Entschließung.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ausarbeitung eines
Entwurfs für ein Wahlverfahren, das auf gemeinsamen Grundsätzen für die
Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments beruht (Drucksache
14/74 Nr. 1.9) zur Kenntnis zu nehmen.
Bonn, den 3. März 1999
Der Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Dr. Friedbert Pflüger Michael Roth (Heringen) Dr. Gerd Müller
Claudia Roth (Augsburg)
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatterin
Ernst Burgbacher Manfred Müller (Berlin)
Berichterstatter Berichterstatter

Bericht der Abgeordneten Michael Roth (Heringen), Dr. Gerd Müller,
Claudia Roth (Augsburg), Ernst Burgbacher, Manfred Müller (Berlin)

1. Beratungsverfahren
Durch die Unterrichtung über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die
Ausschüsse überwiesenen Vorlagen vom 20. November 1998 (Drucksache
14/74 Nr. 1.9) ist die Entschließung des Europäischen Parlaments zur
Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Wahlverfahren, das auf gemeinsamen
Grundsätzen für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments
beruht, an den Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union
federführend und an den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung, den Auswärtigen Ausschuß und den Innenausschuß zur
Beratung überwiesen worden.
Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in
seiner 4. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am 10. Dezember
1998 beschlossen:
"Der 1. Ausschuß
- begrüßt den Fortschritt bei den Beratungen zur Verabschiedung
eines einheitlichen europäischen Wahlrechts
- unterstützt die Grundlinien des von der Regierungskonferenz
vorgelegten Entwurfs sowie der Stellungnahme des Europäischen
Parlaments
- fordert eine rechtzeitige Vorbereitung der Umsetzung des
einheitlichen europäischen Wahlrechts durch deutsches Recht zur
Änderung des Europawahlgesetzes
- erinnert an die Notwendigkeit der Schaffung eines einheitlichen
Rechtsstatus der Mitglieder des Europäischen Parlaments"
Der Auswärtige Ausschuß hat in seiner 7. Sitzung am 20. Januar 1999
beschlossen, die Entschließung des Europäischen Parlaments
einvernehmlich zur Kenntnis zu nehmen.
2. Gegenstand der Entschließung
Mit dem Vertrag von Amsterdam ist Artikel 138 Abs. 3 Unterabsatz 1 des
EG-Vertrags dergestalt geändert worden, daß das Europäische Parlament
einen Entwurf für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem
einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten oder im Einklang mit
allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen ausarbeitet. Das
Europäische Parlament hat am
15. Juli 1998 eine Entschließung zur Ausarbeitung eines Entwurfs für
ein Wahlverfahren, das auf gemeinsamen Grundsätzen für die Wahlen der
Mitglieder des Europäischen Parlaments beruht, angenommen und deren
Text dem Rat zugeleitet.

Grundsätzlich werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments in
jedem Mitgliedstaat danach mit dem Verhältniswahlsystem auf der
Grundlage von Listen gewählt. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet,
territoriale Wahlkreise einzurichten, ohne das Verhältnissystem
insgesamt in Frage zu stellen. Diese Bestimmung soll ab den Wahlen zum
Europäischen Parlament, die im Jahr 2004 stattfinden, gelten.
Mitgliedstaaten mit nicht mehr als 20 Millionen Einwohnern sind nicht
verpflichtet, territoriale Wahlkreise einzurichten. 10 % der Gesamtzahl
der Sitze des Europäischen Parlaments sollen nach dem
Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen im Rahmen eines
einzigen Wahlkreises vergeben werden, den das Gebiet der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab den europäischen Wahlen im
Jahr 2009 bildet. Das Mandat eines Mitglieds des Europäischen
Parlaments soll unvereinbar mit der Mitgliedschaft der einem nationalen
Parlament sein.
Die Beschlußfassung im Rat kann nicht vor Inkrafttreten des Vertrags
von Amsterdam erfolgen, da der hierdurch geänderte Artikel 138 Abs. 3
EG-Vertrag (Artikel 190
Abs. 4 - neu -) Rechtsgrundlage für den Initiativentwurf des
Europäischen Parlaments ist.
3. Beratungsverfahren -
federführender Ausschuß
Der Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union beschloß in
seiner 11. Sitzung am 3. März 1999 auf Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS, bei Enthaltung der Fraktion der
CDU/CSU, die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ausarbeitung
eines Entwurfs für ein Wahlverfahren, das auf
gemeinsamen Grundsätzen für die Wahl der Mitglieder des Europäischen
Parlaments beruht, zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union
- hält die Einrichtung von "Wahlkreisen" im Sinne regionaler
Wahlgebiete nur in Mitgliedstaaten mit mehr als 20 Millionen Einwohnern
ab der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 unter der
Voraussetzung, daß das Verhältniswahlsystem bestehen bleibt, für
problematisch, weil die vom Europäischen Parlament angestrebte größere
Bürgernähe nicht von der Höhe der Einwohnerzahl eines Mitgliedstaates
abhängig sein sollte;

- ist der Auffassung, daß auf die gemäß Artikel 7 des Entwurfs
vorgesehene Schaffung transnationaler Listen verzichtet werden sollte,
weil eine solche Regelung auch mit dem Primärrecht auf der Basis des
Amsterdamer Vertrags nicht vereinbar wäre und zudem die bereits
bestehenden Probleme bezüglich der Repräsentativität des Europäischen
Parlaments weiter verschärfen könnte;
- unterstützt die Vorschläge zur Unvereinbarkeit eines Mandats im
Europäischen Parlament mit einem Mandat in einem nationalen Parlament.
Der Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union fordert die
Bundesregierung auf, sich bei den Beratungen im Ministerrat dafür
einzusetzen, daß die o.g. Aspekte berücksichtigt werden.

Bonn, den 3. März 1999
Michael Roth (Heringen) Dr. Gerd Müller Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin
Ernst Burgbacher Manfred Müller (Berlin)
Berichterstatter Berichterstatter

Anlage

29.03.1999 nnnn

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