BT-Drucksache 14/6574

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/6107- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

Vom 4. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6574
14. Wahlperiode 04. 07. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/6107 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen
Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche
Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

A. Problem

Das auf der 87. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz am 17. Juni 1999
angenommene Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche
Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit strebt
unverzügliche und umfassende Maßnahmen und Verbote zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit an.

B. Lösung

Zustimmung zum Gesetzentwurf. Die Anforderungen, die das Übereinkommen
hinsichtlich des Verbotes und der Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen
der Kinderarbeit stellt, sind in der Bundesrepublik Deutschland durch die Vor-
schriften des Strafgesetzbuches und des Jugendarbeitsschutzgesetzes erfüllt.
Das Übereinkommen kann daher ratifiziert werden, weitere gesetzliche oder
untergesetzliche Regelungen sind nicht erforderlich. Da sich das Übereinkom-
men auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht, bedarf es gemäß Arti-
kel 59 Abs. 2 Satz l des Grundgesetzes der Zustimmung der gesetzgebenden
Körperschaften in Form eines Vertragsgesetzes.

Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

Keine

Drucksache 14/6574 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/6107 – in unveränderter Fassung anzuneh-
men.

Berlin, den 4. Juli 2001

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Doris Barnett
Vorsitzende

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6574

Bericht des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)

I.
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/6107 wurde in der
179. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. Juni 2001
im vereinfachten Verfahren dem Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung zur federführenden Beratung sowie dem Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem
Rechtsausschuss, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für
Tourismus zur Mitberatung überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialord-
nung hat den Gesetzentwurf in seiner 96. Sitzung am 4. Juli
2001 beraten und einstimmig beschlossen, die Annahme des
Gesetzentwurfes zu empfehlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 93. Sitzung am 4. Juli
2001 einvernehmlich die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat bei Abwesenheit der F.D.P. in seiner Sitzung am 4. Juli
2001 einvernehmlich die Annahme des Gesetzentwurfs be-
schlossen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2001 bei Abwe-
senheit der Fraktion der PDS einvernehmlich die Annahme
des Gesetzentwurfs beschlossen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 72. Sitzung am 4. Juli 2001 einvernehmlich die
Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am 4.
Juli 2001 beschlossen, einvernehmlich die Annahme des Ge-
setzentwurfs zu empfehlen.

Der Bundesrat hatte in seiner 763. Sitzung am 11. Mai 2001
gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlossen,
gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

II.
Das von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Ar-
beitsorganisation am 17. Juni 1999 angenommene Überein-
kommen setzt die Bemühungen der Internationalen Arbeits-
organisation fort, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit
zu beseitigen. Es stellt insoweit eine Ergänzung des Überein-
kommens Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulas-
sung zur Beschäftigung von 1973 dar. Das Übereinkommen
strebt unverzügliche und umfassende Maßnahmen zur Besei-
tigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit an, wobei
die Bedeutung einer unentgeltlichen Grundbildung und die
Notwendigkeit, die betreffenden Kinder aus jeder Arbeit die-
ser Art herauszuholen, sowie ihre Rehabilitation und soziale
Eingliederung unter gleichzeitigem Eingehen auf die Bedürf-

nisse ihrer Familien hervorgehoben werden. Dabei wird nicht
verkannt, dass Kinderarbeit zu einem großen Teil durch Ar-
mut verursacht wird und dass die langfristige Lösung des
Problems in nachhaltigem Wirtschaftswachstum liegt, das zu
sozialem Fortschritt, insbesondere zur Linderung von Armut
und zu universeller Bildung führt. Das Übereinkommen ist
bislang (Stand: l. Februar 2001) von 60 Staaten ratifiziert
worden.

III.
Die Mitglieder der Fraktion der SPD begrüßten den Gesetz-
entwurf, da sie schon immer der Meinung gewesen seien, dass
Kinderarbeit nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland
verboten sein sollte, sondern auch im internationalen Rah-
men. Man gehe davon aus, dass mit diesem Übereinkommen
eine weitere Etappe zur Verbesserung der sozialen Lage der
Kinder insbesondere in den Entwicklungsländern eingeleitet
worden sei.

Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU wiesen darauf
hin, dass erfreulich sei, dass die Anforderungen, die das
Übereinkommen stelle, in der Bundesrepublik Deutschland
erfüllt seien und daher weitere gesetzliche Regelungen nicht
erforderlich seien. Entscheidend sei allerdings, dass das
Übereinkommen eine Regelung enthalte, in dem sich die
Länder verpflichteten, sich gegenseitig zu helfen und interna-
tional zusammenzuarbeiten. Leider sei bisher nicht zu erken-
nen, dass sich die Lage der Kinder entscheidend verbessere.
Erfreulich sei, dass auf deutsche Initiative und unter maß-
geblicher finanzieller Beteiligung Deutschlands das IPEC-
Programm zustande gekommen sei.

Auch die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN begrüßten das Gesetz. Es sei von großer Wichtig-
keit, dass man sich zugunsten der Kinder einsetze, insbeson-
dere für mehr Schulbildung anstelle von Kinderarbeit.

Die Mitglieder der Fraktion der F.D.P. stimmten ebenfalls
dem Gesetzentwurf zu und unterstrichen, dass die Inhalte
des Übereinkommens glücklicherweise in Deutschland seit
langem umgesetzt und verwirklicht seien. Hinsichtlich der
Situation in den Entwicklungsländern bleibe zweifellos
noch vieles zu tun. Es seien weitere unterstützende Maßnah-
men zu treffen, damit auch in diesen Ländern die Kinder
verstärkt ihr Recht auf Ausbildung wahrnehmen könnten.

Die Mitglieder der Fraktion der PDS betonten, dass auch sie
selbstverständlich diesem Gesetzentwurf zustimmten. Ent-
scheidend sei allerdings nunmehr, dass auch Maßnahmen er-
griffen würden, um die Vorschriften des Übereinkommens
auch in den Entwicklungsländern umsetzen zu können. Da
Kinderarbeit dort auch eine Frage der Existenzsicherung sei,
gebe es dort natürlicherweise die größten Probleme hinsicht-
lich der Umsetzung des Übereinkommens.

Berlin, den 4. Juli 2001

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter

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