BT-Drucksache 14/6289

zu dem Antrag der Abgeordneten Erika Reinhardt, Dr. Norbert Blüm, Klaus-Jürgen Hedrich, weiterer Abg. und der Fraktion der CDU/CSU -14/2243- Gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten

Vom 18. Juni 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6289
14. Wahlperiode 18. 06. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(20. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Erika Reinhardt, Dr. Norbert Blüm,
Klaus-Jürgen Hedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/2243 –

Gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten

A. Problem

Der Antrag wendet sich dagegen, dass zunehmend Kinder als Soldaten in krie-
gerischen Auseinandersetzungen eingesetzt werden. Im vergangenen Jahrzehnt
seien 2 Millionen Kinder bei bewaffneten Konflikten ums Leben gekommen,
etwa 6 Millionen seien verwundet oder verstümmelt worden. Die Rekrutierung
der Kinder erfolge sehr oft durch Zwang. Häufig würden sie entführt. Manche
Kinder meldeten sich auch freiwillig, wobei wegen der brutalen Begleitum-
stände von einer echten Freiwilligkeit nicht gesprochen werden könne. Kinder
schlössen sich häufig auch bewaffneten Verbänden an, um zu überleben. Durch
die Verabreichung von Drogen würden sie häufig gefügig gemacht.

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, die durch die ehemalige Bun-
desregierung erfolgte Unterstützung des Büros des UN-Sonderbeauftragten für
Kinder in bewaffneten Konflikten weiterzuführen. Maßnahmen von Nicht-
regierungsorganisationen, die im Aufgabenfeld der Kindersoldatenproblematik
liegen, sollen gefördert und zu diesen Zwecken auch Mittel des zivilen Frie-
densdienstes eingesetzt werden. Weiter soll darauf hingewirkt werden, dass
dem Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten bei allen internationalen
Überwachungsmissionen und Berichterstattungen von Seiten der Vereinten
Nationen erste Priorität eingeräumt wird.

Es solle auch darauf geachtet werden, dass Empfängerländer deutscher Ent-
wicklungshilfe nicht gleichzeitig den Einsatz von Kindersoldaten billigen und
fördern.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 14/2243 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion
der PDS

Drucksache 14/6289 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6289

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag – Drucksache 14/2243 – abzulehnen.

Berlin, den 17. Januar 2001

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Rudolf Kraus
Vorsitzender

Karin Kortmann
Berichterstatterin

Erika Reinhardt
Berichterstatterin

Dr. Angelika Köster-Loßack
Berichterstatterin

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Carsten Hübner
Berichterstatter

Drucksache 14/6289 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Karin Kortmann, Erika Reinhardt,
Dr. Angelika Köster-Loßack, Joachim Günther (Plauen) und Carsten Hübner

I. Zum Beratungsverfahren

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der
CDU/CSU „Gegen den Missbrauch von Kindern als Sol-
daten“ auf Drucksache 14/2243 in seiner 91. Sitzung am
25. Februar 2000 federführend an den Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und mitbera-
tend an den Auswärtigen Ausschuss, den Verteidigungsaus-
schuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat über den Antrag in seiner
Sitzung am 22. März 2000 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS empfohlen, ihn
abzulehnen.

Der Verteidigungsausschuss hat über den Antrag in seiner
Sitzung am 10. Mai 2000 beraten und mehrheitlich empfoh-
len, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu erarbeiten.
Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss auf seine
Stellungnahme vom 16. Juni 1999 zum Antrag der Abge-
ordneten Karin Kortmann, Brigitte Adler, Hermann Bach-
maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie
der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-
Christian Ströbele, Rezzo Schlauch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gegen den Einsatz von Kin-
dern als Soldaten in bewaffneten Konflikten“ auf Drucksa-
che 14/806 verwiesen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat über den Antrag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2000
beraten und empfohlen, ihn für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat über den Antrag in seiner Sitzung am 11. Oktober
2000 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, dem Plenum die
Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Der federführende Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung hat über den Antrag in seinen
Sitzungen am 25. Oktober 2000 und am 17. Januar 2001 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der PDS empfohlen, den Antrag abzulehnen.

II. Zum Inhalt der Beratungen

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, es habe bei den
Fraktionen Bemühungen gegeben, einen gemeinsamen
Antrag zu erstellen. Diese Bemühungen hätten bis in den
Dezember 2000 ihren Fortgang gefunden, seien jedoch
letztlich gescheitert. Dies werde von der Fraktion der CDU/
CSU bedauert.

Die Fraktion der CDU/CSU beantragte aufgrund des Ergeb-
nisses des freiwilligen Zusatzprotokolls („Kinder in bewaff-
neten Konflikten“), Punkt 8 des Antrages auf Drucksache
14/2243 wie folgt zu ändern: „sich in Verhandlungen be-
treffend Kinder in bewaffneten Konflikten für eine Schutz-
altersgrenze von mindestens 18 Jahren für eine Teilnahme
an bewaffneten Konflikten einzusetzen und eine Alters-
grenze von 18 Jahren für die staatliche Zwangsrekrutierung,
mindestens 16 Jahre für eine freiwillige staatliche Rekru-
tierung mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten sowie
18 Jahre für Rekrutierungen durch nichtstaatliche bewaff-
nete Verbände einzusetzen und für diese Position inter-
national zu werben“. Dem Antrag auf Drucksache 14/2243
solle in der Fassung des Änderungsantrages zugestimmt
werden.

Die Fraktion der SPD brachte zum Ausdruck, sie sehe keine
Notwendigkeit, dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU zu-
zustimmen, weil dieser gegenüber der Beschlussvorlage
(Drucksache 14/1242), die am 24. Juni 1999 im Deutschen
Bundestag verabschiedet worden sei, keine neuen Forderun-
gen enthalte. Gegenüber diesem Beschluss enthalte der An-
trag der Fraktion der CDU/CSU sogar weniger. So gehe der
Antrag der Fraktion der CDU/CSU nicht darauf ein, dass
minderjährige Flüchtlinge, die in ihrer Heimat als Kinder-
soldaten eingesetzt gewesen seien, bei ihrer Ankunft in
Deutschland psychosoziale Betreuung erhalten sollten. Der
Antrag der Fraktion der CDU/CSU enthalte darüber hinaus
auch nicht mehr die im Beschluss des Deutschen Bundesta-
ges vom 24. Juni 1999 enthaltene Forderung, dass die Bun-
desregierung sich dafür einsetzen solle, Maßnahmen zur
Bekämpfung der exzessiven und unkontrollierten Ansamm-
lung von Kleinwaffen zu ergreifen.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstütze in ihrem Ände-
rungsantrag nun das, was im fakultativen Zusatzprotokoll
zum Internationalen Übereinkommen über die Rechte des
Kindes vereinbart worden sei. Dies geschehe auch durch die
Fraktion der SPD. Diese gehe aber einen Schritt weiter, in-
dem sie bei der „Straight 18“-Forderung bleibe. Wenn man
den Antrag so beschließen würde, wie er nun von der Frak-
tion der CDU/CSU gestellt sei, so bestände nach wie vor die
Möglichkeit der freiwilligen staatlichen Rekrutierung von
16-Jährigen mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
In allen Ländern, in denen Kindersoldaten eingesetzt wür-
den, sei aber nicht überprüfbar, ob tatsächlich eine freiwil-
lige Zustimmung der 16-Jährigen oder ihrer Eltern vorliege.
Die Fraktion der SPD schloss sich im Hinblick darauf der
Aussage des deutschen Außenministers bei der Konferenz
gegen den Einsatz von Kindersoldaten in Berlin im Jahre
1999 an, dass er bei „Straight 18“ bleibe.

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beantragten, dass der Ausschuss die Beschlusslage des
Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1999 bekräftigt und
den Bundesminister der Verteidigung auffordert, die Forde-
rung „Straight 18“ auch auf die Freiwilligen unter 18 Jahren
bei der Bundeswehr anzuwenden. Der Ausschuss folgte
diesem Antrag mit den Stimmen der Fraktionen SPD,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/6289

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.

Die Fraktion der F.D.P. erklärte, sie stimme dem Antrag der
Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 14/2243 zu. Man
müsse alle Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den Miss-
brauch von Kindern als Soldaten vorzugehen.

Die Fraktion der PDS wies auf einen Widerspruch zwischen
den Punkten 3 und 9 des Antrags der Fraktion der CDU/
CSU hin.

Berlin, den 17. Januar 2001

Karin Kortmann
Berichterstatterin

Dr. Angelika Köster-Loßack
Berichterstatterin

Carsten Hübner
Berichterstatter

Klaus-Jürgen Hedrich
Berichterstatter

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

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