BT-Drucksache 14/6256

Die Neonazi-Organisation "Blood & Honour" nach dem Verbot (Nachfrage)

Vom 7. Juni 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6256

14. Wahlperiode

07. 06. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Die Neonazi-Organisation „Blood & Honour“ nach dem Verbot (Nachfrage)

In der Vorbemerkung zu unserer Kleinen Anfrage „Die Neonazi-Organisation
,Blood & Honour‘ nach dem V erbot“ (Bundestagsdrucksache 14/5968) zitier -
ten wir aus einem Artikel der „tageszeitung“ (taz) vom 31. Januar dieses Jahres
folgende Einschätzung:

„Das neonazistische Netzwerk für Skinheadmusik, Blood & Honour , existiert
trotz des Verbots weiter – in Berlin wie im Rest der Republik.“ In demselben
Artikel berichtete die taz, dass die Sprecherin des Berliner Verfassungsschutzes
ihr gegenüber bestätigte, die personellen Strukturen von „Blood & Honour“
bestünden auch nach dem Verbot fort. Um nicht sofort als „Blood & Honour“
erkannt zu werden, verwende die Organisation laut Berliner Verfassungsschutz
inzwischen verstärkt den szeneinternen Code. Es handele sich sich dabei um
Zahlen, die für die Buchstaben des Alphabets stehen. „18“ bedeute „Adolf
Hitler“, „88“ „Heil Hitler“, und „28“ nunmehr „Blood & Honour“. In Berliner
Sicherheitskreisen mehrten sich daher laut taz die Stimmen, die der Ansicht
seien, das Verbot hätte nichts gebracht.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage vom 22. Mai 2001 (Bundestagsdruck-
sache 14/6137) stellt die Bundesregierung nun fest, dass „Aktivitäten, die als
Nachfolgeaktivitäten zu werten wären, fast vollständig zum Erliegen gekom-
men“ und „die früheren Strukturen, [...] entweder zerschlagen oder handlungs-
unfähig“ seien.

Die Bezeichnungen „28“ oder „28er“ seien „Verschlüsselungen für das Organi-
sationskürzel ,B & H‘, die an den zweiten und achten Buchstaben des Alpha-
bets anknüpfen. Sie haben keine or ganisatorische Bedeutung für ehemalige
‚Blood & Honour‘-Mitglieder.“ (ebd.)

Insgesamt bewertet die Bundesregierung das V erbot von „Blood & Honour“
„uneingeschränkt positiv. Es ist gelungen, die Struktur von ‚Blood & Honour‘ in
Deutschland nahezu vollständig zu zerschlagen und ihre Aktivitäten, insbeson-
dere bei der Or ganisation von Skinhead-Konzerten, zum Erliegen zu bringen.
Insgesamt hat das Verbot nicht nur bei ehemaligen ‚Blood & Honour‘-Aktivis-
ten, sondern auch in der rechtsextremistischen Skinhead-Szene und darüber
hinaus im Rechtsextremismus zu starker Verunsicherung geführt.“ (ebd.)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Lagen der Bundesregierung vor Beantwortung der Kleinen Anfrage die Ein-
schätzungen des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz vor?

a) Wenn ja, warum hält sie dennoch an ihrer Bewertung des Verbots fest?

b) Wenn nein, warum nicht?
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des Berliner Landes-
amtes für Verfassungsschutz?

3. Wie erklärt sich die Bundesregierung die sehr unterschiedliche Einschät-
zung des Erfolgs des „Blood & Honour“-Verbots von dem Berliner Landes-
amt für Verfassungsschutz auf der einen und der Bundesregierung auf der
anderen Seite?

4. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der gegensätzlichen Bewer-
tung des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz?

5. Nimmt die Bundesregierung die ihrer Einschätzung in T eilen widerspre-
chende Bewertung des Berliner Landesamtes für V erfassungsschutz zum
Anlass, ihre eigene Bewertung noch einmal zu überprüfen?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

6. Auf welche Untersuchungen, Daten und Informationen beruft sich die Bun-
desregierung bei ihrer Bewertung des „Blood & Honour“-Verbots?

7. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse anderer Landesämter für die Beant-
wortung der Kleinen Anfrage herangezogen?

a) Wenn ja, von welchen?

b) Wenn ja, wie bewerten die anderen Landesämter das V erbot von „Blood
& Honour“?

c) Wenn nein, warum nicht?

d) Wenn nein, will die Bundesregierung in Zukunft Erkenntisse von Lan-
desämtern heranziehen?

Berlin, den 31. Mai 2001

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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