BT-Drucksache 14/6775

Umgang des Gesetzgebers mit Überstunden

Vom 3. August 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6775
14. Wahlperiode 03. 08. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Birgit Homburger,
Rainer Brüderle, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Umgang des Gesetzgebers mit Überstunden

Mehrarbeit und Überstunden gehören zum Arbeitsalltag. Laut Angaben des
Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat jeder
Arbeitnehmer in Deutschland im vergangenen Jahr 63,2 Überstunden geleistet.
Insgesamt sind 1,85 Milliarden Überstunden angefallen. Das entspricht 3,8 Pro-
zent des Arbeitsvolumens. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) prognostiziert für
2001 rund 1,887 Milliarden Überstunden, 37 Millionen mehr als im letzten
Jahr. Das wäre der höchste Stand seit 10 Jahren. Gleichzeitig werden 3,7 bis 3,8
Millionen Arbeitslose erwartet.

Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck hat jetzt vorgeschla-
gen, die Zahl der Überstunden gesetzlich zu begrenzen und dadurch für mehr
Beschäftigung zu sorgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Plant die Bundesregierung ein Gesetz, das Überstunden verbietet oder eine
Begrenzung der bezahlten und unbezahlten Überstunden vorsieht?

2. Wenn ja, wann wird die Bundesregierung Eckpunkte vorlegen?

3. Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in einem Überstun-
denverbotsgesetz?

4. Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in einem Überstun-
denbegrenzungsgesetz?

5. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung solcher Gesetze für den
Arbeitsmarkt ein?

6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Instituts für Wirt-
schaftsforschung (DIW), dass Überstunden über lange Zeiträume vor allem
von überdurchschnittlich gut qualifizierten Fachkräften geleistet werden,
die nicht einfach durch Arbeitslose ersetzt werden können?

7. Welche Motive sind der Bundesregierung bekannt, die die Beschäftigten
veranlassen, Überstunden zu leisten?

8. Welche konkreten Beiträge hat das Bündnis für Arbeit geleistet, um den
Problemen von Überstunden zu begegnen?

9. Fallen im Bereich der Bundesministerien und der obersten Bundesbehör-
den Überstunden an?

10. Wenn ja, in welcher Höhe und wie werden sie abgegolten?

Drucksache 14/6775 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
11. Soweit sie durch Geld abgegolten werden, wie hoch sind die Mehrkosten?

12. Soweit sie durch Freizeit abgegolten werden, wie werden die fehlenden
Arbeitskräfte ersetzt?

13. Warum werden Überstunden im Bereich der Bundesministerien und der
obersten Bundesbehörden nicht durch Neueinstellungen vermieden?

14. Gibt es mit Mehrarbeit begründete befristete Beschäftigungsverhältnisse
im Bereich der Bundesministerien und der obersten Bundesbehörden?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Welchen statistischen Zusammenhang zwischen der Erleichterung befriste-
ter Beschäftigung und Abbau von Überstunden gibt es?

17. Welchen statistischen Zusammenhang zwischen der Anzahl von 630-DM-
Jobs und der Zahl der Überstunden gibt es?

18. Ist die Zahl der Überstunden nach der Senkung des Schwellwertes für den
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes von zehn auf fünf Arbeit-
nehmer gestiegen?

19. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine gesetzliche Deckelung
von Überstunden in die Autonomie der Tarifpartner eingreift, ein Angriff
auf die unternehmerische Freiheit wäre und deshalb die Wettbewerbsfähig-
keit der deutschen Wirtschaft gefährdet würde?

Berlin, den 3. August 2001

Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Birgit Homburger
Rainer Brüderle
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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