BT-Drucksache 14/679

Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 23. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/679 vom 23.03.1999

Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Lebenssituation von Seniorinnen
und Senioren in der Bundesrepublik Deutschland =

23.03.1999 - 679

14/679

Große Anfrage
der Abgeordneten Maria Eichhorn, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Wolfgang
Dehnel, Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Anke Eymer (Lübeck), Ilse
Falk, Ingrid Fischbach, Klaus Holetschek, Walter Link (Diepholz),
Dorothea Störr-Ritter,
Gerald Weiß (Groß-Gerau), Erika Reinhardt und der Fraktion der CDU/CSU
Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in der Bundesrepublik
Deutschland

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das Jahr 1999 zum
"Internationalen Jahr der Senioren" erklärt. Das Motto "Eine
Gesellschaft für alle Lebensalter" weist darauf hin, daß 1999 nicht nur
ein Lobbyjahr für die älteren Menschen ist, sondern alle Generationen
angeht und auf eine gesamtdemographische Veränderung im nächsten
Jahrtausend hindeutet.
Die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts wird aufgrund dieser
demographischen Veränderungen nur noch bedingt mit der jetzigen
Gesellschaft zu vergleichen sein. Wir werden uns neuen Lebensstilen mit
neuen Lebensformen und neuen Handlungsfeldern gegenübersehen. Wir
müssen die Wünsche und Bedürfnisse der älteren Generation stärker
berücksichtigen und das Miteinander der Generationen fördern.
Solidarität zwischen den Generationen muß ein zentrales Anliegen sein.
Während zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland 4,4 Millionen
Menschen lebten, die 60 Jahre und älter waren, sind es heute 16
Millionen Menschen. Während damals nur jeder zwölfte Bürger im
Seniorenalter war, ist es nun jeder fünfte.
Der Altenanteil wird im Jahr 2030 sogar über ein Drittel der
Gesamtbevölkerung ausmachen. Die Zunahme der Hochbetagten (80 Jahre und
älter) in der Bevölkerung ist die eigentliche demographische
"Revolution" der Nachkriegszeit. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung
wird um die Hälfte zunehmen. Zum ersten Mal haben heute bis zu fünf
Generationen die Möglichkeit, am Leben der jeweils anderen
teilzunehmen.
Älterwerden ist auch häufig mit Alleinleben verbunden. Seit Jahren läßt
sich eine Zunahme der Einpersonenhaushalte feststellen. Die Zahl der
alleinstehenden älteren Menschen wird bis zum Jahr 2030 auf rund 13,2
Millionen anwachsen. Dabei ist zu bedenken, daß die "Alten" von morgen
über ein anderes "Rüstzeug" verfügen. Als Hauptkriterium können die
bessere Bildung und Ausbildung angesehen werden. Aktivitätsverlust oder
Mangel an Selbstwertgefühl werden seltener geäußert als früher. Damit
wird auch deutlich, daß bei der kommenden älteren Generation viele
ungenutzte Aktivitätspotentiale bestehen. Dies verdanken wir vor allem
auch der medizinischen Entwicklung und Versorgung sowie dem Streben
nach Fitneß und gesunder Ernährung.
Der Berufsausstieg vieler Seniorinnen und Senioren ist nicht mehr der
Beginn einer Ruhephase, sondern zeichnet sich heute vielmehr durch
große Tatkraft, soziales Engagement, Sport, Reisen, Weiterbildung und
vieles mehr aus. Ein Drittel der älteren Menschen engagiert sich für
das Gemeinwohl in den verschiedensten Bereichen, bei den 60- bis
69jährigen sogar fast die Hälfte. Wir müssen zukünftig besonders die
gesellschaftliche Beteiligung älterer Menschen fördern. Lebenserfahrung
und Lebensleistung können und dürfen nicht brachliegen, sondern müssen
gesamtgesellschaftlich genutzt werden.
Die demographische Entwicklung stellt eine große Herausforderung
hinsichtlich einer angemessenen Versorgung älterer Menschen mit
Wohnraum und Pflegediensten dar. Die bestehenden Formen des
altersgerechten Wohnens müssen ausgebaut werden. Die Zunahme
pflegebedürftiger Seniorinnen und Senioren macht eine fortwährende
Überprüfung der ambulanten und stationären Pflegedienste notwendig. Die
Strukturen der Alters- und Pflegeheime sind der Entwicklung der
Anforderungen kontinuierlich anzupassen. Die Qualifizierung und
Fortbildung des Pflegepersonals sind immer wieder neu sicherzustellen.
Die Veränderungen der Altersstruktur wirken sich auf die Systeme der
sozialen Sicherung erheblich aus. Hier ist der Gesetzgeber gefordert,
die Rahmenbedingungen für eine angemessene Alterssicherung zu schaffen
und dabei den Generationenvertrag nicht zu gefährden.
Das Internationale Jahr der Senioren an der Schwelle zum neuen
Jahrtausend sollte dazu beitragen, daß sich die Verantwortlichen neue
Gedanken über eine Gesellschaft für alle Lebensalter machen und dabei
zukünftige Entwicklungen berücksichtigen. Anstöße und Impulse für eine
zeitgemäße Qualität der Seniorenpolitik sind erforderlich. Alte
Menschen dürfen nicht ausgegrenzt werden, sondern müssen sich
gesellschaftlich voll einbringen können und humane Voraussetzungen
dafür vorfinden, damit sie den dritten Lebensabschnitt in Würde
verbringen können. Hierfür sind weitere Anstrengungen erforderlich.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
A. Altersstruktur
1. Wie hat sich die Altersstruktur der über 60jährigen seit 1970,
differenziert nach Geschlecht sowie alten und neuen Bundesländern und
den Altersgruppen 60, 70, 80, 90, über 90, entwickelt?
2. Wie wird sich voraussichtlich die Altersstruktur bis zum Jahr
2010, 2020, 2030 und 2040, differenziert nach Geschlecht, alten und
neuen Bundesländern und den Altersgruppen 60, 70, 80, 90, über 90,
entwickeln?
B. Vermögensstruktur
I. Alterssicherung/Rente
3. Wie haben sich das Rentenalter, aufgelistet nach Frauen und
Männern, bei den Regelaltersrenten und den vorzeitigen Altersrenten in
der gesetzlichen Rentenversicherung und das Pensionsalter in der
Beamtenversorgung seit 1975 entwickelt?
4. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf
die Festlegung des Rentenalters in der gesetzlichen Rentenversicherung
zukünftig zu ergreifen?
Sind Unterschiede für Frauen und Männer vorgesehen?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung -- vor dem Hintergrund der
demographischen Entwicklung und der Verlängerung der Rentenlaufzeit --
die Rücknahme des demographischen Faktors in der Rentenversicherung?
5. Wie hat sich die Höhe der durchschnittlichen Altersrenten der
gesetzlichen Rentenversicherung bzw. die Höhe der Beamtenpensionen seit
1975 entwickelt, differenziert nach Männern und Frauen in den alten und
neuen Bundesländern?
6. Inwieweit sind die Bezieher von Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung noch am Erwerbsleben beteiligt, differenziert nach
Geschlecht, nach Vollerwerbstätigen, Teilzeitbeschäftigten und
geringfügig Beschäftigten?
7. Inwieweit kann davon ausgegangen werden, daß die Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung in vielen Fällen nur zu einem Teil zum
Lebensunterhalt im Alter beiträgt und deshalb kein genereller Indikator
für Armut im Alter ist?
Welche zusätzlichen Vermögenswerte außer der Rente werden von
Seniorinnen und Senioren für die Alterssicherung genutzt, und in
welchem Verhältnis stehen diese zur gesetzlichen Rente?
8. Plant die Bundesregierung, die Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, die nach derzeitiger Rechtslage nur mit dem
Ertragsanteil besteuert werden, zukünftig in vollem Umfang einer
Besteuerung zu unterziehen?
9. Welche konkreten Reformmaßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung
im Zusammenhang mit der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998, in
der sich SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf verständigt haben, in der
14. Legislaturperiode eine Reform der Hinterbliebenenrenten in der
gesetzlichen Rentenversicherung zu verabschieden, zu ergreifen?
Wird die geplante Reform zu einer Absenkung des Leistungsniveaus bei
den Hinterbliebenenrenten führen?
10. Welche Reformmaßnahmen im Bereich der Hinterbliebenenversorgung
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren in
anderen Ländern der Europäischen Union durchgeführt?
II. Sozialhilfe
11. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt (HzL) sind über 60 Jahre alt?
12. Wie verteilen sich die Bezieherinnen und Bezieher von HzL über 60
Jahre nach alten und neuen Bundesländern?
Falls es eine Ungleichgewichtung gibt, mit welchen Maßnahmen will die
Bundesregierung diesen Unterschieden gegensteuern?
13. Wie viele der Bezieher von HzL in Gesamtdeutschland sind Frauen?
Wie viele Bezieher von HzL in Gesamtdeutschland sind Frauen über 60
Jahre?
Wie verteilen sich diese Zahlen nach alten und neuen Bundesländern?
Sollten bez. der HzL-Bezieher über 60 Jahre gravierende Unterschiede
zwischen Männern und Frauen bestehen, durch welche Maßnahmen will die
Bundesregierung dieser Ungleichheit gegensteuern?
14. Wie viele Bezieher von HzL über 60 Jahre sind Ausländer?
Wie ist die diesbezügliche Verteilung nach Männern und Frauen?
Gibt es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung unterschiedliche
Ursachen für die Altersarmut von ausländischen und deutschen
Seniorinnen und Senioren?
Sollte es eine solche Unterscheidung geben, plant die Bundesregierung,
die Ursachen der Altersarmut ausländischer Seniorinnen und Senioren
durch gesonderte Maßnahmen und Programme zu bekämpfen?
15. Sind der Bundesregierung die vorrangigen Gründe bekannt, warum
Seniorinnen und Senioren auf die ihnen zustehende Sozialhilfe
verzichten?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl dieser älteren Menschen,
differenziert nach alten und neuen Bundesländern, Geschlecht und
deutscher bzw. ausländischer Wohnbevölkerung?
Welche Überlegungen der Bundesregierung gibt es, diese verschämte
Altersarmut zu bekämpfen?
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß der Bezug
laufender Hilfe im Alter in den letzten 15 Jahren abgenommen hat und
daß von 1985 bis 1993 der Anteil der über 65jährigen an allen
Sozialhilfeempfängern im Westen um 1,75 auf 9,75 % sank?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, daß der erhebliche Rückgang
der Bezieherinnen und Bezieher von HzL über 65 Jahre in den letzten 15
Jahren vor allem in einer erheblichen Steigerung des Rentenniveaus, der
Einführung der Pflegeversicherung und einer erheblichen Ausweitung
eigener Rentenanwartschaften, speziell durch die veränderte
Erwerbstätigkeit von Frauen, begründet liegt?
III. Wohngeld
17. Wie viele Rentner sowie Pensionäre beziehen in der Bundesrepublik
Deutschland Wohngeld, differenziert nach Tabellen- und Pauschalwohngeld
sowie nach alten und neuen Ländern und nach Geschlecht?
18. Wie hoch ist der Anteil der wohngeldbeziehenden Rentnerinnen und
Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre gemessen an der Gesamtzahl
der Rentner und Pensionäre?
19. Ist der Anteil der wohngeldbeziehenden Rentnerinnen und Rentner
sowie Pensionärinnen und Pensionäre, wie im Wohngeld- und Mietenbericht
1997 festgestellt, nach wie vor rückläufig?
Wenn ja, worauf ist dies zurückzuführen?
20. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß auch
künftig bedürftige Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und
Pensionäre Wohngeld in ausreichendem Maße erhalten?
C. Aktive Senioren
I. Gesellschaftliche Mitwirkung von Senioren
21. Wie viele Senioren in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung ehrenamtlich tätig, und wie ist die Verteilung nach
Geschlechtern?
22. In welchen Bereichen sind Senioren tätig (Kultur, Sozialarbeit,
Kirchen, Sport, Entwicklungshilfe usw.) differenziert nach Geschlecht?
23. Welches Zeitvolumen setzen Seniorinnen und Senioren für ihre
ehrenamtlichen Tätigkeiten ein?
24. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, ehrenamtliche
Tätigkeiten Älterer stärker, z. B. durch Einführung von
Steuerpauschalen, Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung und
Gruppenhaftpflicht, zu fördern?
Wenn ja, welche?
25. Inwieweit haben sich die Stiftung "Bürger für Bürger" und die
Seniorenbüros besonders ehrenamtlicher Initiativen von Senioren
angenommen?
26. Wie viele Seniorenbüros wurden im Rahmen des 1992 von der
Regierung Kohl initiierten Modellprogramms "Seniorenbüros" gefördert
oder laufen zur Zeit noch?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Fortführung dieser
Seniorenbüros sicherzustellen?
27. Beabsichtigt die Bundesregierung beim Senior Expertenservice, bei
dem es zum Teil Probleme durch die im AFG vorgesehene Befristung gibt,
Änderungen, damit ältere Menschen ihre Erfahrungen und ihr Wissen
weiterhin in der Wirtschaft und im sozialen Bereich einbringen können?
28. Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland zu bitten,
Seniorenorganisationen, beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Seniorenorganisationen (BAGSO), in die Rundfunkräte mit Sitz und
Stimme aufzunehmen?
29. Plant die Bundesregierung eine Fortführung der Aktion "Senioren
ans Netz" im Rahmen der Initiative "info 2000"?
II. Senioren-Bildung
30. Wie viele Senioren haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an
bundesdeutschen Hochschulen eingeschrieben, differenziert nach
Geschlecht?
31. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um ein Studium
für Seniorinnen und Senioren an Universitäten und Fachhochschulen zu
fördern?
32. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, besondere
Studiengänge für Senioren einzusetzen?
33. Stellt die Bundesregierung dem Deutschen Volkshochschulverband und
den Seniorenorganisationen künftig Mittel aus dem Bundesaltenplan für
Projekte zur Seniorenbildung, insbesondere zur Weiterbildung
Ehrenamtlicher, zur Verfügung?
III. Seniorensport/Tourismus
34. Wie viele Männer und Frauen im Alter von über 60 Jahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in Sportvereinen aktiv, und welche
Sportarten werden je nach Alter und Geschlecht betrieben?
35. Welche Gesamtinformationen besitzt die Bundesregierung über Umfang
und Art der sportlichen Angebote für Seniorinnen und Senioren, die über
die Aktivitäten der Sportvereine hinausgehen?
36. Wie beurteilt die Bundesregierung den Seniorensport in Hinsicht
auf seinen Einfluß auf das Altern und seine sozialen Möglichkeiten?
37. Hat die Bundesregierung eine politische Konzeption des
Seniorensports, und wenn ja, welche?
38. Beabsichtigt die Bundesregierung die Durchführung von
Modellprojekten zur Förderung des Seniorensports auch im Hinblick auf
das Internationale Jahr der Senioren?
39. Welche Initiativen der Bundesregierung gibt es hinsichtlich der
Öffentlichkeitsarbeit für den Seniorensport?
40. Wie viele Seniorinnen und Senioren nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung regelmäßig an Duty-free-Verkaufsschiffahrten teil, und
welche Bedeutung hat diese Verkaufsform für die sozialen Kontakte
insbesondere für alleinstehende Seniorinnen und Senioren mit geringem
Einkommen?
41. Gibt es für ältere Menschen bei der Urlaubs- und
Freizeitgestaltung genügend Möglichkeiten für seniorengerechtes,
barrierefreies Reisen, insbesondere bei der Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel und öffentlicher Verkehrsbauten?
D. Hilfs- und pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren
I. Pflegeversicherung
42. Wie haben sich die Kosten für die stationäre Pflege seit der
Einführung der Pflegeversicherung entwickelt?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Pflegesätze in stationären bzw.
teilstationären Pflegeeinrichtungen (differenziert aufgeführt) in den
Pflegestufen I, II und III?
Welche durchschnittlichen Differenzbeträge ergeben sich zu den
Leistungen der Pflegeversicherung?
Wie haben sich die Differenzbeträge in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
43. Wie viele Pflegebedürftige in den stationären bzw. teilstationären
Pflegeeinrichtungen (differenziert aufgeführt) sind heute Selbstzahler?
Für wie viele Pflegebedürftige werden die die Leistungen der
Pflegeversicherung übersteigenden Kosten teilweise, für wie viele voll
von der Sozialhilfe übernommen?
44. Wie haben sich die Kosten für ambulante Pflegedienstleistungen in
den letzten Jahren entwickelt?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Pflegesätze in der ambulanten
Pflege in den Pflegestufen I, II und III?
Welche durchschnittlichen Differenzbeträge ergeben sich zu den
Leistungen der Pflegeversicherung?
Wie haben sich die Differenzbeträge in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
45. Wie viele Pflegebedürftige in der ambulanten Pflege sind heute
Selbstzahler?
Für wie viele Pflegebedürftige werden die die Leistungen der
Pflegeversicherung übersteigenden Kosten teilweise, für wie viele voll
von der Sozialhilfe übernommen?
46. Wie hoch sind die Ausgaben der Pflegeversicherung in den einzelnen
Bereichen?
47. Liegen der Bundesregierung Prognosen vor, wie sich die
Inanspruchnahme in den einzelnen Pflegebereichen in den nächsten zehn
bis zwanzig Jahren entwickeln wird?
48. Wie haben sich die Einstufungen der Pflegebedürftigen innerhalb
der Pflegeversicherung entwickelt?
49. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung regionale
Unterschiede, und wenn ja, worauf führt die Bundesregierung diese
Unterschiede zurück?
50. Wie hat sich das Verhältnis zwischen der Inanspruchnahme von
Pflegegeld und Pflegesachleistung entwickelt?
51. Strebt die Bundesregierung im Bereich der Pflegeversicherung zur
Qualitätssicherung der ambulanten Pflegedienste und der Pflegeheime die
Einführung eines Gütesiegels oder einer Zertifizierung an?
52. Strebt die Bundesregierung die Änderung der finanziellen
Grundlagen der Pflegeversicherung an?
53. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die Pflegeversicherung
zukünftig an der Bedürftigkeit der betroffenen Personen zu orientieren?
54. Inwieweit sind die einzelnen Bundesländer ihrer Verpflichtung, die
Investitionen im stationären Pflegesektor zu fördern, nachgekommen, und
welche Wirkung hat dies auf die Pflegesätze und die zu tragenden
Eigenanteile der Pflegebedürftigen?
II. Pflegeleistung/Pflegedienste
55. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche
Angehörigen die häusliche Pflege durchführen?
Sind dabei geschlechtsspezifische Besonderheiten feststellbar?
56. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele
Zivildienstleistende Seniorinnen und Senioren in ihrem privaten Umfeld
wie auch in Alten- und Pflegeheimen betreuen?
57. Welche Auswirkungen hätte eine Streichung der allgemeinen
Wehrpflicht mit den Folgewirkungen im Bereich des Zivildienstes auf die
Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der Bundesrepublik
Deutschland?
58. Lassen sich vor dem Hintergrund der immer wieder auftretenden
Klagen über die Qualität der Dienstleistungen im ambulanten Bereich
Aussagen darüber treffen, wie hoch der Anteil der Pflegedienste ist,
die qualitativ hochwertige Dienstleistungen erbringen?
59. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mangelhafte
qualitative Versorgung im ambulanten und stationären Bereich vor, und
welche gesetzlichen Maßnahmen zur Sicherung der Pflegequalität will sie
anstreben?
60. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wie sich der
einzelne vor der Inanspruchnahme mangelhafter Pflegedienste und
Pflegeeinrichtungen schützen kann?
III. Demenzkranke
61. Wie viele Menschen leiden in Deutschland aktuell an einer
Demenzerkrankung, und wie ist ihre Alters- und Geschlechtsstruktur?
62. Lassen sich geschlechtsspezifische Besonderheiten in bezug auf
diese Krankheit feststellen?
63. Wie viele von ihnen werden in Familien gepflegt?
Wie viele leben in Pflegeheimen?
64. Vergibt die Bundesregierung Forschungsaufträge, um dieser
Krankheit zu begegnen?
65. Durch welche Vorhaben will die Bundesregierung auch vor dem
Hintergrund der neueren Rechtsprechung dazu beitragen, die
Lebenssituation der dementen Menschen und ihrer Angehörigen zu
verbessern?
IV. Hospizeinrichtungen
66. Wie haben sich die Hospizeinrichtungen in der Bundesrepublik
Deutschland zahlenmäßig entwickelt?
67. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Bedarf, der über
die vorhandenen Einrichtungen hinausgeht?
68. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Sterbebegleitung für alte
Menschen generell zu verbessern, z. B. durch Kostenübernahme ambulanter
Dienste und Schaffung von Finanzierungsgrundlagen für den Ausbau der
ehrenamtlichen ambulanten Sterbebegleitung?
69. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind seitens der
Bundesregierung beabsichtigt, um einen Mißbrauch des neuen
Betreuungsrechts (§ 1904 BGB) in Form des Unterlassens von Behandlungen
zu vermeiden bzw. zu unterbinden?
70. Plant die Bundesregierung die Schaffung eines rechtlichen Rahmens
für die Verwendung sogenannter Patientenverfügungen?
Wie sollen dabei Selbstbestimmungsrecht und Schutz des Patienten vor
Willkür und Kostendruck in Einklang gebracht werden?
71. Wie will die Bundesregierung den schleichenden Einfluß eindämmen,
der durch die Diskussion über die aktive Sterbehilfe hervorgerufen
wird?
72. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um
die Hospizidee in das bestehende Gesundheitswesen zu integrieren?
E. Altersgerechtes Wohnen
I. Wohnen im Privathaushalt
73. Wie viele Wohnungen von hilfs- und pflegebedürftigen älteren
Menschen in Privathaushalten sind alten- und pflegegerecht
ausgestattet?
In wie vielen Privathaushalten gibt es z. B. Treppenlifter oder
Aufzüge?
Werden solche Einbaumaßnahmen von der Bundesregierung gefördert, oder
ist dies beabsichtigt?
74. Wie hat sich die Ausstattungssituation von Seniorenwohnungen bez.
Bad, WC und Sammelheizung von 1993 bis heute entwickelt, und wie wird
sich dies in den nächsten fünf Jahren entwickeln (differenziert nach
alten und neuen Ländern)?
Beabsichtigt die Bundesregierung Sanierungsprogramme bzw.
Sanierungshilfen zu fördern?
75. In welchem Umfang wird der altengerechte Umbau von Wohnungen in
den neuen Bundesländern mit Hilfe des KfW-Modernisierungsprogrammes
gefördert?
Läßt sich dies auch für die Städtebauförderung in den neuen wie in den
alten Ländern differenzieren?
Wird der ländliche Raum besonders berücksichtigt?
76. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher bei der
Wohnungsplanung die Wohnungsberatung vor Ort unterstützt bzw.
angeleitet?
Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen?
77. Welche direkten finanziellen Hilfen bzw. steuerlichen
Erleichterungen können ältere Menschen beim altersgerechten Umbau
nutzen?
Sind hier Änderungen vorgesehen?
78. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Forderung des Deutschen
Bundestages, im sozialen Wohnungsbau den alters-, pflege- und
behindertengerechten Umbau bei der Förderung einzuschließen (Drucksache
13/11175), umzusetzen?
79. Wie viele Seniorinnen und Senioren wohnen in ihren eigenen
Wohnungen oder Häusern, in Wohnungen oder Häusern ihrer familiären
Angehörigen oder in Mietwohnungen -- gesamt und getrennt nach alten und
neuen Bundesländern?
80. Wie haben sich diese Eigentums- und Mietverhältnisse bei den
Seniorenhaushalten in den letzten zehn Jahren entwickelt -- gesamt und
getrennt nach alten und neuen Bundesländern?
II. Betreutes Wohnen
81. Könnte das betreute Wohnen eine echte Alternative zum Wohnen im
Heim für die Mehrzahl älterer betreuungsbedürftiger Menschen sein?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um
betreutes Wohnen zu fördern?
82. Was hat die Bundesregierung bisher veranlaßt bzw. wie wird sie die
Forderungen des Deutschen Bundestages umsetzen, dafür Sorge zu tragen,
daß der Umfang des Regelungsbedarfs für das betreute Wohnen geklärt und
notwendige Maßnahmen zügig auf den Weg gebracht werden und außerdem die
einzelnen Bestimmungen der Heimmindestbauverordnung grundlegend
überprüft werden (Drucksache 13/11175)?
III. Wohnen in Alten- und Pflegeheimen
83. Wie viele ältere Menschen, differenziert nach Geschlecht --
gesondert aufgelistet Hochbetagte ab 80 Jahren --, leben in Alten- und
Pflegeheimen, Wohnheimen oder Altenwohnungen, und wie hoch ist das
Eintritts- und Durchschnittsalter in Alten- und Pflegeheimen?
84. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die
durchschnittlich jährlich 11 000 benötigten neuen Heim- und Wohnplätze
für ältere Menschen ab 65 Jahren (Zweiter Altenbericht, Drucksache
13/9750) sicherzustellen und eine gerechte Verteilung zu koordinieren?
85. Wie will die Bundesregierung die Heimkonzeption weiterentwickeln,
insbesondere im Hinblick auf modellartige Förderung von mehr
Einbettzimmern und Wohngruppen einerseits und die Förderung von
Einrichtungen und Maßnahmen zu Qualitätssicherung und
Qualitätsmanagement in Alten- und Pflegeheimen andererseits?
86. Wie viele Alten-, Pflege- und Behindertenheime wurden 1990 in den
neuen Bundesländern betrieben, wie viele sind heute noch existent, und
wie hat sich die Trägerverteilung dieser Einrichtungen seit 1990
entwickelt?
87. In welchem Umfang wurden bisher Mittel der Pflegeversicherung zur
Sanierung der Alten- und Pflegeheime in den neuen Bundesländern
eingesetzt, und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Länder?
Wie viele der zur Verfügung stehenden Mittel wurden bisher noch nicht
abgerufen?
Welche Gründe gibt es dafür?
88. In welchem Umfang wurden Privatinvestitionen durch Eigenmittel
oder Spenden zur Sanierung von Alten- und Pflegeheimen eingesetzt, und
von welchen Institutionen bzw. Stiftungen wurden Investitionen oder
Sanierungen durchgeführt?
89. Läßt sich der Grad der Selbständigkeit anhand der
unterschiedlichen Wohnformen spezifizieren, und bestehen signifikante
Unterschiede in der Wohnsituation im ländlichen und städtischen Raum?
F. Gewalt gegen ältere Menschen
90. Wie viele ältere Menschen über 60 werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland jährlich Opfer von
Gewalt- und Straftaten?
91. Gibt es Erkenntnisse über spezifische Straftaten, die besonders
gegen ältere Menschen verübt werden?
92. Liegen Statistiken über Alters- bzw. Geschlechtsdifferenzierung
vor?
93. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob das subjektive
Sicherheitsempfinden älterer Menschen stärker ausgeprägt ist?
94. In welchem Ausmaß werden ältere Menschen Opfer von Gewaltanwendung
innerhalb der Familie?
95. Welcher Art sind die Gewaltanwendungen gegen ältere Menschen durch
Angehörige, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den
Ursachen und Gründen von Gewaltanwendung gegenüber älteren Menschen in
der Familie vor?
96. In welchem Ausmaß werden ältere Menschen Opfer von
Gewaltanwendungen in Heimen, welcher Art sind die Gewaltanwendungen,
die ältere Menschen in Heimen erfahren, und sind besondere Gründe und
Ursachen hierüber bekannt?
97. In welchem Ausmaß werden ältere Menschen Opfer von
Gewaltanwendungen durch Pflegepersonal in der
Kurzzeitpflege/Tagespflege, welcher Art sind die Mißhandlungen gegen
ältere Menschen bei dieser Art von Pflege, und liegen der
Bundesregierung Erkenntnisse über die Ursachen hierfür vor?
98. Welche Initiativen plant die Bundesregierung zu Gewaltprävention
und Information über Gewalt gegen ältere Menschen?
99. Gibt es Einrichtungen, die ältere Menschen nach einer Gewalttat
betreuen, und falls ja, werden solche Einrichtungen von der
Bundesregierung gefördert?
G. Ältere ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger
100. Wie viele ausländische Mitbürger über 60 Jahre leben nach Kenntnis
der Bundesregierung in Deutschland, und welche Alters- und
Geschlechtsstruktur liegt vor?
Wie viele der über 60jährigen wohnen in der eigenen Familie, und wie
viele in Alters- und Pflegeheimen?
101. Liegt eine Bevölkerungsprognose für diese Bevölkerungsgruppe vor?
102. Aus welchen Herkunftsländern stammen die über 60jährigen
ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, und wie viele von ihnen
waren berufstätig?
103. Wie lange leben ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den
Hauptherkunftsländern schon in Deutschland, wenn sie das 60. Lebensjahr
erreichen?
104. Welche Erkenntnisse liegen über etwaige Integrationshemmnisse, z.
B. mangelnde Sprachkenntnisse, dieser Gruppe vor?
105. Plant die Bundesregierung besondere Integrationsmaßnahmen für
ältere ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger (Förderung von
Sprachkursen, kulturellen Initiativen usw.)?
H. Alternsforschung und Lehrstühle
106. An welchen Hochschulen/Universitäten und sonstigen Einrichtungen
wird Alternsforschung betrieben?
107. Welche Forschungsschwerpunkte und Forschungsergebnisse in der
Alternswissenschaft sind bereits bekannt?
108. Welche Forschungsprojekte zur Alternsforschung werden von der
Bundesregierung finanziell unterstützt?
109. Hält die Bundesregierung eine internationale Zusammenarbeit von
Alternswissenschaftlern für notwendig, und wie beabsichtigt sie, diese
Zusammenarbeit zu fördern?
Bonn, den 23. März 1999
Maria Eichhorn
Hannelore Rönsch (Wiesbaden)
Wolfgang Dehnel
Renate Diemers
Thomas Dörflinger
Anke Eymer (Lübeck)
Ilse Falk
Ingrid Fischbach
Klaus Holetschek
Walter Link (Diepholz)
Dorothea Störr-Ritter
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Erika Reinhardt
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

23.03.1999 nnnn

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