BT-Drucksache 14/6784

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyotoprotokolls in Deutschland

Vom 8. August 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6784
14. Wahlperiode 08. 08. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Jürgen Koppelin
und der Fraktion der F.D.P.

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyoto-
protokolls in Deutschland

Auf der Fortsetzung der Sechsten Vertragsstaatenkonferenz der Klima-
rahmenkonvention der Vereinten Nationen in Bonn hat die internationale Staa-
tengemeinschaft unter maßgeblicher Beteiligung der Europäischen Union die
Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Kyotoprotokolls geschaffen. Der
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin,
hat vor diesem Hintergrund erklärt, das Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizie-
rung des Kyotoprotokolls in Deutschland zügig einleiten zu wollen. In einem
Zeitungsgespräch äußerte sich der Minister überdies zuversichtlich, dass auch
die USA schon bald Interesse am internationalen Emissionsrechtehandel entwi-
ckeln würden, weil auf dieser Grundlage beispielsweise für die amerikanische
Kraftwerksindustrie bei Klimaschutz-Exportprojekten „viel Geld zu verdienen“
sei (Frankfurter Rundschau vom 26. Juli 2001).

Die F.D.P. unterstützt eine möglichst baldige deutsche Ratifizierung des Kyoto-
protokolls und hatte die vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit angekündigten Schritte im Deutschen Bundestag bereits be-
antragt (Drucksache 14/6547). Dieser Antrag wurde noch am Vorabend des
Bonner Weltklimagipfels von der Regierungskoalition abgelehnt; auch findet
sich von den modernen Instrumenten des Kyotoprotokolls – anders als in ande-
ren Ländern der Europäischen Union – in Deutschland bisher keine Spur. Für
die internationale Ebene hat die F.D.P. in einer gemeinsamen Stellungnahme
mit der Republik Georgien auf dem Bonner Weltklimagipfel ein Konzept prä-
sentiert, um auf dem Wege bilateraler Zusammenarbeit einen Beitrag zur Re-
duktion der Treibhausgasemissionen und zur Umsetzung des Kyotoprotokolls
zu leisten.

Die F.D.P. nimmt die Äußerungen des Bundesministers für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit im Umfeld des Bonner Weltklimagipfels zum An-
lass, folgende Fragen an die Bundesregierung zu richten:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen der Bonner Verhandlun-
gen bestätigte Möglichkeit, dass Vertragsstaaten ihre Reduktionsverpflich-
tungen beim Eintrag von Treibhausgasen in die Atmosphäre auch durch
Emissionshandel und durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten in
anderen Ländern erfüllen können?

2. In welcher Form und in welchem Umfang wird sich die Bundesregierung an
der beschlossenen Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für den Klima-
schutz in Entwicklungsländern beteiligen?

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3. Bis wann darf der Deutsche Bundestag mit der Vorlage eines Gesetzent-
wurfs der Bundesregierung zur Ratifizierung des Kyotoprotokolls rechnen,
wenn der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
von einer zügigen Einleitung der „notwendigen gesetzgeberischen
Schritte“ für eine Ratifizierung spricht?

4. Schließt die Ankündigung der Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfah-
ren zur Ratifizierung des Kyotoprotokolls in Deutschland unverzüglich
einleiten zu wollen, die Absicht ein, die flexiblen Mechanismen des Kyoto-
protokolls auch im Rahmen eines deutschen Emissionsrechtehandelssys-
tems anwenden und nutzen zu wollen?

5. Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bun-
desregierung den Börsenhandel mit Emissionsrechten für Treibhausgase in
Deutschland einzuführen und in welcher Form beabsichtigt die Bundesre-
gierung an entsprechenden internationalen Handelssystemen teilzuneh-
men?

6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministers für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dass bei Klimaschutz-Exportpro-
jekten in Verbindung mit einem weltweiten Emissionsrechtehandel „viel
Geld zu verdienen“ ist?

7. Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung deutschen Unter-
nehmen den Zugang zu entsprechenden Geschäftsfeldern zu erleichtern?

8. Gedenkt die Bundesregierung die Elemente ihres so genannten Klima-
schutzprogramms, insbesondere die so genannte Ökosteuer, mit einer deut-
schen Implementierung und Anwendung der flexiblen Mechanismen des
Kyotoprotokolls auf nationaler wie auf internationaler Ebene zu verbinden
und in welcher Form sowie in welchem zeitlichen Rahmen soll dies gege-
benenfalls geschehen?

9. In welcher Weise und in welchem Umfang werden die so genannten flexib-
len Mechanismen des Kyotoprotokolls gegenwärtig von den Partnern in
der Europäischen Union, insbesondere von den skandinavischen Ländern,
von Großbritannien und den Niederlanden, auf nationaler sowie auf inter-
nationaler Ebene genutzt und eingesetzt?

10. Wie bewertet die Bundesregierung das britische Konzept eines Emissions-
rechtehandels und dessen Verbindung mit der „Climate Change Levy“?

11. Hält die Bundesregierung dieses Konzept oder Bestandteile dieses Kon-
zepts für auf Deutschland übertragbar?

12. Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form könnte dies gegebenenfalls geschehen?

13. Wie bewertet die Bundesregierung das niederländische Konzept zur Um-
setzung und Anwendung der flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß und in welcher
Form die Niederlande an einer Verminderung von Treibhausgasemissio-
nen im Ausland beteiligt waren bzw. beteiligt sind und zu welchen
Grenz- bzw. Durchschnittskosten (bezogen auf eine Tonne CO2-Äquiva-
lent) diese Emissionsminderungen realisiert wurden bzw. werden?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang sowie in welcher
Form und durch welche Einrichtungen die vorgenannten Emissionsminde-
rungen dokumentiert/zertifiziert wurden bzw. werden und wie mit diesen

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Reduktionszertifikaten in den Niederlanden gegenwärtig verfahren wird
bzw. künftig verfahren werden soll?

16. In welcher Form und in welchem Ausmaß werden die vorgenannten Ver-
minderungen von Treibhausgasemissionen im Ausland zugunsten nieder-
ländischer Reduktionsverpflichtungen angerechnet?

17. Hält die Bundesregierung das niederländische Konzept oder Bestandteile
dieses Konzepts für auf Deutschland übertragbar?

18. Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form könnte dies gegebenenfalls geschehen?

19. Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb weitere Beratungen über ein
Konzept der EU-Kommission vom 31. Mai 2001, in dem ein Rahmen für
den Handel mit Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen
Union vorgeschlagen wird, zunächst zurückgestellt wurden?

20. War die Bundesregierung an der vorgenannten Entscheidung beteiligt und
welche Position hat die Bundesregierung in dieser Angelegenheit aufgrund
welcher Erwägungen vertreten?

21. Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, um den Vorschlag der
EU-Kommission vom 31. Mai 2001 zur Ratifizierung und Umsetzung des
Kyotoprotokolls auf europäischer Ebene in der vorliegenden oder in einer
geänderten Form zu realisieren bzw. voranzubringen?

22. Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung inner-
halb welchen zeitlichen Rahmens in diesem Sinne ergreifen und welchen
Grundsatzvorstellungen und Konzepten folgt die Bundesregierung in die-
sem Zusammenhang?

23. Welchen Anteil der Verpflichtung Deutschlands zur Minderung von Treib-
hausgasemissionen will die Bundesregierung durch Klimaschutzaktivitäten
im eigenen Land erfüllen?

24. Verfügt die Bundesregierung über Informationen bezüglich der Höhe der
Grenzkosten bzw. der erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben für eine
zusätzlich vermiedene Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent auf globaler
Ebene?

25. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutz-
programm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treib-
hausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der so genannten
ökologischen Steuerreform bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein
wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben
zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission ei-
ner zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzin-
vestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutsch-
land aufgrund der so genannten ökologischen Steuerreform erzielt wird?

26. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutz-
programm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treib-
hausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der gerade beschlos-
senen Energieeinsparverordnung bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird und
kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe
der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätz-
lichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitions-

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ausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland auf-
grund der Energieeinsparverordnung erzielt wird?

27. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutz-
programm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treib-
hausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund des „Förderungspro-
gramms zur Energieeinsparung im Gebäudebestand einschließlich der
Durchführung von Energiediagnosen“ bis zum Jahr 2005 realisiert sein
wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben
zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission ei-
ner zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzin-
vestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutsch-
land aufgrund der vorgenannten Maßnahmen erzielt wird?

28. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzpro-
gramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhaus-
gasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund von „Maßnahmen im
Bereich Stromverbrauch“ bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird und kann
die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der
Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzli-
chen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitions-
ausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland auf-
grund vorgenannter Maßnahmen erzielt wird?

29. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzpro-
gramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhaus-
gasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund einer „Förderung des
Erdgaseinsatzes“ bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird und kann die Bun-
desregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkos-
ten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne
CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben ma-
chen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund zugehöri-
ger Maßnahmen erzielt wird?

30. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutz-
programm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treib-
hausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit u. a. aufgrund emissionsorien-
tierter Abgaben im Luftverkehr bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird und
kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe
der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätz-
lichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitions-
ausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland auf-
grund vorgenannter Maßnahmen erzielt wird?

31. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzpro-
gramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhaus-
gasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund weiterer Maßnahmen im
Verkehrsbereich bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann
die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der
Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzli-
chen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitions-
ausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland auf-
grund dieser Maßnahmen erzielt wird?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/6784

32. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzpro-
gramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhaus-
gasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der Weiterentwicklung
der „Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge“ (so genannte
Selbstverpflichtung) bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und
kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe
der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätz-
lichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitions-
ausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland auf-
grund zugehöriger Maßnahmen erzielt wird?

33. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzpro-
gramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhaus-
gasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund weiterer Maßnahmen im
Industriebereich bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann
die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der
Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzli-
chen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitions-
ausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland auf-
grund der dort genannten Maßnahmen erzielt wird?

34. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutz-
programm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treib-
hausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund des Markteinfüh-
rungsprogramms für erneuerbare Energien, des Erneuerbare-Energien-Ge-
setzes und des so genannten 100 000-Dächer-Programms bis zum Jahr
2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumin-
dest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die
Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äqui-
valent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese
Emissionsminderung in Deutschland aufgrund vorgenannter Maßnahmen
erzielt wird?

35. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzpro-
gramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhaus-
gasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund weiterer Maßnahmen im
Bereich der Energiewirtschaft bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein
wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben
zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission ei-
ner zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzin-
vestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutsch-
land aufgrund der dort genannten Maßnahmen erzielt wird?

36. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzpro-
gramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhaus-
gasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund von Maßnahmen im
Bereich der Abfallwirtschaft und der Landwirtschaft bis zum Jahr 2005
bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest nä-
herungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Vermin-
derung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent
erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissions-
minderung in Deutschland aufgrund der dort genannten Maßnahmen erzielt
wird?

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37. Hat die Bundesregierung bisher von der im Kyotoprotokoll vorgesehenen
und schon seit Jahresende 2000 nutzbaren Möglichkeit Gebrauch gemacht,
im Ausland realisierte Emissionsminderungen mit Blick auf eine Anrech-
nung bei deutschen Reduktionsverpflichtungen dokumentieren und zertifi-
zieren zu lassen?

38. Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form ist dies bisher geschehen und wie wurde mit den
insoweit dokumentierten Emissionsminderungen weiter verfahren?

39. Wie bewertet die Bundesregierung die klimapolitischen Aktivitäten der
Weltbank, insbesondere des „Prototype Carbon Fund“ und anderer multila-
teraler Finanzinstitute, beispielsweise der Europäischen Investitionsbank
und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung?

40. An welchen klimapolitisch relevanten multilateralen Einrichtungen bzw.
Projekten ist die Bundesrepublik Deutschland in jeweils welcher Form und
in welchem Umfang beteiligt?

41. Werden die auf solcher Ebene unter deutscher Beteiligung finanzierten
Minderungen globaler Treibhausgasemissionen im Sinne der flexiblen Me-
chanismen des Kyotoprotokolls dokumentiert und zertifiziert?

42. Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form und durch welche Einrichtungen werden die be-
treffenden Emissionsminderungen zu wessen Gunsten und nach welcher
Verfahrensregel dokumentiert bzw. zertifiziert?

43. Beabsichtigt die Bundesregierung, die durch multilaterale Einrichtungen
mit deutscher Beteiligung finanzierten Minderungen globaler Treibhaus-
gasemissionen auf bestehende Reduktionsverpflichtungen Deutschlands
anrechnen zu lassen?

44. Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form soll dies gegebenenfalls geschehen?

45. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Transfer von Hu-
mankapital und modernen Techniken zur Reduzierung von Treibhausgasen
in Entwicklungs- und Schwellenländer von erheblicher klimapolitischer
Bedeutung ist?

46. Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, welche Aktivitäten hat die Bundesregierung zur Förderung des
Transfers von Humankapital und modernen Techniken beispielsweise für
die Energieumwandlung in Entwicklungs- und Schwellenländern bisher
unternommen?

47. Sieht die Bundesregierung, dass in diesem Zusammenhang Auslandsinves-
titionen privater Unternehmen besonders zweckdienlich sein können, deren
Tätigkeitsfeld im Bereich der Entwicklung und der Nutzung klimarelevan-
ter Technologien liegt und in welcher Form hat die Bundesregierung die
Aktivitäten solcher Unternehmen bisher unterstützt?

48. Existieren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und geeigneten Ent-
wicklungs- oder Schwellenländern allgemeine bilaterale Rahmenabkom-
men oder Memoranden auf Regierungsebene („Memorandum of Under-
standing“), welche sich auf eine Durchführung privatwirtschaftlicher
klimarelevanter Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen beziehen,
und mit welchen Partnerländern wurden solche Rahmenabkommen mit
welchem konkreten Inhalt gegebenenfalls geschlossen, bzw. beabsichtigt

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die Bundesregierung, solche Rahmenabkommen – mit gegebenenfalls wel-
chen Partnerländern und mit welchem Inhalt – zu schließen?

49. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die unternehmensseitige Nut-
zung derartiger Memoranden durch allgemeine bilaterale Rahmenvereinba-
rungen zu vereinfachen und die zugehörigen einzelwirtschaftlichen Trans-
aktionskosten für klimarelevante Investitionsprojekte zu senken?

50. Wurden in der laufenden Legislaturperiode unter Beteiligung des Bundes
Projekte im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finan-
ziert oder kofinanziert, die eine Verringerung von Treibhausgasemissionen
in Entwicklungs- oder Schwellenländern zum Ziel hatten bzw. bewirkt
haben und sind derartige Projekte für die Zukunft geplant?

51. Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich dabei im Einzelnen, welche
Projektträger, Organisationen, Investoren und (Gast-)Länder waren bzw.
sind daran beteiligt und welche Emissionsminderungen wurden hinsicht-
lich welcher Treibhausgase in jeweils welchem Umfang erzielt bzw. stehen
zu erwarten?

Berlin, den 8. August 2001

Birgit Homburger
Marita Sehn
Jürgen Koppelin
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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