BT-Drucksache 14/6270

"Betreuung" von Gefangenen durch rechtsextreme Organisationen, Bildung von "Knastkameradschaften" und Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im Strafvollzug (Nachfrage)

Vom 12. Juni 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6270
14. Wahlperiode 12. 06. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

„Betreuung“ von Gefangenen durch rechtsextreme Organisationen, Bildung von
„Knastkameradschaften“ und Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im Straf-
vollzug (Nachfrage)

In der Kleinen Anfrage „,Betreuung‘ von Gefangenen durch rechtsextreme
Organisationen, Bildung von ‚Knastkameradschaften‘ und Aktivitäten rechts-
extremer Gefangener im Strafvollzug“ (Bundestagsdrucksache 14/5949) vom
4. Mai 2001 fragten wir eingangs:

„Wie viele Rechtsextremisten bzw. nach rechtsextremen Straftaten Verurteilte
sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung inhaftiert, und wie hat sich die
Zahl der inhaftierten Rechtsextremisten seit 1997 bis heute entwickelt (bitte ge-
sondert nach inhaftierten Straftätern und Straftäterinnen und Bundesländern
aufführen)?“

Die Bundesregierung beantwortete diese Frage nicht und begründete dies wie
folgt: „Nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch-
land obliegt die Durchführung des Strafverfahrens (von wenigen Ausnahmen
abgesehen), die Strafvollstreckung sowie der Strafvollzug den Ländern. Der
Bundesregierung liegt statistisches Material zu der aufgeworfenen Frage nicht
vor.“ (Bundestagsdrucksache 14/6131)

1996 richtete die Gruppe der PDS in der Kleinen Anfrage „Betreuung von Ge-
fangenen durch rechtsextremistische Organisationen und Bildung von ‚Knast-
kameradschaften‘“ (Bundestagsdrucksache 13/4523) eine im Wortlaut fast
identische Frage an die damalige Bundesregierung:

„Wie viele Rechtsextremisten sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
inhaftiert, und wie hat sich die Zahl der inhaftierten Rechtsextremisten seit dem
zweiten Quartal 1994 bis heute entwickelt (bitte gesondert nach inhaftierten
Straftätern und -täterinnen und Bundesländern aufführen)?“

Die damalige Bundesregierung vermochte die Frage wie folgt zu beantworten:

„Die Zahl der inhaftierten Rechtsextremisten wird bundesweit nicht gesondert
erhoben. Angaben liegen daher nicht vor. Insoweit wird auf die Antwort zu
Frage 11 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 30. Dezem-
ber 1994, Bundestagsdrucksache 13/156, verwiesen.

Nach Erhebungen der Landesjustizverwaltungen über einschlägige Strafverfah-
ren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten wurden 1994
294 Personen und im ersten Halbjahr 1995 60 Personen zu einer Jugend- oder
Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Wie viele

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dieser Entscheidungen in Rechtskraft erwachsen sind und derzeit vollstreckt
werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.“ (Bundestagsdrucksache 13/4807)

Die amtierende Bundesregierung beantwortete auch die Frage 42 nach der Zahl
der „von inhaftierten Rechtsextremen seit 1997 bis heute im Strafvollzug be-
gangenen Straftaten“ (Bundestagsdrucksache 14/5949) nicht und begründete
dies mit dem Verweis auf die Antwort zu den Fragen 1 (s. o.) und 16.

In der Antwort auf die Frage 16 erklärt sie:

„Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Bund und Länder haben sich u. a.
eingehend auf der 19. Bund/Ländertagung der ‚Informationsgruppe zur Beob-
achtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbesondere fremdenfeindli-
cher Gewalt‘ (IGR) am 27./28. September 2000 in Eisenach mit der Frage aus-
einander gesetzt, ob es eine Verfestigung rechtsextremistischer Strukturen über
in Deutschland einsitzende Strafgefangene gibt. Die anwesenden Länder haben
übereinstimmend darauf hingewiesen, dass es solche Strukturen nicht gebe und
insbesondere die Betreuung durch die HNG in den Vollzugsanstalten keine
nennenswerte Rolle spiele.

Darüber hinaus hat sich der Strafvollzugsausschuss der Länder auf seiner
92. Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2000 in Friedrichshafen auch auf Wunsch
des Bundesministeriums der Justiz mit der Behandlung von rechtsextremisti-
schen Straftätern im Justizvollzug befasst. Dort hat sich gezeigt, dass das
Problembewusstsein bei allen Ländern ausgeprägt ist.“ (Bundestagsdrucksache
14/6131)

In der schon genannten Kleinen Anfrage der Gruppe der PDS von 1996 (Bun-
destagsdrucksache 13/4523) wurde auch diese Frage nach der Zahl der „von
inhaftierten Rechtsextremen [...] begangene[n] Straftaten“ schon einmal fast
wortidentisch gestellt.

Die damalige Bundesregierung antwortete:

„Im Rahmen des ‚Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Staatsschutzsachen‘
wurden dem Bundeskriminalamt für 1994 und 1995 insgesamt 41 Straftaten
mit rechtsextremistischer Motivation gemeldet, welche von Häftlingen in Jus-
tizvollzugsanstalten begangen wurden. Hierbei handelt es sich um zwei Kör-
perverletzungsdelikte (jeweils in Sachsen-Anhalt), fünf Fälle von Volksverhet-
zung (zwei Fälle in Berlin und jeweils ein Fall in Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt), 34 sog. Propagandadelikte (§§ 86,
86a StGB) (zehn Straftaten in Sachsen-Anhalt, fünf Straftaten in Hamburg, vier
Straftaten in Brandenburg, jeweils drei Straftaten in Berlin, Sachsen und Thü-
ringen, jeweils eine Straftat in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern).“
(Bundestagsdrucksache 13/4807)

Schließlich fragten wir im Mai dieses Jahres in der Frage 23 a) und b) u. a.
nach der österreichischen Gefangenenhilfsorganisation „Nationalfreiheitliche
Gefangenenhilfe“ (Bundestagsdrucksache 14/5949). Die Bundesregierung be-
gründete die Nichtbeantwortung dieser Frage damit, dass ihr „über österreichi-
sche Organisationen [...] eine Aussage nicht möglich“ sei. (Bundestagsdruck-
sache 14/6131)

Auch 1996 fragten wir die Bundesregierung schon nach der „Nationalfreiheitli-
chen Gefangenenhilfe“, deren finanzieller Unterstützung auch von inhaftierten
Rechtsextremisten in der Bundesrepublik Deutschland und Kontakten zu bun-

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desdeutschen Gefangenenorganisationen und Personen aus dem rechtsextre-
mistischen Spektrum. Die Antwort damals:

„Die ‚Nationalfreiheitliche Gefangenenhilfe‘ wurde in der Publikation ‚Top
Secret‘ (Nr. 1/95) von dem österreichischen Neonazi Walter Ochsenberger als
neugegründete Organisation mit Sitz in Lochau vorgestellt. Über Kontakte zu
deutschen Gefangenenhilfsorganisationen und Personen aus dem rechtsextre-
mistischen Spektrum ist lediglich bekannt, dass Walter Ochsenberger in den
‚Nachrichten der HNG‘ einen Artikel veröffentlichte.“ (Bundestagsdrucksache
13/4807)

Mit dem Verweis auf die Antwort zu Frage 1 werden sieben, mit dem Verweis
auf die Antworten zu den Fragen 1 und 16 werden zehn, mit dem Verweis auf
die Antwort zu Frage 16 werden zwei Fragen von der Bundesregierung nicht
beantwortet, d. h. 19 von insgesamt 43 Fragen bleiben unbeantwortet.

Angesichts dessen und aufgrund der Tatsache, dass Medien über weitaus detail-
liertere und umfassendere Informationen über die Aktivitäten inhaftierter
Rechtsextremisten als die Bundesregierung verfügen, entstand bei uns der Ein-
druck eines gewissen Desinteresses seitens der Bundesregierung an dem Pro-
blem rechtsextremistischer Aktivitäten in den Gefängnissen.

Während der Bundesregierung keine Erkenntnisse über von rechtsextremen In-
haftierten in den Vollzugsanstalten begangene Straftaten, über in den Vollzugs-
anstalten vertriebene rechtsextreme Propaganda, über rechtsextreme „Knast-
Zeitungen“, über rechtsextremistische „Knastkameradschaften“, über Bedro-
hung anderer Gefangener, über Angriffe auf Mitgefangene, über Einschüchte-
rung Ausstiegswilliger, über das Werben neuer Mitglieder für rechtsextremisti-
sche Organisationen u. v. m. vorliegen oder sie diese nicht mitteilt, zeigen sich
Medien äußerst besorgt über die Situation in den Justizvollzugsanstalten.

So berichtete etwa „Panorama“ in der Sendung „Hass und Hakenkreuze –
Nazi-Hetze aus dem Knast“ vom 22. Juni 2000, dass „der Kontakt zwischen
den rechtsextremen Aktivisten und den Gewaltverbrechern im Knast [...] gene-
ralstabsmäßig organisiert [sei]. Die Hilfsorganisation für nationale Gefangene,
HNG, betreut die Inhaftierten und schleust deren Kampfschriften aus dem
Knast.“

Der Polizistenmörder K. D. beispielsweise agitiere fleißig aus seiner Zelle im
Lübecker Gefängnis heraus und veröffentliche regelmäßig seine rechtsextreme
Propaganda in Nazi-Blättern wie dem „Hamburger Sturm“.

In der JVA Spremberg gehe Nazi-Propaganda offenbar ebenso problemlos ein
und aus, rechtsextreme Zeitungen, Musik und anderes Nazimaterial kursierten
in den Gefängnissen weitgehend ungehindert.

In Hameln gäbe es sogar eine eigene „Knast-Zeitung“, die Nazi-Postille „Reak-
tion 88“.

Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sagte gegen-
über „Panorama“, er könne nicht ausschließen, „dass das Wissen um die politi-
sche Betreuung in einer Haftanstalt, das Wissen um einen gewissen Kultstatus,
den man erreichen kann durch die Nennung in diesen Publikationen [gemeint
sind die HNG-Nachrichten], die Hemmschwelle für Gewalttaten in der rechten
Szene möglicherweise herabsetzen könnte.“

Fragen nach derartigen Vorkommnissen beantwortete die Bundesregierung in
der Antwort auf unsere Kleine Anfrage mit dem Hinweis auf Länderzuständig-

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keiten weitgehend nicht, oder sie verwies auf die 19. Bund/Ländertagung der
„Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer,
insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) am 27./28. September 2000 in
Eisenach sowie auf die 92. Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2000 in Friedrichs-
hafen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie begründet die Bundesregierung, dass der alten Bundesregierung Zahlen
und Informationen vorliegen, die der neuen Bundesregierung nicht zugäng-
lich sind?

2. Hat die amtierende Bundesregierung keinen Zugang zu Erhebungen der
Landesjustizverwaltungen?

a) Wenn ja, warum nicht?

b) Wenn doch, warum wertet sie diese nicht zur Beantwortung von Kleinen
Anfragen aus bzw. warum teilt sie Ergebnisse aus diesen Erhebungen in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage nicht mit?

3. Werden im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Staats-
schutzsachen Straftaten, die von rechtsextremen Inhaftierten in den Justiz-
vollzugsanstalten begangen werden, nicht mehr gemeldet?

a) Wenn ja, warum nicht?

b) Wenn doch, warum teilt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Mel-
dungen in der Beantwortung von Kleinen Anfragen nicht mit?

4. Warum war der damaligen Bundesregierung in der 13. Legislaturperiode
eine Aussage über die österreichische Gefangenenhilfsorganisation „Natio-
nalfreiheitliche Gefangenenhilfe“ noch möglich, während der derzeit amtie-
renden Bundesregierung eine solche Aussage nach eigenem Bekunden nicht
möglich ist?

5. Zu welchen Ergebnissen ist die 19. Bund/Ländertagung der „Informations-
gruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbeson-
dere fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) am 27./28. September 2000 in
Eisenach über die Aktivitäten von rechtsextremen Inhaftierten in den Justiz-
vollzugsanstalten gekommen (Verteilung von Propagandamaterialien, Ein-
schüchterung und Bedrohung anderer Gefangener, Angriffe auf andere Ge-
fangene etc.)?

6. Zu welchen Ergebnissen ist die 19. Bund/Ländertagung der „Informations-
gruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbeson-
dere fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) am 27./28. September 2000 in
Eisenach über organisatorische Strukturen von rechtsextremen Inhaftierten
in den Justizvollzugsanstalten gekommen?

7. Welche Beschlüsse sind auf der 19. Bund/Ländertagung der „Informations-
gruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbeson-
dere fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) am 27./28. September 2000 in
Eisenach gefasst worden?

8. Sind die Ergebnisse der 19. Bund/Ländertagung der „Informationsgruppe
zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbesondere
fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) zur Beantwortung der Kleinen Anfrage
„,Betreuung‘ von Gefangenen durch rechtsextreme Organisationen, Bildung
von ‚Knastkameradschaften‘ und Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im
Strafvollzug“ (Bundestagsdrucksache 14/5949) herangezogen worden?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/6270

9. Auf welche Untersuchungen und Informationen stützen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder ihre Einschätzung, dass es rechtsextremis-
tische Strukturen von in Deutschland inhaftierten Strafgefangenen nicht
gebe und insbesondere die Betreuung durch die HNG in den Vollzugsan-
stalten keine nennenswerte Rolle spiele?

10. Auf welchen Sitzungen der „Informationsgruppe zur Beobachtung und Be-
kämpfung rechtsextremistischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt“
(IGR) seit ihrem Bestehen wurde über rechtsextreme Inhaftierte, deren Ak-
tivitäten in den Justizvollzugsanstalten und ihre organisatorischen Struktu-
ren beraten?

a) Zu welchen Ergebnissen kam man auf diesen Sitzungen (bitte für jede
Sitzung einzeln darstellen)?

b) Welche Beschlüsse wurden auf diesen Sitzungen gefasst (bitte für jede
Sitzung einzeln darstellen)?

11. Zu welchen Ergebnissen ist der Strafvollzugsausschuss der Länder auf sei-
ner 92. Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2000 in Friedrichshafen über die
Aktivitäten von rechtsextremen Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten
gekommen (Verteilung von Propagandamaterialien, Einschüchterung und
Bedrohung anderer Gefangener, Angriffe auf andere Gefangene etc.)?

12. Zu welchen Ergebnissen ist der Strafvollzugsausschuss der Länder auf sei-
ner 92. Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2000 in Friedrichshafen über orga-
nisatorische Strukturen von rechtsextremen Inhaftierten in den Justizvoll-
zugsanstalten gekommen?

13. Welche Beschlüsse sind vom Strafvollzugsausschuss der Länder auf seiner
92. Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2000 in Friedrichshafen gefasst wor-
den?

14. Sind die Ergebnisse der 92. Tagung des Strafvollzugsausschusses der Län-
der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage „,Betreuung‘ von Gefangenen
durch rechtsextreme Organisationen, Bildung von ‚Knastkameradschaften‘
und Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im Strafvollzug“ (Bundestags-
drucksache 14/5949) herangezogen worden?

15. Wurden rechtsextreme Strukturen in den Justizvollzugsanstalten und Akti-
vitäten rechtsextremer Inhaftierter auf den letzten Tagungen der Innenmi-
nisterkonferenz thematisiert?

a) Wenn ja, auf welchen?

b) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

c) Wenn nein, ist es beabsichtigt, dieses Thema auf die Tagesordnung der
nächsten Tagungen der Innenministerkonferenz zu setzen?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die von „Panorama“ geäußerte Sorge
über Aktivitäten von rechtsextremen Inhaftierten in den Justizvollzugs-
anstalten?

17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die HNG – wie
„Panorama“ berichtet – rechtsextreme „Kampfschriften“ aus den Haft-
anstalten herausschleust?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

18. Hält die Bundesregierung angesichts der von „Panorama“ berichteten Akti-
vitäten rechtsextremer Inhaftierter in den Justizvollzugsanstalten die fast
alleinige Länderzuständigkeit noch für angemessen?

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19. Reagiert die Bundesregierung unter Umständen auf Medienberichterstat-
tungen wie im o. g. Fall und verstärkt ihre Aktivitäten in diesen Bereichen?

a) Wenn ja, in welchen Fällen, in denen es sich um Probleme mit Rechts-
extremismus handelte, kam dies in der Vergangenheit vor?

b) Wenn nein, warum nicht?

20. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund von 93 tatsächlich
oder zu vermutenden rechtsextrem und fremdenfeindlich motivierten Tö-
tungsdelikten seit 1990 und allein 998 rechtsextremer Gewalttaten im Jahr
2000 das Potential rechtsextrem orientierter Gefängnisinsassen?

21. Will die Bundesregierung dem Problem rechtsextremer Aktivitäten und
Strukturen in den Justizvollzugsanstalten in Zukunft mehr Aufmerksam-
keit zuteil werden lassen?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

22. Will die Bundesregierung vor dem Hintergrund anwachsender rechtsextre-
mistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Straftaten in diesem
Bereich in Zukunft verstärkt aktiv werden?

a) Wenn ja, auf welche Weise?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. Juni 2001

Ulla Jelpke
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