BT-Drucksache 14/6687

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeld, Heinz Seiffert, Norbert Barthle, weiterer Abg. und der Fraktion der CDU/CSU -14/5551- Steuerliche Gleichstellung des Mittelstands b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weiterer Abg. und der Fraktion der F.D.P. -14/5962- Steuerliche Benachteiligung des Mittelstands beseitigen

Vom 16. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6687
14. Wahlperiode 16. 07. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert,
Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5551 –

Steuerliche Gleichstellung des Mittelstands

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun
(Augsburg), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/5962 –

Steuerliche Benachteiligung des Mittelstands beseitigen

A. Problem

Die Antragsteller sind der Auffassung, dass die Personenunternehmen gegen-
über den Kapitalgesellschaften durch die Unternehmenssteuerreform 2000
(Steuersenkungsgesetz) benachteiligt worden seien. Mit dem Antrag der Frak-
tion der CDU/CSU soll die Bundesregierung aufgefordert werden, umgehend
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt, die Einzelunternehmen den
Kapitalgesellschaften steuerlich gleichzustellen. Die Fraktion der F.D.P. fordert
in ihrem Antrag eine Steuerreform II, die die nach ihrer Ansicht durch das Steu-
ersenkungsgesetz entstandenen Benachteiligungen des Mittelstands beseitigt.

B. Lösung

Ablehnung der beiden Anträge, wobei die Koalitionsfraktionen darlegen, die in
beiden Anträgen vertretene These, der Mittelstand werde durch die Unterneh-
menssteuerreform benachteiligt, halte einer sachlichen Prüfung nicht stand.
Vielmehr gehörten die mittelständischen Unternehmen zu den Hauptgewinnern
der Steuerreform.

Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 14/5551)
und des Antrags der Fraktion der F.D.P. (Drucksache 14/5962) mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.

Drucksache 14/6687 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6687

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Anträge – Drucksachen 14/5551, 14/5962 – abzulehnen.

Berlin, den 30. Mai 2001

Der Finanzausschuss

Christine Scheel
Vorsitzende

Jörg-Otto Spiller
Berichterstatter

Gerda Hasselfeldt
Berichterstatterin

Drucksache 14/6687 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jörg-Otto Spiller und Gerda Hasselfeldt

I. Verfahrensablauf

Der von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachte Antrag
„Steuerliche Gleichstellung des Mittelstands“ (Drucksache
14/5551) wurde dem Finanzausschuss in der 167. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 10. Mai 2001 zur federfüh-
renden Beratung und dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft, dem Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung, dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie dem Haushaltsausschuss zur Mit-
beratung überwiesen. Sowohl die mitberatenden Aus-
schüsse als auch der federführende Finanzausschuss haben
die Vorlage am 30. Mai 2001 beraten.

Der von der Fraktion der F.D.P. eingebrachte Antrag „Steu-
erliche Benachteiligung des Mittelstands beseitigen“
(Drucksache 14/5962) wurde dem Finanzausschuss gleich-
falls in der 167. Sitzung des Deutschen Bundestages am
10. Mai 2001 zur federführenden Beratung und dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, dem
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
sowie dem Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Län-
der zur Mitberatung überwiesen. Die mitberatenden Aus-
schüsse und der federführende Finanzausschuss haben den
Antrag am 30. Mai 2001 beraten.

II. Inhalt der Vorlagen

1. Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Steuerliche Gleich-
stellung des Mittelstands“ (Drucksache 14/5551)

In dem von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten
Antrag „Steuerliche Gleichstellung des Mittelstands“
(Drucksache 14/5551) wird die Auffassung vertreten,
dass das Steuersenkungsgesetz die Personengesellschaf-
ten gegenüber den Kapitalgesellschaften benachteilige,
bedingt durch die Tarifsenkungen und die Einführung
des Halbeinkünfteverfahrens. Das Steuersenkungsgesetz
habe dazu geführt, dass viele mittelständische Personen-
unternehmen – für die ein Einkommensteuer-Spitzensatz
von bis zu 48,5 % gelte – vor dem Hintergrund des
niedrigen Körperschaftsteuersatzes von 25 % und der
Körperschaftsteuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen
beim Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaf-
ten durch Kapitalgesellschaften in die Rechtsform der
Kapitalgesellschaft wechselten. Berechnungen hätten er-
geben, dass in 2002 90 % der Nettoentlastung des Steuer-
senkungsgesetzes auf die Kapitalgesellschaften entfielen.
Den Personenunternehmen sei durch dieses Gesetz zwar
die Möglichkeit eröffnet worden, die Gewerbesteuer teil-
weise auf die Einkommensteuer anzurechnen, doch sei
gleichzeitig die bislang geltende Tarifbegrenzung bei der
Einkommensteuer abgeschafft worden. Die Benachteili-
gung der Personenunternehmen gegenüber den Kapitalge-
sellschaften wirke umso stärker, als bei den Maßnahmen
zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform
Einzelunternehmer und Personengesellschaften in glei-
chem Maße wie Kapitalgesellschaften belastet worden
seien.

Aus diesen Gründen solle, so der Antrag, die Bundes-
regierung aufgefordert werden, umgehend einen Gesetz-
entwurf mit dem Ziel vorzulegen, die Unternehmens-
steuerreform 2000 dahin gehend fortzuentwickeln, dass
Einzelunternehmen und Personengesellschaften den
Kapitalgesellschaften steuerlich gleichgestellt werden.
Dieser Gesetzentwurf solle insbesondere folgende Maß-
nahmen vorsehen:

– Vorziehen der letzten Tarifentlastungsstufe bei der
Einkommensteuer von 2005 auf 2003.

– Zulassung einer Investitionsrücklage nach § 6b EStG
bei der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalge-
sellschaften durch Personenunternehmen.

– Ausdehnung des halben durchschnittlichen Steuersat-
zes gemäß § 34 EStG auf weitere Tatbestände und
Rückwirkung dieser Vorschrift für 1999 und 2000.

– Umfassende Eröffnung von Buchwertübertragungs-
möglichkeiten in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG entspre-
chend dem früher geltenden Mitunternehmererlass.

– Wiedereinführung des Wahlrechts der Buchwertfort-
führung im Falle der Realteilung.

– Verbesserung der Regelung zur pauschalen Anrech-
nung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer.

– Wiederzulassung des Abzugs von Nachzahlungszin-
sen.

– Streichung der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3
EStG.

– Rückwirkende Verlängerung des § 14a Abs. 1 bis 3
EStG bei kleineren und mittleren landwirtschaft-
lichen Betrieben.

– Rücknahme der Änderung der AV-Abschreibungs-
tabellen und Schaffung einer gesetzlichen Regelung,
die bei der Abschreibungsdauer neben technischen
auch betriebswirtschaftliche Gegebenheiten berück-
sichtigt.

2. Antrag der Fraktion der F.D.P. „Steuerliche Benachteili-
gung des Mittelstands beseitigen“ (Drucksache 14/5962)

Auch die Fraktion der F.D.P. ist der Ansicht, die Unter-
nehmenssteuerreform habe die mittelständischen Perso-
nenunternehmen gegenüber den Kapitalgesellschaften
benachteiligt. Für Körperschaften gelte nunmehr ein
Steuersatz von 25 %, während der Spitzensteuersatz für
Einzelunternehmer und Personengesellschafter 48,5 %
betrage und erst in 2005 auf 42 % sinke. Auch bei der
Besteuerung der Veräußerungsgewinne würden Körper-
schaften gegenüber den mittelständischen Personenunter-
nehmen bevorzugt. Hinzu komme, dass die Maßnahmen
zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform
von den mittelständischen Unternehmen von Anfang an
mitgetragen werden müssten.

Die Fraktion der F.D.P. fordert in ihrem Antrag, der zum
1. Januar 2001 in Kraft getretenen Steuerreform I umge-
hend eine Steuerreform II folgen zu lassen, die die von

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/6687

ihr gesehene Benachteiligung des Mittelstands beseitigen
solle. Eine solche Steuerreform solle die folgenden we-
sentlichen Bestandteile enthalten:

– Abbau der Spreizung der Steuersätze für Körper-
schaften einerseits und Personengesellschafter ande-
rerseits.

– Vorziehen der Tarifabsenkung bei der Einkommen-
steuer auf 2002.

– Gleichbehandlung der Besteuerung der Veräuße-
rungsgewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaf-
ten.

– Vollständige Wiedereinführung der Regelungen des
Mitunternehmerlasses einschließlich der Realteilung.

– Wiederanhebung der Grenze für wesentliche Beteili-
gungen bei der Veräußerung von Anteilen an Kapital-
gesellschaften von 1 % auf 10 %.

– Rücknahme der Verlängerung der Abschreibungs-
dauern und Heraufsetzung der degressiven Abschrei-
bung von 20 % auf 25 %.

– Abschaffung der Mindestbesteuerung und der Rege-
lungen zu den Verlustzuweisungsgesellschaften.

– Grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts durch
gleiche Besteuerung aller Einkünfte mit Ausnahme
einer Zinsabgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte.

– Einführung eines einheitlichen Stufentarifs von 15 %,
25 % und 35 % bei Schaffung einer Definitivbesteue-
rung der Gewinne der Körperschaften, Verzicht auf
die Besteuerung ausgeschütteter Gewinne und auf
das Halbeinkünfteverfahren.

– Abschaffung der Gewerbesteuer unter Wahrung der
finanziellen Belange der Gemeinden.

– Verzicht auf eine Erhöhung der Erbschaftsteuer.

– Abschaffung der Öko-Steuer.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

1. Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Steuerliche Gleich-
stellung des Mittelstands“ (Drucksache 14/5551)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie emp-
fiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft empfiehlt die Ablehnung des An-
trags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
bei Abwesenheit der Fraktion der PDS.

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung emp-
fiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P., den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktion der SPD
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P. und Abwesen-

heit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
PDS, den Antrag abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P., die Vorlage abzulehnen.

2. Antrag der Fraktion der F.D.P. „Steuerlicher Benachteili-
gung des Mittelstands beseitigen“ (Drucksache 14/5962).

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie emp-
fiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. bei Abwesenheit der Fraktion
der PDS, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit empfiehlt die Ablehnung des Antrags
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Frak-
tion der PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P.

Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfrakti-
onen und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Abwesenheit der Fraktion
der F.D.P., den Antrag abzulehnen.

IV. Ausschussempfehlung

Die Fraktion der CDU/CSU hat bei der Beratung der An-
träge im federführenden Finanzausschuss angeführt, die
Bundesregierung habe bei ihrem Bericht an den Finanzaus-
schuss zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts
anerkannt, dass bei der steuerlichen Behandlung der Ge-
winne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesell-
schaften eine Ungleichbehandlung zwischen Personenunter-
nehmen und Kapitalgesellschaften zu Lasten der Ersteren
bestehe. Dieser Sachverhalt werde mit der in ihrem Antrag
vorgesehenen Schaffung einer Reinvestitionsrücklage bei
der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
durch Personenunternehmen aufgegriffen. Alle Verbände
und die große Mehrzahl der Sachverständigen seien der Auf-
fassung, dass in diesem Bereich nachgebessert werden
müsse. Eine solche Maßnahme und auch die in ihrem Antrag
ebenfalls enthaltene Forderung nach Vorziehen der Tarifent-
lastungsstufe 2005 auf 2003 könne man nicht mit haushalts-
politischen Argumenten ablehnen, nachdem man den Kapi-
talgesellschaften bei Gewinnen aus der Veräußerung von
Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften mit dem Steuer-
senkungsgesetz Steuerfreiheit eingeräumt und für diese
Gesellschaften den günstigen Körperschaftsteuersatz von
25 % eingeführt habe. Die Ausdehnung des halben durch-
schnittlichen Steuersatzes auf den Ausgleichsanspruch des
Handelsvertreters und Arbeitnehmerabfindungen sei von der
Koalition mehrfach zugesagt worden und werde mit dem
Antrag eingefordert. Gleiches gelte für die in ihrem Antrag
vorgesehene Wiederzulassung des Sonderausgabenabzugs
von Zinsen aus Steuernachforderungen. Auch für die Koali-
tionsfraktionen müsse es vertretbar sein, den Vorschlägen

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6 – Drucksache 14/6687

der Fraktion der CDU/CSU zur Förderung der Umstrukturie-
rung von Unternehmen zuzustimmen, z. B. den Vorschlägen
zum Mitunternehmererlass und zur Realteilung. Hinzuwei-
sen sei darauf, dass eine Reihe der von der Fraktion der
CDU/CSU geforderten Maßnahmen aufkommensneutral sei.

Die Koalitionsfraktionen haben demgegenüber erklärt, die
Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. enthielten
keine neuen Argumente. Sie sind der Auffassung, die Aus-
gangsthese, auf der beide Anträge basierten, nämlich die
angebliche Benachteiligung des Mittelstandes durch die
Steuerreform der Koalition, sei – auch durch neutrale Sach-
verständige – eindeutig widerlegt und werde durch noch so
viele Wiederholungen nicht richtig. Wie bei der Diskussion
des Berichts zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuer-
rechts im Finanzausschuss am 16. Mai 2001 dargelegt, be-
grüße die Koalition im Übrigen die Absicht der Bundesre-
gierung, noch in dieser Wahlperiode einen Entwurf zur
Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel ein-
zubringen, Umstrukturierungen von Personenunternehmen
zu erleichtern.

Die Fraktion der CDU/CSU hat dem entgegnet, dass die
Mehrzahl der neutralen Sachverständigen ihre Auffassung
teile, wonach Personenunternehmen gegenüber Kapitalge-
sellschaften durch die Unternehmenssteuerreform benach-
teiligt werden. Des Weiteren weist die Fraktion der CDU/
CSU darauf hin, dass die von der Bundesregierung in Aus-
sicht gestellten Änderungen zur Fortentwicklung der Unter-
nehmenssteuer zu kurz greifen. Eine steuerliche Gleichstel-
lung des vor allem personenbezogenen Mittelstandes sei
damit nicht gewährleistet.

Die Fraktion der PDS hat die Auffassung vertreten, der
Antrag der Fraktion der CDU/CSU ziele auf die Einführung
neuer steuerlicher Subventionen. Dies stehe im Wider-
spruch zu dem kürzlich vom Vorsitzenden der Fraktion der
CDU/CSU vorgestellten Steuerreformkonzept, in dem ein
weitgehender Abbau von Steuersubventionen gefordert
worden sei.

Die Fraktion der F.D.P. hat die große Bedeutung des Mit-
telstands für die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundes-
republik Deutschland herausgestellt und erklärt, sie wolle
mit ihrem Antrag ein deutliches Zeichen zugunsten der
mittelständischen Wirtschaft setzen.

Vor dem Hintergrund der in den Medien öffentlich von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertretenen Forderung, Per-
sonenunternehmen durch die Einführung einer steuerfreien
Investitionsrücklage besser zu stellen, ist auf Wunsch der
Fraktion der CDU/CSU über die in ihrem Antrag enthalte-
nen Forderungen nach Einführung einer steuerfreien Inves-
titionsrücklage (Punkt 2 des Antrags), nach Ausdehnung
des halben durchschnittlichen Steuersatzes gemäß § 34
EStG auf weitere Tatbestände und rückwirkende Anwen-
dung dieser Regelung auf die Jahre 1999 und 2000 (Punkt 3
des Antrags) sowie nach Wiederzulassung des Sonder-
ausgabenabzugs von Zinsen auf Steuernachforderungen
(Punkt 10 des Antrags) getrennt abgestimmt worden. Dabei
sind

– Punkt 2 des Antrags mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt wor-
den,

– Punkt 3 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS abge-
lehnt worden,

– Punkt 10 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt worden.

In der Gesamtabstimmung über die Anträge sind die beiden
Vorlagen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt worden.

Berlin, den 30. Mai 2001

Jörg-Otto Spiller
Berichterstatter

Gerda Hasselfeldt
Berichterstatterin

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