BT-Drucksache 14/6627

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/5854- Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen von 1995 und 1998 des Basler Übereinkommens vom 22.März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Gesetz zu Änderungen des Basler Übereinkommens)

Vom 4. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6627
14. Wahlperiode 04. 07. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/5854 –

Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen von 1995 und 1998 des Basler Über-
einkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden
Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Gesetz zu Änderungen
des Basler Übereinkommens)

A. Problem

Mit dem Gesetzentwurf sollen die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für
die Ratifikation der auf zwei Konferenzen der Vertragsparteien des Basler
Übereinkommens gefassten Beschlüsse zur Konkretisierung des Verbots der
grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle zur Verwertung her-
gestellt werden.

B. Lösung

Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 14/6627 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/5854 anzunehmen.

Berlin, den 20. Juni 2001

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Christoph Matschie
Vorsitzender

Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Werner Wittlich
Berichterstatter

Michaele Hustedt
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6627

Bericht der Abgeordneten Rainer Brinkmann (Detmold), Werner Wittlich,
Michaele Hustedt, Birgit Homburger und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/5854 wurde in der
170. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2001
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.

Der mitberatende Ausschuss hat einstimmig empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

II.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die verfassungsmäßigen Vor-
aussetzungen für die Ratifikation der auf zwei Konferenzen
der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens gefassten
Beschlüsse hergestellt werden.

Die Beschlüsse betreffen eine Konkretisierung des Verbots
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Ab-
fälle zur Verwertung. Die Änderung des Übereinkommens
ist noch nicht in Kraft getreten, da hierzu die Ratifizierung
von drei Vierteln der bei der Annahme anwesenden Ver-
tragsparteien erforderlich ist. Allerdings hat die Europäi-
sche Gemeinschaft die Änderungen bereits umgesetzt, und

auch in der Bundesrepublik Deutschland sind sie materiell
bereits bindendes Recht.

III.

Der Bundesrat hat in seiner 761. Sitzung am 30. März 2001
beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen
zu erheben.

IV.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat den Gesetzentwurf auf Drucksche 14/5854 in seiner
Sitzung am 20. Juni 2001 beraten.

Von allen Fraktionen wurden die durch die Vertragsparteien
beschlossenen Änderungen des Basler Übereinkommens als
eine dem Umwelt- und Gesundheitsschutz dienende Maß-
nahme begrüßt.

Der Ausschuss beschloss einstimmig dem Deutschen Bun-
destag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache
14/5854 anzunehmen.

Berlin, den 3. Juli 2001

Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Werner Wittlich
Berichterstatter

Michaele Hustedt
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

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