BT-Drucksache 14/6619

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Marita Sehn, Ina Albowitz, weiterer Abg. und der Fraktion der F.D.P. -14/5337- Steuerrecht vereinfachen - Schaumweinsteuer abschaffen

Vom 4. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6619
14. Wahlperiode 04. 07. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Marita Sehn, Ina Albowitz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/5337 –

Steuerrecht vereinfachen – Schaumweinsteuer abschaffen

A. Problem

Die Schaumweinsteuer, so dieser Antrag, sei im Jahr 1939, nachdem sie im Jahr
1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt worden sei, als
so genannter Kriegszuschlag nach vorheriger kurzzeitiger Abschaffung wieder
eingeführt worden. Der Grund für die Erhebung dieser Steuer existiere heute
nicht mehr. Außerdem sei die Erhebung der Schaumweinsteuer verfassungs-
rechtlich bedenklich, weil die Besteuerung von Wein nach dem Kohlensäurege-
halt willkürlich erscheine. Die Antragsteller fordern deshalb die Abschaffung
der Schaumweinsteuer.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Abwesenheit
der Fraktion der PDS

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 14/6619 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag – Drucksache 14/5337 – abzulehnen.

Berlin, den 27. Juni 2001

Der Finanzausschuss

Christine Scheel
Vorsitzende

Horst Schild
Berichterstatter

Norbert Schindler
Berichterstatter

Gisela Frick
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6619

Bericht der Abgeordneten Horst Schild, Norbert Schindler und Gisela Frick

1. Verfahrensablauf

Der Antrag der Fraktion der F.D.P. zur Abschaffung der
Schaumweinsteuer – Drucksache 14/5337 – ist dem Finanz-
ausschuss in der 156. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 9. März 2001 zur federführenden Beratung sowie dem
Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie, dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft und dem Ausschuss für Tourismus zur
Mitberatung überwiesen worden. Der Rechtsausschuss, der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und der Aus-
schuss für Tourismus haben sich in ihren Sitzungen am
16. Mai 2001 mit der Vorlage befasst. Der Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat den
Antrag in seiner Sitzung am 28. März 2001 behandelt. Der
Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am
27. Juni 2001 beraten.

2. Inhalt der Vorlage

Der Antrag der Fraktion der F.D.P. fordert die Bundes-
regierung auf, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der
Schaumweinsteuer vorzulegen. Zum einen gebe es keinen
Grund mehr, die Schaumweinsteuer zu erheben, weil es
keine kaiserliche Flotte mehr gebe, zu deren Finanzierung
die Schaumweinsteuer im Jahr 1902 eingeführt worden sei.
Auch die Begründung für die Wiedereinführung dieser
Steuer im Jahr 1939 als Kriegszuschlag entfalle. Zum ande-
ren sei die Erhebung der Steuer verfassungsrechtlich be-
denklich, weil nur Weine ab einem bestimmten Kohlen-
säuregehalt besteuert würden. Dagegen seien Weine selbst
sowie Schaumweine mit geringem Kohlensäuregehalt von
der Besteuerung ausgenommen. Mit der kompletten Ab-
schaffung einer Steuer könne der Staat außerdem ein Zei-
chen für Steuervereinfachung und Steuerentlastung setzen.
Das in der EU harmonisierte Verbrauchsteuerrecht lasse die
Abschaffung der Schaumweinsteuer zu, da für Schaumwein

ebenso wie für Wein ein Mindeststeuersatz von Null ver-
langt werde.

3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koaliti-
onsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS.

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P.

Der Ausschuss für Tourismus empfiehlt die Ablehnung
des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimme der Fraktion der F.D.P. bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen der CDU/CSU und PDS.

4. Ausschussempfehlung

Bei der Beratung der Vorlage im Finanzausschuss hat die
Fraktion der F.D.P. den Antrag, der von der Bundesregie-
rung die Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Abschaf-
fung der Schaumweinsteuer fordert, erläutert und begrün-
det.

Der Antrag der Fraktion der F.D.P. „Steuerrecht vereinfa-
chen – Schaumweinsteuer abschaffen“ – Drucksache 14/
5337 – ist ohne weitere Diskussion mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. bei Abwesenheit der Fraktion der
PDS abgelehnt worden.

Berlin, den 27. Juni 2001

Horst Schild
Berichterstatter

Norbert Schindler
Berichterstatter

Gisela Frick
Berichterstatterin

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