BT-Drucksache 14/642

Keine feierlichen Gelöbnisse der Bundeswehr in der Öffentlichkeit

Vom 23. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/642 vom 23.03.1999

Antrag der Fraktion der PDS Keine feierlichen Gelöbnisse der
Bundeswehr in der Öffentlichkeit =

23.03.1999 - 642

14/642

Antrag
der Abgeordneten Heidi Lippmann-Kasten, Dr. Winfried Wolf, Fred
Gebhardt, Wolfgang Gehrcke-Reymann, Carsten Hübner, Manfred Müller
(Berlin),
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Keine feierlichen Gelöbnisse der Bundeswehr in der Öffentlichkeit

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, auf pathetisch
überhöhte und militärverklärende Symbole und Feiern, wie sie feierliche
Gelöbnisse außerhalb der Kasernen sowie Große Zapfenstreiche
darstellen, zu verzichten. Dies betrifft auch Gelöbnisfeiern außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland.
Bonn, den 23. März 1999
Heidi Lippmann-Kasten
Dr. Winfried Wolf
Fred Gebhardt
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Carsten Hübner
Manfred Müller (Berlin)
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
In Deutschland gibt es eine unheilvolle Tradition von militärischen
Aufmärschen und Gelöbnissen in der Öffentlichkeit. Es ist alles zu
vermeiden, was auch nur den Anschein erweckt, als solle an solche
Traditionen angeknüpft werden.
Im übrigen ist der Ablauf des feierlichen Gelöbnisses der Rekruten in
der Zentralen Dienstvorschrift 10/8 festgelegt. Darin heißt es:
"Feierliche Gelöbnisse sollen im Regelfall innerhalb militärischer
Anlagen abgelegt werden." Durch die auffallend hohe Zahl an
öffentlichen Gelöbnissen im vergangenen Jahr wurde die selbstgewählte
Regel zur Ausnahme gemacht. Diese Praxis darf nicht fortgeführt werden.
Es ist nicht einzusehen, daß Eide im öffentlichen Dienst generell in
den Einrichtungen selbst und nur die Gelöbnisse der Soldaten öffentlich
abgehalten werden.
An öffentliche Gelöbnisse sollte demnach frühestens gedacht werden,
wenn im Sinne der Gleichbehandlung alle Eide im öffentlichen Dienst auf
Straßen und Plätzen geleistet werden, und zwar vom Bundeskanzler bis
zum Gerichtsvollzieher.

23.03.1999 nnnn

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