BT-Drucksache 14/6769

Berichte über schwere Polizeiübergriffe in Genua auf Globalisierungsgegner und Konsequenzen daraus

Vom 1. August 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6769
14. Wahlperiode 01. 08. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Berichte über schwere Polizeiübergriffe in Genua auf Globalisierungsgegner
und Konsequenzen daraus

Nach dem G-8-Gipfel in Genua häufen sich die Berichte über schwerste Poli-
zeiübergriffe auf Globalisierungsgegner im Zusammenhang mit diesem Gipfel.
Ein Sprecher der „Bewegung für Gewaltfreiheit“ in Italien sprach im Zusam-
menhang damit von „chilenischen Zuständen“.

Die italienische Regierung hat die Erschießung eines 23 Jahre alten Demonst-
ranten durch zwei Schüsse, einen in den Kopf und einen in die Brust, als
„berechtigte Notwehr“ eingestuft. In der Öffentlichkeit aber wird diese Erschie-
ßung vielfach als „Mord“ eingestuft, so auf Demonstrationen in zahlreichen
italienischen Städten, an denen sich Ende Juli etwa 100 000 Menschen beteiligt
haben.

Bis heute ist nicht klar, auf welcher Rechtsgrundlage die Polizeirazzia in den
Morgenstunden des 22. Juli 2001 auf das Sozialforum und die gegenüberlie-
gende Schule in Genua erfolgte. Unübersehbar dagegen sind die Hinweise auf
schwerste Übergriffe im Zusammenhang mit dieser Aktion.

93 Personen sollen bei dieser Aktion verhaftet worden sein, darunter 42 Deut-
sche. 50 der Verhafteten wurden dabei verletzt. Teilnehmer berichten, die
Polizisten hätten „die jungen Leute im Schlaf überrascht und sofort ohne Grund
losgeprügelt. Die eingesetzten Beamten seien Mitglieder gefürchteter Sonder-
einheiten gewesen, die vermummt und mit Schlagknüppeln bewaffnet die
Schule stürmten. […] Journalisten wurden nicht hineingelassen. Doch die am
Ausgang aufgenommenen Fotografien sprechen eine deutliche Sprache: Kaum
einer der Abgeführten kam ohne blutende Wunden aus dem Haus, viele muss-
ten auf Tragen hinaus gebracht werden. […] Auf […] Bildern sind große Blut-
lachen auf dem Boden und an Heizkörpern zu erkennen. Die Inneneinrichtung
ist komplett zerstört. Augenzeugen berichten, Polizisten hätten die jungen
Leute mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen, bis die Opfer am Boden lagen
und sich nicht mehr bewegten“ (SPIEGEL ONLINE, 23. Juli 2001).

Ein junger Mann aus Stuttgart, der bei der Festnahme einen Kieferbruch erlitt,
erklärte gegenüber der Presse, die Polizisten hätten „auf alles eingeschlagen,
was sich bewegte“ (SPIEGEL ONLINE, 25. Juli 2001). Einer Frau, der die
Zähne ausgeschlagen wurden, wurde erst nach Intervention des deutschen Kon-
sulats ärztliche Hilfe zugebilligt (SPIEGEL ONLINE, 25. Juli 2001).

Die italienische Zeitung „La Repubblica“ berichtet, von einem angeblichen
„Widerstand gegen die Staatsgewalt“ der Opfer des Überfalls habe niemand,
auch kein Anwohner etwas bemerkt.

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Der italienische Journalistenverband hat gegen die Polizeiaktion Beschwerde
eingelegt. Von Seiten der Polizei wurden nach der Aktion auf einer Pressekon-
ferenz als angebliche „Waffen“, die beschlagnahmt worden seien, neben zwei
Molotow-Cocktails und zwei Maurerhämmern, 25 Messer, darunter etliche
Küchenmesser, ein Stock, Taucherbrillen, Verbandszeug, Latex-Handschuhe,
Fotoapparate und Damenbinden vorgeführt (SPIEGEL ONLINE, 23. Juli
2001). Opfer des Angriffs bezeichneten die Vorlage dieser „Waffen“ als Ver-
höhnung, das Schulgebäude werde gerade renoviert, dass die Polizei dann zum
Beispiel Maurerhämmer finde, sei da wohl nicht verwunderlich.

Ein 21-jähriger Berliner wurde bei dem Überfall so schwer verletzt, dass er
vorübergehend ins Koma fiel und längere Zeit in Lebensgefahr schwebte. Sein
Zustand ist weiter ernst.

Auf den Polizeiwachen sollen die Quälereien und Misshandlungen weiterge-
gangen sein, berichten Opfer und sprechen von Nazi-Symbolen, die auf den
Wachen an den Wänden hingen. In der italienischen Zeitung „La Repubblica“
(25. Juli und 26. Juli 2001), in der französischen Zeitung „Le Monde“ und der
spanischen Zeitung „El Pais“ erschienen Berichte, in denen Anwälte der Inhaf-
tierten und Inhaftierte, die in der Kaserne der mobilen Einheit Bolzaneto inhaf-
tiert waren, sogar von „Folter“ sprechen. Ähnliche Berichte sind inzwischen
auch in der deutschen Presse erschienen, u. a. im Berliner „TAGESSPIEGEL“
vom 27. Juli 2001.

Die meisten, eventuell sogar alle der bei dem Überfall auf die Schule und das
Sozialforum Festgenommenen wurden wenige Tage später wieder freigelassen.

Gleichzeitig häufen sich auch die Hinweise auf den Einsatz staatlicher Provo-
kateure bei den Ausschreitungen. Das italienische Fernsehen RAI 3 zeigte am
Sonntag, dem 22. Juli 2001, zahlreiche Aufnahmen von Polizisten in „Demo-
Zivil“ – mit Helmen und Eisenstangen – mitten im „Schwarzen Block“. Meh-
rere Videoaufnahmen wurden gezeigt, bei denen vermummte und behelmte
„Demonstranten“ mit Eisenstangen aus den Kasernen der Polizei und der Kara-
binieri hinein und heraus laufen, in Polizeifahrzeuge ein- und aussteigen und
sich zum Teil in aller Öffentlichkeit länger mit höheren Polizeibeamten unter-
halten (El Pais, 23. Juli 2001).

„Der schwarze Block agierte fast ungestört, während wir mit roher Gewalt ver-
trieben wurden“, zitiert „SPIEGEL ONLINE“ (24. Juli 2001) einen Berliner
Teilnehmer der Demonstrationen. Die von den Organisatoren erhobenen Vor-
würfe über eine angebliche Kooperation zwischen den Gewalttätern des
schwarzen Blocks und der Polizei erscheinen diesem Nachrichtenmagazin
„nicht mehr völlig abwegig“. Weiter heißt es: „Italienische Zeitungen veröf-
fentlichten am Dienstag (also am 24. Juli 2001) Fotos von Vermummten, die
bewaffnet aus einer Polizeiwache kommen.“

Die italienische Zeitung „Secolo XIX“ veröffentlichte laut dpa (26. Juli 2001)
darüber hinaus Auszüge aus einem Geheimdossier der italienischen Polizei,
wonach etwa 25 bis 30 bewaffnete Rechtsextremisten, Mitglieder der Gruppe
„Forza Nuova“, in die Reihen der Globalisierungsgegner eingeschleust wurden,
um die Sicherheitskräfte anzugreifen und damit die Globalisierungsgegner in
Verruf zu bringen.

Seitens der Bundesregierung waren im Vorfeld lediglich undifferenzierte War-
nungen vor „Krawalltouristen“ zu hören. Mehrere Personen, darunter auch sol-
che, die wegen keiner einzigen Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind,
erhielten Meldeauflagen und damit faktisch Ausreiseverbote (z. B. junge Welt
vom 14. Juli 2001), die Außerkraftsetzung des „Schengener Abkommens“
durch die italienische Regierung wurde offiziell begrüßt und unterstützt. Nach
Bekanntwerden des Todesopfers und den Berichten über zahlreiche Übergriffe
hüllt sich die Bundesregierung dagegen in Schweigen, als gingen sie diese Hin-

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weise auf schwere Menschenrechtsverletzungen und Polizeiübergriffe nichts
an.

Demgegenüber hat die griechische Regierung bei der italienischen Regierung
bereits offiziell Protest wegen der Einreiseverbote und Übergriffe auf griechi-
sche Demonstranten eingereicht und von der italienischen Regierung Unter-
lagen zur Rechtfertigung ihres Vorgehens verlangt (Neue Zürcher Zeitung,
23. Juli 2001).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Demonstrantinnen und Demonstranten wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung bei den Auseinandersetzungen in Genua verletzt?

Wie viele davon wurden schwer verletzt oder werden bleibende Schäden
davontragen (bitte die Verletzungen bzw. bleibenden Schäden im Einzel-
nen aufführen)?

2. Wie viele der unter Frage 1 genannten Personen waren deutsche Staatsan-
gehörige bzw. aus Deutschland nach Genua gereiste Personen?

3. Welche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben die un-
ter Frage 2 genannten Personen gegen deutsche oder andere, zum Beispiel
italienische Stellen?

Welche Hilfestellung haben deutsche Stellen dafür in den letzten Tagen
bereits gegeben bzw. werden sie wann geben?

4. Haben die unter Frage 2 genannten Personen, sofern gegen sie keine
rechtskräftigen Urteile wegen Straftaten im Zusammenhang mit ihrer Ver-
haftung ergehen, Anspruch auf Opferhilfe?

5. Wie viele aus Deutschland eingereiste Personen bzw. deutsche Staatsange-
hörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit
dem G-8-Gipfel in Genua vorübergehend festgenommen?

6. Wie lange dauerten diese Festnahmen und auf welcher gesetzlichen Grund-
lage erfolgten sie?

7. Gegen wie viele dieser Festgenommenen wurden nach der Festnahme
Strafverfahren eingeleitet, die zu einer gerichtlichen Nachprüfung der ge-
gen sie erhobenen Vorwürfe führen werden, welche Vorwürfe werden in
diesen Verfahren gegen sie erhoben und in wie vielen Fällen wurden diese
Ermittlungen bzw. Strafverfahren nach der Freilassung inzwischen wieder
eingestellt?

8. Wie viele Personen wurden insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung
im Zusammenhang mit dem Gipfel in Genua vorübergehend festgenom-
men?

9. Wie viele dieser Festnahmen wurden später bei der gerichtlichen bzw. rich-
terlichen Überprüfung als illegal bzw. rechtswidrig eingestuft und sofort
wieder aufgehoben?

10. a) Wer hat die Polizeirazzia am 22. Juli 2001 auf das Sozialforum und die
daneben liegende Schule nach Kenntnis der Bundesregierung mit wel-
cher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage angeordnet?

b) Wie viele Beamte waren bei dieser Aktion eingesetzt und aus welchen
Einheiten kamen diese Beamten?

c) Wie viele Personen wurden bei dieser Aktion festgenommen?

Wie viele Deutsche waren unter den Festgenommenen?

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d) Wie viele der Festgenommen wurden bei dieser Aktion
– verletzt,
– schwer verletzt oder
– tragen möglicherweise dauerhafte Schäden davon?

e) Wohin wurden die Festgenommenen nach ihrer Festnahme geschafft?

f) Wie viele der Festgenommenen berichten nach Kenntnis der Bundes-
regierung selbst oder über ihre Anwälte von weiteren Misshandlungen,
Beleidigungen bis hin zu direkten Folterungen nach ihrer Festnahme?

g) Ist die Bundesregierung diesen Vorwürfen nachgegangen?

Mit welchem Ergebnis?

h) Wie viele der Festgenommenen wurden inzwischen wieder freigelas-
sen,
– weil ihre Festnahme als illegal bzw. rechtswidrig eingestuft wurde,
– aus anderen Gründen?

i) Gegen wie viele der bei der Aktion Festgenommenen laufen jetzt noch
Ermittlungsverfahren?

Was wird ihnen vorgeworfen?

j) Hat die Bundesregierung Kenntnis von irgendwelchen richterlichen
Feststellungen über den Einsatz generell, Art und Ausmaß des Einsat-
zes, der Inhaftierungen, über richterlich bereits festgestellte Misshand-
lungen und Ähnliches?

k) Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um eine restlose
Aufklärung dieser Aktion zu erreichen?

11. Treffen Berichte zu, dass die Bundesregierung die Familien der in Genua
festgenommenen Personen aus Deutschland durch Polizeibeamte von der
Verhaftung ihrer Angehörigen in Italien unterrichtet hat?

Wenn ja, wer hat eine solche Form der Unterrichtung zu verantworten?

12. Werden die in Genua festgenommenen Personen aus Deutschland nun in
hiesigen Polizeidateien wie der „Gewalttäterdatei“ gespeichert?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

13. Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um die in der Öffentlich-
keit gegen die italienischen Sicherheitskräfte erhobenen Vorwürfe der
Misshandlung und der Übergriffe auf Demonstranten – darunter auch ge-
gen deutsche Staatsangehörige – nachzuprüfen?

Wenn ja, welche Schritte wurden im Einzelnen unternommen und was wa-
ren die Ergebnisse dieser Nachprüfung?

Wenn nein, warum nicht?

14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in der Presse berichteten Ge-
heimdossier der italienischen Polizei, wonach bei den Ausschreitungen in
Genua auch Rechtsextremisten beteiligt waren, und wie beurteilt sie diesen
Vorwurf?

15. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorwürfen, dass Personen,
die in der Öffentlichkeit als „schwarzer Block“ eingestuft wurden, aus
Polizeikasernen bzw. Polizeifahrzeugen kamen bzw. dorthin ein- und
ausgingen, und wie beurteilt sie diese Vorwürfe?

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16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kritik der Opposi-
tionsparteien im italienischen Parlament und von Menschenrechtsorganisa-
tionen in Italien und anderen Ländern an dem Vorgehen der italienischen
Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Kritiken?

17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aus Kreisen der An-
wälte der im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel inhaftierten und verletz-
ten Personen erhobenen Vorwürfe gegen die italienischen Sicherheits-
kräfte?

Welche Vorwürfe werden von diesen Anwälten nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Einzelnen erhoben und wie bewertet die Bundesregierung
diese Vorwürfe?

18. Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um eine restlose Auf-
klärung der jetzt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe gegen die italie-
nischen Sicherheitskräfte zu gewährleisten und eine Wiederholung solcher
Übergriffe zu verhindern?

19. Hat die Bundesregierung wegen der Vorwürfe gegen die italienischen Si-
cherheitskräfte bereits Kontakte mit anderen EU-Staaten aufgenommen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

20. Hat die Bundesregierung bei der italienischen Regierung wegen der Über-
griffe auf Globalisierungsgegner in irgendeiner Form Beschwerde erho-
ben?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

21. Welche anderen Regierungen in der EU haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung bei der italienischen Regierung bereits ihre Beschwerde, ihren
Protest oder andere Kritik am Verhalten der Sicherheitskräfte vorgetragen?

22. Hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen der Sicherheitskräfte für
vereinbar mit den Europäischen Verträgen, insbesondere mit der EU-
Grundrechtecharta?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage hält die Bundesregierung ein sol-
ches Vorgehen für vertretbar?

Wenn nein, welche italienischen oder EU-Rechtsgrundsätze wurden nach
Einschätzung der Bundesregierung möglicherweise oder sicher verletzt
und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bundesregierung?

23. Wie viele deutsche Beamte waren bei den Auseinandersetzungen in Genua
zur Unterstützung der italienischen Sicherheitsbehörden eingesetzt?

24. Waren am Einsatz der Sicherheitskräfte in Genua auch deutsche Beamte
beteiligt?

25. Waren an der Vorbereitung, Planung und Durchführung der Aktion gegen
das Sozialforum und die daneben liegende Schule deutsche Beamte in
irgendeiner Weise beteiligt?

26. Wurden die in Genua eingesetzten deutschen Beamten nach ihrem Einsatz
zu den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen wegen Übergriffen,
Misshandlungen etc. befragt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

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27. Waren unter den eingesetzten deutschen Beamten auch zivile Beobachter
der Demonstrationen?

Für welche Behörden waren diese Zivilbeamte im Einzelnen tätig und was
haben sie nach ihrem Einsatz berichtet?

28. Wie viele nicht gerichtlich vorbestrafte Personen wurden im Zusammen-
hang mit dem G-8-Gipfel durch deutsche Behörden am Verlassen ihres
Wohnortes durch polizeiliche Anordnungen gehindert?

29. Hält die Bundesregierung solche Anordnungen gegenüber nicht gerichtlich
vorbestraften Personen für mit rechtsstaatlichen Grundsätzen wie dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Unschuldsvermutung vor
einem gerichtlichen Urteil für vereinbar?

Wenn ja, auf welche Gerichtsurteile und internationale Konventionen stützt
sie diese Meinung?

30. Wird die Bundesregierung Schritte einleiten, um die „Gewalttäterdatei“
des Bundeskriminalamtes dahin gehend zu korrigieren, dass in Zukunft
nur Daten von Personen erfasst und weitergegeben werden, die rechts-
kräftig verurteilt wurden?

31. Wird die Bundesregierung die von verschiedener Seite erhobene Forderung
nach einer internationalen Untersuchung der Vorgänge in Genua unterstüt-
zen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 27. Juli 2001

Ulla Jelpke
Carsten Hübner
Roland Claus und Fraktion

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