BT-Drucksache 14/6836

zu dem Antrag der Bundesregierung -14/6830- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnischen albanisch bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden

Vom 29. August 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6836

14. Wahlperiode

29. 08. 2001

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 14/6830 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen,
die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben
werden

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Hans Georg Wagner, Oswald Metzger,
Jürgen Koppelin, Dr. Uwe-Jens Rössel

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln
und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albani-
schen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden,
auf der Grundlage der Bitte der mazedonischen Regierung
vom 14. Juni 2001 und der Beschlüsse des NATO-Rates
vom 29. Juni 2001 und vom 22. August 2001 sowie gemäß
dem Beschluss der Bundesregierung vom 23. August 2001
zustimmen solle.
Im Beschluss der Bundesregierung vom 23. August 2001
wird u. a. ausgeführt, dass die deutschen Streitkräfte bei der
Umsetzung des NATO-Operationsplans 10416 ESSEN-
TIAL HARVEST im Rahmen und nach den Regeln eines
Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des
Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes handelten. Der Ein-
satz dieser Kräfte dürfe erfolgen, sobald der Deutsche Bun-
destag seine konstitutive Zustimmung erteilt habe.
Hinsichtlich der Ermächtigung, des Beginns und der Dauer
des Einsatzes wird im Beschluss der Bundesregierung vom
23. August 2001 festgestellt, dass der Bundesminister der

Verteidigung ermächtigt werden solle, im Einvernehmen
mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche
Beteiligung an der Operation ESSENTIAL HARVEST die
nachfolgend genannten Kräfte der NATO anzuzeigen und –
unter dem Vorbehalt der konstitutiven Zustimmung durch
den Deutschen Bundestag – im Rahmen der Operation ES-
SENTIAL HARVEST einzusetzen. Die Operation sei von
der Herstellung der Einsatzbereitschaft bis zur Rückverle-
gung der „Task Force Harvest“ für 30 Tage geplant. Sie
könne nur aufgrund eines erneuten Beschlusses des NATO-
Rates verlängert werden. Für den Fall der Fortführung der
NATO-Operation ESSENTIAL HARVEST auf der Grund-
lage des im Übrigen unveränderten Operationsplans 10416
solle der Bundesminister der Verteidigung ermächtigt wer-
den, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Aus-
wärtigen eine entsprechende Verlängerung des Einsatzes
der deutschen Kräfte bis zu einer erneuten Beschlussfas-
sung des Deutschen Bundestages anzuordnen. Sollte die
Operation mit diesem Mandat über 30 Tage hinaus fortge-
setzt werden, werde die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag mit der weiteren Beteiligung deutscher Kräfte
spätestens in der darauf folgenden Sitzungswoche erneut
konstitutiv befassen.
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die einzusetzenden Kräfte und den Personaleinsatz betref-
fend führt der Beschluss der Bundesregierung vom
23. August 2001 aus, dass für die deutsche Beteiligung an
der Operation ESSENTIAL HARVEST
– mechanisierte Kräfte,
– Unterstützungskräfte einschließlich Aufklärung,
– Kräfte in integrierter Verwendung,
– Kräfte für die Beteiligung am Hauptquartier „Task Force

Harvest“ und
– sofern erforderlich, Kräfte als Verbindungsorgane zu na-

tionalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen
sowie zu internationalen Organisationen bereitgestellt
werden sollten.

Eingesetzt werden sollten dabei
– nur Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie
– Soldaten, die Grundwehrdienst, freiwilligen zusätzli-

chen Wehrdienst oder eine Wehrübung leisten, nur, wenn
sie sich für besondere Auslandsverwendungen freiwillig
verpflichtet haben.

Bei dem Einsatz handelt es sich nach dem Beschluss der
Bundesregierung vom 23. August 2001 um eine besondere
Auslandsverwendung im Sinne des § 58a des Bundesbesol-
dungsgesetzes.
Hinsichtlich der Kosten und der Finanzierung ging die Bun-
desregierung in ihrem Beschluss vom 23. August 2001 da-
von aus, dass die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den

30-Tage-Einsatz in Mazedonien bis zu 135 Mio. DM betra-
gen werden, davon bis zu 120 Mio. DM für notwendige
Einmalausgaben. Entsprechende Haushaltsmittel seien im
Einzelplan 14 Kapitel 14 03 Titelgruppe 08 (Maßnahmen
der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen hu-
manitären und sonstigen Einsätzen) nicht veranschlagt.
Dem Einzelplan 14 sollten deshalb diese Haushaltsmittel im
Jahre 2001 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Nach einer aktualisierten Kostenschätzung der Bundesre-
gierung (Anlage) betragen die notwendigen Einmalausga-
ben für den Einsatz nun bis zu 148,1 Mio. DM anstatt wie
ursprünglich geplant 120 Mio. DM. Die vorgesehenen Kos-
ten für den laufenden Betrieb von 15 Mio. DM bleiben un-
berührt. Die Haushaltsmittel sollen dem Einzelplan 14 im
Haushaltsjahr 2001 weiterhin zusätzlich zur Verfügung ge-
stellt werden. Die Bundesregierung hat bei Zustimmung der
Koalitionsfraktionen im Ausschuss zugesichert, die Minen-
sicherung des gepanzerten Fahrzeugs „Marder“ (63 Stück)
umgehend einzuleiten.

Der Haushaltsausschuss hält den Antrag in der Höhe
der aktualisierten Kostenschätzung mehrheitlich gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS bei einer Enthaltung
aus der Fraktion der CDU/CSU für mit der Haushalts-
lage des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht beruht auf der im Ausschuss seitens der Bun-
desregierung abgegebenen Zusage, bis zur 2. Beratung im
Plenum den Antrag der Bundesregierung hinsichtlich der
aktualisierten Kostenschätzung zu modifizieren.

Berlin, den 29. August 2001

Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)

Vorsitzender

Dietrich Austermann

Berichterstatter

Hans Georg Wagner

Berichterstatter

Oswald Metzger

Berichterstatter

Jürgen Koppelin

Berichterstatter

Dr. Uwe-Jens Rössel

Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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Bundesministerium der Finanzen 29. August 2001

Tischvorlage
zur 81. Sitzung des Haushaltsausschusses

des Deutschen Bundestages am 29. August 2001

Anbei lege ich eine aktualisierte Kostenschätzung für den möglichen Einsatz „ESSENTIAL HARVEST“ in
Mazedonien vor.
Über die in der Anlage aufgeführten notwendigen Einmalausgaben für den Einsatz i. H. v. bis zu 148,1 Mio. DM
hinaus sind für den 30-Tage-Einsatz bis zu 15 Mio. DM für den laufenden Betrieb erforderlich.
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Anlage

Auflistung des sofortigen Beschaffungsbedarfs im Rahmen eines möglichen Einsatzes
„ESSENTIAL HARVEST“ in Mazedonien mit Einzelbegründungen

1. Schutz und persönliche Ausstattung

Ausstattung des gesamten Kontingents mit bestem persön-
lichen Schutz, mit hochwertiger, elektronischer Ausstattung
zur Kommunikation, Standortbestimmung und bester
Nachtsicht zur Sicherstellung der Einsätze bei Tag und
Nacht. Die Ausstattung erfolgt sowohl durch sofortige Be-
schaffung vom Markt als auch durch vorhergehenden Ab-
zug aus KFOR, um den Einsatz in bestmöglicher Form
durchführen zu können.

l

Schutzwesten (Schutzklasse 4 zum persönlichen Schutz
des Soldaten)
1,8 Mio. DM
(500 EA)
Schutzwesten werden nur aufgrund des konkreten Ein-
satzbedarfes beschafft und nicht allgemein bevorratet.
Die für ESSENTIAL HARVEST erforderlichen Schutz-
westen werden aus der Ausstattung des Einsatzverbandes
KFOR herausgelöst. Zur Gewährleistung der Sicherheit
der Soldaten des Einsatzverbandes KFOR muss die Er-
satzbeschaffung unverzüglich eingeleitet werden, zumal
der Einsatzverband KFOR durch den neuen Einsatz in
Mazedonien nicht reduziert wird. Die Ersatzbeschaffung
erfolgt in 2001.

l

Ergänzende Grundausstattung des Soldaten
9,5 Mio. DM
Persönliche Schutzausstattung der Soldaten der beiden
Einsatzkompanien für Einzelkommunikation und GPS-
Standortbestimmung. Auch diese Ausstattung wird aus
dem Einsatzverband KFOR herausgelöst. Die Ersatz-
beschaffung ist ebenfalls sofort zur Gewährleistung der
Sicherheit erforderlich. Die Ausgaben für die Ersatz-
beschaffung fallen in 2001 an.

l

Nachtsichtmittel
3,8 Mio. DM
(50 EA)
Wärmebildgeräte, Zielentfernungsmesser und Restlicht-
verstärker zur Gewinnung der Nachtsichtfähigkeit in den
beiden Einsatzkompanien. Diese Ausstattung wird aus
dem Einsatzverband KFOR und aus der Ausstattung ge-
mäß des Konzeptes zum Schutz von Kräften und Einrich-
tungen von Streitkräften im Einsatz vor Bedrohung von
irregulären Kräften und Terroristen herausgelöst. Hier ist
die Ersatzbeschaffung zur Gewährleistung der Sicherheit
durchzuführen. Soweit aus bestehenden Verträgen für
KFOR Lieferungen unmittelbar dem Einsatzverband Ma-
zedonien zur Verfügung gestellt werden, sind die beste-
henden Verträge anzupassen. Die Ausgaben fallen in
2001 an.

l

Bekleidung
1,2 Mio. DM
(1200 EA)

Heißwetterbekleidung einschließlich Verpassungsvorrat.
Hierbei handelt es sich um eine unabweisbare Beschaf-
fung, weil bis Ende September im Einsatzgebiet mit
heißen Temperaturen bis zu 40º C zu rechnen ist. Die Be-
schaffung erfolgte unlängst für den Kontingentwechsel
beim Einsatzverband KFOR und kann für den Einsatzver-
band Mazedonien zur Verfügung gestellt werden. Die Er-
satzbeschaffung für KFOR muss nahtlos durchgeführt
werden. Ausgabe erfolgt in 2001.

2. Mobilität

Das Heer verfügt in unzureichendem Maß über geschützten
Transportraum.

l

DINGO
48,5 Mio. DM
(57 EA)
DINGO hat sich als ausreichend großes, gegen Blast-
minen geschütztes Fahrzeug im Einsatz KFOR bewährt.
Es ist eine Ausstattung der beiden Einsatzkompanien mit
je 14 DINGO, dazu 5 Fernmeldefahrzeuge, 10 Pionier-
fahrzeuge, 4 Feldjägerfahrzeuge, 5 „Human Intelligence“
Fahrzeuge und 5 Reserve Kfz erforderlich. Nur Teile die-
ser Ausstattung können aus dem Einsatzverband KFOR
herausgelöst werden. Eine komplette Herauslösung ist
wegen der Gefährdungslage im Kosovo zur Aufrechter-
haltung des Schutzes auch für das DtHKtgt KFOR nicht
möglich. Um der Bedrohungslage in beiden Einsatzge-
bieten annähernd gerecht zu werden ist die Ausstattung
mit 57 zusätzlichen DINGO erforderlich. Die Ersatzbe-
schaffung muss jetzt erfolgen, da die Ausstattung von
KFOR nicht durch mögliche Materialverluste oder Mate-
rialermüdung im Rahmen des Einsatzes in Mazedonien
gefährdet werden darf. Die Ausgabe wird in 2001 anfal-
len.

l

WIESEL 2 San-Variante
15 Mio. DM
(10 EA)
Die sanitätsdienstliche Unterstützung wird zunächst
durch bei KFOR abgezogene Sanitäts-Fuchs sicherge-
stellt. Eine Nachbeschaffung Fuchs kann nicht erfolgen,
da er nicht mehr hergestellt wird. Über Bestände außer-
halb der Einsätze verfügt die Bundeswehr nicht. Zur
Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Versorgung des
KFOR-Verbandes muss die Nachbeschaffung eines ge-
schützten Sanitätsfahrzeuges unverzüglich durchgeführt
werden. Die sanitätsdienstliche Versorgung des Einsatz-
verbandes KFOR darf nicht durch mögliche Materialver-
luste oder Materialermüdung im Rahmen des Einsatzes in
Mazedonien gefährdet werden. Als Nachbeschaffung ist
der WIESEL 2 San-Variante, der ausreichend gegen
Blastminen geschützt ist, vorgesehen (6x für Einsatzkom-
panien, 2x beweglicher Arzttrupp und 2x Reserve). Die
Ausgabe wird in 2001 anfallen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –

Drucksache

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no ch Anlage

3. Aufklärung

l

Ergänzende EloKa-Ausrüstung
15,9 Mio. DM
Dienst der Anpassung von vorhandenen Fernmelde-Auf-
klärungsgerät (je 2 Trupps zur Erfassung, Peilung, Aus-
wertung und Meldung), 2 Trupps für Elektronische
Gegenmaßnahmen (EloGM), 2 Trupps zur Fernmelde-
Nahaufklärung sowie zur Datenübermittlung. Es handelt
sich um eine unabwendbare Sofortbeschaffung zur sach-
gerechten Abdeckung einer ersten, eingeschränkten Fä-
higkeit der Einsatzkontingente bei ESSENTIAL HAR-
VEST in Vorgriff auf den Zulauf geeigneter Seriengeräte.
Diese ergänzende EloKa-Ausrüstung ist bereits für den
KFOR-Einsatz im Zulauf und kann für ESSENTIAL
HARVEST zur Verfügung gestellt werden. Die entspre-
chende Ausstattung für KFOR ist unverzüglich sicherzu-
stellen. Die Ausgabe erfolgt in 2001.

4. Führungsunterstützung

Der räumlich abgesetzte Einsatz von Kräften des Kontin-
gents in ungewisser Lage und die Forderung einer schnellen
flexiblen Reaktion stellen gerade an die Führung und Füh-
rungsunterstützung besondere Anforderungen. Ständige Er-
reichbarkeit und Überlagerung der fernmelde-technischen
Anbindung in schwierigem Gelände erfordern umfassende,
teilweise überlappende, modernste Ausstattung mit Füh-
rungsmitteln.

l

SatCom MK
18 Mio. DM
(3 EA)
Anbindung der Einsatzkräfte, der Kontingentführung und
des nationalen Befehlshabers nach DEU sowie zu SFOR
und KFOR. Es handelt sich um eine unvorhergesehene
und unabwendbare Beschaffung, die 2001 zuläuft. Bis zur
Auslieferung müssen diese SatCom angemietet werden.
Eine Herauslösung aus KFOR ist nicht möglich.

l

IT-Ausstattung
5,1 Mio. DM
IT-Ausstattung ist für Gefechtsstände/Züge/selbständige
Teileinheiten mit den wesentlichen Einzelelementen Lap-
tops über geschützte Netzwerkverbindungen zur Sicher-
stellung der Führungsfähigkeit einschließlich Basis-Aus-
stattung zur Informationsverarbeitung und zum Einstieg
in den Kommunikationsverbund vorgesehen.
Es handelt sich um eine spezielle, gehärtete, mobile Aus-
stattung für Außeneinsätze, die nur entsprechend dem
Einsatzbedarf beschafft wird. Die Ausstattung wird aus
dem Einsatzverband KFOR herausgelöst. Zur Sicherstel-
lung der Einsatzbereitschaft des KFOR-Verbandes ist die
Ersatzbeschaffung unverzüglich durchzuführen. Die
Ausgabe erfolgt in 2001.

l

HF-Funkgeräte HRM 7400/7000 für Einsatzfahrzeuge
11 Mio. DM
(56 EA)
Erforderlich u. a. für den Einsatz bei Patrouillen an Waf-
fensammelpunkten. Sicherstellen der Erreichbarkeit ins-

besondere in dem im Einsatzland vorhandenen ungüns-
tigem Geländeprofil, einschließlich Monitoring im
Gefechtsstand zur Darstellung der Lageinformation und
automatisierte Standortmeldungen besonders in kriti-
schen Lagen – Schutzaspekt! Diese Ausstattung wird aus
KFOR, dem KSK sowie der DSO herausgelöst. Zur
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft dieser Verbände
müssen die Geräte unverzüglich nachbeschafft werden.
Die Ausgabe erfolgt in 2001.

l

FAKOM / LeKomDEG für Einsatzfahrzeuge
(„Fahrzeug-Laptop“)
9,5 Mio. DM
(20 / 14 EA)
Ausstattung dient der Führbarkeit von Patrouillen durch
die jeweiligen Gefechtsstände, da unabhängig von
Relaisstellen eine verzugslose Übertragung von Lage-
informationen insbesondere in kritischen Lagen möglich
ist – Schutzaspekt!
Es handelt sich um hochkomplexes elektronisches Gerät,
das trotz Härtung nur bedingt gegen Kriegseinwirkungen
geschützt ist. Die Ausstattung wird aus KFOR und SFOR
herausgelöst. Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
dieser Einsatzverbände ist die Nachbeschaffung unver-
züglich durchzuführen, zumal Risiken durch den Einsatz
des Geräts in Mazedonien nicht hingenommen werden
könnten. Die Ausgabe erfolgt in 2001.

5. Sonstiges

Unvorhersehbarer Sofortbedarf für Feldlagerkomponenten
einschließlich der Schutzperipherie zur militärischen Ab-
sicherung sowie Ausstattung zur Fürsorge und Betreuung
und militärpolizeilicher Unterstützungsaufgaben.

l

Betreuungsausstattung
0,2 Mio. DM
Schaffung von Fürsorge – und Betreuungseinrichtungen
für die eingesetzten Soldaten.

l

Feldlagerkomponenten / Hallen
1,6 Mio. DM
Unterbringung von Personal, Instandsetzungseinrichtun-
gen sowie geschützte Lagerhaltung. Teilausstattung wird
von KFOR abgezogen und muss dort ergänzt werden.
Die Ausgabe erfolgt in 2001.

l

Nicht spezifizierter Sofortbedarf
7 Mio. DM
Der Bedarf an unvorhersehbaren und unabwendbaren,
erst vor Ort feststellbaren Beschaffungen erfolgt nach den
Erfahrungen im Rahmen der Einsätze KFOR und SFOR.
Hierbei handelt es sich beispielsweise um militärische
Absicherungsmittel (Pfosten, Hölzer, Bleche, Drähte,
Schutzplatten, Schranken etc.), Mittel des Feldlagerbe-
triebs (Wassertanks, Stromerzeuger, Wassertransportsys-
tem etc.), Mittel für den Feldpostbetrieb und Gerät zur
Untersuchung von Sprengmittel und verdächtigem Gerät
(Manipulationsfahrzeuge). Die Ausgabe erfolgt in 2001.

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