BT-Drucksache 14/6287

Einbürgerungszahlen für das Jahr 2000 (Nachfrage)

Vom 15. Juni 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6287
14. Wahlperiode 15. 06. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Einbürgerungszahlen für das Jahr 2000 (Nachfrage)

Seit dem 1. Januar 2000 ist ein neues Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft. Die Bun-
desregierung hat diese Neuregelung mehrfach als eine deutliche Verbesserung
des Staatsbürgerschaftsrechts bewertet und einen deutlichen Anstieg der Einbür-
gerungszahlen in Folge des neuen Staatsbürgerschaftsrechts angekündigt.

Umso erstaunlicher ist es, dass bis heute keine bundesweiten Zahlen über die
Entwicklung der Einbürgerungen im Jahr 2000 vorliegen. Auf eine Kleine An-
frage der Fraktion der PDS im März dieses Jahres teilte die Bundesregierung
lediglich mit, dass die Einbürgerungsstatistik für 2000 noch nicht vorliegt
(Bundestagsdrucksache 14/5650).

Auch in den bisher bekannten Entwürfen des Berichts der Zuwanderungskom-
mission der Bundesregierung werden noch immer keine Einbürgerungszahlen
für das Jahr 2000 genannt.

Dies ist umso irritierender, als aus einzelnen Bundesländern bereits Zahlen vor-
liegen, die keinen oder nur einen sehr geringen Anstieg der Einbürgerungszahlen
ergeben, und im Deutschen Bundestag bereits Änderungen an dem neuen Gesetz
beschlossen wurden, in denen sich auf diese Länderangaben bezogen wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen haben im Jahr 2000 ihre Einbürgerung beantragt und wie
viele haben eine Einbürgerung erhalten, differenziert

a) nach Bundesländern

b) nach Staatsangehörigkeit

c) nach dem Alter

c1) Regelanspruch durch Geburt (nach dem 1. Januar 2000 geboren)

c2) Anträge nach Übergangsregelung (nach dem 1. Januar 1990 geboren)

c3) Anträge von 0- bis 23-Jährigen (ohne c2)

c4) Anträge von 24- bis 50-Jährigen

c5) Anträge von über 50-Jährigen?

2. Bei wie vielen Personen ist der Antrag abgewiesen worden:

a) wegen fehlender bzw. nicht ausreichender Sprachkenntnisse,

b) auf Grund einer Feststellung nach § 86 Nr. 2 Ausländergesetz (Einbürge-
rungsbewerber hat verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt),

c) wegen des Vorliegens von Ausweisungsgründen nach § 46 Abs. 1 des
Ausländergesetzes (Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grund-
ordnung)?

Drucksache 14/6287 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
3. Bei wie vielen Personen ist der Antrag abgewiesen worden, weil sie ihre bis-
herige Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben haben?

4. Bei wie vielen Personen ist die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehr-
staatigkeit nach § 87 des Ausländergesetzes erfolgt (bitte getrennt nach der
jeweiligen nichtdeutschen Staatsangehörigkeit aufschlüsseln),

a) weil das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen
Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,

b) weil der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit
regelmäßig verweigert und der Ausländer der zuständigen Behörde einen
Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat über-
geben hat,

c) weil der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit
aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder
von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollstän-
digen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit
entschieden hat,

d) weil im Falle älterer Personen der Einbürgerung ausschließlich das Hin-
dernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegenstand, die Entlassung auf
unverhältnismäßige Schwierigkeiten stieß und die Versagung der Einbür-
gerung eine besondere Härte dargestellt hätte,

e) weil dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit
erhebliche Nachteile insbesonderer wirtschaftlicher oder vermögens-
rechtlicher Art entstanden wären, die über den Verlust der staatsbürger-
lichen Rechte hinausging,

f) weil der Ausländer politischer Flüchtling im Sinne des § 51 des Auslän-
dergesetzes war oder wie ein Flüchtling nach dem Gesetz über Maßnah-
men für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flücht-
linge behandelt wurde,

g) weil der Ausländer Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäi-
schen Union war und Gegenseitigkeit bestand,

h) weil die Voraussetzung des § 87 Abs. 3 des Ausländergesetzes erfüllt
war,

i) weil andere Gründe vorlagen (welche)?

5. Bei wie vielen Personen

a) ist der Antrag abgewiesen worden, weil sie nicht den Lebensunterhalt für
sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inan-
spruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe bestreiten konnten,

b) ist die Härtefallvorschrift des § 85 Abs. 1 Satz 2 des Ausländergesetzes
zur Anwendung gekommen?

6. Wie viele Aussiedler haben im Jahr 2000 die deutsche Staatsbürgerschaft
beantragt und erhalten

a) differenziert nach Bundesländern,

b) differenziert nach Staatsangehörigkeit,

c) wie viele dieser Personen haben eine doppelte Staatsangehörigkeit,

d) welche Gründe gab es seitens der Behörden für den Verzicht auf Aufgabe
der bisherigen Staatsbürgerschaft?

Berlin, den 8. Juni 2001

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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