BT-Drucksache 14/6258

Vorwürfe gegen den "Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen" in Hamburg

Vom 7. Juni 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6258
14. Wahlperiode 07. 06. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

Vorwürfe gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und
Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ in Hamburg

Mit Steuergeldern werden auch Vereine und Organisationen unterstützt, die
sich als Aufgabe gesetzt haben, Arbeitslose und Arbeitslosenselbsthilfegruppen
zu unterstützen und zu beraten. In einer Veröffentlichung des „Hamburger
Abendblatt“ vom 2. Juni 2001 wird behauptet, dass in Hamburg ABM-Kräfte
als SPD-Wahlkampfhelfer im Bundestagswahlkampf 1998 eingesetzt wurden.
Wörtlich heißt es in dem Artikel des „Hamburger Abendblatt“: „Sie sollten
Arbeitslose beraten, demonstrierten aber gegen Kohl. Ein von DGB- und SPD-
Funktionären geführter Verein setzte ABM-Kräfte widerrechtlich ein“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat der Hamburger „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeits-
losenselbsthilfegruppen“ 1998 staatliche Förderung erhalten?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Zielsetzung und Aufgaben der
Hamburger „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbst-
hilfegruppen“ hat?

3. Trifft es zu, dass der Verein 20 ABM-Kräfte widerrechtlich für politische
Aktionen eingesetzt hat?

4. Trifft es zu, dass über den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Ar-
beitslosenselbsthilfegruppen“ ABM-Kräfte im Bundestagswahlkampf 1998
zum Kleben von Anti-Kohl-Plakaten, zur Herstellung von Flugblättern für
SPD- und DGB-Veranstaltungen und zur Vorbereitung von politischen
Demonstrationen eingesetzt wurden?

5. Trifft es zu, dass ABM-Kräfte in Wohngebieten und auf Bahnhöfen Flug-
blätter mit Hinweisen auf Veranstaltungen von SPD-Politikern und Gewerk-
schaften verteilen mussten?

6. Welche finanziellen Mittel hat der „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen
und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ im Jahr 1998 vom Arbeitsamt erhalten?

7. Trifft es zu, dass das Arbeitsamt in Hamburg eine Prüfung wegen Subven-
tionsbetrug und Sozialmissbrauch durch den „Verein zur Betreuung von
Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ durchführt?

8. Treffen Behauptungen des „Hamburger Abendblatt“ vom 2. Juni 2001 zu,
dass der Verein seinen Mitarbeitern zehn Tage mehr Jahresurlaub (sog.
AZV-Tage) gewährt hat als gesetzlich zulässig ist?

Drucksache 14/6258 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
9. Seit wann sind dem Arbeitsamt die jetzt im „Hamburger Abendblatt“ ge-
schilderten Vorwürfe bekannt?

10. Welche Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Vorwürfe ergriffen?

11. Trifft es zu, dass der „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeits-
losenselbsthilfegruppen“ seine Büroräume im DGB-Haus in Hamburg hat?

12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die im „Hamburger Abendblatt“ vom
2. Juni 2001 gemachten Aussagen zutreffen, dass der Verein durch die
Hamburger Sozialbehörde (BAGS) mit mehr als eine Mio. DM jährlich für
Lohnkosten und Sachmittel gefördert wird?

13. Gibt es Rückzahlungsforderungen des Arbeitsamts gegenüber dem „Verein
zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ und
wenn ja, in welcher Höhe?

14. Wenn es Rückzahlungsforderungen des Arbeitsamts gibt, wie berechnen
sich diese Rückzahlungsforderungen?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Vorsitzende des „Vereins zur
Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ der Ham-
burger DGB-Vorsitzende E. P. ist, der gleichzeitig auch Vorsitzender des
Verwaltungsausschusses beim Arbeitsamt ist, der die ABM-Mittel an
Vereine vergibt?

16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Geschäftsführer des Vereins,
H. D., auch Mitglied im Unterausschuss „Arbeitsmarktinstrumente“ beim
Arbeitsamt ist?

17. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die jetzige Sozialsenatorin der
Freien und Hansestadt Hamburg, K. R., bis 1998 Vorsitzende des DGB-
Nord war und damit quasi auch Vorgesetzte des Hamburger DGB-Chefs
und Vereinsvorsitzenden E.P.?

18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Vorgänge um den „Ver-
ein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ in
Hamburg ein exemplarischer Fall der personellen Verquickung von DGB,
SPD, Behörden und Ämter in Hamburg sind (Hamburger Abendblatt vom
2. Juni 2001)?

19. Erhält der Verein auch heute noch finanzielle Mittel durch das Arbeitsamt?

Berlin, den 5. Juni 2001

Jürgen Koppelin
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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