BT-Drucksache 14/6338

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/6141- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes

Vom 20. Juni 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6338

14. Wahlperiode

20. 06. 2001

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/6141 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes

Bericht der Abgeordneten Hans Jochen Henke, Hans Georg Wagner, Oswald Metzger,
Jürgen Koppelin und Dr. Uwe-Jens Rössel

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, durch eine weitere
Absenkung des Steuersatzes für in der Land- und Forstwirt-
schaft verwendeten Dieselkraftstoff um 0,07 DM/Liter auf
0,50 DM/Liter die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Vergleich zu
den anderen EU-Mitgliedstaaten zusätzlich zu stärken. Der
gesenkte Steuersatz wird durch eine Vergütung von
0,30 DM/Liter Dieselkraftstoff im Jahr 2001 herbeigeführt,
die mit den weiteren Stufen der ökologischen Steuerreform
bis zum Jahr 2003 auf 0,42 DM/Liter anwachsen wird.

Zusätzlich wird ein Teil der Mineralölsteuer auf Heizstoffe
vergütet, die im sog. Gewächshausanbau verwendet worden
sind. Hiermit soll die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen
Gartenbaus insbesondere im Verhältnis zu den niederländi-
schen Konkurrenten verbessert werden. Die Maßnahme
wird auf zwei Jahre befristet, da der stark ermäßigte Gasbe-
zugspreis für den Gewächshausanbau in den Niederlanden
auf einem zeitlich befristeten Liefervertrag beruht, der im

Jahr 2001 ausläuft. Die Bundesregierung will mit der Be-
fristung den Niederlanden ihr großes Interesse an der Schaf-
fung möglichst unverfälschter Wettbewerbsbedingungen
signalisieren.

Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen folgende Maßnah-
men vor:

– Festschreibung des Steuersatzes für in der Land- und
Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff auf
0,50 DM/Liter,

– eine auf zwei Jahre befristete teilweise Vergütung der
Mineralölsteuer auf Heizstoffe, die im sog. Gewächs-
hausanbau verwendet worden sind.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung
des Mineralölsteuergesetzes stellen sich nach den im feder-
führenden Finanzausschuss eingebrachten Ergänzungen wie
folgt dar:
Drucksache

14/

6338

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Mineralölsteuergesetzes auf den Bund

– in Mio. DM –

2001 2002 2003 2004 2005

Gesetzentwurf der BReg:

– Senkung des
Steuersatzes von
0,57 DM/Liter auf
0,50 DM/Liter

– Vergütung für
Gewächshausanbau

– 140

– 60

– 140

– 60

– 140 – 140 – 140

Summe Gesetzentwurf

– 200 – 200 – 140 – 140 – 140

Umdruck Nr. 1

(Ergänzung des Begriffs „Gewächs-
haus“)

– 2 – 2

Summe der finanziellen Auswir-
kungen inkl. Umdrucke

– 202 – 202 – 140 – 140 – 140

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mehrheit-
lich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und den
Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP für mit der Haushalts-
lage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 20. Juni 2001

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen)

Vorsitzender
Hans Jochen Henke

Berichterstatter
Hans Georg Wagner

Berichterstatter
Oswald Metzger

Berichterstatter

Jürgen Koppelin

Berichterstatter

Dr. Uwe-Jens Rössel

Berichterstatter

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