BT-Drucksache 14/641

Öffentliche feierliche Gelöbnisse der Bundeswehr

Vom 23. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/641 vom 23.03.1999

Antrag der Fraktion der CDU/CSU Öffentliche feierliche Gelöbnisse der
Bundeswehr =

23.03.1999 - 641

14/641

Antrag
der Abgeordneten Ulrich Adam, Paul Breuer, Georg Janovsky, Irmgard
Karwatzki, Thomas Kossendey, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Ursula
Lietz, Hans Raidel, Helmut Rauber, Kurt J. Rossmanith, Anita Schäfer,
Bernd Siebert, Werner Siemann, Benno Zierer und der Fraktion der
CDU/CSU
Öffentliche feierliche Gelöbnisse der Bundeswehr

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Gelöbnisse in der Öffentlichkeit sind eine über viele Jahre gewachsene
demokratische Tradition der Bundeswehr, die ihren festen Rückhalt in
der Bevölkerung hat. Das öffentliche feierliche Gelöbnis hebt den Wert
der Allgemeinen Wehrpflicht besonders heraus. Sie garantiert die
Einbindung der Streitkräfte in alle Bereiche der Gesellschaft und
verhindert deren Entfremdung von der Bevölkerung. Die auf die
demokratische Verfassung unseres Landes verpflichtete Bundeswehr steht
als Armee der Bürger und des Grundgesetzes für die wehrhafte Demokratie
und unsere auf Kooperation und Integration angelegte Außen- und
Sicherheitspolitik.
Die Bemühungen in den vergangenen Jahren, die Zahl der feierlichen
Gelöbnisse auf öffentlichen Plätzen zu verstärken, auch gegen z. T.
erhebliche Widerstände, waren richtig. Deshalb begrüßen wir, daß der
jetzige Bundesminister der Verteidigung diese Bemühungen fortsetzen
will.
Das öffentliche Gelöbnis freier Bürger ist eine Selbstverständlichkeit
und ein würdevolles Zeremoniell. Es verkörpert die demokratische Kultur
der Bundeswehr nach außen. Dieses Bekenntnis junger Wehrpflichtiger zu
unserer Verfassung ist keine Militarisierung unserer Gesellschaft,
sondern ein selbstbewußter Auftritt der Soldaten der Bundeswehr. Zum
einen haben die Wehrpflichtigen die Möglichkeit, sich in der
Öffentlichkeit zu ihren Pflichten gegenüber der Bevölkerung zu
bekennen, zum anderen hat die Bevölkerung die Möglichkeit, sich mit
ihrer Bundeswehr zu solidarisieren. Wer den Wehrpflichtigen das
öffentliche Gelöbnis vor den Bürgern, die sie zu schützen haben,
verwehrt, drängt die Bundeswehr aus der Gesellschaft heraus.
Der Deutsche Bundestag fordert den Bundesminister der Verteidigung auf,
die gute Tradition von feierlichen Gelöbnissen der Bundeswehr in der
Öffentlichkeit zu pflegen und weiter auszubauen.
Bonn, den 23. März 1999
Ulrich Adam
Paul Breuer
Georg Janovsky
Irmgard Karwatzki
Thomas Kossendey
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg)
Ursula Lietz
Hans Raidel
Helmut Rauber
Kurt J. Rossmanith
Anita Schäfer
Bernd Siebert
Werner Siemann
Benno Zierer
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

23.03.1999 nnnn

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.