BT-Drucksache 14/6639

Kapitalteilhabe stärken - Vermögensbildungsföderung altersvorsorgegerecht ausbauen

Vom 3. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6639
14. Wahlperiode 03. 07. 2001

Antrag
der Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau), Karl-Josef Laumann, Brigitte
Baumeister, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Julius Louven,
Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer,
Heinz Schemken, Birgit Schnieber-Jastram, Johannes Singhammer, Dorothea
Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Peter Weiß (Emmendingen)
und der Fraktion der CDU/CSU

Kapitalteilhabe stärken – Vermögensbildungsförderung altersvorsorgegerecht
ausbauen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Aus dem kürzlich vorgelegten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregie-
rung ist hervorgegangen, dass die Vermögen und Einkommen in Deutschland
nach wie vor sehr ungleichmäßig verteilt sind. Besonders unbefriedigend ist die
Situation in den neuen Bundesländern.

Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivver-
mögen trägt nicht nur zu einer gleichmäßigeren Vermögensverteilung bei und
ist insofern gesellschaftspolitisch wünschenswert. Vielmehr wird durch sie
auch für breite Bevölkerungskreise eine neue Einkommensquelle geschaffen,
der insbesondere für die Alterssicherung eine besondere Bedeutung zukommen
kann.

Auch beschäftigungspolitisch macht die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer am Kapital der Wirtschaft Sinn, weil durch Investivlohnver-
einbarungen die Tarifpolitik entlastet und somit die Arbeitskosten begrenzt
werden.

Schließlich sprechen auch betriebswirtschaftliche Gründe für eine stärkere Ka-
pitalbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie stärkt die Ei-
genkapitalbasis der Unternehmen, trägt zu einer partnerschaftlichen – und da-
mit produktivitätssteigernden – Unternehmenskultur bei und kann dabei helfen,
das Nachfolgeproblem in vielen Unternehmen zu lösen.

Der Gesetzgeber hat bereits in der Vergangenheit Anreize für eine Beteiligung
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivvermögen geschaffen.
In der 13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurden mit dem Dritten
Vermögensbeteiligungsgesetz wichtige Verbesserungen erreicht. Doch alle An-
strengungen haben noch nicht den gewünschten Erfolg gezeigt; vor allem die
Tarifvertragsparteien schließen kaum Investivlohnvereinbarungen ab. Das ist
auch auf die noch immer unzureichenden gesetzlichen Rahmenbedingungen
zurückzuführen. So werden aufgrund der nach wie vor zu niedrigen Einkom-

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mensgrenzen vom Fünften Vermögensbildungsgesetz zu wenige Menschen er-
fasst. Daher gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern.

Angesichts der Bedeutung, die der privaten wie auch der betrieblichen Vor-
sorge für die Alterssicherung in Zukunft zukommt, muss bei jeder öffentlich
geförderten Bildung von Vermögen und Eigentum die Langfristigkeit belohnt
werden. Bei der Förderung der Bildung von Wohneigentum liegt die Langfris-
tigkeit in der Natur der Sache. Auch die Förderung der Produktivkapitalbeteili-
gung muss altersvorsorgegerecht ausgebaut werden; dies umso mehr, als die
rotgrüne Bundesregierung die Mitarbeiterbeteiligung ohne triftigen Grund bei
der – ohnehin völlig unzulänglichen – Förderung nach dem Altersvermögens-
gesetz unberücksichtigt gelassen hat.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzent-
wurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:

1. Die Einkommensgrenzen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wer-
den von zurzeit 35 000 DM / 70 000 DM auf 50 000 DM / 100 000 DM an-
gehoben.

2. Angesichts der besonderen Situation in den neuen Bundesländern wird die
erhöhte Sparzulage von 25 Prozent auf 800 DM für Produktivkapitalbeteili-
gungen (im Vergleich zu 20 Prozent in den alten Bundesländern) auch über
das Jahr 2004 hinaus gewährt.

3. Für solche Beteiligungen, die für mindestens 15 Jahre oder mindestens bis
zum 60. Lebensjahr festgelegt werden, wird der Satz – bundeseinheitlich –
auf 30 Prozent angehoben.

4. Der Freibetrag nach § 19a Einkommensteuergesetz von zurzeit 300 DM
wird auf 500 DM angehoben. Für Mitarbeiterbeteiligungen, die für mindes-
tens 15 Jahre oder mindestens bis zum 60. Lebensjahr festgelegt sind, gilt
ein zusätzlicher Freibetrag von weiteren 500 DM. Wird das Einkommen-
steuerrecht – was ausdrücklich zu wünschen ist – mittelfristig radikal ver-
einfacht, so ist die derzeitige Freibetragsförderung nach § 19a EStG in eine
Förderung der Mitarbeiterbeteiligung am arbeitgebenden Unternehmen
durch direkte Zulagen zu überführen. Dies hätte auch den Vorteil, dass nicht
mehr – wie jetzt – die effektive Höhe der Förderung durch den Progressions-
effekt vom individuellen Grenzsteuersatz abhängt.

Berlin, den 3. Juli 2001

Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Karl-Josef Laumann
Brigitte Baumeister
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte
Hans-Peter Repnik

Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Birgit Schnieber-Jastram
Johannes Singhammer
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Matthäus Strebl
Peter Weiß (Emmendingen)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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