BT-Drucksache 14/6445

Sicherung des Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte

Vom 27. Juni 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

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14. Wahlperiode

27. 06. 2001

Antrag

der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Birgit
Homburger, Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion
der F.D.P.

Sicherung des Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandorts
Deutschland durch Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Ein absehbarer Fachkräftemangel droht sich zu einer gefährlichen „Wachs-
tumsbremse“ für die deutsche Wirtschaft zu entwickeln, prognostiziert die
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
(BLK). In ihrem Bericht zur „Zukunft von Bildung und Arbeit“ stellen die
Bildungsminister von Bund und Ländern in allen Wirtschaftsbranchen einen
„Trend zur Höherqualifizierung“ fest. Schon heute ist in einigen Branchen ein
akademischer Fachkräftemangel feststellbar, der sich weiter ausdehnen wird.
Soll dem drohenden Mangel an Naturwissenschaftlern, Ingenieuren, Informati-
kern und Lehrern in Deutschland nachhaltig begegnet werden, sind massive
Reformen im Schul- und Hochschulwesen erforderlich.

Chancengleichheit, Verantwortung, Wettbewerb und Freiheit stellen die Eck-
pfeiler für eine moderne Bildungspolitik dar, deren Ziel die Qualitätsverbesse-
rung bei besserer Nutzung der Ressourcen ist.

Allein das Interesse der Schüler am mathematisch-naturwissenschaftlichen Un-
terricht hat an deutschen Schulen signifikant nachgelassen. Auch die Leistun-
gen deutscher Schüler, z. B. in Mathematik, liegen unter dem OECD-Mittel-
wert. Immer weniger Schüler wählen diese Fächer als Leistungskurse, immer
weniger Lehrerstudenten mit der Ausrichtung für ein Lehramt oder für die
Laufbahn eines Studienrates schreiben sich für Mathematik, Physik und Che-
mie ein. Das hat dramatische Auswirkungen auf den Nachwuchs bei Lehrern
für Mathematik und Naturwissenschaften.

Gegenwärtig beträgt das Durchschnittsalter von Diplomanden 28 Jahre, bei
Promovenden 32 Jahre. Das bedeutet nicht nur einen sehr späten Einstieg in
den Beruf. Das hat auch Einfluss auf den weiteren wissenschaftlichen Werde-
gang von Habilitanden und auf das Erstberufungsalter von Professoren. Kurz
gesagt, die an deutschen Hochschulen Ausgebildeten sind um mehrere Jahre
älter als Absolventen im Ausland. Da die längere Ausbildungszeit sich nicht
in einer besseren Qualifikation niederschlägt, führt das zu einem erheblichen
Wettbewerbsnachteil auf einem globalisierenden Arbeitsmarkt.
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Der Anstieg der Zahl ausländischer Studierender in Deutschland in den letzten
10 Jahren, der auf Studierende aus den mittel- und osteuropäischen Ländern
seit 1989 zurückzuführen ist, wird sich nicht fortsetzen, da sich leider auch die
mittel- und osteuropäischen Staaten zunehmend am angelsächsischen Bil-
dungssystem orientieren.

Nachteile und Probleme ergeben sich im internationalen Vergleich dadurch,
dass das angelsächsische Abschlusssystem weltweit favorisiert wird und sich
international durchgesetzt hat. Die im angelsächsischen Raum üblichen akade-
mischen Ausbildungsangebote zeichnen sich hingegen durch zeitliche Über-
schaubarkeit, stärkere Betreuung durch Lehrende, durch vielfach klarere inhalt-
liche Strukturiertheit und nicht zuletzt durch die internationale Kompatibilität
ihrer Abschlüsse aus.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1. Förderung des Wettbewerbs und der Eigenverantwortlichkeit der
Schulen

Die Profilbildung von Schulen ist zu erleichtern und der Wettbewerb zwischen
allen Schultypen ist zu fördern. Die Bundesländer müssen in ihren Schulgeset-
zen den Schulen Verantwortung übertragen. Dabei bilden Globalhaushalte und
volle Personalautonomie die Grundlage für eine Qualitätserhöhung und einen
echten Wettbewerb. Alle Schulen müssen die Möglichkeit erhalten, jene Lehrer
selbst einzustellen, die sie, entsprechend ihrer Struktur, auch wirklich brau-
chen. Gute Lehrer wird es nur bei angemessener Bezahlung geben. Nur so er-
halten auch die Eltern die Möglichkeit, sich aus einem vielfältigen Schulange-
bot die geeignete Bildungseinrichtung für ihre Kinder auszuwählen. Dabei ist
die Abschaffung der Schulbezirke ein dringendes Erfordernis. In der sich ent-
wickelnden Wettbewerbsordnung muss der Staat künftig staatlichen und priva-
ten Bildungsanbietern die gleichen Chancen und Möglichkeiten einräumen.

2. Leistung und Toleranz – Auftrag der Schule

Das deutsche Schulsystem muss schrittweise wieder auf Leistung orientiert
werden. Flexiblere Einschulungszeiten, ein durchgängig gestuftes Schulsys-
tem, welches nach 12 Jahren zum Abitur führt, bildet hierfür die Grundlage.
Eine zielgerichtete Erkennung und Förderung von Benachteiligten ebenso wie
Hochbegabten ist die Voraussetzung für das Erbringen von Leistungen durch
die Schüler. Dabei ist insbesondere der mathematisch-naturwissenschaftliche
und technische Unterricht an den Schulen zu stärken.

Neben der Familie ist die Schule ein entscheidender Ort für die Vermittlung
von Grundwerten unseres pluralistischen Rechtsstaates. Die Ausbildung sozia-
ler Kompetenzen ist ein Grundanliegen der Bildungs- und Erziehungsarbeit an
allen Schulen und Schulformen. Sie bezieht sich auf den Umgang mit den Men-
schen und bedeutet, in sozialen, gesellschaftlichen und politischen Bereichen
urteils- und handlungsfähig zu sein. Soziale Kompetenzen gehören zu den
Schlüsselqualifikationen für die persönliche und berufliche Entwicklung junger
Menschen. Die Schule trägt für die Ausbildung sozialer Kompetenzen eine
hohe Verantwortung. Sie ist der geeignete Ort sowohl zur Aneignung als auch
für die ständige Überprüfung des Erreichten.

Die Erziehung zur Demokratie ist ein Teil des Erziehungsauftrags der Schule,
damit mit demokratischen Lösungen zur Bewältigung bestehender gesell-
schaftlicher Widersprüche und Probleme extremistischen Tendenzen frühzeitig
entgegengewirkt werden kann. Die Stärkung der Zivilcourage und des bürger-
schaftlichen Engagements muss fächerübergreifend wieder als Erziehungsziel
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aufgefasst werden. Insbesondere die Fähigkeit, sich gewaltfrei mit Problemen
auseinander zu setzen, gehört dazu.

3. Hochschulstandort Deutschland stärken

Der Begriff „Qualified in Germany“ muss wieder zu einem international aner-
kannten Markenzeichen deutscher Bildungspolitik werden. Im eigenen nationa-
len Interesse ist die Position Deutschlands auf dem globalen Bildungsmarkt zu
stärken, das Studienangebot unserer Hochschulen stärker zu internationalisie-
ren, die Präsenz des Studien- und Forschungsstandortes Deutschland im Aus-
land zu erhöhen und die bestehenden formalen Hindernisse im deutschen Aus-
länderrecht abzubauen, die in unserem Land das Studium von Ausländern
derzeit noch erschweren. Eine künftige Hochschulreform sollte sich an einem
binären Modell orientieren, in welchem zwei gleichwertige Hochschultypen,
also Universität und Fachhochschule, nebeneinander stehen. Das Angebot par-
alleler Studiengänge an den Universitäten und Fachhochschulen zielt entweder
auf die Ausbildung der Studenten in Form von „Wissenschaft als Beruf“ oder
auf einen „Beruf der Wissenschaft anwendet“ ab.

4. Autonomie für die deutschen Hochschulen

Die Übernahme von Eigenverantwortung durch und die Stärkung des Wettbe-
werbs zwischen den Hochschulen ist zu fördern. Dabei sind die, im novellier-
ten Hochschulrahmengesetz vorgesehenen, Gestaltungsfreiheiten umfassend zu
nutzen und in den Hochschulgesetzen der Länder auch umzusetzen; beispiels-
weise ist den Hochschulen das Recht einzuräumen, ihre Leitungsstrukturen
nach ihren Bedürfnissen und Erfahrungen in ihren Grundordnungen selbst zu
bestimmen.

Die Schaffung einer erweiterten Hochschulautonomie, die den Universitäten
Kompetenzen und Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsent-
scheidungen überträgt, ist konsequent umzusetzen.

Mit der Stärkung einer wissenschaftlichen Hochschule müssen andere Willens-
bildungs- und Entscheidungsstrukturen als bisher einhergehen. Die Hochschu-
len verstärken in diesem Prozess ihre Managementfähigkeiten und beseitigen
Führungsdefizite. Das schließt ein, dass den Fachbereichen im Rahmen einer
mit der Hochschulleitung abgestimmten Zielsetzung entscheidend mehr Eigen-
verantwortung bei der Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie
in Lehre und Forschung übertragen werden.

5. Hochschulen Freiheit zum Wettbewerb geben

Jede Hochschule muss ihr Profil selbst bestimmen können, wie zum Beispiel
durch die Einführung neuer Studienfächer und Studienabschlüsse sowie die
stärkere Weiterentwicklung einzelner Fachbereiche. Durch regelmäßige interne
und externe Evaluation der Ziele und Leistungen der Hochschule in Forschung
und Lehre und die Veröffentlichung von deren Ergebnissen wird es Studienbe-
werbern erleichtert, die für ihre persönlichen Ziele am besten geeignete Hoch-
schule herauszufinden.

Der Wettbewerbsgedanke – in der Forschung längst verankert – muss auch im
Bereich der Lehre verwirklicht werden. Es sind die Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass sich die Hochschulen durch Hochleistungen und exzellente Er-
gebnisse in Ausbildung und Forschung dem Wettbewerb untereinander stellen.
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6. Bildungsfinanzierung reformieren

Neue Formen der Bildungsfinanzierung sichern den Hochschulen die dringend
benötigten Mittel. Stärker als bisher werden zur Einnahmeseite der Hochschu-
len die Drittmittel im Bereich der Forschung gehören. Die Unterstützung der
Wissenschaft durch gemeinnützige Einrichtungen ist unverzichtbarer Bestand-
teil der Wissenschaftsförderung. Privatwirtschaftlichem Sponsoring, beispiels-
weise für Hochschulsanierungen und den Ausbau von Studiengängen, sollte in
Deutschland mehr Aufmerksamkeit als bisher gewidmet werden. Das bedeutet
zugleich, Möglichkeiten für die Einrichtung von Stifter-Lehrstühlen durch die
Wirtschaft. Alle neuen Modelle müssen sich künftig an leistungsbezogenen
Kriterien orientieren. Die Globalhaushalte müssen sich künftig an der Anzahl
der Studierenden und ihrem Verhältnis zur Anzahl des wissenschaftlichen Per-
sonals orientieren.

Die bundesweite Einführung von Bildungsschecks, die Hochschulen beim
Bundesland des Abiturs einlösen können, sichert den Hochschulen eine leis-
tungsgerechte Vergütung und ermöglicht den Ausbau der von den Studierenden
bevorzugten Standorte.

7. ZVS abschaffen

Die Abschaffung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
ist die Grundbedingung für eine wirkliche Freiheit in Lehre und Studium. Alle
Studienbewerber in Deutschland müssen das Recht erhalten, sich direkt an der
Hochschule ihrer Wahl zu bewerben. Die Hochschulen ihrerseits erhalten das
Recht, sich unter den Bewerbern die Geeigneten auszusuchen. In beiden Fällen
bedeutet es die Abschaffung der in Deutschland noch üblichen, fast schon plan-
wirtschaftlichen, ZVS und die Rückübertragung ihrer Kompetenzen auf die
Hochschulen. Die Initiative des Landes Baden-Württemberg, aus dem beste-
henden Staatsvertrag auszusteigen, ist zu begrüßen.

8. Praxisorientierte Studiengänge ausbauen

Die Kapazitäten an den Fachhochschulen müssen weiter ausgebaut werden.
Die Organisationsstrukturen der Fachhochschulen sind auf noch mehr Flexibi-
lität auszurichten. Der weitere Ausbau des Fachhochschulbereiches muss ein-
schließlich der Berufsakademien auf 40 % aller Studienanfänger ausgerichtet
werden. Diese Umverteilung ist ein erster Schritt zu dem genannten Modell
und entlastet die Universitäten. Ein Studium an der Fachhochschule ist eine
gleichwertige, jedoch andersartige Ausbildung. Die Einstufung im öffentlichen
Dienst muss dieser Entwicklung angepasst werden.

Der Aufbau dualer Studiengänge und ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium
für befähigte Berufstätige ist zu fördern, um so ein enges Zusammenspiel von
Wirtschaft und Hochschule bei der gezielten Ausbildung von Nachwuchsfüh-
rungskräften zu fördern.

Die Einbeziehung dualer Komponenten bei der Verbindung von Studium und
praktischer beruflicher Ausbildung erfordert von den Hochschulen mehr als nur
organisatorische Anstrengungen, um diese Bedingungen als produktive Chance
zu begreifen und curricular zu berücksichtigen.

9. Elitenförderung verbessern – Centers of Excellence bilden

Die Hochschulen sollen künftig selbst über die Aufnahme ihrer Studierenden
entscheiden können, so dass auch über spezielle Eingangstests besondere Bega-
bungen frühzeitig erkannt werden. Diese Möglichkeit ist einem Zentralabitur
vorzuziehen. Abschlüsse müssen künftig auch vor dem Ablauf der Regel-
studienzeit möglich sein.
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Der Förderung von hochbegabten Studierenden ist von kleinen privaten und
großen öffentlichen Stiftungen, durch die Hochbegabtenförderungsprogramme
der Stiftungen der Parteien, der Kirchen, dem Stifterverband für die Deutsche
Wissenschaft, Heisenberg-Programm und das Wissenschaftskolleg Berlin wei-
ter auszubauen. Die an den Hochschulen existierenden Möglichkeiten der Be-
gabtenförderung in Form von Promotionsstipendien reichen nicht aus und müs-
sen verstärkt werden. Eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen hängen oft vom
persönlichen Engagement der Hochschullehrer bzw. der Professoren ab. Häufig
übernehmen Professoren in diesen Fällen die persönliche Patenschaft. Auch
künftig müssen Graduiertenkollegs an den Hochschulen eingerichtet und geför-
dert werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), deren Anliegen es
ist, die Wissenschaft in allen ihren Zweigen zu fördern, trägt dabei eine beson-
dere Verantwortung. Graduiertenkollegs sind zugleich Forschungsschwer-
punkte und daher nicht auf Dauer angelegte Einrichtungen an den Hochschu-
len. Die heutigen Graduiertenkollegs werden vom Bund durch die Übernahme
von 65 % der Kosten gefördert. Die Graduiertenkollegs arbeiten auf der Grund-
lage einer Vereinbarung von Bund und Ländern über deren Einrichtung vom
21. Dezember 1989. Grundlage hierfür bildet Artikel 91b GG, das das Zu-
sammenwirken von Bund und Ländern bei der Förderung von Einrichtungen
und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung
regelt.

10. Dienstrechtsreform für eine umfassende Hochschulreform nutzen

Mit einer Dienstrechtsreform muss die Bundesregierung die Grundlagen für
eine umfassende Reform der deutschen Hochschullandschaft schaffen. Die vor-
liegenden Entwürfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für
ein „Fünftes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes“ und des
Bundesministeriums des Innern für ein völlig neues Professorenbesoldungs-
reformgesetz sind wenig zielführend und beheben den drohenden Nachwuchs-
mangel der Hochschulen in den nächsten fünf Jahren nicht.

Berlin, den 25. Juni 2001

Cornelia Pieper
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Birgit Homburger
Ina Albowitz
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
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Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadtler
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Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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