BT-Drucksache 14/6739

Vorführung tamilischer Asylsuchender bei der Botschaft von Sri Lanka

Vom 24. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6739
14. Wahlperiode 24. 07. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorführung tamilischer Asylsuchender bei der Botschaft von Sri Lanka

Am 27. und 28. März 2001 wurden vier tamilische Asylsuchende von der Ber-
liner Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flücht-
linge (BAFl) zu ihren Asylanträgen angehört. Alle vier Personen hatten am
16. März 2001 persönlich Asylanträge gestellt. Am 19. März 2001 wurden sie
zwangsweise der Botschaft von Sri Lanka vorgeführt. Alle vier Personen
wurden ihren Angaben zufolge von den Botschaftsbediensteten bedroht. In der
Anhörungsniederschrift zum Aktenzeichen 2649137-431 des BAFl heißt es
hierzu unter anderem: „Am nächsten Montag, der 19. 03. 2001, wurden ich und
meine weiteren drei Landsleute … von uniformierten Personen zur Botschaft
von Sri Lanka gebracht … Wir mussten dort unsere Personalien angeben und
dann sollten wir sie unterschreiben. Das haben wir jedoch zunächst nicht getan.
Daraufhin wurden wir beschimpft und bedroht, und aus Angst haben wir dann
unterschrieben. Es war alles in englischer Sprache abgefasst, und was ich da
unterschrieben habe, weiß ich nicht. Man hat uns bei der Botschaft von 10:00
Uhr bis ungefähr 16:30 Uhr verhört und festgehalten. Auch hat man uns ge-
waltsam in den Raum gebracht.“

Das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR)
schreibt in einem Background Paper on Refugees and Asylum Seekers from Sri
Lanka (Genf, Juni 2001) zur Lage der Tamilen in diesem Land unter anderem:
„Discrimination against Tamil civilians by members of the security forces
attempting to root out the LTTE, continued throughout the country and espe-
cially in Colombo and in army-controlled areas in the north and east. Displaced
persons and other Tamil civilians in the north and east also faced restrictions on
their freedom of movement, arbitrary arrest, and custodial abuse at the hands of
government forces.“ (page 32).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Zu der Vorführung bei der Botschaft

a) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass am 19. März 2001 mindestens
vier tamilische Asylsuchende, die sich noch im Asylverfahren befanden,
der Botschaft von Sri Lanka vorgeführt worden sind?

b) Welche Behörde war für diese Vorführung (Anordnung, Durchführung)
verantwortlich?

Drucksache 14/6739 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
c) Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass eine Vorführung
von Asylsuchenden bei einer Botschaft zumindest während des laufenden
Asylverfahrens zu unterbleiben hat?

d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich solche Fälle nicht
wiederholen werden?

2. Zur Menschenrechtslage in Sri Lanka

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Lage der Tamilen
auf Sri Lanka?

b) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass tamilische Zivilisten auch in
Colombo sowie in den nördlichen und östlichen Landesteilen Opfer von
Menschenrechtsverletzungen durch die srilankischen Sicherheitskräfte
werden?

Wenn nein: Aus welchen Gründen schließt sich die Bundesregierung der
entsprechenden Lagebeurteilung durch den UNHCR nicht an?

3. Zu Abschiebungen nach Sri Lanka

a) Sind seit August 2000 weitere Abschiebungen nach Sri Lanka durch-
geführt worden (bitte gegebenenfalls nach deutschem Flughafen, Abflug-
datum, Zahl der betroffenen Personen getrennt ausweisen)?

b) Hat die Bundesregierung die Ankunft der Abgeschobenen in Colombo
beobachten lassen?

Wenn ja: Welche Erkenntnisse haben sich aus der Beobachtung ergeben?

Wenn nein: Warum nicht?

Berlin, den 24. Juli 2001

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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