BT-Drucksache 14/6721

Maßnahmefremder Einsatz von ABM-Kräften in Hamburg und Vorwürfe gegen den "Verein zur Betreuung von Arbeitslosen" (Nachfrage)

Vom 19. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6721
14. Wahlperiode 19. 07. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Rainer Funke,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Maßnahmefremder Einsatz von ABM-Kräften in Hamburg und Vorwürfe
gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen“ (Nachfrage)

In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2001 hat die
Bundesregierung ausweichend auf den maßnahmefremden Einsatz von ABM-
Kräften in Hamburg geantwortet. Dasselbe gilt für die Beantwortung der Klei-
nen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer Funke, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. – Vorwürfe gegen den „Verein zur Betreu-
ung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ in Hamburg,
Bundestagsdrucksache 14/6428.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Aus welchen Gründen betrug die Rückforderung an den „Verein zur Be-
treuung von Arbeitslosen“ nur 31 500 DM?

2. Wie errechnete sich dieser Betrag?

3. Trifft es zu, dass die zuständige Sozialbehörde in Hamburg den Betrag als
zu niedrig ansieht?

4. Wie hoch waren die Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit seit 1998 für
den Verein?

5. Ist mit weiteren Rückzahlungsforderungen zu rechnen?

6. Zu welcher Beurteilung kommt die Bundesregierung inzwischen hinsicht-
lich der Vorgänge um den „Partyservice“ des Vereins?

7. Zu welchen Ergebnissen haben die Ermittlungen des Arbeitsamtes geführt,
die der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, in
der Fragestunde am 20. Juni 2001 angekündigt hat?

8. Gibt es Ergebnisse der Überprüfung durch das Arbeitsamt zum Verhalten
des Vereins, das „Arbeitslosencafé“ zeitweise zu schließen, um DGB-
Funktionäre bewirten zu können?

9. Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Arbeitslosenverein Zah-
lungen durch das Arbeitsamt erfolgt?

10. Wenn ja, in welcher Höhe?

11. Wann ist mit einem Abschluss der Ermittlungen gegen den Arbeitslosen-
verein zu rechnen?

12. Wann wurde die Bundesanstalt für Arbeit mit der Klärung der Vorgänge
beauftragt?

13. Aus welchen Gründen könnte ein Rückforderungsbescheid erlassen
werden, obwohl die Untersuchung der Vorgänge nach Auskunft des
Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, in der
Fragestunde am 20. Juni 2001 nicht abgeschlossen ist?

Drucksache 14/6721 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
14. Ist die Sozialbehörde in Hamburg um Amtshilfe bei den Ermittlungen ge-
gen den Arbeitslosenverein gebeten worden und wenn ja, wann?

15. Trifft es zu, dass ABM-Kräfte in Hamburg zur Renovierung von Privathäu-
sern eingesetzt worden sind?

16. Wenn der Bundesregierung bekannt ist (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf Frage 3 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer
Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. – Vorwürfe gegen
den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfe-
gruppen“ in Hamburg, Bundestagsdrucksache 14/6428), dass die Zahl der
geförderten Arbeitnehmer von 20, die zeitweilig nicht mit förderungswürdi-
gen Arbeiten beschäftigt waren, nicht zutrifft, wie viele waren es dann?

17. Wenn der Bundesregierung bekannt ist (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jürgen
Koppelin, Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
– Vorwürfe gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeits-
losenselbsthilfegruppen“ in Hamburg, Bundestagsdrucksache 14/6428),
dass ABM-Beschäftigte in geringem zeitlichen Umfang bei der Vorberei-
tung von Demonstrationen eingesetzt waren, wie umfangreich war dieser
zeitliche Umfang konkret?

18. Wenn der Bundesregierung bekannt ist (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf Frage 8 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin,
Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. – Vor-
würfe gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeits-
losenselbsthilfegruppen“ in Hamburg, Bundestagsdrucksache 14/6428),
dass der Verein einzelnen Mitarbeitern zu viele so genannte Arbeitszeitver-
kürzungstage gewährt hat, wie vielen Mitarbeitern wurden wie viele Ar-
beitszeitverkürzungstage gewährt und nach welchen Kriterien?

19. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
ihr diese Vorfälle erst anlässlich der Presseberichterstattung und der Befra-
gung bekannt wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 15
und 16 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer
Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. – Vorwürfe
gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbst-
hilfegruppen“ in Hamburg, Bundestagsdrucksache 14/6428)?

20. Ist der Bundesregierung die Ämterhäufung der handelnden Personen be-
kannt, wonach ein Mitglied der SPD-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft
gleichzeitig den Vorsitz im Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes sowie
den DGB-Kreisvorsitz innehat und Vorsitzender des geförderten Vereins
ist?

21. Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, die eine derartige
Ämterverquickung mit der Möglichkeit zur direkten Mittelzuführung und
zum Missbrauch verhindern?

22. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der angekündigten SGB III-No-
velle Regelungen zu treffen, wonach Mitglieder der Selbstverwaltungs-
organe der Bundesanstalt für Arbeit nicht gleichzeitig Funktionen in geför-
derten Einrichtungen oder bei Fördermitteln beziehenden Organisationen
ausüben dürfen?

Berlin, den 19. Juli 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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