BT-Drucksache 14/6662

Menschenrechtslage in Tunesien

Vom 6. Juli 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6662

14. Wahlperiode

06. 07. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Menschenrechtslage in Tunesien

Am 29. Juni 2001 haben amnesty international, Human Rights Watch und die
Internationale Föderation für Menschenrechte gemeinsam mit tunesischen
Menschenrechtsorganisationen einen Aufruf zur Freilassung der politischen
Gefangenen in Tunesien veröffentlicht. Die jahrelange Reihe von Menschen-
rechtsverletzungen setzt sich in diesem nordafrikanischen Land fort: So wurde
am 26. Juni 2001 Sihem Ben Sedrine, Sprecherin des Nationalen Rates für die
Freiheiten in Tunesien (CNLT), nach ihrer Rückkehr von einer Reise nach
Europa verhaftet. Ein gegen Prof. Dr. Moncef Marzoufi, ebenfalls Führungs-
mitglied des CNLT, eingeleitetes Verfahren wurde auf den 7. Juli 2001 vertagt.
Mohammed Mouaada, Vorsitzender der Partei der demokratischen Sozialisten
(MDS), wurde am 19. Juni 2001 festgenommen. Dem von amnesty internatio-
nal als politischen Gefangenen „adoptierten“ Hédi Ben Allala Bejaoui wird die
Genehmigung zur Ausreise für die dringend notwendige ärztliche Versorgung
verweigert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Menschenrechtslage in
Tunesien?

2. Was ist der Bundesregierung über die gegenwärtige Lage der verfolgten
Führungsmitglieder des CNLT, namentlich von Sihem Ben Sedrine, be-
kannt?

Wie ist der Stand des Verfahrens gegen Prof. Dr. Moncef Marzoufi?

3. Was ist der Bundesregierung über die Verfolgung gegen Mitglieder des
MDS bekannt?

Welche Informationen liegen über die gegenwärtige Situation des Moham-
med Mouaada vor?

4. Was ist der Bundesregierung über die Verfolgung gegen die tunesische Men-
schenrechtsliga (LTDH) bekannt?

5. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Situation der
41 politischen Häftlinge, die sich in einem Hungerstreik befinden oder
befunden haben?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Frauen in Tunesien?

7. Was wird die Bundesregierung tun, um die Verfolgung der politischen Oppo-
sition und namentlich der Menschenrechtsaktivisten in Tunesien zu beenden?
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8. Was wird die Bundesregierung tun, um die tunesische Staatsführung zu
veranlassen, Hédi Ben Allala Bejaoui die Ausreisegenehmigung für die
ärztliche Behandlung im Ausland zu erteilen?

9. Was wird die Bundesregierung tun, um die Lage der Frauen in Tunesien zu
verbessern?

10. Zu den Flüchtlingen aus Tunesien:

a) Wie viele Flüchtlinge aus Tunesien haben in den Jahren 1998, 1999,
2000 sowie im ersten Halbjahr 2001 in der Bundesrepublik Deutschland
einen Asylantrag gestellt (bitte jeweils nach den einzelnen Jahren ge-
trennt aufführen)?

b) Über wie viele Asylanträge von Flüchtlingen aus Tunesien wurde in
demselben Zeitraum vom Bundesamt für die Anerkennung ausländi-
scher Flüchtlinge sowie von den Verwaltungsgerichten entschieden
(bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach Bundesamt und Verwal-
tungsgerichten aufführen)?

c) Wie viele Flüchtlinge aus Tunesien wurden in demselben Zeitraum vom
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asyl-
berechtigte im Sinne des Artikels 16a Abs. 1 Grundgesetz (GG) aner-
kannt?

In wie vielen Fällen ist das Bundesamt für die Anerkennung ausländi-
scher Flüchtlinge zur Anerkennung durch Entscheidungen der Verwal-
tungsgerichte verpflichtet worden (bitte jeweils getrennt nach Jahren so-
wie nach Bundesamt und Verwaltungsgerichten aufführen)?

d) Wie viele Flüchtlinge aus Tunesien wurden in demselben Zeitraum vom
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als politisch
Verfolgte im Sinne des § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) anerkannt?

In wie vielen Fällen ist das Bundesamt für die Anerkennung ausländi-
scher Flüchtlinge zur Anerkennung durch Entscheidungen der Verwal-
tungsgerichte verpflichtet worden (bitte jeweils getrennt nach Jahren so-
wie nach Bundesamt und Verwaltungsgerichten aufführen)?

e) Wie viele Flüchtlinge aus Tunesien erhielten in demselben Zeitraum
durch Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländi-
scher Flüchtlinge sowie der Verwaltungsgerichte Abschiebungsschutz
nach § 53 AuslG (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach Bundes-
amt und Verwaltungsgerichten aufführen)?

11. Wie viele tunesische Staatsangehörige wurden in dem in der vorhergehen-
den Frage genannten Zeitraum nach Tunesien abgeschoben (bitte getrennt
nach Jahren aufführen)?

Berlin, den 6. Juli 2001

Carsten Hübner
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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