BT-Drucksache 14/6661

Gruppenabschiebung von Kurden in die Türkei

Vom 6. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6661
14. Wahlperiode 06. 07. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Gruppenabschiebung von Kurden in die Türkei

Wie türkische Medien berichteten, trafen 88 aus Deutschland abgeschobene
türkische Staatsangehörige, bei denen es sich vorwiegend um kurdische Volks-
zugehörige gehandelt haben soll, am Nachmittag des 3. Juli 2001 an Bord eines
von den deutschen Behörden gecharterten Flugzeuges in Istanbul ein. An Bord
der Maschine, die vom Flughafen Düsseldorf aus gestartet war, sollen sich auch
56 deutsche Sicherheitsbeamte befunden haben, die die Abgeschobenen in
Istanbul ihren türkischen Amtskollegen übergaben.

Den türkischen Medienberichten zufolge wurden 25 der Abgeschobenen noch
auf dem Flughafen Istanbul verhaftet, weil sie wegen verschiedener Delikte von
der türkischen Justiz gesucht worden waren. Die Übrigen sollen nach Überprü-
fung ihrer Personalien zunächst freigelassen worden sein. Unter den Abgescho-
benen waren nach Angaben der türkischen Tageszeitung „Sabah“ (vgl. AFP
vom 27. Juni 2001) auch Frauen, Kranke und Behinderte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Zum Abschiebevorgang:

a) Wie viele der Abgeschobenen waren kurdische Volkszugehörige?

b) Warum wurden die 88 Abgeschobenen von insgesamt 56 Sicherheits-
beamten begleitet?

c) Gab es Fesselungen von Abgeschobenen oder andere Zwangsmaß-
nahmen?

Wenn ja, welche waren diese im Einzelnen und warum wurden sie ange-
wandt?

d) Von welcher Fluggesellschaft ist die Maschine, mit der die Abschiebung
durchgeführt wurde, gechartert worden?

e) Welche Kosten hat diese Gruppenabschiebung insgesamt verursacht
(bitte nach einzelnen Posten aufschlüsseln)?

2. Zu den Verhaftungen:

a) Ist der Bundesregierung bekannt, warum von den 88 Abgeschobenen
25 noch auf dem Flughafen Istanbul verhaftet worden sind?

b) Welche Delikte werden ihnen vorgeworfen?

Drucksache 14/6661 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass politische Delikte hierunter
sind?

Wenn ja, wie wird dies im Einzelfall überprüft?

Wenn nein, wie konnte es dann zu einer Abschiebung kommen?

d) Welche Strafverfahren sind gegen die Betroffenen eingeleitet worden?

e) Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Abgeschobenen vor
Misshandlungen im türkischen Gewahrsam zu schützen?

3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die übrigen Abgeschobenen, die
zunächst wieder freigelassen worden sind, nicht nach der Rückkehr in die
jeweiligen Heimatorte Opfer von Verhaftungen oder anderen Menschen-
rechtsverletzungen werden?

4. Trifft es zu, dass unter den Abgeschobenen auch Kranke und Behinderte
waren?

Wenn ja:

a) Warum werden Kranke und Behinderte abgeschoben?

b) Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass diese Personen in der
Türkei die notwendige medizinische und/oder therapeutische Behandlung
erhalten?

5. Sind der Bundesregierung weitere Fälle von Verfolgungsmaßnahmen nach
einer Abschiebung in die Türkei bekannt?

Wenn ja, welche waren diese und was hat die Bundesregierung in den jewei-
ligen Fällen zum Schutz der Betroffenen unternommen (bitte einzeln für die
letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?

Berlin, den 6. Juli 2001

Carsten Hübner
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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