BT-Drucksache 14/6242

Ausfuhr von Hunden zum Zwecke des Verzehrs

Vom 30. Mai 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6242

14. Wahlperiode

30. 05. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS

Ausfuhr von Hunden zum Zwecke des Verzehrs

Wie verschiedenen Presseveröf fentlichungen (vgl. z. B. dpa vom 5. Februar
2001) zu entnehmen war, sollen Hunde zum Zwecke des Verzehrs aus Deutsch-
land und anderen europäischen Ländern nach Thailand, auf die Philippinen,
nach China und Korea exportiert werden. Während mittlerweile in Thailand
und auf den Philippinen der Hundeverzehr verboten ist, ist er in China und
Korea noch erlaubt. Exportiert werden schnellwüchsige Hunde zum Aufbau
von Hundezuchten. Die T iere werden bis zur Schlachtreife in engen Käf gen
gehalten. Nach dem derzeitigen deutschen Recht ist es zwar verboten, Hunde
zu schlachten oder Hundefleisch einzuführen, bei der Ausfuhr von Hunden i
solche Länder, in denen Hundefleisch gegessen wird, muss jedoch kein Zwec
angegeben werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hunde zum Zwecke des V erzehrs
nach Thailand, auf die Philippinen, nach China oder Korea ausgeführt wur-
den und werden?

2. Liegt der Bundesregierung Zahlenmaterial vor , wie viele Hunde in diese
Länder in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden?

3. Ist der Bundesregierung bekannt, um welche Rassen es sich hier hauptsäch-
lich handelte bzw. handelt?

4. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Ausfuhr von Hunden
zum Zwecke des Verzehrs zu verhindern?

5. Hat die Bundesregierung juristische Bedenken, die Richtlinien dahin gehend
zu ändern, dass Hunde zum Zwecke des V erzehrs in andere Länder nicht
mehr ausgeführt werden dürfen?

6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch aus anderen europäischen
Ländern Hunde zum Zwecke des V erzehrs in den asiatischen Raum trans-
portiert werden?

Berlin, den 18. Mai 2001

Eva-Maria Bulling-Schröter
Roland Claus und Fraktion

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