Vom 2. August 2001
Deutscher Bundestag Drucksache 14/6774
14. Wahlperiode 02. 08. 2001
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Hans-Michael Goldmann,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
CIRR – Neue Regelung für Exportkredite für Schiffe
Mit Inkraftsetzung der in Aussicht genommenen CIRR-Regelung (CIRR: Com-
mercial Interest Reference Rate) zu Beginn des Jahres 2002 besteht die Gefahr,
dass mit diesem Instrument neue internationale Wettbewerbsverzerrungen – so-
wohl innerhalb der EU als auch weltweit, d. h. insbesondere mit Korea – ent-
stehen. Nach dem bisher bekannten Stand der Verhandlungen stehen wichtige,
dafür relevante Detailregelungen aus bzw. sollen erst nach Inkraftsetzung fest-
gelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen bzw. sollen ergriffen werden, um die
Konditionen für CIRR-Finanzierungen einheitlich und damit nicht wettbe-
werbsverzerrend zu gestalten?
2. Welche Möglichkeiten bestehen sicherzustellen, dass die neue CIRR-Rege-
lung erst in Kraft tritt, nachdem harmonisierte Vorschriften für CIRR-Kre-
dite vorliegen?
3. Inwieweit ist eine Angleichung der Prämien der staatlichen Exportkreditver-
sicherer vor Inkraftsetzung des neuen CIRR-Instruments gewährleistet und
wer zahlt die Prämien?
4. Mit welcher Begründung wird erwartet, dass die Küstenländer sich an den
Kosten für das CIRR-bedingte Zinsausgleichssystem beteiligen?
5. Inwieweit konterkariert das CIRR-System die Zielsetzungen von Basel II?
Berlin, den 2. August 2001
Jürgen Koppelin
Hans-Michael Goldmann
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion