BT-Drucksache 14/6356

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/6028- Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"

Vom 20. Juni 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6356

14. Wahlperiode

20. 06. 2001

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/6028 –

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Jüdisches Museum Berlin“

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Hans Georg Wagner, Oswald Metzger,
Jürgen Koppelin und Dr. Uwe-Jens Rössel

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Errichtung einer
rechtsfähigen bundesunmittelbaren Stiftung des öffentlichen
Rechts, die an die Stelle der bisherigen gleichnamigen lan-
desunmittelbaren Stiftung treten soll, herbeizuführen. Damit
soll der durch den einzigartigen Museumsneubau von Daniel
Libeskind sichtbar zum Ausdruck gekommenen gewandel-
ten Bedeutung des „Jüdischen Museums Berlin“ Rechnung
getragen werden; mit der vorgesehenen Eröffnung am
9. September 2001 wird dort das bedeutendste Museum für
jüdische Kultur und Geschichte in Deutschland beherbergt
sein. Über die Umwandlung besteht zwischen der Bundes-
regierung und dem Senat von Berlin bis auf die Fragen der
unentgeltlichen Überlassung der Liegenschaft Einverneh-
men. Letzterer wird dem Abgeordnetenhaus von Berlin
einen Gesetzentwurf zur Auflösung der Landesstiftung zu-
leiten, der zeitgleich mit dem vorliegenden Bundesgesetz
zum 1. September 2001 in Kraft treten soll.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs zur Er-
richtung einer „Stiftung Jüdisches Museum Berlin“ stellen
sich wie folgt dar:

Zwischen dem Land Berlin und dem Bund wurde Einver-
nehmen erzielt, dass die Stiftung „Jüdisches Museum Ber-
lin“ im Rahmen des Hauptstadtvertrages zwischen dem
Bund und dem Land Berlin gefördert wird.

Für den Betrieb der Stiftung „Jüdisches Museum Berlin“
sind bereits – auch für die derzeitige landesunmittelbare
Stiftung gleichen Namens – im Bundeshaushalt 2001 und
im Finanzplan des Bundes bis 2004 jährlich ein Bundeszu-

schuss in Höhe von 24 Mio. DM vorgesehen (Epl. 04). Das
Land Berlin, das bis Ende 2000 die Finanzierungsverant-
wortung für die zur Auflösung anstehende Landesstiftung
hatte, wird haushaltsmäßig entsprechend entlastet.

Das von der „Stiftung Jüdisches Museum Berlin“ genutzte
Museumsgebäude befindet sich im Eigentum des Landes
Berlin. Mit dem Senat des Landes Berlin soll abgestimmt
werden, dass der Stiftung „zur Wahrnehmung ihrer Aufga-
ben das Grundstück und die Gebäude Lindenstraße 14 (sog.
Libeskind-Bau und ehemaliges Collegienhaus) in Berlin-
Friedrichshain-Kreuzberg unentgeltlich zur Nutzung über-
lassen (werden). Näheres wird in einer gesonderten Verein-
barung zwischen dem Land Berlin und der bundesunmittel-
baren Stiftung geregelt.“ Eine solche Bestimmung (§ 2
Abs. 2) soll in den Gesetzentwurf des Berliner Senates zur
Auflösung der bisherigen Landesstiftung aufgenommen wer-
den. Mit Inkrafttreten des vorliegenden Errichtungsgesetzes
wird der Bund das Land Berlin von den danach entstehenden
Eigentümerlasten und -pflichten an dem zur Überlassung
vorgesehenen Grundstück freistellen.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mehr-
heitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
mit der Haushaltslage des Bundes für vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Kultur und Medien vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.
Drucksache

14/

6356

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Berlin, den 30. Mai 2001

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen)

Vorsitzender
Steffen Kampeter

Berichterstatter
Hans Georg Wagner

Berichterstatter
Oswald Metzger

Berichterstatter

Jürgen Koppelin

Berichterstatter

Dr. Uwe-Jens Rössel

Berichterstatter

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