BT-Drucksache 14/6541

6. Forschungsrahmenprogramm 2002-2006 (6. FRP) - Europäische Forschung stärken

Vom 3. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6541
14. Wahlperiode 03. 07. 2001

Antrag
der Abgeordneten Bodo Seidenthal, Klaus Barthel (Starnberg), Hans-Werner Bertl,
Willi Brase, Ursula Burchardt, Dr. Peter Eckardt, Lothar Fischer (Homburg), Klaus
Hagemann, Ulrich Kasparick, Siegrun Klemmer, Ernst Küchler, Dietmar Nietan,
Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Siegfried Scheffler,
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Heinz Schmitt (Berg), Jörg Tauss, Brigitte Wimmer
(Karlsruhe), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Dr. Reinhard Loske, Christian Simmert,
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6. Forschungsrahmenprogramm 2002 bis 2006 (6. FRP) – Europäische
Forschung stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Neben ihrer nationalen Forschungspolitik und Forschungsförderung wirkt die
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Europäischen Union, bei europäi-
schen Organisationen und Forschungseinrichtungen, bei multilateralen Organi-
sationen sowie durch mehr als 50 internationale Kooperationsbeziehungen an
der Gestaltung und Durchführung der europäischen und internationalen Wis-
senschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik maßgeblich mit. Für die Bun-
desrepublik Deutschland ist in diesem Zusammenhang die Forschungsförde-
rung durch die Europäische Union von herausragender Bedeutung.

Ziel der europäischen Forschungsförderung ist es, die wissenschaftlichen und
technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft und damit die Ent-
wicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie für Poli-
tik und Gesellschaft besonders wichtige Bereiche zu unterstützten und zu bün-
deln. Hierzu gehören u. a. Umwelt, Energie, Verkehr und Gesundheit. Sie steht
auch in der Verpflichtung, den Amsterdamer Vertrag umzusetzen, für den eine
ausgewogene und nachhaltige Entwicklung zu den wichtigen Zielen der Union
gehört.

Mit den Forschungsrahmenprogrammen werden die Ziele, Prioritäten und der
finanzielle Umfang europäischer Forschungsförderung auf jeweils fünf Jahre
festgelegt, womit die gemeinschaftliche Forschungspolitik die notwendige Pla-
nungssicherheit erhält. Seit dem 1. FRP (1984 bis 1987) wurden die nachfol-
genden Rahmenprogramme kontinuierlich ausgebaut, die Förderbereiche er-
weitert und die zur Verfügung stehenden Finanzmittel erhöht (Budget 1. FRP:
3,271 Mrd. Euro, Budget 5. FRP: 14,96 Mrd. Euro). Erstmals mit dem 5. FRP
wurde die technologie- bzw. fachthemenorientierte Ausrichtung der Pro-
gramme zugunsten eines anwendungs- und problemorientierten Konzepts geän-
dert.

Drucksache 14/6541 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Damit wurde insbesondere einer von Deutschland geforderten Konzentration
auf Problemlösungen für Themen auf innovationspolitisch oder gesellschafts-
politisch für die europäische Entwicklung besonders wichtigen Gebieten Rech-
nung getragen.

Die Europäische Kommission hat am 21. Februar 2001 ihren Vorschlag für das
6. FRP mit einem Gesamtvolumen von 17,5 Mrd. Euro vorgelegt.

Bei der inhaltlichen Gestaltung des Entwurfs zum 6. FRP hat sich die Europäi-
sche Kommission von dem forschungspolitischen Konzept zur Ausgestaltung
des „Europäischen Forschungsraums“ leiten lassen, wie sie die Europäische
Kommission in ihrer Mitteilung „Hin zu einem Europäischen Forschungsraum“
vom 18. Januar 2000 begründet hat. Dies fand sowohl die Unterstützung des
Europäischen Parlamentes als auch die des Europäischen Rates von Lissabon
im März 2000. Ausgangspunkt für die Überlegungen zur Schaffung eines „Eu-
ropäischen Forschungsraums“ war die Feststellung, dass der Abstand zwischen
der Forschung der Europäischen Union und derjenigen ihrer wichtigsten Kon-
kurrenten – namentlich den USA und Japan –, die ihr jetzt schon überlegen ist,
immer größer wird. Mit dem nunmehr vorgelegten Entwurf werden die Vorstel-
lungen zum europäischen Forschungsraum weiterentwickelt und präzisiert so-
wie die zur Erreichung dieses Zieles erforderlichen Programme und Instru-
mente vorgestellt.

Unter dem Titel „Bündelung der europäischen Forschung“ werden acht vorran-
gige Forschungsthemen im 6. FRP genannt:

1. Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin (2 Mrd. Euro)

2. Technologien für die Informationsgesellschaft (3,6 Mrd. Euro)

3. Nanotechnologien, intelligente Materialien, neue Produktionsverfahren
(1,3 Mrd. Euro)

4. Luft- und Raumfahrt (1 Mrd. Euro)

5. Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken (600 Mio. Euro)

6. Nachhaltige Entwicklung und globale Veränderungen (1,7 Mrd. Euro)

7. Bürger und modernes Regieren (Governance) in der Wissensgesellschaft
(225 Mio. Euro)

8. Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebe-
darf der Europäischen Union (1,6 Mrd. Euro)

Für die thematischen Prioritäten 1 bis 7 des 6. FRP sollen ausschließlich drei
neue Förderinstrumente zur Anwendung kommen, nämlich

 Exzellenznetze
 Integrierte Projekte
 Finanzielle Beteiligung an gemeinsam durchgeführten nationalen Program-

men (Artikel 169 EGV),

wobei zu beachten ist, dass mindestens 15 % der insgesamt 12 Mrd. Euro, die
für die Maßnahmen zur „Bündelung der europäischen Forschung“ ausgewiesen
sind, Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugute kommen sollen.

Der zweite große Handlungsblock des FRP betrifft die „Ausgestaltung des eu-
ropäischen Forschungsraums“ und besteht aus vier Maßnahmegruppen:

1. Forschung und Innovation (300 Mio. Euro)

2. Humanressourcen und Mobilität der Wissenschaftler (1,8 Mrd. Euro)

3. Forschungsinfrastrukturen (900 Mio. Euro)

4. Wissenschaft/Gesellschaft (50 Mio. Euro)

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6541

Schließlich soll das 6. FRP mit folgenden Maßnahmen zur „Stärkung der
Grundpfeiler des europäischen Forschungsraums“ beitragen:

1. Förderung der Koordinierung der Tätigkeiten (400 Mio. Euro)

2. Förderung einer kohärenten Entwicklung der Politik (50 Mio. Euro)

Im Rahmen der Maßnahmen zur „Stärkung der Grundpfeiler des europäischen
Forschungsraums“ ist neben den genannten finanziellen Beiträgen aus dem
6. FRP auch eine Öffnung der einzelstaatlichen Programme für Teilnehmer aus
anderen Ländern vorgesehen.

Neben dem Programm für Forschung, technologische Entwicklung und De-
monstration, das sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament zu
beschließen ist, enthält das 6. FRP als zweites Element das Rahmenprogramm
der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) mit einem Budget von
1 230 Mio. Euro, das ausschließlich der Zustimmung des Rates bedarf.

Die im EURATOM-Programm genannten vorrangigen Themenbereiche der
Forschung sind:

1. Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle (150 Mio. Euro)

2. Kontrollierte Kernfusion (700 Mio. Euro, davon sind 200 Mio. Euro für die
Beteiligung am ITER-Vorhaben vorgesehen)

3. Weitere Tätigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und der Siche-
rungsmaßnahmen (50 Mio. Euro)

4. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (330 Mio. Euro)

5. Forschung für neue Reaktorlinien (Kernspaltung)

Der Deutsche Bundestag begrüßt,

dass die Europäische Kommission nach Vorlage ihres Orientierungspapiers
vom Oktober 2000 und nach der Diskussion im Forschungsrat am
16. November 2000 mit dem ersten Entwurf des 6. FRP vom 21. Februar 2001
sehr zügig ihre Vorstellungen vorgelegt hat.

Zum Inhalt des Entwurfs stellt der Deutsche Bundestag fest, dass die Europäi-
sche Kommission eine Konzentration der Forschungsförderung auf wenige Fel-
der, die sich durch eine strategische Bedeutung und eine europäische Dimen-
sion auszeichnen, vorgenommen hat. Insbesondere begrüßt der Deutsche
Bundestag die Bemühungen der Europäischen Kommission zur Weiterentwick-
lung des europäischen Forschungsraums und dessen inhaltlicher Ausgestaltung
im 6. FRP. Die beabsichtigte stärkere Verbindung der Aktivitäten der Europäi-
schen Union mit denen anderer europäischer Forschungsorganisationen, wie
z. B. der ESA, wird als ein wichtiger Schritt angesehen. Darüber hinaus begrüßt
der Deutsche Bundestag das Ziel der in dem Entwurf angekündigten Entbüro-
kratisierung der Projektförderung durch Vereinfachung des Projektmanage-
ments.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass das Programm zur Förderung der Mobi-
lität von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in der EU gegenüber dem
Vorgängerprogramm verdoppelt werden soll.

Vor der Verabschiedung des Kommissionsentwurfs durch den Forschungsmi-
nisterrat und das Europäische Parlament (bzw. durch den Forschungsministerrat
nach Anhörung des Europäischen Parlamentes für den EURATOM-Teil) sind in
den anstehenden Verhandlungen noch zahlreiche offene Fragen zu klären.

Sie betreffen die thematischen Inhalte, die Finanzausstattung und die Instru-
mente.

Drucksache 14/6541 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

in den Verhandlungen über die Gestaltung und Formulierung des 6. FRP fol-
gende Änderungen und Ergänzungen des vorgelegten Entwurfs anzustreben:

– entsprechend der Forderung des Europäischen Rates in Göteborg ist das
6. FRP an den für eine nachhaltige Entwicklung vordringlichen Handlungs-
feldern auszurichten;

– wichtige politische und gesellschaftliche Ziele wie Umweltschutz, Ressour-
censchonung, Gesundheits- und Verbraucherschutz müssen deshalb drin-
gend mit dem Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit verknüpft und
stärker betont werden. Im Interesse einer stärkeren Ausrichtung der For-
schungspolitik der Gemeinschaft am Leitbild nachhaltige Entwicklung sollte
die Bundesregierung darüber hinaus darauf hinwirken, dass der Forschungs-
ministerrat in den Prozess der Integration von Umweltbelangen in die Fach-
politiken der Gemeinschaft („Cardiff-Prozess“) einbezogen wird, wie dies
der Deutsche Bundestag bereits in seinem Beschluss zur Nachhaltigkeits-
strategie für die Europäische Union (Drucksache 14/6057) bekräftigt hat;

– der problemorientierte Ansatz des 5. FRP sollte auch im 6. FRP beibehalten
werden; dies gilt insbesondere für erfolgreiche Projekte und Programme, für
die Umsetzung von Gender Mainstreaming sowie die Ausrichtung auf sozio-
ökonomische Forschung;

– die Mittel zur Förderung der Mobilität von Wissenschaftlern und Wissen-
schaftlerinnen innerhalb der EU sollten bevorzugt an Frauen vergeben wer-
den;

– bei der Vorlage der spezifischen Programme sollte auf die Branchen-Struk-
turen der europäischen Industrie Rücksicht genommen werden, und somit
sollten im thematischen Bereich etwa fünf und im Querschnittsbereich
(Internationales, Kleine und mittlere Unternehmen, Humanressourcen,
Gemeinsame Forschungsstelle) etwa vier spezifische Programme aufgelegt
werden;

– es ist darauf zu achten, dass auch kleinere Unternehmen und Forschungsins-
titute, die Hochschulen sowie die Beitrittsländer in angemessener Form par-
tizipieren können;

– die neuen Instrumente sollten ergänzend zu den bisher bewährten Instru-
menten eingesetzt werden;

– das Antragsverfahren sollte weiter vereinfacht und beschleunigt werden und
dabei auch die Mittelvergabe in dezentralisierter Form vorgesehen werden;

– die Stellung der Gemeinsamen Forschungsstelle sollte dadurch gestärkt wer-
den, dass sie organisatorisch verselbständigt wird;

– über die Genomforschung hinaus sollte der Ansatz bei der Gesundheitsfor-
schung – vor allem um Gesundheitsvorsorgeforschung, Palliativmedizin und
Pflegeforschung – verbreitert werden;

– die gesamte öffentliche Finanzierung der Entwicklungsphase von GALI-
LEO soll aus europäischen Mitteln (Trans European Networks und 6. FRP)
erfolgen;

– im Programm „Technologien für die Informationsgesellschaft“ sind pro-
blemorientierte Forschungen zu integrieren;

– die Mittel für Lebensmittelsicherheit und ökologischen Anbau sind zu er-
höhen;

– im Programmteil „Nachhaltige Entwicklung“ sind die Themen „Meeresfor-
schung“, „Erneuerbare Energien“, „Emissionswirkungen“, „Wasserkreis-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/6541

lauf“, „Nachhaltiges Wirtschaften“ und „Biologische Vielfalt/Ökosysteme“
vorrangig zu fördern;

– es ist die Forschung im Bereich „Nachwachsender Rohstoffe“ aufzunehmen;

– der Umbruch, vor dem die Landwirtschaft in Europa steht, wird durch einen
breiten wissenschaftlichen Ansatz unterstützt;

– die Forschung auf den Gebieten der Geistes- und Sozialwissenschaften
sollte stärker berücksichtigt werden;

– die Mittelausstattung für nicht nukleare Energieforschung sollte deutlich hö-
her gewichtet sein als die für die nukleare Energieforschung (Kernkraft und
Kernfusion); deshalb sollten die gesamten Mittel für „Nachhaltige Entwick-
lung“ aufgestockt werden;

– der Forschungsmittelansatz für „Erneuerbare Energien“ muss über die vor-
gesehenen Bereiche (Fotovoltaik und Biomasse) hinaus für alle erneuer-
baren Energien sowie die rationale Energieanwendung gelten – vor allem für
solarthermische Kraftwerke, geothermische Kraftwerke, Brennstoffzellen-
technologie, Windenergie, Kleinwasserkraft und Meeresenergie;

– für das mehrjährige Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft
(EURATOM) sollen in Zukunft die gleichen Regeln gelten wie diejenigen
des mehrjährigen Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im
Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration;

– die Mittel für das EURATOM-Programm werden gekürzt. Die Forschung
für neue Reaktorlinien (Kernspaltung) wird eingestellt. Vor einer Entschei-
dung über das ITER-Projekt sind bis zum Herbst 2001 ein Finanzierungs-
konzept für ITER und Szenarien für ein europäisches Fusionsprogramm mit
und ohne ITER vorzulegen. Die Verpflichtungen der EU zur Fertigstellung
von Wendelstein 7-X in Greifswald bleiben in vollem Umfang bestehen;

– der Bereich „Bürger und Governance“ sollte vor allem mit dem bisherigen
Instrumentarium gefahren werden und eine Verknüpfung mit allen Pro-
grammfeldern erfolgen; dabei sind auch Fragen der Bildungsforschung mit
einzubeziehen;

– der sog. achte Bereich (Forschung für die Unterstützung europäischer Politi-
ken) sollte stärker strukturiert und differenziert sowie hinsichtlich entspre-
chender Sachthemen in die sieben vorher genannten Bereiche integriert wer-
den; hierbei ist die Verkehrsforschung mit den Bereichen Umwelt, Energie,
Sicherheit und Ressourcen deutlicher herauszustellen;

– neben den Marie-Curie-Stipendien sollte ein neues Programm für Nach-
wuchswissenschaftler und -innen entsprechend dem deutschen „Emmy-
Noether“-Programm aufgelegt werden.

Im Instrumentellen bedarf es noch sehr präziser Darlegungen seitens der Kom-
mission, wie die neuen Instrumente im Einzelnen ausgestaltet werden sollen.
Hierbei sollte sie sich von den folgenden Vorstellungen leiten lassen:

Beim Instrument „Exzellenznetze“ geht es um die Zusammenfassung dislozier-
ter unterkritischer Arbeitseinheiten zu „kritischen Massen“. Das Instrument
verlangt förmliche Ausschreibungen. Es sollten schon mindestens drei Teilneh-
mer aus drei Ländern eine Exzellenz bilden können, und es sollte die Finanzie-
rung der inhaltlichen Forschungsaktivitäten und der Koordinierungskosten
möglich sein. Die Beibehaltung der MS-Mitwirkung durch Programmaus-
schüsse sollten vorgesehen werden.

Im Unterschied zu den „Integrierten Projekten“ sollten die „Exzellenznetze“
längerfristig angelegt sein, auch grundlagenorientierte Forschung erlauben und

Drucksache 14/6541 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

mit zeitlicher Befristung versehen werden. Es darf keinen automatischen Über-
gang zu einer institutionellen Förderung geben.

Beim Instrument „Integrierte Projekte“ sollte es im Gegensatz zum Program-
mentwurf keine finanzielle Untergrenzen für Einzelprojekte geben. Auch hier
sollten förmliche Ausschreibungen und die Beibehaltung der MS-Mitwirkung
durch Programmausschüsse vorgesehen werden. Es sollten schon mindestens
drei Teilnehmer aus drei Ländern die Voraussetzungen erfüllen, und die Verant-
wortlichkeiten des Projektkoordinators sollten Direktionsrecht, Unterausschrei-
bungen und Weitergabe der Projektmittel im Auftrag gegen Kostenerstattung
umfassen. Hierbei sollte die Nutzung der nationalen Strukturen für die Projekt-
koordinierung und Mittelverwaltung (in Deutschland etwa PT, DFG, HGF etc.)
vorgesehen werden, ebenso wie eine Trennung der fachlichen und der adminis-
trativen Verantwortung.

Beim Instrument „Kooperation nach Artikel 169 EUV“ ist zunächst festzu-
legen, dass, so wie im Amsterdamer Vertrag vorgesehen, die Mitgliedstaaten
befugt sind, selbst darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen
eine Teilnahme am staatlichen Forschungsprogramm für Dritte möglich ist. Die
Öffnung sollte schrittweise durch Koordinierung, beginnend mit gegenseitiger
Unterrichtung bis hin zu Vereinbarungen über Nutzungsrechte zwischen den
Beteiligten, ausgebaut werden können. Es sollte eine „Rahmenermächtigung“
im 6. FRP vorgesehen werden, dass die Kommission jeweils mit Zustimmung
des einschlägigen Programmausschusses über vorgelegte gemeinsame Pro-
gramme entscheiden kann. Die Finanzierung durch die Kommission sollte auf
jeden Fall den erhöhten Koordinierungsaufwand und z. B. 50 % der Programm-
kosten umfassen. Die definitive Mittelvergabe sollte nur nach den nationalen
Haushaltsvorschriften erfolgen.

Berlin, den 3. Juli 2001

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.