BT-Drucksache 14/6348

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung -14/5538, 14/5911, 14/6344- Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts

Vom 20. Juni 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

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14. Wahlperiode

20. 06. 2001

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard
Oswald, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Georg Brunnhuber,
Wolfgang Dehnel, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Hans Jochen Henke,
Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Peter Letzgus, Eduard Lintner,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dr. Michael Meister, Günter Nooke, Norbert Otto
(Erfurt), Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Wilhelm Josef Sebastian,
Margarete Späte, Erika Steinbach und der Fraktion der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung
– Drucksachen 14/5538, 14/5911, 14/6344 –

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Über die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer umfassenden Reform des
seit 1956 in seinen Grundzügen unverändert gebliebenen Rechts des sozia-
len Wohnungsbaus besteht in der Fachwissenschaft, Wohnungswirtschaft
wie auf parlamentarischer Ebene heute ein breiter Konsens. Insbesondere
die Abschaffung der Kostenmiete, die Erweiterung des wohnungspoliti-
schen Instrumentenkastens um die Bestandsförderung, den Erwerb von Be-
legungsrechten und um Kooperationsverträge unter Einräumung höherer
Länderflexibilität bei Erhalt der Bundeskompetenz sind wichtige Schritte zu
einer modernen Wohnungsbauförderung.

Diese begrüßenswerte Entwicklung wurde in der letzten Wahlperiode vor
allem durch den Bericht einer von der damaligen Bundesregierung berufe-
nen Kommission von Experten aus Wissenschaft und Praxis, dem 1997 ein
Gesetzentwurf folgte, sowie in dieser Wahlperiode durch Erarbeitung von
Reform-Leitlinien durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefördert.

2. Der bundesgesetzliche Reform-Auftrag konnte sich in den 90er Jahren auch
auf ein hohes finanzielles Engagement des Bundes stützen. Der soziale
Wohnungsbau war eine der Säulen sozialer Wohnungs- und Mietenpolitik,
die in der Mitverantwortung von Ländern und Gemeinden einen wirksamen
Beitrag zur Versorgung mit bezahlbaren Wohnungen im Miet- wie Eigen-
tumsbereich leisten und damit eine den Sozialfrieden fördernde Wirkung
entfalten konnte.

Der Deutsche Bundestag erinnert daran, dass die heute Regierungsverant-
wortung tragenden Parteien in Bund und Ländern die finanzielle Verantwor-
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
tung des Bundes, die in den Bundeshaushalten des letzten Jahrzehnts über-
wiegend zwischen 2 und 4 Mrd. DM jährlicher Verpflichtungsrahmen und
damit erheblich über dem gesetzlichen Mindestrahmen lag, für zu niedrig
hielten und daraus im Bundestagswahljahr 1998 programmatische Zusagen
über eine gesetzliche Verstetigung der Bundesfinanzhilfen auf einem Min-
destniveau von 1 bis 2 Mrd. DM jährlich herleiteten.

3. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die neue Bundesregierung nicht nur
keinen Beitrag zur einer Verstetigung der Bundesfinanzhilfen auf angemes-
senem Niveau geleistet, sondern die Mittel für den sozialen Wohnungsbau
seit Regierungsübernahme drastisch zusammengestrichen hat. Der jährliche
Verpflichtungsrahmen wurde von 1,35 Mrd. DM in 1998 auf inzwischen
450 Mio. DM zurückgeführt, die Soll-Ansätze in den jeweiligen Bundes-
haushalten von 2,9 Mrd. DM in 1998 auf 1,3 Mrd. im Jahr 2002 – bei erwar-
teten Darlehensrückflüssen des Bundes in Höhe von über 1,6 Mrd. DM.

4. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass der sich am gesetzlichen Mindest-
rahmen orientierende Beitrag des Bundes für die soziale Wohnraumförde-
rung trotz regional teilweise entspannter Wohnungsmärkte und Leerstands-
probleme insbesondere in den neuen Bundesländern nicht vereinbaren lässt
mit den an das Reformkonzept geknüpften neuen Aufgabenstellungen und
dem wirksamen Einsatz der vor allem um die Bestandsförderung und
den Erwerb von Belegungsrechten erweiterten Instrumente. Der Deutsche
Bundestag hält eine gesetzliche Mindesthöhe von 500 Mio. Euro Bundesfi-
nanzhilfen für erforderlich. Er lehnt zudem die Vorschläge im Gesetz-
entwurf zur Auflockerung der Zweckbindung von Rückflussmitteln ab.

5. Der Deutsche Bundestag sieht insbesondere auch folgende Punkte im
Gesetzentwurf unzureichend geregelt:





Anpassung der seit 1994 unverändert gebliebenen Einkommensgrenzen;





Stärkung der kommunalen Beteiligung;





Stärkung der Wohneigentumsförderung, insbesondere für junge Ehe-
paare;





Vermeidung von Leistungsmissbrauch;





Flexible und effiziente Ausgestaltung der Freistellung und Übertragung
von Belegungsbindungen.

6. Der Deutsche Bundestag lehnt deshalb den Gesetzentwurf in der vorliegen-
den Form ab.

Berlin, den 20. Juni 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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