BT-Drucksache 14/624

zu dem GE - Drsn. 14/300, 14/760 (BReg) - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 (Haushaltsgesetz 1999)

Vom 22. April 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/624 vom 29.04.1999

Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung 14/300 14/760 über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999
(Haushaltsgesetz 1999) =

29.04.1999 - 624

14/624

Sachgebiet 63

Bericht *)
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksachen 14/300, 14/760 -
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 1999 (Haushaltsgesetz 1999)
Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Dr. Christa Luft, Oswald
Metzger,
Dr. Günter Rexrodt, Michael von Schmude und Hans Georg Wagner

A. Allgemeine Bemerkungen
Die Bundesregierung hat am 23. Februar 1999 den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
1999 - Haushaltsgesetz 1999 - in Drucksache 14/300 beim Deutschen
Bundestag eingebracht. Zugleich wurde der Bericht über den Stand und
die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft in Drucksache
14/350 vorgelegt.
Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Finanzen debattierte
der Deutsche Bundestag den Regierungsentwurf in seiner 20. bis 23.
Sitzung vom 23. bis 26. Februar 1999 in erster Lesung und überwies die
Vorlage anschließend zusammen mit dem Bericht über den Stand und die
voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft an den
Haushaltsausschuß zur weiteren Beratung. Der Finanzplan des Bundes 1998
bis 2002, Drucksachen 13/11101, 14/272 Nr. 79, der Vorgänger-
regierung war dem Haushaltsausschuß bereits am 21. Ja-
nuar 1999 überwiesen worden.
Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushaltsausschuß wie in
den vorangegangenen Jahren einen Zeitplan aufgestellt, der auch den
Fachausschüssen des Deutschen Bundestages bekanntgegeben worden war.
Zum Teil nahmen die gutachtlich beteiligten Ausschüsse mit den vom
Haushaltsausschuß benannten Berichterstattern für die jeweiligen
Einzelpläne des Bundeshaushaltsplans Verbindung auf, um ihr
Beratungsergebnis bereits in die vor den Beratungen des
Haushaltsausschusses stattfindenden sog. "Berichterstattergespräche"
einfließen zu lassen. Das Ergebnis der Berichterstatter
------------
*) Beschlußempfehlung wurde als Drucksache 14/623 verteilt.

gespräche zu den Einzelplänen war Grundlage für die Beratungen im
Haushaltsausschuß.
Der Haushaltsausschuß nahm in seiner 11. Sitzung am
3. März 1999 die Beratungen zu dem Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 auf
und schloß diese nach acht überwiegend ganztägigen Sitzungen am 22.
April 1999 mit der sog. Bereinigungssitzung ab.
Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundeshaushalts und die
nach dem Sitzungsplan des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehende
Beratungszeit erforderten - insbesondere vor dem Hintergrund der bis
zur Festellung des Haushaltsplanes 1999 durch ein Haushaltsgesetz gemäß
Artikel 111 Grundgesetz geltenden Regelungen zur vorläufi-
gen Haushaltsführung - eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe
Erörterung im Ausschuß. Hierzu wurde dem Haushaltsausschuß vom
Präsidenten des Deutschen Bundestages die Genehmigung zur Durchführung
von Ausschußsitzungen auch an den Plenarsitzungstagen erteilt. In
Anbetracht des Erfordernisses einer möglichst baldigen Verabschiedung
des Etats konnte dem Beratungsbedürfnis des Haushaltsausschusses so in
angemessener und ausreichender Weise Rechnung getragen werden.
B. Stellungnahmen gutachtlich
beteiligter Ausschüsse
Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteiligten Ausschüsse
wurden entsprechend der Regelung nach § 95 Abs. 1 GO-BT beim Aufruf der
jeweiligen Einzelpläne in die Beratung einbezogen:
4. Ausschuß (Innenausschuß)
Der Innenausschuß hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 1999 - in seiner Sitzung am 24. März 1999 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und PDS bei Stimmenthaltung der
F.D.P. dem federführenden Haushaltsausschuß gutachtlich empfohlen, den
Gesetzentwurf, Einzelplan 06, unverändert anzunehmen.
5. Ausschuß (Sportausschuß)
Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 3.
März 1999 die den Sport betreffenden Teile im Haushalt des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Einzelplan
17, beraten und die nachfolgende gutachtliche Stellungnahme abgegeben:
Laut Bericht des Vertreters des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend wurden die im Rahmen des Bundesaltenplans,
Kapitel 17 02, Titelgruppe 03 Titel 684 32-299, Zuschüsse und
Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der
Altenhilfe, für den Seniorensport vorgesehenen Mittel von 300 TDM um
200 TDM auf 100 TDM gekürzt.
Die Mitglieder des Sportausschusses des Deutschen Bundestages haben
daraufhin einstimmig bei Stimmenthaltung des Mitgliedes der Fraktion
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN folgenden Beschluß gefaßt:
Die Mitglieder des Sportausschusses beantragen, diese Kürzung
rückgängig zu machen, da sie diese Maßnahme im Internationalen Jahr der
Senioren für ein falsches Signal halten.
In seiner Sitzung am 17. März 1999 hat der Sportausschuß die den Sport
betreffenden Teile im Haushalt des Bundesministeriums des Innern,
Einzelplan 06, beraten und auf Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/
DIE GRÜNEN einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:
In den Haushaltsplan 1999 - Einzelplan 06/Bundesministerium des Innern
- ist ein zusätzlicher Titel aufzunehmen. Die Zweckbestimmung lautet:
Sanierung und Neubau von Sportstätten in den neuen Bundesländern
(Goldener Plan Ost) auch unter Berücksichtigung von ökologischen und
sozialen Kriterien und neuer Tendenzen im Freizeitsport. Der Ansatz bei
diesem neuen Titel beträgt 15 Mio. DM.
Außerdem wird bei dem neuen Titel eine Verpflichtungsermächtigung für
das Jahr 2000 in Höhe von 100 Mio. DM ausgebracht.
6. Ausschuß (Rechtsausschuß)
Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am
3. März 1999 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 -
Haushaltsgesetz 1999 - beraten und folgenden Beschluß gefaßt:
Der Rechtsausschuß erhebt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS keine
verfassungsrechtlichen oder rechtsförmlichen Bedenken gegen den
Gesetzentwurf.
Dem Einzelplan 07 stimmt der Ausschuß mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU sowie
einer Vertreterin der Fraktion der PDS bei einer Enthaltung aus der
Fraktion der PDS zu.
Darüber hinaus hat der Rechtsausschuß den nachfol-
genden Anträgen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN einstimmig zugestimmt:
I. Kapitel 07 02
Allgemeine Bewilligungen
Titel 685 11 - Erläuterung 2.2 "Servicebüro der Deutschen
Bewährungshilfe e. V." in Köln für Tä-
ter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung
Der Rechtsausschuß bittet den Haushaltsausschuß, den Ansatz für
den Titel 685 11 Erläuterung 2.2 um weitere 150 TDM auf 300 TDM zu
erhöhen und die vorgesehene Sperre aufzuheben, da nur auf diese Weise
der Bund ein Engagement zeigt, das der beabsichtigten Verbesserung des
Täter-Opfer-Ausgleichs einigermaßen gerecht wird.
II. Kapitel 07 05
Bundesverwaltungsgericht
Titel 712 01 - Baumaßnahmen über 2 Mio. DM im Einzelfall
Der Rechtsausschuß bittet den Haushaltsausschuß, die für die
Herrichtung des Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig erforderlichen Mittel
in einer Größenordnung bereitzustellen, die es ermöglicht, den
genehmigten Raumbedarf einschließlich zugestandener Raumreserven zu
verwirklichen, und die der Würde und Bedeutung des
Bundesverwaltungsgerichts als oberstes Bundesgericht in öffentlich-
rechtlichen Streitigkeiten gerecht wird.
III. Kapitel 07 10
Deutsches Patent- und Markenamt
Personalausstattung im Bereich der Prüfer
Der Rechtsausschuß bittet, die Zahl der Planstellen für Prüfer im
Patentbereich und in Markenangelegenheiten heraufzusetzen, damit
ausreichende personelle Kapazitäten vorhanden sind, um die ständig
ansteigenden Anmeldungen von Patenten und Marken effizient und
termingerecht zu bearbeiten. Diese für den Wirtschaftsstandort
Deutschland eminent wichtige Behörde muß wettbewerbsfähig gehalten
werden. Hierzu müssen organisatorische Optimierungen und eine
personelle Verstärkung geprüft werden.
9. Ausschuß (Ausschuß für Wirtschaft und
Technologie)
Der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie hat den Gesetzentwurf der
Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushalts-
jahr 1999 - Haushaltsgesetz 1999 - in seiner Sitzung am 17. März 1999
beraten.
Er empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung
der nachfolgend wiedergegebe-
nen Änderungsanträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der
Beschluß wurde mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD und
BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Mit-
glieder der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS gefaßt.
Die Beschlüsse zur Annahme der Änderungsanträge wurden mit den Stimmen
der Mitglieder der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS, gegen
die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
gefaßt.
I. Kapitel 09 02
Allgemeine Bewilligungen
Titelgruppe 02 - Energieforschung
Titel 683 21 - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare
Energien, rationelle Energieverwendung, Umwandlungs- und
Verbrennungstechnik
in Verbindung mit
Titel 892 21 - Investitionszuschüsse: Erneuerbare Energien,
rationelle Energieverwendung, Umwandlungs- und Verbrennungstechnik
Die beiden Titel sind um insgesamt 50 Mio. DM zu erhöhen. Die
Mittelansätze betragen für 1999 damit 284,1 Mio. DM.
Die Haushaltstitel 683 21-166 sowie 892 21-166, die gegenseitig
deckungsfähig sind, werden um insgesamt 50 Mio. DM aufgestockt. Die
Verpflichtungsermächtigungen werden entsprechend erhöht und angepaßt.
Mit der Mittelaufstockung wird die vorläufige Haushaltsführung für die
Förderung der Energieforschung ab 1. April 1999 aufgehoben, damit neue
zusätzliche Projekte bewilligt werden können.
Der Antrag wurde damit begründet, daß die von
den Koalitionsfraktionen eingeleitete Energiewende zu einer
nachhaltigen, umweltverträglichen und
kostengünstigen Energieversorgung ohne Atomenergie die Nutzung aller
Einsparmöglichkeiten sowie aller verfügbaren sicheren Energiequellen
erfordere. Neben den Hilfen zur Markteinführung erneuerbarer Energien
komme der Technologieförderung im Bereich der erneuerbaren Energien
sowie der rationellen Energieverwendung eine besondere Bedeutung zu.
Durch die Aufstockung der Forschungsmittel könne die Erschließung und
Weiterentwicklung von Windenergie, Solar- und Geothermie, von
Fernwärme, Energieeinsparung, Energiespeicherung, der Entwicklung der
Brennstoffzellentechnologie beschleunigt fortgesetzt werden.
II. Kapitel 09 02
Allgemeine Bewilligung
Titelgruppe 03 - Maßnahmen zur Förderung der rationellen und
sparsamen Energieverwendung
Titel 685 34 - Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien.
Der Titel ist um 180 Mio. DM zu erhöhen. Die Mittelansätze
betragen für 1999 damit 200 Mio. DM.
Die Koalitionsparteien haben in dem Gesetz zum Einstieg in die
ökologische Steuerreform deutlich gemacht, daß die auf erneuerbare
Energieträger erhobene Stromsteuer im Rahmen eines Fördergesetzes
wieder den erneuerbaren Energieträgern zu gute kommen soll.
Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, für eine umwelt- und
ressourcenschonendere Energieversorgung der Zukunft sei der verstärkte
Einsatz erneuerbarer Energien unerläßlich. Zu diesem Zweck solle das
jährliche Aufkommen der Stromsteuer, soweit es auf erneuerbare Energien
entfalle, zur Förderung erneuerbarer Energien eingesetzt werden.
10. Ausschuß (Ausschuß für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten)
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen
Bundestages hat sich in seiner Sitzung am 17. März 1999 mit dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 -
Haushaltsgesetz 1999 - befaßt und empfiehlt in seiner gutachtlichen
Stellungnahme dem federführenden Haushaltsausschuß mehrheitlich mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, F.D.P. und PDS dem Gesetzentwurf, Einzelplan 10, unter
Berücksichtigung der nachfolgend wiedergegebenen Anträge der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in seiner geänderten Fassung -
zuzustimmen.
I. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erkennt an,
daß der Bundeshaushaltsplan 1999 schwer zu vereinbarenden Zielen
genügen muß, insbesondere
- der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung,
- der Verbesserung der finanziellen Situation von Familien und
- der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen.
Diesen Zielen muß auch der Haushaltsplan für den Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
genügen.
Der Ausschuß macht jedoch darauf aufmerksam, daß der Agrarhaushalt
bereits durch die vorige Bundesregierung überproportional gekürzt
worden ist (im Zeitraum 1991 bis 1998 um 17 %, hingegen Anstieg des
Haushalts insgesamt um 13 %). Im Ergebnis machen gesetzlich fixierte
Ausgaben für die agrarsozialen Sicherungssysteme und die
Gasölverbillung sowie für bereits eingeleitete Maßnahmen, insbesondere
im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe, den weitaus größten Teil der
Ausgaben aus. Die Ausgabenanteile für Maßnahmen, die den
schwerwiegenden Mängeln der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
bei der Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt entgegenwirken können,
wurden erheblich zurückgefahren. Hier sind gravierende Versäumnisse der
früheren Bundesregierung festzustellen.
Weitere Kürzungen sind aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und
der Erfordernisse der verwaltungstechnischen Umsetzung nur bei wenigen
Maßnahmen überhaupt möglich und würden zu Einschnitten führen, die
aufgrund der noch verbleibenden Umsetzungsfristen nicht optimal sein
können. Insbesondere vor dem Hintergrund der zur Zeit laufenden
Beratungen zur Reform der Agrarpolitik im Rahmen der Agenda 2000 kommt
es jetzt darauf an, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und
Ernährungswirtschaft zu stärken, damit diese besser in die Lage
versetzt werden, ihre Chancen im Binnenmarkt und auf den Weltmärkten zu
nutzen.
Der Ausschuß bittet daher den Haushaltsausschuß, im Haushalt 1999
von Kürzungen des Agrarhaushalts abzusehen. Gegebenenfalls sollten
notwendige Einsparungen im Zusammenhang mit dem bereits in Vorbereitung
befindlichen Haushaltsplan 2000 gestaltet werden. Hierzu müssen die
gesetzlichen Grundlagen, die eine tragfähige und gerechte Reform der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung ermöglichen, zügig geschaffen
werden.
II. Deutschland hat sich zu einer substantiellen Reduzierung der CO2-
Emissionen bis 2005 verpflichtet, ist auf diesem Wege aber bislang noch
wenig vorangeschritten. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten hat es daher begrüßt, daß mit dem Gesetz zum Einstieg in eine
ökologisch-soziale Steuerreform auch eine stärkere Förderung der
regenerativen Energieträger verbunden ist.
Die Land- und Forstwirtschaft ist in diesem Bereich bereits in
hohem Maße engagiert und verfügt über weitere, bislang ungenutzte
Potentiale, die stärker genutzt werden sollten.
Ein Teil der Einnahmen aus der ökologisch-sozialen Steuerreform
wird für die Förderung der regenerativen Energien eingesetzt. Der
Ausschuß bittet den Haushaltsausschuß, diese Mittel teilweise (35 %),
in den Agrarhaushalt einzustellen.
Insbesondere sollen damit Projekte im Bereich Biomasse (feste
Brennstoffe) und Biogas gefördert werden. Bei der Verwendung der Mittel
könnte die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, die bereits die
bestehenden Projekte in diesen Bereichen auswählt und betreut und über
den erforderlichen Sachverstand verfügt, mitwirken.
11. Ausschuß (Ausschuß für Arbeit und
Sozialordnung)
Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat in seiner Sitzung am 24.
März 1999 den Gesetzentwurf - Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 -
Haushaltsgesetz 1999 - gutachtlich beraten und empfiehlt, mit den
Stimmen der Fraktion SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion
der PDS dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der nach-
folgend wiedergegebenen Änderungsanträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zu-
zustimmen:
I. Kapitel 11 02 - Allgemeine Bewilligungen
Titelgruppe 04 - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange
der Behinderten
Der Ansatz ist um 180 TDM auf 495 TDM zu erhöhen; davon Titel 427
41 - Beschäftigung von Aushilfskräften - um 100 TDM und Titel 542 41 -
Öf-fentlichkeitsarbeit - um 80 TDM.
Zur Begründung wurde aufgeführt, daß das Benachteiligungsverbot
von Behinderten nach Artikel 3 Grundgesetz in der Praxis noch nicht
ausreichend umgesetzt sei. Die Arbeit des Behindertenbeauftragten solle
dazu beitragen, die Situation der Behinderten zu verbessern. Deshalb
sollten die Handlungsmöglichkeiten verbessert werden.
Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat diesen Antrag mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. angenommen.
II. Kapitel 11 09 - Förderung der Eingliederung und Rückeingliederung
ausländischer Arbeitnehmer
Titelgruppe 02 - Beauftragte der Bundesregierung für
Ausländerfragen
Titel 427 21 - Beschäftigung von Aushilfskräften -
Aufstockung um 231 TDM
Der Antrag wurde damit begründet, daß nach der
Koalitionsvereinbarung die Integration von ausländischen Arbeitnehmern
und ihren Familien ein wichtiges politisches Ziel sei. Gerade durch die
Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts bestehe in erheblichem Umfang
zusätzlicher Beratungsbedarf, der nur durch die Einstellung von
weiteren Aushilfskräften gedeckt werden könne.
Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat diesen Antrag mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P.
angenommen.
Ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, ein Änderungsantrag der
Fraktion der F.D.P. und vier Änderungsanträge der Fraktion der PDS
fanden im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung keine Mehrheit.
12. Ausschuß (Verteidigungsausschuß)
Der Verteidigungsausschuß hat in seiner Sitzung am
17. März 1999 den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 1999 - hier: Einzelplan 14 - beraten und dem
federführenden Haushaltsausschuß mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P. die Annahme empfohlen.
Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuß die nachstehend
aufgeführten Anträge angenommen, deren Annahme ebenfalls dem
Haushaltsausschuß empfohlen wurde.
I. Kapitel 14 01 -
Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 03 -
Kommandobehörden, Truppen usw.
"Der Verteidigungsausschuß wolle beschließen:
Es wird beantragt, für den GVPA beim BMVg bei Kapitel 14 01 eine
zusätzliche Stelle A9 +Z zu Lasten des Kapitels 14 03 Titel 423 01
einzurichten."
Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, mit
der Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) und der damit
verbundenen Erweiterung der Beteiligungsrechte sei eine verstärkte
Inanspruchnahme auch auf den GVPA zugekommen, der eine angemessene
personelle Ausstattung folgen solle. Mit dem erweiterten
Aufgabenkatalog sei der GVPA beim BMVg derzeit nicht in der Lage, die
gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß durchzuführen. Die
Erweiterung der Zahl der freigestellten Mitglieder würde auch ein
deutliches Signal zur Stärkung und Verbesserung der inneren Führung im
Sinne des genannten Gesetzes setzen.
Die Koalitionsfraktionen sind diesem Antrag der CDU/CSU-Fraktion
beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat dem Antrag mehrheitlich bei
Stimmenthaltung der Fraktion der PDS zugestimmt.
II. Kapitel 14 01 -
Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 03 -
Kommandobehörden, Truppen u.s.w.
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Im Entwurf des Einzelplans 14 Kapitel 14 01 und 14 03 sind
folgende Haushaltsvermerke befristet aufzunehmen bzw. zu modifizieren:
Kapitel 14 01
Zu Offiziere
zu A 11:
Davon dürfen bis Ende 2000 aus zwingenden dienstlichen Gründen bis
zu 20 Planstellen für Offiziere des militärfachlichen Dienstes mit
einer entsprechenden Anzahl von Planstellen der BesGr A 12 des
nachgeordneten Bereichs (Kapitel 14 03) ausgetauscht werden.
Zu Unteroffiziere usw.
zu A 9:
Davon dürfen bis Ende 2001 aus zwingenden dienstlichen Gründen bis
zu 20 Planstellen mit einer entsprechenden Anzahl von Planstellen der
BesGr A 9 +Z des nachgeordneten Bereichs
(Kapitel 14 03) ausgetauscht werden.
Kapitel 14 03
Zu Offiziere
zu A 12:
Davon dürfen bis Ende 2000 aus zwingenden dienstlichen Gründen bis
zu 20 Planstellen für Offiziere des militärfachlichen Dienstes mit
einer entsprechenden Anzahl von Planstellen der BesGr A 11 des
Bundesministeriums der Verteidigung (Kapitel 14 01) ausgetauscht
werden.
Zu Unteroffiziere usw.
zu A 9 +Z:
Davon dürfen bis Ende 2001 aus zwingenden dienstlichen Gründen bis
zu 20 Planstellen mit einer entsprechenden Anzahl von Planstellen der
BesGr A 9 des Bundesministeriums der Verteidigung (Kapitel 14 01)
ausgetauscht werden.
Der Antrag wurde damit begründet, die Stellenausstattung für
Spitzendienstgrade der Offiziere des militärfachlichen Dienstes und der
Unteroffiziere im Bundesministerium der Verteidigung sei nicht
ausreichend.
Dadurch komme es bei den Offizieren und Unteroffizieren im
Bundesministerium der Verteidigung zu erheblich längeren Wartezeiten
auf den Dienstposten (Beförderungsstau) als im nachgeordneten Bereich.
Dies werde von den Betroffenen als ungerecht empfunden und erschwere
die Arbeit der personalbearbeitenden Stellen zunehmend. Kosten fielen
wegen der Verlagerung innerhalb des Verteidigungshaushalts nicht an.
Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. sind diesem Antrag der
Koalitionsfraktionen beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat dem
Antrag mehrheitlich bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS
zugestimmt.
III. Kapitel 14 01 -
Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 03 -
Kommandobehörden, Truppen u.s.w.
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Im Entwurf des Einzelplans 14 Kapitel 14 01 und 14 03 werden die
zur Nutzung für Sanitätsoffiziere vorbehaltenen 2 900 Planstellen (45
bei Kapitel 14 01 - BMVg und 2 855 bei Kapitel 14 03 - nachgeordneter
Bereich) in der Schüttelung gemäß Personalstrukturmodell 340 000 mit
einem gesonderten Haushaltsvermerk ausgewiesen."
Zur Begründung wurde ausgeführt, mit dem bisher bestehenden
Vermerk bei den Kapiteln 14 01 und 14 03 sei die Bereitstellung und
Nutzung von 2 900 Planstellen für Sanitätsoffiziere im Haushaltsgesetz
sichergestellt gewesen. Insbesondere aufgrund der überragenden und
zugleich limitierenden Rolle des Sanitätsdienstes bei Einsätzen im
erweiterten Aufgabenspektrum müsse für den Sanitätsdienst die
gesetzliche Grundlage für eine strukturierte und solide Personalplanung
bei Sanitätsoffizieren erhalten bleiben, um die Einsatzbereitschaft
eines effektiven und hochqualifizierten Personalkörpers an
Sanitätsoffizieren konkurrenzfrei sicherstellen zu können. Kosten
fielen keine an.
Die Fraktion der CDU/CSU und F.D.P. sind diesem Antrag der
Koalitionsfraktionen beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat dem
Antrag mehrheitlich bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS
zugestimmt.
IV. Kapitel 14 03 -
Kommandobehörden, Truppen u.s.w.
Titel 423 01 - Bezüge der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
sowie Ausbildungsgeld für Anwärter der Sanitätsoffizierlaufbahn
"Der Verteidigungsausschuß wolle beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 1999 wird der Planstellenanteil bei der
Besoldungsgruppe A 9 +Z um 327 und bei Besoldungsgruppe A 9
(Stabsfeldwebel) um 634 gegen Abgabe von 961 Planstellen der
Besoldungsgruppe A 8 +Z erhöht."
Als Begründung wurde angeführt, die Stellenausstattung für
Spitzendienstgrade der Unteroffiziere sei für eine funktionsgerechte
Wahrnehmung nicht ausreichend. Sie liege zur Zeit noch erheblich unter
den im Bundesbesoldungsgesetz festgelegten Obergrenzen. Eine
kegelgerechte Planstellenverteilung werde erst durch die beantragte
Maßnahme erreicht. Bisher sei dies durch einen Haushaltsvermerk bei
Besoldungsgruppe A 8 +Z bewirkt worden , nach dem bis zu 327
Planstellen für Planstelleninhaber der Besoldungsgruppe A 9 +Z sowie
640 Planstellen für Planstelleninhaber der Besoldungsgruppe A 9 genutzt
werden durften (ab 1999 auf Vorgabe des Bundesministeriums der Finanzen
reduziert auf 300 Planstellen A 9 +Z und 600 Planstellen A 9). Dadurch
könne der Haushaltsvermerk entfallen. Kosten entstünden keine, da
Beförderungen entsprechend der Ermächtigung gemäß HH 98 bereits
durchgeführt seien.
Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. sind diesem Antrag der
Koalitionsfraktionen beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat dem
Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der PDS zugestimmt.
V. Kapitel 14 03 -
Kommandobehörden, Truppen u.s.w.
Titel 423 01 - Bezüge der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
sowie Ausbildungsgeld für Anwärter der Sanitätsoffizierlaufbahn
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Änderung des
Bundesbesoldungsgesetzes die Voraussetzungen zu schaffen, daß im
Verteidigungshaushalt 1999 der Planstellenanteil bei Besoldungsgruppe A
13 für Offiziere des Militärfachlichen Dienstes - in einem ersten von
drei gleichen Schritten - um 64 auf 189 erhöht werden kann. Die
Realisierung soll durch Hebungen aus den Besoldungsgruppen A 11/A 12
erfolgen."
Zur Begründung wurde vorgebracht, die derzei-
tige Regelung, nach der nur bis zu 2,5 % der für
Hauptleute/Kapitänleutnante und für
Stabshauptleute/Stabskapitänleutnante in der Laufbahn der Offiziere des
Militärfachlichen Dienstes ausgebrachten Planstellen nach
Besoldungsgruppe A 13 ausgebracht werden dürften, reiche nicht aus, um
entsprechende Funktionen sachgerecht zu bewerten und auszustatten. Die
vorgesehene Erhöhung von insgesamt 192 neuen Planstellen solle in drei
gleichen Schritten von jeweils 64 Planstellen, beginnend in 1999,
erfolgen.
Erforderlich sei dafür folgende - einmalige - gesetzliche
Regelung, d. h. die Neufassung der Fußnote 15 zu Besoldungsgruppe A 13
der Anlage I - Bundesbesoldungsordnungen A und B -.
"Für Funktionen in der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes
nach Maßgabe sachgerechter Bewertung für bis zu 3 v.H. der Gesamtzahl
der für Offiziere in dieser Laufbahn ausgebrachten Planstellen."
Die Kosten für die im ersten Schritt vorgesehenen weiteren 64
Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 für Offiziere des
Militärfachlichen Dienstes beliefen sich auf jährlich rd. 1 Mio. DM.
Insgesamt seien mit der Erhöhung um 192 Planstellen Kosten von jährlich
rd. 3 Mio. DM verbunden. Sie würden mit 10 % zu Lasten der
Besoldungsgruppe A 12 und mit 90 % zu Lasten der Besoldungsgruppe A 11
gehen und aus dem Titelansatz erwirtschaftet werden.
Die Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS sind dem Antrag der
Koalitionsfraktionen beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat dem
Antrag einvernehmlich zugestimmt.
VI. Kapitel 14 03 -
Kommandobehörden, Truppen u.s.w.
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen Regelungen
zu treffen, um die Gleichbehandlung der Soldaten aus den neuen
Bundesländern bei Auslandseinsätzen in Besoldungs- und
Versorgungsangelegenheiten zu schaffen."
Zur Begründung wurde dargelegt, Soldaten aus den neuen
Bundesländern, die unter den schwierigen Bedingungen eines Einsatzes im
Ausland im Verbund mit Soldaten aus den alten Bundesländern in
derselben Einheit und zusammen mit anderen Truppenteilen aus den alten
Bundesländern denselben gefahrvollen Dienst leisteten, sollten dieselbe
100 % Besoldung erhalten. Im Falle
einer Verwundung, unter Umständen mit schweren gesundheitlichen
Behinderungen, oder gar des Todes sei diese so erreichte 100 %
Besoldung zugleich Grundlage für alle darauf basierenden
Versorgungsmaßnahmen bis hin zu Rente für die betroffene Familie. Diese
Regelung solle auch nach Beendigung des Auslandseinsatzes fortgelten.
Die Fraktionen der F.D.P. und PDS sind dem Antrag der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU beigetreten. Der
Verteidigungsausschuß hat dem Antrag einvernehmlich zugestimmt.
VII. Kapitel 14 03 -
Kommandobehörden, Truppen usw.
"Der Verteidigungsausschuß wolle beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefordert, bis zum
Beginn der parlamentarischen Sommerpause einen Bericht zu der Frage
vorzulegen, mit welchen Maßnahmen den auch noch nach dem Auslaufen des
Personalstärkegesetzes vorhandenen Strukturverwerfungen im Bereich der
Offiziere und Unteroffiziere entgegengewirkt werden kann."
Zur Begründung wird ausgeführt, das Auslaufen des
Personalstärkegesetzes führe ohne weitere Gegenmaßnahmen zu einer
weiteren Verschlechterung der Beförderungssituation bei Offizieren und
Unteroffizieren der Bundeswehr. Es müsse aber auch zukünftig
gewährleistet sein, daß durch eine ausgewogene Struktur im
Personalkörper der Bundeswehr attraktive Laufbahn- und
Beförderungsmöglichkeiten erhalten blieben. Wegen der langfristigen
Auswirkungen seien Abhilfemaßnahmen schnell zu ergreifen und dürften
nicht auf die lange Bank geschoben werden
Der Verteidigungsausschuß hat dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion
einvernehmlich zugestimmt.
VIII. Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen usw.
"Der Verteidigungsausschuß wolle beschließen:
Das Bundesministerium der Verteidigung wird gebeten, einen Bericht
zur Planstellenbewirtschaftung im Bereich der Mannschaften SaZ 4 im
Heer vorzulegen."
Die Mannschaften auf Zeit seien ein besonders wertvoller
Bestandteil des Heeres. Im Laufe der letzten Jahre scheine es bei den
Beförderungsmöglichkeiten und Beförderungszeiten wegen fehlender oder
auch nicht genutzter Planstellen zu Schwierigkeiten gekommen zu sein.
Aus diesem Grunde hätten auch gut ausgebildete Mannschaften SaZ 4 trotz
bestehenden Bedarfs in der Truppe nicht weiter verpflichtet werden
können. Verwerfungen in diesem Personalbestand, aus dem der Nachwuchs
an Unteroffizieren und Offizieren gewonnen werde, dürften aber nicht
hingenommen werden.
Deshalb werde das BMVg aufgefordert, einen Bericht vorzulegen, in
dem die Maßnahmen zur kurzfristigen und mittelfristigen Lösung des
Problems aufgezeigt werden."
Die Koalitionsfraktionen sind dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion
beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat dem Antrag mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS zugestimmt.
IX. Kapitel 14 03 -
Kommandobehörden, Truppen u.s.w.
Kapitel 14 04 -
Bundeswehrverwaltung und Rechtspflege sowie
Personalausgaben für das Zivilpersonal bei den Kommandobehörden,
Truppen u.s.w.
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Der Verteidigungsausschuß fordert die Bundes-
regierung auf, ein Konzept vorzulegen, wie die unterschiedliche
Besoldung bei den Soldaten und Soldatinnen und den zivilen Mitarbeitern
und Mitarbeiter-
innen der Bundeswehr in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
angeglichen werden kann."
Der Antrag wurde damit begründet, die Besonderheiten in der
Bundeswehr und der gemeinsame Einsatz im internationalen Umfeld bringe
es mit sich, daß Soldaten und Soldatinnen und zivile Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen aus den alten und neuen Bundesländern in gleicher
Verwendung unmittelbar miteinander ihren Dienst leisteten.
Soldaten und Soldatinnen und zivile Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen aus allen Teilen Deutschlands mit gleicher Ausbildung
und Qualifikation erhielten jedoch unterschiedlich hohe Dienstbezüge.
Dies werde im 9. Jahr der deutschen Einheit von den Soldaten und
Soldatinnen und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus den neuen Ländern
nicht mehr verstanden.
Der Verteidigungsausschuß hat dem Antrag der Koalitionsfraktionen
einvernehmlich zugestimmt.
X. Kapitel 14 03 -
Kommandobehörden, Truppen u.s.w.
Kapitel 14 04 -
Bundeswehrverwaltung und Rechtspflege sowie Personalausgaben für das
Zivilpersonal
bei den Kommandobehörden, Truppen u.s.w.
Kapitel 14 05 - Bildungswesen
Kapitel 14 06 - Militärseelsorge
Kapitel 14 21 - Wehrtechnik und Beschaffung
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 1999 einen
Bericht vorzulegen über:
1. Die Beförderungssituation bei den Soldatinnen/Soldaten
- Offizieren in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen
- Unteroffizieren in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen
- Mannschaften in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen
2. Die Beförderungssituation bei den Beamtinnen/Beamten der
Bundeswehr in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen.
3. Die Situation der Wehrsoldempfänger, insbesondere die
Entwicklung des Wehrsoldes und der Zulagen für Grundwehrdienstleistende
und Wehrübende in den unterschiedlichen Dienstgraden.
Zur Begründung wurde aufgeführt, durch die erhebliche Verringerung
des Personalumfanges der Bundeswehr seit 1990 sei es zu
organisatorisch- und haushaltsbedingten Unausgewogenheiten zwischen
Dienstposten, Planstellen und dem vorhandenen Personal in der
Altersstruktur bei längerdienenden Zeit- und Berufssoldaten und Beamten
der Bundeswehr gekommen. Überstarke Jahrgänge könnten dadurch in einen
Beförderungs- und Verwendungsstau geraten.
Die Wehrsoldanpassung vom 1. Januar 1999 um 1,00 DM pro Tag könne
die gestiegenen Lebenshaltungskosten seit der vorherigen
Wehrsolderhöhung vom 1. Oktober 1992 nur bedingt ausgleichen."
Der Verteidigungsausschuß hat dem Antrag
der Koalitionsfraktionen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion
der PDS zugestimmt.
XI. Entwurf des Haushaltsgesetzes 1999
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
§ 5 des Haushaltsgesetzes 1999 wird ergänzt um folgenden Absatz 6:
"Die für die Universitäten der Bundeswehr und die
Bundeswehrkrankenhäuser veranschlagten Ausgaben sind gegenseitig
deckungsfähig und übertragbar. Mit Zustimmung des Bundesministeriums
der Finanzen können weitere Dienststellen der Bundeswehr einbezogen
werden."
Zur Begründung wurde angeführt, ab dem Haushalt 1999 solle den
Universitäten der Bundeswehr (UniBw) versuchsweise für drei Jahre
jeweils ein festes Budget zugewiesen werden, aus dem sie die Ausgaben
zu bestreiten hätten, die in das Budgetierungsmodell einbezogen würden.
Das Ausgabenvolumen solle sich aus dem Universitätskapitel 14 05 sowie
aus anderen derzeit nicht in diesem Kapitel etatisierten Ausgaben für
die UniBw (im wesentlichen Betriebsausgaben) zusammensetzen. Die
Haushaltsmittel sollten in einem eigenen Kapitel mit zwei gegenseitig
deckungsfähigen Titelgruppen - eine für jede UniBw - ausgebracht
werden.
Die Wirtschaftlichkeit des Modells werde im Rahmen einer noch im
Jahr 1999 einzuführenden Kosten und Leistungsverantwortung (KLV) mit
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) nachgewiesen werden.
Das Bundesministerium der Verteidigung erhalte daneben mit
Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Gelegenheit, das
Modell kurzfristig auf andere Dienststellen auszuweiten. Zusätzliche
Ausgaben entstünden keine, da lediglich eine Zusammenfassung der von
den UniBw bewirtschafteten Ausgaben, die bisher an unterschiedlichen
Stellen des Einzelplans 14 veranschlagt gewesen seien, erfolge.
Die Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS sind dem Antrag der
Koalitionsfraktionen beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat dem
Antrag einvernehmlich zugestimmt.
XII. Kapitel 14 05 - Bildungswesen
Titel 425 01 - Vergütungen der Angestellten
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 1999 wird für die Universitäten der
Bundeswehr im Kapitel 14 05 Titel 425 01 (neu) - Vergütungen von
Angestellten - folgender Haushaltsvermerk neu ausgebracht:
Bis zu 20 v. H. des Stellensolls dürfen für den finanzneutralen
Austausch zwischen den einzelnen Vergütungsgruppen unter der
Voraussetzung in Anspruch genommen werden, daß das Stel-
lensoll je Vergütungsgruppe um nicht mehr als
20 v. H. überschritten wird."
Zur Begründung wurde ausgeführt, den Universitäten der Bundeswehr
(UniBw) solle versuchsweise für 3 Jahr jeweils ein festes Budget
zugewiesen werden, aus dem sie ihre Ausgaben zu bestreiten hätten. Dazu
solle das den UniBw zur Verfügung stehende Ausgabenvolumen um
Liegenschafts- und Betriebsausgaben erweitert werden, die bislang in
anderen Kapiteln veranschlagt gewesen seien.
Um eine größtmögliche Flexibilisierung bei der Bewirtschaftung der
Personalausgaben zu erreichen, sollten die UniBw die Möglichkeit
bekommen, bei den Arbeitnehmern einen Stellenaustausch mit einem
festgelegten Prozentsatz (z.B.
20 %) finanzneutral vorzunehmen - analog dem beim Statistischen
Bundesamt Wiesbaden praktizierten Modell. Zusätzliche Kosten entstünden
keine.
Der Verteidigungsausschuß hat dem Antrag der Koalitionsfraktionen
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der PDS zugestimmt.
XIII. Kapitel 14 08 - Sanitätswesen
"Der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages wolle
beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Bericht abzugeben,
wie gewährleistet wird, daß trotz der notwendigen Auslandseinsätze der
Bundeswehr und dem dadurch erforderlichen Abzug von Sanitätspersonal
aus den Bundeswehrkrankenhäusern und sonstigen Einrichtungen des
Sanitätsdienstes der Bundeswehr die sanitätsdienstliche Versorgung der
Soldaten in Deutschland weiterhin in dem bisher bekannten Umfange
sichergestellt wird. Dabei ist insbesondere auf die Aspekte der
Hinlänglichkeit der derzeitigen Personalumfänge auch unter
Berücksichtigung der Durchhaltefähigkeit bei Auslandseinsätzen, auf die
Effektivität der bestehenden Führungs- und Organisationsstrukturen auch
unter dem Aspekt einer möglichen Kostenreduzierung sowie auf die
Notwendigkeit einer engeren Verflechtung des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr mit dem zivilen Gesundheitswesen einzugehen."
Begründet wurde der Antrag damit, daß die Bundesrepublik
Deutschland ihrer nach Beendigung des Kalten Krieges und der deutschen
Wiedervereinigung im Jahre 1990 gestiegenen Verantwortung auch im
militärischen Bereich gerecht werden müsse. Dieser Tatsache sei auch
durch die Umstrukturierung der Bundeswehr in der Vergangenheit Rechnung
getragen worden. Die Aufstellung der Krisenreaktionskräfte (KRK) sei
ein ernsthafter Beleg dafür. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr nehme
bei Einsätzen im Rahmen des erweiterten Aufgabenspektrums eine
überragende und zugleich limitierende Rolle ein. Aufgrund der vom
Sanitätsdienst der Bundeswehr in den bisherigen Einsätzen geleisteten
medizinischen Versorgung, die im Ergebnis stets dem fachlichen Standard
in Deutschland entspreche, sei zu erwarten, daß er im Regelfall auch
bei künftigen multinationalen Einsätzen über die nationale
Eigenversorgung hinaus gefordert sein werde. Der Sanitätsdienst der
Bundeswehr genieße sowohl seitens der beteiligten Truppenkontingente
aller Nationen als auch seitens der häufig betroffenen Zivilbevölkerung
für die im Rahmen der humanitären Aufgabe geleistete Unterstützung ein
überaus positives Ansehen und sei damit ein wertvolles politisches
Instrumentarium zur Vertretung deutscher Interessen.
Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der F.D.P. sind dem
Antrag der Fraktion der CDU/CSU beigetreten. Der Verteidigungsausschuß
hat dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
zugestimmt.
XIV. Kapitel 14 12 - Unterbringung
Titel 558 11 -
Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Titel 519 11 - Unterhaltung der Grundstücke
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 1999 wird bei Kapitel 14 12 Titel 558 11
- Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - und 519 11 - Unterhaltung
der Grundstücke - folgender Haushaltsvermerk zusätzlich ausgebracht:
Mehrausgaben für Ersatzbaumaßnahmen zur Verbesserung der
Unterbringungs- und Betreuungsqualität sowie für den Ausbau des hohen
Nachholbedarfs an allgemeinen Bauunterhaltungsarbeiten dürfen bis zur
Höhe von 82 000 TDM der Erlöse des Bundes aus der Veräußerung von
Liegenschaften, die im Ressortvermögen des Bundesministeriums der
Verteidigung standen, aus Kapitel 08 07 Titel 131 01 geleistet werden."
Der Antrag wurde damit begründet, daß das Bundesministerium der
Verteidigung seit der Vereinigung 3010 Liegenschaften dem Allgemeinen
Grundvermögen zugeführt habe. Die Abgabe weiterer 230 Liegenschaften
sei vorgesehen.
Die Erlöse aus der Veräußerung dieser Liegenschaften würden
grundsätzlich allein dem Bundeshaushalt zufließen. Durch die Abgabe
bzw. Neustrukturierung würden gleichzeitig werterhaltende
Ersatzbaumaßnahmen - insbesondere bei Unterkunfts- und
Wirtschaftsgebäuden - sowie Maßnahmen zum Abbau des hohen
Nachholbedarfs an allgemeinen Bauunterhaltungsarbeiten (große Teile der
Bausubstanz stammten aus den Jahren 1935 bis 1939) erforderlich, die
den Verteidigungshaushalt erheblich belasteten. Zur Finanzierung
derartiger Ersatzbau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen solle dem
Verteidigungshaushalt auch in 1999 ein Teil der Veräußerungserlöse
zufließen.
Bereits in 1998 hätten durch einen entspre-
chenden Haushaltsvermerk bei Kapitel 14 12 Titel 558 11 - Große Neu-,
Um- und Erweiterungsbauten - für Ersatzbaumaßnahmen in bestimmten
Standorten Mehrausgaben bis zu 80 Mio. DM aus der Veräußerung von
Liegenschaften, die im Ressortvermögen des Bundesministeriums der
Verteidigung gestanden hätten, geleistet werden können.
Ausgehend von der Tatsache, daß durch nicht rechtzeitige
Bauunterhaltung der dafür erforderliche finanzielle Aufwand
unverhältnismäßig steige und bereits ein enormer Nachholbedarf an
diesen Leistungen bestehe, sei die Einbeziehung des Titels 519 11 -
Unterhaltung der Grundstücke - in den Haushaltsvermerk angezeigt und
erforderlich. Für den Einzelplan 14 entstünden keine Kosten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. sind diesem Antrag der
Koalitionsfraktionen beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat dem
Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der PDS zugestimmt.
XV. Kapitel 14 12 - Unterbringung
Titel 663 01 - Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 1999 werden die Worte "im Inland" in der
Zweckbestimmung des Kapitels 14 12 Titel 663 01 gestrichen."
Zur Begründung wurde aufgeführt, Ende Juni 1999 werde das von
Deutschland, Polen und Dänemark gegründete Multinationale Korps Nordost
(MNC NE) in Stettin in Dienst gestellt. Der Deutsche Anteil werde aus
71 Soldaten und 6 zivilen Bundeswehrangehörigen bestehen, die aus
dienstlichen Gründen ihren Wohnsitz in Stettin nehmen sollten.
Die Bundeswehr werde in Stettin eine Wohnungsfürsorgestelle
einrichten, die die umzugswilligen Soldaten und Beamten bei der Suche
und Anmietung von privatem Wohnraum nachhaltig unterstützen solle.
Diese Stelle solle auch den Wohnungsmarkt in Stettin untersuchen.
Sollte dabei festgestellt werden, daß angemessener Wohnraum für diesen
Personenkreis nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehe,
sollten - in Anlehnung an ein dänisches Modell - einem polnischen
Investor als Anreiz für den Bau entsprechenden Wohnraums Mietgarantien
über einen Zeitraum von 5 Jahren für monatliche Mieteinnahmen von rd.
18,00 DM/qm gegeben werden.
Die derzeitige Zweckbestimmung des Titels 663 01 - Sonstige
Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland - müsse durch Streichung der
Worte "im Inland" auch auf das Ausland erweitert werden. Damit wäre die
rechtliche Voraussetzung zur Realisierung des Mietgarantiemodells
geschaffen. Der Bedarf für 1999 könne noch aus dem Ansatz des Titels
erwirtschaftet werden. Für die Folgezeit würden sich die jährlichen
Ausgaben für die Mietgarantie pro Wohnung auf bis zu 28 TDM belaufen."
Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. sind diesem Antrag der
Koalitionsfraktionen beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat dem
Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der PDS zugestimmt.
XVI. Kapitel 14 12 - Unterbringung
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefordert, dafür Sorge
zu tragen, daß ausreichende Finanzmittel für Bauerhaltungsmaßnahmen
auch in den westlichen Bundesländern zur Verfügung stehen. Hierzu ist
der vorhandene Haushaltsvermerk zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit zu
nutzen und außerdem sicherzustellen, daß eventuell für Baumaßnahmen in
den östlichen Bundesländern nicht abfließende Mittel eingesetzt werden
können."
Als Begründung wurde vorgebracht, die bisher notwendige vorrangige
Planung von Bauerhaltungsmaßnahmen in den östlichen Bundesländern habe
zu teils sehr schwierigen Verhältnissen beim Bauzustand in den übrigen
Bundesländern geführt. Dem müsse im Rahmen der Möglichkeiten flexibel
entgegengewirkt werden.
Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU/CSU sind diesem
Antrag der F.D.P.-Fraktion beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat
dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
zugestimmt.
XVII. Kapitel 14 15 - Feldzeugwesen
Titel 113 01 - Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen außerhalb
der Vermögensrechnung
Titel 132 01 - Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
über 10 TDM im Einzelfall und von Kfz
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Im Bundeshaushalt Einzelplan 14 wird der Wortlaut des
Haushaltsvermerks bei Kapitel 14 15 Ti-
tel 113 01 - Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen außerhalb der
Vermögensrechnung - und bei Kapitel 14 15 Titel 132 01 - Erlöse aus der
Veräußerung von beweglichen Sachen über 10 TDM im Einzelfall und von
Kfz - wie folgt geändert:
60 % der Einnahmen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 554 01,
554 02, 554 05, Kapitel 14 17 Titel 554 01,
Kapitel 14 18 Titel 554 01 und Kapitel 14 19 Ti-
tel 554 01."
Begründet wurde der Antrag damit, die Möglichkeit, die
Beschaffungstitel um bis zu 100 Mio. DM zu verstärken, sei mit dem
Haushalt 1997 eingeführt worden und habe sich bewährt. Durch einen
verstärkten Anreiz für die Truppe sei veraltetes Material beschleunigt
ausgesondert worden, wodurch einerseits Materialerhaltungsmittel
geschont und andererseits die Modernisierung der Ausstattung
beschleunigt worden sei.
Aufgrund der im 1. Entwurf des Einzelplans 14 enthaltenen
Dotierung des Titels 113 01 mit 70 Mio. DM und des Titel 132 01 mit 80
Mio. DM würden Veräußerungserlöse dem Verteidigungshaushalt erst bei
Überschreiten dieser Ansätze zufließen. Im Hinblick auf das zur
Aussonderung zur Verfügung stehende Material könne bei dieser Dotierung
allenfalls mit einer gerinfügigen Verstärkung des investiven Anteils
gerechnet werden. Die Aufteilung der Einnahmen im Verhältnis
60 % Einnahmeverstärkung Einzelplan 14 zu
40 % Allgemeine Einnahmen des Bundeshaushaltes würde die positiven
Effekte der Verstärkungsmöglichkeit angemessen fortschreiben und
zugleich das Gesamtdeckungsprinzip ausreichend berücksichtigen.
Bereits bei der Aufstellung des Haushalts 1997 sei die
Einbeziehung der Titel 554 02 - Beschaffung von Kampffahrzeugen - und
Titel 554 05 - Beschaffung von Feldzeugmaterial, soweit nicht an
anderer Stelle veranschlagt - des Kapitels 1415 irrtümlich unterlassen
worden. Die Erweiterung des Haushaltvermerks um diese beiden wichtigen
Beschaffungstitel würde die Flexibilität des Haushaltvollzugs
wesentlich erhöhen, da das BMVg bei der Zuordnung der Verstärkung auf
die einzelnen Titel frei sei und folglich auf kurzfristige
Bedarfsschwankungen flexibel reagieren könnte. Für den Einzelplan 14
entstünden keine Kosten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. sind diesem Antrag der
Koalitionsfraktionen beigetreten. Der Verteidigungsausschuß hat dem
Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der PDS zugestimmt.
XVIII. Kapitel 14 21 - Wehrtechnik und Beschaffung
Titel 812 55 - Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten,
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 1999 wird der Ansatz bei Kapitel 14 21
Titel 812 55 - Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten,
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software - um 5.000 TDM
erhöht, gleichzeitig der Ansatz in Kapitel 14 01 Titel 441 01 -
Beihilfe - um diese 5 000 TDM reduziert."
Begründet wurde der Antrag damit, daß die mit den
Wehrrechtsänderungsgesetzen geschaffenen Regelungen der unbaren
Wehrsoldzahlung und des Leistungs- sowie des Mobilitätszuschlages zu
veränderten Abrechnungsverfahren und zu Mehrarbeit der Rechnungsführer
in den Truppenverwaltungen geführt habe. Nach der Einführung des mit
analytischen Methoden erstellten Personalberechnungsschlüssels für die
Truppenverwaltungen seien die übrigen Angehörigen der
Truppenverwaltungen nicht mehr in der Lage, Spitzenbelastungen der
Rechnungsführer aufzufangen. Abhilfe könne nur durch eine wirksame und
- gegenüber den bisherigen Planungen - raschere IT-Ausstattung der
Rechnungsführer geschaffen werden. Die flächendeckende Grund- und
Vollausstattung aller 388 Truppenverwaltungen solle deshalb vorgezogen
werden und noch in 1999 erfolgen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel
in Höhe von rd. 5 Mio. DM müßten allerdings im Einzelplan 14 wie
beantragt umgeschichtet werden. Aufgrund der Umschichtung innerhalb des
Verteidigungshaushalts entstünden keine Kosten.
Der Verteidigungsausschuß hat dem Antrag der Koalitionsfraktionen
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der PDS zugestimmt.
XIX. Kapitel 14 21 - Wehrtechnik und Beschaffung
Titelgruppe 55 - Kosten der Informationstechnik
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 1999 wird bei der Titelgruppe 55 im
Kapitel 14 21 - Kosten der Informationstechnik - folgender
Haushaltsvermerk ausgebracht:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den in die
Flexibilisierung nach § 5 Haushaltsgesetz einbezogenen Kapiteln des
Einzelplans 14 geleistet werden."
Begründet wurde der Antrag damit, für die Ausga-
ben der Datenverarbeitung seien in Kapitel 14 21 Titelgruppe 55 Sach-
und investive Ausgaben veranschlagt. Ein dort entstehender Mehrbedarf
könne - im Rahmen der Flexibilisierung des Haushaltsrechts nach § 5
Haushaltsgesetz - nur durch entsprechende Einsparung bei Titeln
innerhalb des Kapitels 14 21 ausgeglichen werden. "Überschüsse", die im
Rahmen der Flexibilisierung in anderen Kapiteln (z.B. 14 04 -
Wehrverwaltung) entstünden, könnten nicht in die Titelgruppe 55 des
Kapitels 14 21 verlagert werden. Ebenso unzulässig sei die Beschaffung
von DV-Ausstattung aus Titeln außerhalb der Titelgruppe 55. Finanziert
würden aus dieser Titelgruppe aber IT-Vorhaben für die gesamte
Bundeswehr und nicht nur für den Rüstungsbereich (Kapitel 14 21). Durch
verstärkten Mitteleinsatz für IT-Ausstattung würden Personal- und
Betriebskosten in allen Bereichen minimiert. Daher wäre es sachgerecht,
auch Einsparungen im Rahmen der Flexibilisierung aus anderen Kapiteln
des Einzelplans 14 zur Verstärkung der Titelgruppe 55 heranzuziehen.
Aufgrund der Verlagerung innerhalb des Verteidigungshaushalts
entstünden keine Kosten.
Der Verteidigungsausschuß hat dem Antrag der Koalitionsfraktionen
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der PDS zugestimmt.
XX. Verbesserung der Transparenz
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Das Bundesministerium für Verteidigung wird aufgefordert, die
Einstufung von Publikationen und Informationen als VS-NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH, VS-VERTRAULICH, GEHEIM oder STRENG GEHEIM auf ein
absolutes Mindestmaß zu beschränken.
In diesem Zusammenhang wird das Bundesministerium der Verteidigung
gebeten, dem Verteidigungsausschuß einen Vorschlag zur Herabsetzung der
Geheimhaltungsgrade zu unterbreiten. Insbesondere soll geprüft werden:
- inwieweit, wie z. B. in den Vereinigten Staaten, den
Niederlanden, Schweden oder der Schweiz auf die Anwendung der Kategorie
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH im Bereich des Bundesministeriums für
Verteidigung generell verzichtet werden kann.
- inwieweit die als GEHEIM klassifizierten Erläuterungsblätter zum
Einzelplan 14 unter dem Gesichtspunkt, daß es sich bei dieser
Arbeitsgrundlage um eine Ansammlung von Beschaffungsvorlagen handelt,
die lediglich VS-NfD gekennzeichnet sind, eine Klassifizierung als
GEHEIM erübrigt, sich herabstufen bzw. auf wenige zentrale Projekte
beschränken läßt."
Als Begründung wurde angeführt, eine auf Transparenz und
Vertrauensbildung orientierte Bundeswehr müsse daran interessiert sein,
daß sich der Deutsche Bundestag, die Medien und die interessierte
(Fach)öffentlichkeit ein objektives Bild über zentrale Bereiche und
Entwicklungen der Bundeswehr machen könne. Abgesehen davon, daß in
Zeiten des Kalten Krieges die Staaten der Warschauer
Vertragsorganisation besser über die Bundeswehr informiert gewesen
seien als die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, habe sich die
Bedrohungslage der Bundesrepublik in den vergangenen Jahren derart
drastisch geändert, daß eine Überprüfung der Einstufung nach
Geheimhaltungsgraden dringend geboten sei.
In Anbetracht der Tatsache, daß in einigen anderen Staaten von der
Kategorie VS-NfD kein Gebrauch gemacht werde und z. B. mehr als 90
Prozent der Informationen an den Verteidigungsausschuß in diese
Geheimhaltungsstufe fielen, sei eine Änderung bzw. ein Verzicht vor
allem in diesem Bereich angesagt. Der Sinn einer solchen Kategorie sei
auch nur schwer einzusehen, wenn man berücksichtige, daß seit Jahren in
einschlägigen Fachdiensten ausgewählte VS-NfD-Vorlagen an den Deutschen
Bundestag mit Wissen und Duldung der obersten Behörden unsanktioniert
im vollen Wortlaut abgedruckt werden könnten.
Widersprüchlich sei auch die Einstufung der Beschaffungsvorhaben
in den Geheimen Erläuterungen zum Einzelplan 14. Die
Beschaffungsvorlagen, die in der Regel die gleichen Zahlen wiedergäben
wie die summarischen Erläuterungsblätter, würden als VS-NfD eingestuft
und seien über diesen Weg in der Fachpresse teilweise nachzulesen. Eine
solche falsche Geheimnistuerei diene weder dem Deutschen Bundestag noch
dem Bundesministerium der Verteidigung noch der Bundeswehr. So zeuge
z.B. auch ein Bundeswehrplan, der unter Verschluß gehalten werden
müsse, nicht von Offenheit und Bereitschaft zu Dialog und kritischer
Auseinandersetzung.
Der Verteidigungsausschuß hat dem Antrag der Koalitionsfraktionen
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der PDS zugestimmt.
XXI. Haushaltsvermerk zu den Aufwandsentschädigungen und sonstigen
Leistungen
"Der Verteidigungsausschuß wolle beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 1999 wird der Haushaltsvermerk zu den
Aufwandsentschädigungen und sonstigen Leistungen, Seite 138 des
Entwurfs des Einzelplans 14, wie folgt ergänzt:
Leistungen an Soldaten, Beamte und Angestellte in besonderen
Fällen:
Kapitel 14 01 Titel 422 01, 423 01 und 425 01
Kapitel 14 03 Titel 423 01
Kapitel 14 04 Titel 422 01 und 425 01
Kapitel 14 21 Titel 422 01 und 425 01."
Zur Begründung wurde vorgebracht, Deutsches Personal sei bisher
den VN unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden (Gratispersonal).
Nach dem Beschluß der VN-Generalversammlung vom 12. September 1997
werde es ab 1. März 1999 nur noch VN-finanzierte Dienstposten geben.
Die finanzielle Situation des beurlaubten Personals verschlechtere sich
dann im Vergleich zur früheren Gratispersonal-Regelung und zur normalen
Auslandsverwendung dramatisch. Die Bundesrepublik Deutschland habe aber
aus militärpolitischen Gründen ein dringendes Interesse an der
Mitarbeit qualifizierten deutschen Personals bei den VN, um unsere
Interessen weiter wahrnehmen zu können. Da bei der finanziellen
Schlechterstellung die Miete den größten Betrag ausmache, biete sich
die Gewährung eines Mietzuschusses an. Hierfür wäre der
Haushaltsvermerk zu den Aufwandsentschädigungen und sonstigen
Leistungen im Einzelplan 14 erforderlich. Die Kosten seien abhängig
davon, in welchem Umfang deutsche Bewerber ausgewählt würden. Nach den
bisherigen Erfahrungen dürfte bei bis zu 6 Teilnehmern ein Gesamtbetrag
von 500 TDM nicht überschritten werden. Eine Kompensation sei aus dem
Einzelplan 14 vorgesehen.
Der Verteidigungsausschuß hat dem Antrag einvernehmlich
zugestimmt.
In seiner Sitzung am 17. März 1999 hat der Verteidigungsausschuß
ebenfalls das Kapitel 03 des Einzelplans 02 - Der Wehrbeauftragte des
Deutschen Bundestages - beraten und dem federführenden
Haushaltsausschuß einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion der PDS
empfohlen, den Entwurf anzunehmen.
Darüber hinaus wurde der nachfolgend wiedergegebene Antrag angenommen,
dessen Annahme dem Haushaltsausschuß ebenfalls empfohlen wird.
"Der Verteidigungsausschuß möge beschließen:
Der Verteidigungsausschuß fordert die Bundesregierung auf, den Etat
Kapitel 02 03 der Wehrbeauftragten zur Erhöhung ihrer Mittel für
Reisekosten um 0,03 Mio. DM zu erhöhen."
Begründet wurde der Antrag damit, daß trotz deutlicher Zunahme der
Meldungen der Truppe zu besonderen Vorkommnissen und des
Eingabeaufkommens der Etat der Wehrbeauftragten kontinuierlich über die
letzten Jahre gekürzt worden sei. Diese Kürzungen hätten dazu geführt,
daß Personal eingespart worden sei. Das Personal werde durch die
Bearbeitung von Eingaben und sonstige administrativen Aufgaben
weitgehend gebunden. Es bestehe die Gefahr, daß dies zu einer
qualitativen Verschlechterung der Unterstützung der parlamentarischen
Kontrolltätigkeit der Wehrbeauftragten und zu einer Einschränkung der
Eingabebearbeitung auf Kosten der Rechtsschutzinteressen der Soldaten
führe. Daher sollte die Wehrbeauftragte durch die Erhöhung ihres Etats
in der Unterstützung ihrer parlamentarischen Kontrolltätigkeit gestärkt
werden. Die Kosten beliefen sich auf 0,03 Mio. DM.
Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. sind diesem Antrag der
Koalitionsfraktionen beigetreten, dem der Verteidigungsausschuß
mehrheitlich bei Abwesenheit der Fraktion der PDS zugestimmt hat.
13. Ausschuß (Ausschuß für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend)
Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner
Sitzung am 24. März 1999 den Gesetzentwurf der Bundesregierung -
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 1999 - Haushaltsgesetz 1999, Einzelplan 17 -
gutachtlich beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und F.D.P. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der PDS dem federführenden
Haushaltsausschuß vorgeschlagen, die Annahme des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung unter Berücksichtigung des nachfolgend wiedergegebenen
Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen zu empfehlen.
Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und
der Fraktion der PDS hat der Ausschuß abgelehnt.
Kapitel 17 04 - Bundesamt für den Zivildienst
Titel 423 37 -
Sold, Zulagen und Zuwendungen für Dienstleistende
"Der Ausschuß wolle beschließen, dem federführenden Haushaltsausschuß
die nachstehende Empfehlung zur Berücksichtigung bei dessen
Beschlußfassung zum Haushaltsgesetz zu übermitteln:
Der Haushaltsausschuß wird gebeten, die Bundes-
regierung aufzufordern, die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß
Zivildienstleistenden in dem gleichen Maße die Soldgruppe III gewährt
wird, wie es für Wehrdienstleistende bereits der Fall ist. Die hieraus
resultierenden Mehrausgaben in Höhe von ca. 10 bis 15 Mio. DM sollten
innerhalb der Titelgruppe 03 des Kapitels 17 04 aufgefangen werden."
Zur Begründung wurde angeführt, die Zivildienstleistenden seien im
Verhältnis zu den Grundwehrdienstleistenden finanziell benachteiligt.
Inzwischen erhielten ca. 95 % der Grundwehrdienstleistenden nach einer
Dienstzeit von 6 Monaten Sold nach der Soldgruppe III (17,50 DM pro
Tag; Soldgruppe II = 16,00 DM pro Tag). Bei den Zivildienstleistenden
erhielten lediglich ca. 40 % Sold nach dieser Sold-
gruppe.
Diese Ungleichbehandlung gehe auf Verwaltungsvorschriften der
ehemaligen Bundesregierung zurück, die gezielt den Zivildienst
benachteiligen sollten.
14. Ausschuß (Ausschuß für Gesundheit)
Der Ausschuß für Gesundheit hat in seiner Sitzung am 3. März 1999 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 - Haushaltsgesetz 1999
- beraten und diesem mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Mitglieder der
Fraktionen der F.D.P. und PDS zugestimmt.
15. Ausschuß (Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)
Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in seiner Sitzung
am 17. März 1999 den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 1999 - Haushaltsgesetz 1999 -, hier: Einzelpläne 12, 25
und 30 - beraten und empfiehlt mit Mehrheit gutachtlich, dem Deutschen
Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs nach Maßgabe der nachfolgend
wiedergegebenen Anträge vorzuschlagen:
I. Kapitel 12 02 - Allgemeine Bewilligungen
Titel 682 05 - 832 - Zuwendungen an die Osthannoversche
Eisenbahnen AG Celle (OHE)
"Die Zuwendung des Bundes für den Verlustausgleich der OHE wird
auf 850 TDM festgesetzt."
Der Antrag wurde damit begründet, die OHE stehe zu 33,8 % im
Eigentum des Bundes. Der Konzern beschäftige 1 062 Mitarbeiter, davon
26 Auszubildende. Eine Einstellung der bisherigen Förderung durch die
Anteilseigner Bund, Land Niedersachen, kommunale Gebietskörperschaften,
Deutsche Bahn AG würde die positive Geschäftsentwicklung des
Unternehmens erheblich gefährden. Da das Land Niedersachsen bereit sei,
die OHE entsprechend seinem Anteil weiter zu finanzieren, sollte auch
eine Zuwendung des Bundes in o.g. Höhe erfolgen.
Die Mittel würden gesperrt bis zur Vorlage eines
Sanierungskonzepts, nach dem die weitere Zukunft des Unternehmens
gesichert sei.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig bei zwei
Enthaltungen aus der F.D.P.-Fraktion angenommen.
II. Kapitel 12 02 - Allgemeine Bewilligungen
Titel 684 01 - 129 - Beihilfen für Schiffsjungenheime und
Schifferkinderheime der Binnenschiffahrt
"Die Beihilfen für Schiffsjungenheime und Schifferkinderheime sind
wie im Haushalt 1998 von 70 TDM auf 100 TDM zu erhöhen."
Begründet wurde der Antrag damit, die Heime gewährleisteten eine
umfassende Betreuung der Kinder von Binnenschifferfamilien und
ermöglichten so den Einsatz beider Ehepartner an Bord. Zu diesem Zweck
sei die Aufrechterhaltung von Schiffsjungen- und Schifferkinderheimen
unabdingbar. Zahlreichen deutschen Partikulieren sei es aufgrund der
Erlösstruktur in der Binnenschiffahrt nicht möglich, die
Heimunterbringung ganz oder teilweise selbst zu finanzieren. Der bisher
gewährte Bundeszuschuß wirke dabei unterstützend und sollte deshalb
nicht gekürzt werden.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig angenommen.
III. Kapitel 12 02 - Allgemeine Bewilligungen
Einrichtung eines neuen Haushaltstitels 684 01 - 130
"Als Finanzhilfen für die deutsche Binnenschiffahrt zur
Verbesserung der Ausbildungssituation werden 3 Mio. DM bereitgestellt.
Vergaberichtlinien sind zu erarbeiten."
Als Begründung wurde angeführt, in der deutschen Binnenschiffahrt
herrsche ein erheblicher Mangel an Ausbildungsplätzen, da die
Binnenschiffer, vornehmlich Partikuliere, die für einen
Ausbildungsplatz notwendigen 100 TDM nur in den seltensten Fällen
aufbringen könnten. Die Folge sei bereits heute der Mangel von fachlich
gut qualifizierten deutschen Binnenschiffern. Dadurch werde die
deutsche Binnenschiffahrt grundsätzlich in ihrer Existenz bedroht.
Analog zur Ausbildung in der Seeschiffahrt sollte deshalb auch die
Ausbildung in der Binnenschiffahrt finanziell gefördert werden.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde als gemeinsamer Antrag
aller Fraktionen einstimmig angenommen (vgl. auch Antrag unter VII.).
IV. Kapitel 12 22 - Eisenbahnen des Bundes
Titel 639 01 - 873 - Erstattungen von Verwaltungsausgaben des
Bundeseisenbahnvermögens
Titel 861 01 - 832 - Darlehen für Investitionen in die
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
"Die wechselseitigen Deckungsvermerke sind zu streichen."
Begründet wurde der Antrag damit, daß die wechselseitige
Deckungsfähigkeit der beiden Titel, wie sie derzeit im Haushaltsentwurf
angelegt sei, - wie bei kommunizierenden Röhren - die Folge habe, daß
fehlende Beträge für die Verwaltungsausgaben des BEV ggf. aus den
Investitionsmitteln in die Schienenwege auszugleichen seien. Diese
Regelung hätte bereits in 1998 zum Ergebnis gehabt, daß das
Investitionsziel in die Schienenwege um knapp 1 Mrd. DM verfehlt worden
sei; statt in den Ausbau der Schienenwege müßten die
Finanzierungsmittel zum BEV - und damit zum konsumtiven Bereich -
umgeschichtet werden
Die im Haushaltsentwurf angelegte Regelung schaffe Unsicherheit
über die tatsächlich für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel -
mit allen Folgen für das Arbeitsplatzziel der Bundesregierung
insgesamt. Um das veranschlagte Investitionsvolumen in die Schienenwege
des Bundes zu garantieren, sei es deshalb notwendig, den
Deckungsvermerk zu 639 01-873 zu streichen. Zwischen den
Verwaltungsausgaben des BEV und der Investitionstätigkeit in die
Schienenwege bestehe kein Zusammenhang. Sachgerecht wäre es statt
dessen, wenn nicht realisierte Erlöserwartungen im Wirtschaftsplan des
BEV aus dem gesamten Bundeshaushalt ausgeglichen würden, wie es auch in
§ 16 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der
Bundeseisenbahnen von 1993 vorgesehen sei.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig angenommen.
V. Kapitel 12 22 - Eisenbahnen des Bundes
Titel 891 05 - 832 - Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen
"Die Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2000 und
2001 werden auf 100 Mio. DM erhöht und in dieser Höhe in der
mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben."
Als Begründung wurde dargelegt, die Anhebung der
Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre schaffe Planungs-
und Rechtssicherheit für die kontinuierliche Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die Stimmen
der CDU/CSU-Fraktion angenommen.
VI. Baubereich
"Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen möge
beschließen:
1. Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen begrüßt, daß der
neue Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen trotz der angespannten Haushaltslage sicherstellt, daß
die Investitionen des Bundes im Bereich Verkehr sowie im Bauwesen und
in der Städtebauförderung nicht reduziert werden und das
Investitionsvolumen gegenüber dem vorangegangenen Haushalt noch um 1,7
% auf nunmehr 53,3 % gestiegen ist.
Im Baubereich begrüßt der Ausschuß für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen insbesondere, daß die Mittel für das
Wohnraummodernisierungsprogramm der KfW nochmals um 5 Mrd. DM angehoben
wurden. Damit ist eine Fortsetzung der Modernisierungsmaßnahmen im
Wohnungsbestand der neuen Bundesländer für das Haushaltsjahr 1999
sichergestellt.
Auch die Ausweisung des Programms "Die Soziale Stadt" trifft auf
die Zustimmung des mitberatenden Ausschusses. Dieses Programm kann dazu
beitragen, im Rahmen eines integrierten Ansatzes wohnungs-, sozial- und
arbeitsmarktpolitische Aufgabenfelder miteinander zu verbinden und
damit negativen Tendenzen in städtischen Ballungsgebieten,
Stadtteilzentren und Großsiedlungen entgegenzuwirken.
Der Ausschuß bekräftigt seine Auffassung, daß die Bundesregierung
die seit Jahren ausstehende Wohngeldnovelle möglichst umgehend in das
parlamentarische Verfahren einbringen soll."
2. Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen fordert den
federführenden Ausschuß auf, folgende Ergänzungen im Rahmen des
Einzelplanes 12 vorzunehmen:
a) "Im Titel 661 02-411 "Zinszuschüsse im Rahmen des Wohnraum-
Modernisierungs-
programms der KfW" entfällt das Wort "Abwicklung"."
Das Programm sei weiterhin notwendig, da die Wiederherstellung und
Modernisierung des Wohnungsbestandes in den neuen Bundesländern nach
wie vor von großer Bedeutung - auch für die Entwicklung der
mittelständischen Wirtschaft - sei. Der vorgesehene HH-Ansatz reiche
zur Weiterführung des Programms in 99.
b) "Im Titel 661 03-411 "Zinszuschüsse im Rahmen des CO2-
Minderungsprogramms der KfW" entfällt das Wort "Abwicklung"."
Da das Programm sich noch in der Anlaufphase befinde, sei in
diesem Jahr, wahrscheinlich auch im nächsten, keine Aufstockung
erforderlich. Die Koalitionsfraktionen hielten eine Fortsetzung des
Programms aus ökologischen wie aus arbeitsmarktpolitischen Gründen für
notwendig.
c) Titelgruppe 01 Titel 882 13-440 "Zuweisungen zur Förderung
städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den alten
Ländern."
"Der Ansatz wird von 80 000 TDM auf 100 000 TDM angehoben.
Die Verpflichtungsermächtigung beträgt 96 000 TDM, 2000: bis zu 25
000 TDM, 2001: bis zu 33 000 TDM, 2002: bis zu 21 000 TDM, 2003: bis zu
17 000 TDM."
Die Städtebauförderung sei im besonderen Maße geeignet, private
Investitionen auszulösen und damit Arbeitsplätze im Bausektor zu
sichern. Sie solle daher in den alten Ländern in den kommenden Jahren
kontinuierlich und bedarfsgerecht angehoben werden. Ein erster Schritt
solle bereits im Haushaltsjahr 1999 erfolgen. Die Anhebung der
Verpflichtungsermächtigung ermögliche den Ländern eine entsprechende
Planung.
Die erforderlichen Finanzmittel könnten durch eine entsprechende
Reduzierung des Ansatzes in Titel 893 01 - Prämien nach dem
Wohnungsbau-Prämiengesetz - bereitgestellt werden.
d) Titelgruppe 02 Titel 882 28-411 "Zuweisungen für Maßnahmen zur
Förderung des sozialen Wohnungsbaus in den neuen Ländern."
Die Erläuterungen werden um folgenden Absatz ergänzt:
"Bis zu 100 000 TDM sollen für den sozialen Wohnungsbau in
städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten und in den
Fördergebieten des Programms "Die soziale Stadt" (Kapitel 12 25 Titel
882 04) eingesetzt werden.
Der Ausschuß begrüßt die Auflage des Programms "Die Soziale Stadt"
ausdrücklich. Es sei ein erster, wichtiger Schritt, um soziale und
städtebauliche Probleme in Ballungsgebieten und Stadtteilzentren im
Rahmen eines integrierten Ansatzes wohnungs-. sozial- und
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen lösen zu helfen. Es werde in den
kommenden Jahren auch in den neuen Ländern an Bedeutung gewinnen und
könne auf dem vorgesehenen Weg bereits im laufenden Haushaltsjahr im
größeren Umfang vorbereitet werden."
Der Antrag der Koalitionsfraktionen zu
- Nummer 1 wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und
F.D.P. angenommen.
- Nummer 2 Buchst. a) und b) wurden jeweils einstimmig angenommen.
- Nummer 2 Buchst. c) wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen von
CDU/CSU und F.D.P. angenommen.
- Nummer 2 Buchst. d) wurde unverändert mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und
F.D.P. bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion angenommen.
VII. Kapitel 12 02 - Allgemeine Bewilligungen
Titel (neu)
"Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen möge
beschließen:
In Kapitel 12 02 wird ein neuer Titel "Finanzhilfen für die
deutsche Binnenschiffahrt zur Verbesserung der Ausbildungssituation"
mit einem Betrag von
3 Mio. DM eingestellt."
Der Antrag wurde damit begründet, daß eine ausreichende Zahl von
Ausbildungsplätzen eine wichtige Voraussetzung für den langfristigen
Erhalt einer modernen und leistungsfähigen deutschen Binnenschiffahrt
mit entsprechenden deutschen Arbeitsplätzen sei. Das deutsche
Binnenschiffahrtsgewerbe sei aufgrund der schwierigen Situation nicht
in der Lage, die notwendigen Ausbildungsplätze aus eigener Kraft zur
Verfügung zu stellen, um die Voraussetzungen für den Erhalt des
Gewerbes zu schaffen. Aus diesem Grund sei die Förderung der Ausbildung
im Interesse der deutschen Binnenschiffahrt angezeigt
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion wurde als gemeinsamer Antrag aller
Fraktionen einstimmig angenommen (vgl. auch Antrag unter III.).
VIII. Kapitel 12 25 - Wohnungswesen und Städtebau
"Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wolle gegenüber
dem Haushaltsausschuß wie folgt Stellung nehmen:
.....
9. Der Ausschuß teilt die in der erneuten Aufstockung des KfW-
Wohnraummodernisierungspro-
gramms Ost zum Ausdruck kommende positive Bewertung für die Sanierung
und Modernisierung der Wohnungen in den neuen Ländern. Der Ausschuß
unterstützt deshalb auch die vom Bundesminister für Verkehr, Bau und
Wohnungswesen geäußerte Erwartung, daß die Aufstockung des
Kreditrahmens um 5 Mrd. DM (Ka-
pitel 12 25 Titel 661 02) ausreichen werde für eine Programmfortführung
bis zum Jahresende. Im Widerspruch dazu stünde allerdings die Aussage
des Bundesfinanzministers im Januar im Haushaltsausschuß, wonach der
neue Kreditrahmen bereits bis zum Herbst ausgeschöpft sein werde. Diese
Befürchtung scheint auch der Umstand zu bestätigen, daß der
Bundesminister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen in den
Haushaltsgesprächen selber eine Aufstockung um 10 Mrd. DM vorgeschlagen
hatte.
Der Ausschuß betont ergänzend, daß die Aufstockung um 5 Mrd. DM
noch keine Erhöhung des Kostenrahmens im Haushalt für 1999 wie die
Folgejahre notwendig macht. Er schlägt deshalb vor, die Bundesregierung
zu bitten, zum 30. Juni 1999 einen Bericht über die aktuelle
Programmabwicklung und evtl. Notwendigkeit einer zusätzlichen
Kreditrahmen-Erhöhung dem Parlament vorzulegen."
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion wurde einstimmig bei
Stimmenthaltung der PDS-Fraktion angenommen.
Weitere Anträge der CDU/CSU-Fraktion, der F.D.P.-Fraktion und der PDS-
Fraktion fanden im Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen keine
Mehrheit.
16. Ausschuß (Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
Der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat in
seiner Sitzung am 3. März 1999 den Gesetzentwurf der Bundesregierung
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
1999
- Haushaltsgesetz 1999, Einzelplan 16 - beraten und unter Einschluß des
nachfolgenden Koalitionsantrages mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS angenommen:
"Beschlußempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zum Entwurf des Haushaltsplanes 1999
an den Haushaltsausschuß:
1. Für den Stammhaushalt des Umweltministeriums (ohne den
Endlagerbereich und den Mehrbedarf für die Umsetzung des Bonn/Berlin-
Beschlusses) sind im Haushaltsentwurf des Einzelplans 16 730,4 Mio. DM
vorgesehen. Das ist eine Erhöhung um 8,1 Mio. DM = 1,1 Prozent. Der
Umwelthaushalt liegt damit in der Entwicklung des Gesamthaushalts, der
- bereinigt um Sonderfaktoren - um
1,7 Prozent steigt.
2. Der Umweltausschuß begrüßt, daß trotz der schwierigen
Haushaltslage in umweltpolitisch wichtigen Bereichen durch
Prioritätensetzung deutliche Erhöhungen möglich sind. Hervorzuheben
sind:
- Im Naturschutz steigen die Fördermittel um 5,9 Mio. DM auf 77,3
Mio. DM. Das ist eine Erhöhung um 8,2 Prozent. Einzelne Titel im
Naturschutzbereich steigen weit überproportional. So steigt der Ansatz
für Naturschutzforschung um 19,6 Prozent auf 11,6 Mio. DM. Auch die
Fördermittel für Naturschutzgroßprojekte konnten erneut erhöht werden,
und zwar um 2,2 Prozent auf 43 Mio. DM. Damit kann dieses
Förderprogramm, mit dem der Bund wichtige Anstöße für den Naturschutz
in den Ländern gibt, auf erhöhtem Niveau fortgeführt werden.
- Eine Steigerung gibt es auch bei den Projektfördermitteln für
Umweltverbände und Naturschutzverbände, die für die ökologische
Modernisierung in vielen Lebensbereichen einen wichtigen Beitrag
leisten. Der Ansatz für die Umwelt- und Naturschutzverbände steigt um
18 Prozent auf 5,6 Mio. DM. Damit stehen für bundesweit bedeutsame
Projekte wesentlich mehr Fördermittel als bisher zur Verfügung.
3. Der Umweltausschuß fordert den BMU auf sicherzustellen, daß die
Fördermöglichkeiten für Umweltschutzpilotprojekte im Inland in Höhe von
46,5 Mio. DM genutzt werden. Hier gab es in den Jahren 1997 und 1998
erhebliche Minderausgaben in Höhe von 58,7 und 27,6 Prozent. Dieses
Förderinstrument hat große umweltpolitische Bedeutung. Es gibt die
Möglichkeit, moderne Umwelttechnologie, die über den gesetzlichen
Standard hinausgeht, im Wege der Demonstrationsvorhaben zu fördern.
Projekte dieser Art tragen entscheidend dazu bei, höhere
Umweltschutzanforderungen durchzusetzen.
4. Der Umweltausschuß bittet den Haushaltsausschuß, einen neuen Titel
für das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien, das
aus der Ökosteuer gegenfinanziert werden soll, im Rahmen der weiteren
Beratung in den Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie (Einzelplan 09) aufzunehmen. Für dieses Förderprogramm muß
in vollem Umfang das Steueraufkommen zur Verfügung gestellt werden, das
sich aus der Besteuerung der erneuerbaren Energien ergibt. Nur so kann
der erforderliche Ausgleich für die Einbeziehung der erneuerbaren
Energien in die Strombesteuerung geschaffen werden. Das Steueraufkommen
beträgt jährlich 250 bis 300 Mio. DM. Die genaue Höhe ist abhängig von
der endgültigen Ausgestaltung der Ökosteuer. Im Haushalt 1999 sind
Fördermittel in Höhe von drei Vierteln des jährlichen Steueraufkommens
zu veranschlagen, da das Ökosteuergesetz erst am
1. April 1999 in Kraft tritt. Gefördert werden sollten vor allem
solarthermische Anlagen (Warmwasserbereitung), Anlagen zur
energetischen Nutzung von Biogas/Biomasse, kleine Wasserkraftwerke,
einzelne Windanlagen und Geothermieanlagen. Ein solches Förderprogramm
kann bei einem durchschnittlichen Förderanteil von 20 % rund 12 000 bis
15 000 Arbeitsplätze schaffen.
5. Mit der Überarbeitung der Bundesverkehrswegeplans soll eine
integrierte Verkehrspolitik verfolgt werden, wobei Straße, Schiene und
Wasserstraße besser miteinander verknüpft werden. Im Rahmen dieser
Überarbeitung ist eine Überprüfung der Ausbaustandards ebenso notwendig
wie eine stärkere Gewichtung ökologischer und städtebaulicher Kriterien
sowie absehbarer Verkehr-Verlage-
rungseffekte. Es bleiben Korrekturen der Planungen auf Grund
aktualisierter Bewertungen notwendig und möglich.
6. Die ökologische Durchforstung des gesamten Bundeshaushalts bleibt
eine noch zu lösende Aufgabe, die zur Umsetzung der AGENDA 21 und zur
Erreichung einer nachhaltig umweltverträglichen Entwicklung angegangen
werden muß. Die Durchführung von Ökoaudits in allen Bundesbehörden und
Ministerien sollte dazu möglichst bald beschlossen werden."
Die von der F.D.P.-Fraktion eingereichten 13 Änderungsanträge sind
mehrheitlich abgelehnt worden.
17. Ausschuß (Ausschuß für Angelegenheiten
der neuen Länder)
Der Ausschuß für Angelegenheiten der neuen Länder
hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999
- Haushaltsgesetz 1999, Einzelplan 06 - in seiner Sitzung am 24. März
1999 gutachtlich beraten.
"Er empfiehlt einmütig:
In den Haushaltsplan 1999 - Einzelplan 06 - ist ein zusätzlicher Titel
aufzunehmen. Die Zweckbestimmung lautet: Sanierung und Neubau von
Sportstätten in den neuen Bundesländern (Goldener Plan Ost) auch unter
Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien und neuer
Tendenzen im Freizeitsport. Der Ansatz bei diesem neuen Titel beträgt
15 Mio. DM. Außerdem wird bei dem neuen Titel eine
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2000 über 100 Mio. DM
ausgebracht."
Nach der Begründung sollten die Mittel dieses Titels für die Sanierung,
Modernisierung und den Bau von Sportstätten für den Breitensport in den
neuen Bundesländern einschließlich des Ostteils von Berlin zur
Verfügung gestellt werden.
18. Ausschuß (Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe)
Der Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe hat den
Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1999 - Haushaltsgesetz 1999
- in seiner Sitzung am 3. März 1999 beraten und die nachfolgenden
Empfehlungen für die weiteren Beratungen zum Einzelplan 05 beschlossen:


Titel im Einzelplan 05
Kapitel 05 02
Erhöhung
Begründung/
Bemerkungen
Titel 686 12
Für humanitäre Hilfsmaßnahmen
im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe
Erhöhung um 2 Mio. DM,von 68 auf 70 Mio. DM
Die bisher veranschlagten Mittel reichen für den regelmäßigen Bedarf an
humanitärer
Soforthilfe nicht aus
Titel 686 23
Ausstattungshilfe
Erhöhung um 1,5 Mio. DM,von 16 auf 17,5 Mio. DM
Die zusätzlichen Mittel werden
für Minenräumung vorgesehen
Titel 686 35
Sonstige Leistungen an Organisationen und Leistungen im internationalen
Bereich

aus den Erläuterungen:

1. IKRK


2. Unicef


3. UNHCR


4. UNRWA


10. MR-Hochkommissar Genf


12. VN-Fonds für Folteropfer
insgesamt Erhöhung um
1 Mio. DM, im einzelnen:




Erhöhung um 225 000 DM,
von 1,5 auf 1,725 Mio. DM

Erhöhung um 225 000 DM,
von 10,5 auf 10,725 Mio. DM

Erhöhung um 225 000 DM,
von 8,7 auf 8,925 Mio. DM

Erhöhung um 100 000 DM,
von 3,1 auf 3,2 Mio. DM

Erhöhung um 175 000 DM,
von 600 000 auf 775 000 DM

Erhöhung um 50 000 DM,von 200 000 auf 250 000 DM
Die Erhöhungen sind erforder-
lich, um die Arbeit dieser chronisch unterfinanzierten internationalen
Institutionen angesichts wachsender Herausforderungen auf dem Gebiet
der Menschenrechte,
der humanitären Hilfe und der Flüchtlingshilfe zu stärken
Titel im Einzelplan 05
Kapitel 05 02
Erhöhung
Begründung/
Bemerkungen
Titel 686 44Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen der Vereinten
Nationen sowie von Maßnahmen zur Förderung
der Menschenrechte durch das
Auswärtige Amt
Erhöhung um 1,5 Mio. DM,von 10 auf 11,5 Mio. DM
Die zusätzlichen Mittel sind für Maßnahmen zur Förderung der
Menschenrechte vorgesehen

gesamt: 6 Mio. DM



19. Ausschuß (Ausschuß für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung)
Der Ausschuß für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner Sitzung am 3. März 1999 die folgende
gutachtliche Stellungnahme zum Einzelplan 30 des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das
Haushaltsjahr 1999 (Haushaltsgesetz 1999) einstimmig verabschiedet:
Kapitel 30 04 - Hochschulen, Wissenschaft und Ausbildungsförderung
Titel 681 01 - Zuschüsse an Studienförderungswerke
"Entwurf: 106 Mio. DM
Antrag: Erhöhung um 4 Mio. DM"
Zur Begründung wurde im Antrag ausgeführt, die Begabtenförderung sei im
Hinblick auf Leistungseliten eine wichtige und notwendige
Voraussetzung. Die zusätzlichen Mittel sollten schwerpunktmäßig für die
Promotionsförderung von Wissenschaftlerinnen eingesetzt werden.
Im übrigen hat der Ausschuß für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung dem Einzelplan 30 mit der Mehrheit der Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
PDS zugestimmt.
20. Ausschuß (Ausschuß für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung)
Der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den
Einzelplan 23 in seiner Sitzung am 17. März 1999 beraten und folgende
Beschlüsse gefaßt:
"1. Die Verpflichtungsermächtigungen werden um
557 740 TDM auf 8 000 000 TDM erhöht.
2. Mit Blick auf die Berlinpräsenz des Ministeriums bei
gleichzeitigem Erhalt des Standortes Bonn und den damit verbundenen
personellen Anforderungen ist die lineare Stellenstreichung für das BMZ
zu beenden.
Kapitel 23 02 - Allgemeine Bewilligungen
3. Bei Titel 186 01 "Tilgung von Darlehen der bilateralen
Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und Rückflüsse aus
Treuhandbeteiligungen in Entwicklungsländern" wird der Haushaltsansatz
um 123 Mio. DM auf 1.397 Mio. DM erhöht.
Ziffer 1 des Haushaltsvermerks erhält folgende Fassung:
"1. Mehreinnahmen in Höhe von 247 000 TDM aus Forderungsverkauf.
Diese Mehreinnahmen dienen ausschließlich zur Finanzierung der Ausgaben
des Einzelplanes 23".
4. Bei Titel 685 01 "Berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen
der Entwicklungsländer" wird der Baransatz um 3 Mio. DM erhöht.
5. Bei Titel 685 10 "Förderung der entwicklungspolitischen Bildung"
wird der Baransatz um 1,25 Mio. DM und die Verpflichtungsermächtigung
um 5 Mio. DM erhöht.
Der Titel erhält nach dem Wort "Bildung" den Zusatz "und deren
Trägerstrukturen".
Die Erläuterungen werden um folgenden Zusatz ergänzt:
"300 TDM der Mehrausgaben sind zweckgebunden für das Nord-Süd-
Zentrum des Europarates".
6. Folgender neuer Titel wird eingefügt:
686 02 "Förderung von Maßnahmen und Personaleinsatz im Rahmen
eines Zivilen Friedensdienstes" mit einem Ansatz von 6 Mio. DM
Haushaltsvermerk:
"Die Ausgaben sind in gesamter Höhe gesperrt. Die Aufhebung der
Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses und des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach
Vorlage eines Konzeptes für die Durchführung des Zivilen
Friedensdienstes."
7. Bei Titel 686 03 "Förderung der Sozialstruktur in
Entwicklungsländern durch bilaterale Maßnahmen" wird der Baransatz um 2
Mio. DM erhöht.
8. Bei Titel 686 04 "Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der
politischen Stiftungen" wird der Baransatz um 12,379 Mio. DM und die
Verpflichtungsermächtigung um 55 Mio. DM erhöht.
9. Folgender neuer Titel wird eingefügt:
686 05 "Förderung der Parlamentsarbeit in Entwicklungsländern"
Baransatz 5 Mio. DM; Verpflichtungsermächtigung 10 Mio. DM
Erläuterungen:
"Die Ausgaben dienen der Stärkung der Organisa-
tionsstruktur der Arbeit von Parlamenten in Entwicklungsländern (z.B.
Anschaffung technischer Gerätschaften und fachspezifischer Literatur
sowie Parlamentarieraustausch, d.h. regionale Informa-
tionsreisen von Parlamentariern aus Entwicklungsländern)."
10. Bei Titel 686 06 "Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben
privater deutscher Träger in Entwicklungsländern" wird der Baransatz um
5 Mio. DM und die Verpflichtungsermächtigung um 13 Mio. DM erhöht.
Die Erläuterungen sind in Absatz 1 um folgende Zusätze zu
ergänzen:
a) "Mitveranschlagt sind Ausgaben für projektbegleitende
Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, soweit sie 10 v.H. an den
Gesamtkosten eines Projektes nicht übersteigen.
b) Die Ausgaben dienen auch der Förderung von Strukturen privater
deutscher Träger."
11. Bei Titel 686 08 "Förderung von Ernährungssicherungsprogrammen in
Entwicklungsländern" wird der Baransatz um 1,2 Mio. DM erhöht.
12. Bei Titel 686 11 "Förderung entwicklungspolitischer Beiträge der
deutschen Wirtschaft und ihrer Einrichtungen" wird der Baransatz um 1,5
Mio. DM erhöht.
13. Bei Titel 686 12 "Förderung der wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und Osteuropas und in
der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten" wird der Baransatz um 20 Mio. DM
und die Verpflichtungsermächtigung um 30 Mio. DM erhöht.
14. Bei Titel 686 13 "Vorbereitung und Ausbildung von Fachkräften für
eine Tätigkeit auf dem Gebiet der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit sowie Beratungsmaßnahmen für anerkannte
Entwicklungsdienste" wird der Baransatz um 8 Mio. DM und die
Verpflichtungsermächtigung um 10 Mio. DM erhöht.
15. Bei Titel 686 25 "Nahrungsmittel, Not- und Flüchtlingshilfe" wird
der Baransatz um 20 Mio. DM und die Verpflichtungsermächtigung um 100
Mio. DM erhöht.
16. Bei Titel 686 30 "Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)" wird der Baransatz
um 10 Mio. DM angehoben. Die Mehrausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung
der Sperre ist an die Vorlage eines unabhängigen Evaluationsberichtes
von UNDP-Projekten gebunden und bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses und des Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Verpflichtungsermächtigung wird um
100 Mio. DM erhöht.
17. Bei Titel 686 38 "Förderung der internationalen Agrarforschung"
wird der Baransatz um 3 Mio. DM erhöht.
18. Bei Titel 836 02 "Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an
Einrichtungen der Weltbankgruppe" wird in Ziffer 3 des
Haushaltsvermerkes nach "Haushaltsausschusses" eingefügt: "und des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung."
19. Bei Titel 836 05 "Beteiligung Deutschlands am Kapital und am
Sonderfonds der Interamerikanischen Entwicklungsbank, an der
Interamerikanischen Investionsgesellschaft" sowie am Multilateralen
Investitionsfonds wird der Baransatz um 0,386 Mio. DM erhöht.
20. Bei Titel 866 01 "Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit
Entwicklungsländern" wird die Verpflichtungsermächtigung um 100 Mio. DM
erhöht.
Im Haushaltsvermerk wird Satz 1 wie folgt geändert:
"Einsparungen bis zur Höhe von 50 000 TDM dienen zur Verstärkung
bei Titel 686 25 und bis zur Höhe von 30 000 TDM zur Verstärkung bei
den Titeln 686 06 und 896 04."
Die Ziffer 7 des Haushaltsvermerks erhält folgende neue Fassung:
"7. Aus der Verpflichtungsermächtigung dürfen Verpflichtungen für
Maßnahmen der Schulderleichterung, insbesondere für Nicaragua und
Honduras eingegangen werden. Der Eingang der Verpflichtungsermächtigung
hierfür bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses und des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des
Deutschen Bundestages und der Festlegung entsprechender Konditionen für
die Schuldenerleichterung."
Bei den Erläuterungen wird unter Ziffer 2 nach Satz 1 ein neuer
Satz 2 eingeführt: "Sie sind im Sinne einer dauerhaften und
menschenwürdigen Entwicklung einzusetzen." Satz 2 (alt) wird Satz 3 und
erhält folgende Fassung: "Die Vorhaben sind international
auszuschreiben. Bei der Vergabe soll auf Beschäftigungswirksamkeit in
Entwicklungsländern geachtet werden."
Punkt 1.2.2 der Erläuterungen wird wie folgt geändert:"... an
andere Entwicklungsländer in Höhe von bis zu 25 v.H. der
Verpflichtungsermächtigung für Maßnahmen, die der Verbesserung der
gesellschaftlichen Stellung von Frauen dienen, für selbsthilfe-
orientierte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, für Projekte zur Vergabe
von Kleinkrediten, für Kreditgarantiefonds für mittelständische
Betriebe sowie für Vorhaben der sozialen Infrastruktur und des
Umweltschutzes. Hierzu zählen z.B. Vorhaben zur Eindämmung des
Treibhauseffektes, der Erhaltung der Artenvielfalt sowie zum Schutz der
internationalen Gewässer. Auch sollen jene Länder gefördert werden, die
aus Gründen des Umweltschutzes auf Eingriffe in die Natur verzichten."
21. Bei Titel 866 05 "Förderung von Niederlassungen deutscher
Unternehmen sowie des Technologietransfers durch deutsche Unternehmen
in Entwicklungsländern" wird der Baransatz um 3 Mio. DM erhöht.
22. Bei Titel 896 02 "Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zu den
"Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen Union (Abkommen von
Lomé)" wird der Baransatz um 54,629 Mio. DM auf 981,278 Mio. DM
gekürzt.
Ziffer 1 des Haushaltsvermerks wird geändert in:
"... fünf Jahresraten beginnend 1999 mit 80 000
TDM ...".
In Ziffer 4 des Haushaltsvermerks wird nach dem Wort
"Haushaltsausschusses" eingefügt: "und des Ausschusses für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung."
23. Bei Titel 896 03 "Bilaterale Technische Zusammenarbeit mit
Entwicklungsländern" wird der Baransatz um 60 Mio. DM und die
Verpflichtungsermächtigung um 109,74 Mio. DM erhöht.
24. Bei Titel 896 04 "Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der
Kirchen in Entwicklungsländern" wird der Baransatz um 15 Mio. DM und
die Verpflichtungsermächtigung um 25 Mio. DM erhöht.
25. Bei Titel 896 09 "Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen im
Rahmen internationaler Vereinbarungen zum weltweiten Umweltschutz" wird
der Baransatz um 7 Mio. DM erhöht.
26. Bei Titel 686 40 "Deutscher Entwicklungsdienst - Betrieb" wird der
Baransatz um 6 Mio. DM gekürzt.
C. Besonderer Teil
1. Überblick
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 - Haushaltsgesetz 1999
- in der Fassung der vorliegenden Beschlußempfehlung hat der
Haushaltsausschuß in seiner Sitzung am 22. April 1999 mit der Mehrheit
der Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS zugestimmt.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschusses steigen die
Ausgaben des Bundeshaushalts 1999 gegenüber dem letztjährigen Ist-
Ergebnis von rd. 456,9 Mrd. DM auf 485,7 Mrd. DM. Im Regierungsentwurf
1999 war ein Ansatz von 488 Mrd. DM vorgesehen, der damit um 2,3 Mrd.
DM abgesenkt wurde.
Die Nettokreditaufnahme beträgt 53,5 Mrd. DM und wurde damit im
Vergleich zu der von der Bundesregierung veranschlagten Höhe von 56,2
Mrd. DM vom Haushaltsausschuß um 2,7 Mrd. DM abgesenkt. Mit rd. 58,196
Mrd. DM übersteigen somit die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt die
neue Nettokreditaufnahme um rd. 4,696 Mrd. DM.
2. Beratungen des Haushaltsausschusses
Stellungnahmen der Fraktionen
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machten deutlich, mit dem
Bundeshaushalt 1999 sei die Wende in der Finanzpolitik eingeleitet und
ein wichtiger Schritt zur Sanierung der Bundesfinanzen gelungen.
Schon im Entwurf der rot-grünen Bundesregierung zum Bundeshaushalt 1999
seien die von der alten Regierung nach dem Kassensturz zu übernehmenden
Mehrbelastungen von rd. 10 Mrd. DM zum Teil durch erhebliche
Einsparanstrengungen bei allen Ressorts aufgefangen worden, ohne die
Nettokreditaufnahme gegenüber dem Waigel-Entwurf anzuheben. Dabei sei
es der Regierung zudem gelungen, wesentliche Wahlversprechen und
Ankündigungen aus der Regierungserklärung umzusetzen. Sie habe den
finanzpolitischen Rahmen für zusätzliche Investitionen und neue
Arbeitsplätze verbessert, damit die Arbeitslosigkeit endlich wirksam
bekämpft werden könne. Dazu gehörten vor allem folgende Maßnahmen:
- Umsetzung der ersten Stufe der großen Steuerreform mit
Steuerentlastungen für Arbeitnehmer und Fami-
lien,
- Senkung der Lohnnebenkosten,
- Stärkung der Zukunftsinvestitionen für Forschung, Bildung und
Wissenschaft,
- Stabilisierung der Bundesleistung für den Aufbau Ost,
- Verstetigung der Investitionen des Bundes auf hohem Niveau,
- Sofortprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeits-
losigkeit,
- Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Die Koalitionsfraktionen hätten sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt,
in den Beratungen ein halbes v.H. der Ausgaben im Bundeshaushalt
zusätzlich einzusparen und die Nettokreditaufnahme entsprechend
abzusenken. Dieser Kraftakt sei gelungen. Die Ausgaben seien um 2,3
Mrd. DM auf 485,7 Mrd. DM und die Nettokreditaufnahme um 2,7 Mrd. DM
auf 53,5 Mrd. DM abgesenkt worden. Die ohnehin schon niedrige
Zuwachsrate der Ausgaben im Entwurf von 1,7 v.H. habe auf 1,2 v.H.
reduziert werden können. Mit dieser Einsparung hätten die
Koalitionsfraktionen ganz deutlich gemacht, daß das Parlament nach
langen Jahren der Wirkungslosigkeit wieder kraftvoll das Budgetrecht,
sein "Königsrecht", ausübe. Damit habe die Koalition ihre
haushaltspolitische Kompetenz bewiesen.
Trotz der vorhandenen Restriktionen und des konsequenten Sparkurses
hätten dennoch einige deutliche neue Akzente im Haushalt gesetzt werden
können:
- Mit der Bereitstellung von zusätzlichen 200 Mio. DM für
erneuerbare Energien sei ein Schwerpunkt der rot-grünen Politik
erheblich verstärkt worden,
- im Einzelplan 60 seien 300 Mio. DM zur Verstärkung von Ausgaben im
Bundeshaushalt für die humanitäre Hilfe im Zusammenhang mit der Kosovo-
Krise bereitgestellt worden,
- für die Verstärkung von Ausgaben für die deutsche Beteiligung an
militärischen Einsätzen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Kosovo-
Krise seien 441 Mio. DM eingestellt worden,
- für die Errichtung von Sportstätten in den neuen Ländern seien
neben einem Ansatz von 15 Mio. DM für 1999 auch für die nächsten Jahre
zusätzlich 100 Mio. DM berücksichtigt worden.
Die Koalitionsfraktionen machten deutlich, die beschäftigungswirksamen
Investitionen seien bei der Einspar-
operation nicht angetastet worden und bei 58,2 Mrd. DM geblieben. Die
Nettokreditaufnahme liege mit 53,5 Mrd. DM also deutlich unter dem
Volumen der Investitionen; Artikel 115 GG werde endlich wieder mit
einem erheblichen Sicherheitspuffer eingehalten. Mit den Einsparungen
und der Absenkung der Nettokreditaufnahme unterstreiche die
Regierungskoalition auch die Ernsthaftigkeit des Stabilitätsprogrammes
der Bundesregierung, das Anfang des Jahres der Europäischen Kommission
vorgelegt worden sei.
Die abgesenkte Nettokreditaufnahme dürfe jedoch nicht darüber
hinwegtäuschen, daß der Bundeshaushalt 1999 eine strukturelle Lücke von
etwa 20 Mrd. DM aufweise, die Erblast der Regierung Kohl, die nur durch
Einmaleffekte geschlossen werde. Eine andere Deckung sei so kurzfristig
nicht möglich gewesen.
Aber nur 1999 stünden noch Einmalerlöse im größeren Umfang zur
Verfügung. Das Tafelsilber, das Waigel über Jahre ausverkauft habe, sei
nun weg, und im Haushalt 2000 und in der mittelfristigen Finanzplanung
bis 2003 werde die strukturelle Lücke durch nachhaltige
Konsolidierungsmaßnahmen zu schließen sein. Dies werde eine
außerordentlich schwierige Operation. Kein Bereich dürfe daher bei der
Begrenzung und Umstrukturierung der staatlichen Ausgaben tabuisiert und
von vornherein ausgeklammert werden.
Die Koalitionsfraktionen betonten, die Haushaltsberatungen 1999 hätten
ein Stück weit die ungleich schwerere Gestaltung des Haushalts 2000
vorbereitet. Zum einen sei durch die Einsparungen der Ausgabensockel
für die Aufstellung des Haushalts 2000 abgesenkt, zum ande-
ren eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen um 10 v.H.
beschlossen worden, um die Vorbelastung künftiger Jahre zu reduzieren.
Die Fraktion der CDU/CSU hat in den abschließenden Beratungen die
Auffassung vertreten, der Bundeshaushalt 1999 lasse offenkundige
Sparpotentiale ungenutzt, sei gegenüber den strukturellen Problemen
ohne Konzept und in seinen Auswirkungen wachstums- und
beschäftigungsfeindlich. Mit dem Wachstum der Gesamtausgaben um 6,3
v.H. bzw. rd. 29 Mrd. DM, die vor allem auf die konsumtiven Ausgaben
entfielen, setze die Regierung aus SPD und Grünen ein unübersehbares
Inflationssignal. Die Argumentation der Bundesregierung, die
Steigerungsrate betrage tatsächlich nur 1,2 v.H., sei nicht tragfähig:
Zum einen seien die Mehrausgaben insbesondere im Bereich der
Alterssicherung keine "durchlaufenden Posten"; dies räume die
Bundesregierung im übrigen selbst dadurch ein, daß sie diese Ausgaben
in der den Haushalt 1999 betreffenden Zusammenstellung der sog.
"durchlaufenden Posten" nicht aufgenommen habe. Auch der Umstand, daß
bestimmte Ausgaben erstmalig fällig werden, sei kein Grund zur
"Bereinigung" der Steigerungsrate. Der mangelnde Sparwillen der
parlamentarischen Mehrheit zeige sich vor allem darin, daß der größte
Teil der in den parlamentarischen Beratungen eingesparten Ausgaben auf
"globale Minderausgaben" sowie schematische Kürzungen bei Schätztiteln
entfielen. Bedenklich sei auch, daß mit Anträgen der
Regierungsfraktionen die Personalhaushalte der Ministerien und obersten
Bundesbehörden um 490 bzw. 1 577 Stellen aufgestockt worden seien,
davon allein 524 Zöllner für die Kontrolle der Ökosteuer. Die
Fortsetzung des langfristig erforderlichen Personalabbaus gerate so ins
Stocken.
Die Union wies darauf hin, daß die Nettokreditaufnahme mit 53,5 Mrd. DM
trotz erheblich verbesserter Steuereinnahmen, der Übernahme von drei
sog. "Schattenhaushalten" und milliardenschwerer Mehreinnahmen aus
verspäteten Privatisierungen auf stabilitätspolitisch bedenklichem
Niveau verharre. Nach den Unionsvorschlägen hätte der Saldo um rd. 7
Mrd. DM verbessert und so die Nettokreditaufnahme bei 49,1 Mrd. DM
festgesetzt werden können. Die Union betonte nachdrücklich, daß dies
ebenso wie der unerwartet günstige Haushaltsabschluß des Jahres 1998
den wiederholt und vehement erhobenen, bis heute aber nicht nachprüfbar
vorgerechneten "Erblast"-Vorwurf der neuen gegenüber der alten
Bundesregierung widerlege; die neue Bundesregierung bediene sich dieses
Vorwurfs, um die eigene Verantwortung für den Aufwuchs der
Bundesausgaben auf die Vorgänger-Regierung abzuschieben.
Die Union bedauerte, daß der Anteil der investiven Ausgaben auf 12,0
v.H. sinke; Wirtschaftswachstum und Beschäftigungszunahme setzten
Investitionen voraus. Nach den Vorschlägen der Union seien die
Investitionen um rd. 1,3 Mrd. DM höher gewesen, obwohl die Unions-
vorschläge auf der Ausgabenseite im Saldo zu Minderausgaben um 3,7
Mrd. DM geführt hätten.
Im Einzelplan 09 verlangte die Union vor allem die Wiederherstellung
des alten Ansatzes der massiv gekürzten Aufstiegsfortbildung, eine
Verbesserung der Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur" um 189 Mio. DM sowie - bei den
Einnahmen - eine Erhöhung des Ansatzes für die Einnahmen aus der
Veräußerung der Bundesrohölreserve in Höhe von 450 Mio. DM.
Im Einzelplan 10 verlangte die Union zum Ausgleich der Ökosteuer und
weiterer Kürzungen die Aufstockung der Zuschüsse zur
landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 435 Mio. DM sowie eine
Erhöhung der Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und
Küstenschutz" um 141 Mio. DM.
Größte Veränderungen forderte die CDU/CSU-Fraktion im Einzelplan 11:
Der Zuschuß des Bundes zur Bundesanstalt für Arbeit müsse um 7,8 Mrd.
DM gekürzt, das 2 Mrd. DM-Programm zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit aus dem Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit
herausgenommen und - da es sich um ein Programm der Bundesregierung
handele - im Einzelplan des Bundesministers mit einem Volumen von 500
Mio. DM etatisiert werden. Der Ansatz für die unterveranschlagte
Arbeitslosenhilfe sei dagegen um 2 Mrd. DM aufzustocken. Die Union wies
darauf hin, daß ihre Vorschläge aus rechtlichen und tatsächlichen
Gründen angesichts der bereits erfolgten - rechtswidrigen - Genehmigung
des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit durch die Bundesregierung im
Dezember 1998 nicht mehr voll umgesetzt werden könnten. Dieser Umstand
könne jedoch nicht das Recht der Oppo-
sition beeinträchtigen, ihre eigene politische Alterna-
tive darzustellen. Die seinerzeitige Entscheidung der Bundesregierung
sei mit Blick auf Artikel 111 Abs. 1 Grundgesetz rechtswidrig gewesen,
da der genehmigte Bundeszuschuß in Höhe von 11 Mrd. DM erklärtermaßen
nicht allein der Abdeckung gesetzlicher Leistungspflichten sondern weit
darüber hinaus der Ausdehnung der arbeitsmarktpolitischen Leistungen
dienen sollte. Im übrigen könne es nicht Aufgabe des Sozialhaushalts
des Bundes sein, die aus den Fehlern der neuen Bundesregierung in der
Steuer- und der allgemeinen Wirtschaftspolitik entstehenden negativen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt mit zusätzlichen Milliardenbeträgen
zu verschleiern. Im Rentenbereich rügte die Union, daß der Grundsatz
einer fairen Lastenverteilung zwischen den Generationen bewußt
verletzt, aus demographischen Gründen notwendige Strukturkorrekturen im
Rentenrecht zurückgenommen und statt dessen die Bundeszuschüsse zu
Lasten der Steuerzahler immer weiter erhöht würden.
Hinsichtlich des Einzelplans 12 hat die Union vorgeschlagen, den
Bundesfernstraßenbau um 500 Mio. DM, die Städtebauförderung um 300 Mio.
DM und die Maßnahmen an der Unter- und Außenelbe sowie den
Finanzbeitrag Seeschiffahrt um 10 bzw. 15 Mio. DM zu erhöhen. Sie
verwies insbesondere auf den hohen Multiplikatoreffekt dieser
investiven Ausgaben mit Blick auf dadurch angestoßene weitere private
Investitionen.
Noch vor Beginn der Kosovo-Einsätze hatte die Union
in den Ausschußberatungen zum Einzelplan 14 mit
Blick auf die bis dahin bereits laufenden humanitären Jugoslawien-
Einsätze eine Aufstockung um knapp 350 Mio. DM gefordert. Abschließend
stellte die Union insoweit fest, daß der Verteidigungshaushalt um
mindestens rd. 1,4 Mrd. DM unteretatisiert sei.
Bei den Zinsausgaben (Einzelplan 32) waren nach Unions-Auffassung
Einsparungen von 750 Mio. DM möglich. Die Union bedauerte, daß die
Koalitions-Haushälter nicht bereits gewesen seien, auf die mit einem
Volumen von 2 Mrd. DM im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)
eingestellte "globale Mindereinnahme" zu verzichten. Nach
Unionsauffassung sei dieser Ansatz nach Fortschreibung und Anhebung der
Steuereinnahmen eine völlig überzogene Vorsichtsmaßnahme, die ohne Not
die Kreditermächtigung des Bundes erhöhe. Im übrigen widerlege auch
dieses Verhalten der neuen Regierungskoalition deren "Erblast"-
Argumentation.
Sei schon der im Februar eingebrachte Bundeshaushalt der rot-grünen
Regierung eine Enttäuschung gewesen, so sei er durch die Beratungen im
Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages nicht besser geworden,
führte die Fraktion der F.D.P. aus.
Rot-grün hätte bei der Regierungsübernahme im Herbst einen
durchgeplanten und durchberatenen Haushalt der alten Regierung
übernehmen können. Die Staatsquote sei von 51 v.H. nach der
Wiedervereinigung auf 48 v.H. gesunken, das Bruttoinlandsprodukt um 2,8
v.H. gewachsen, die Preissteigerungsrate habe bei einem v.H., die
Zinssätze auf historisch niedrigem Niveau gelegen und der Arbeitsmarkt
habe begonnen, sich allmählich zu erholen. Vor diesem Hintergrund habe
die Koalition aus CDU/CSU und F.D.P. einen fristgerechten Haushalt, der
vollständig und seriös finanziert gewesen sei, eingebracht.
Sofort nach Regierungsübernahme habe die Legendenbildung begonnen: Ein
Kassensturz sei notwendig, von Haushaltsrisiken und strukturellen
Defiziten sei die Rede gewesen. Die Bundesregierung habe sich aber
nicht in der Lage gesehen, die Höhe und Zusammensetzung des
strukturellen Defizits schlüssig zu begründen. Im Gegenteil, z.T.
hätten die Eckdaten des neuen Haushalts auf den Vorgaben der alten
Regierung basiert: z.B. die Steuer-
einnahmen. So seien die unabhängigen Wirtschaftsforschungsinstitute in
ihrem Herbstgutachten auch zu der Erkenntnis gelangt: "Nach der
Prognose der Institute stellt sich die finanzielle Lage der
öffentlichen Haushalte besser dar, als dies bei der gegenwärtigen
Diskussion offenbar unterstellt wird".
Die immer wieder von Rot/Grün gebetsmühlenartig beschworenen
Haushaltsrisiken 99 seien nichts anderes als Verschlechterungen infolge
der rot-grünen Koalitionsverhandlungen und der erfolglose Versuch, mit
dieser Verunsicherungskampagne Zeit zu gewinnen und den neuen Haushalt
1999 bis hinter die Hessenwahl zu verschieben.
Der dann mit Verspätung vorgelegte Haushalt sei, gemessen an den
Ankündigungen enttäuschend. Entweder habe man die Vorgaben der alten
Regierung übernommen oder man habe mit Buchungstricks versucht, neue
Schwerpunkte zu setzen. Die Einhaltung des Verfassungsgebots des
Artikel 115 GG sei nur zu schaffen gewesen, weil man für 1998
vorgesehene Privatisierungserlöse nach 1999 verschoben habe. Ohne
diesen Buchungstrick hätte sich die Nettokreditaufnahme auf rd. 66 Mrd.
DM belaufen und hätte den Verfassungsrahmen um rd. 8 Mrd.
überschritten.
Die Absenkung der Beiträge an die Rentenversicherung würden über den
Umweg der sogenannten Ökosteuer finanziert. Dabei gebe es keine
Umwelteffekte und darüber hinaus blieben spürbare Mehrausgaben für
Strom, Gas, Heizung und Benzin, die neben der Wirtschaft vor allem
Familien träfen. Gleichzeitig werde eine neue Bürokratie geschaffen,
die die Durchführung und zum Teil unsinnigen Ausnahmen und Auflagen
kontrollieren solle. Die Folge: Mehr Bürokratie - über 520 zusätzliche
Beamte, Belastung der Wirtschaft, Verschlechterung des Standortes
Deutschland und Vernichtung von Arbeitsplätzen.
Besondere Beachtung verdiene das Verhalten der rot-grünen Mehrheit im
Haushaltsausschuß in Sachen Finanzierung des Arbeitsmarktes. Im
Haushalt des Sozialministers seien 11 Mrd. DM als Zuschuß für die
Bundesanstalt für Arbeit vorgesehen. Benötigt würden höchstens 5 Mrd.
DM, d.h. 6 Mrd. DM würden zur Aufblähung des Zweiten Arbeitsmarktes
verwandt, mit der Folge, daß notwendige Strukturverbesserungen auf die
lange Bank geschoben würden. Die F.D.P. habe beantragt, diese 6 Mrd. DM
einzusparen und für eine mögliche Senkung der Kreditaufnahme zu
verwenden. Alternativ hätte man den Betrag belassen können und das Geld
für eine Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung
verwenden können.
Weitere Haushaltsschwerpunkte der neuen Regierung:
- Forschungspolitik: Ankündigung: Verdoppelung der Ausgaben in 4
Jahren. Ergebnis: Kürzung der Ausgaben um 70 Mio. DM
- Verkehrs- und Wohnungsbauhaushalt: Kürzung der Investitionen um
240 Mio. DM. Anträge der F.D.P. auf maßvolle Erhöhungen im
Investitionsbereich
seien abgelehnt worden.
- Bei der Bundeswehr gebe es die Ankündigung des
Verteidigungsministers, daß keine Kürzungen des ohnehin äußerst knappen
Etats vorgesehen seien. Ergebnis seien jedoch Kürzungen und die
Finanzierung der Tariferhöhung aus dem Etat. Weitere Eingriffe hätten
nur vermieden werden können, weil laut Pressemeldungen Scharping mit
seinem Rücktritt gedroht habe. Vor dem Hintergrund des Einsatzes der
Bundeswehr in Jugoslawien sei die Finanzierung der Bundeswehr grob
fahrlässig.
- Bei Straßenbau und Schieneninvestitionen seien die ursprünglich
vorgesehenen Mittel gekürzt worden, was zur Verzögerung wichtiger
Vorhaben bei der notwendigen Verbesserung der Infrastruktur führe.
Anträge der F.D.P. auf Wiederherstellung des alten Ansatzes seien
rundweg abgelehnt worden.
- In der Kulturpolitik habe Rot/Grün mit der Kürzung des Zuschusses
für die Deutsche Welle um 30 Mio. DM erreicht, daß die wichtige Arbeit
der Deutschen Welle als Kultur- und Informationsträger ins Ausland
erheblich behindert würde. Gleiches gelte für die Stiftung Preußischer
Kulturbesitz. Auch hier sei die Kürzung von 10 Mio. DM willkürlich und
verzögere wichtige Investitionsmaßnahmen in der neuen Hauptstadt. Diese
Kürzungen seien rein politisch motiviert und kleinkariert.
Die Fraktion der PDS hat den Entwurf des Bundeshaushaltes 1999
abgelehnt. Nach ihrer Auffassung werde er dem Anspruch an einen
einzuleitenden Politikwechsel auch nicht annähernd gerecht. Mit den
aufgestockten Mitteln zum Beispiel für die aktive Arbeitsmarktpolitik
bzw. den Aufbau Ost würden kaum innovative Wege bei der Bekämpfung der
Massenarbeitslosigkeit beschritten bzw. Impulse für einen
selbsttragenden Aufschwung in den neuen Ländern ausgelöst. Erlöse aus
der Privatisierung von Bundesvermögen, die 1998 nicht mehr verbucht
worden seien, würden 1999 für nicht wiederholbare Aufstockungen
eingesetzt und seien insofern nur eine Einmalmaßnahme im ersten Jahr
der Regierungsübernahme. Keine Linderung bringe der Haushalt 99 für den
finanziellen Notstand der Kommunen. Weder sei eine
arbeitsplatzschaffende Investitionspauschale vorgesehen, noch würden
die Kommunen zum Beispiel von den Sozialhilfeausgaben für
Langzeitarbeitslose entlastet. Die Rüstungsausgaben seien gegenüber dem
Vorjahr unverändert hoch angesetzt. Dabei seien die Kosten für den
Kosovo-Krieg nicht etatisiert. Die damit später notwendigen Kürzungen
anderer Ausgabepositionen verletzten Haushaltswahrheit und -klarheit.
Die PDS-Fraktion habe nachhaltige Signale für eine neue Politik
gefordert. Schwerpunkte dabei sollen die Einrichtung eines Programms
für feste Planstellen in der Kinder- und Jugendarbeit unter
Einbeziehung des Jugendsports und der Jugendkulturarbeit, der Einstieg
in den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor durch Förderung von
Modellprojekten, eine Förderung der Energiewende und des ökologischen
Umbaus, die Aufstockung der Fördermittel für die Nutzung alternativer
Energien, ein Stop der zunehmenden Flächenversiegelung besonders im
Verkehrsbereich sein. Für kleine und mittelständische Unternehmen
fordere sie eine wirksame Innovationspolitik und eine Umorientierung
der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur", um regionale Wertschöpfungsketten zu stärken,
lange Transportwege zu vermeiden, die Umwelt zu schonen sowie eine
langfristig selbsttragende Wirtschaftsentwicklung strukturschwacher
Regionen ermöglichen zu helfen. Unabdingbar sei nach Auffassung der
PDS-Fraktion die Gewährleistung sozialverträglichen Wohnens
insbesondere durch Anhebung des Wohngeldetats des Bundes, eine höhere
Förderung des sozialen Wohnungsbaus und die notwendige Aufstockung des
neuen Programmteils "Soziale Stadt" sowie ein konkreter Beitrag des
Bundes zur Kostendämpfung im öffentlichen Personenverkehr. Die Fraktion
fordere eine Mittelumschichtung zugunsten der geistig-politischen
Auseinandersetzung mit terroristischen und rechtsextremistischen
Bestrebungen sowie einer bundesweiten Aufklärungskampagne über die
Gefahren des Extremismus und der Fremdenfeindlichkeit und eine
Mittelaufstockung für eine BAföG-Strukturreform 1999.
Sie kritisiere, daß im Gegensatz zu vorherigen Ankündigungen am
Eurofighter 2000 festgehalten werde. Darüber hinaus werde die
Entwicklung und Neubeschaffung weiterer Rüstungsgüter veranschlagt und
die Bundeswehr bereits als Interventionsarmee ausgerüstet, obwohl die
Kommission "Zukunft der Bundeswehr" solche Vorschläge erst erarbeiten
solle. Die Fraktion fordere eine Ausgabenumschichtung bzw. -reduzierung
von offensichtlich falsch eingesetzten Mitteln vorzunehmen, wodurch
Projekte finanzierbar wären, für die gegenwärtig Geld fehle, wie ein
Verzicht auf die Finanzierung von Prestigeobjekten der Wirtschaft wie
den Transrapid und Raumfahrt mit Personen im All. Zur soliden
Finanzierung des Haushalts 1999 einschließlich der von der Fraktion
vorgeschlagenen Maßnahmen schlage sie die Wiedererhebung der
Vermögensteuer bei reformierter Bemessungsgrundlage, die Sicherung der
personellen Ausstattung von Steuerfahndung und Betriebsprüfung, eine
Reform der Erbschaftsteuer, eine Besteuerung von Spekulationsgewinnen,
insbesondere bei Baugrundstücken, die Einführung einer speziellen
Verbrauchsteuer für Luxuswaren und die Abschaffung der Steuerbefreiung
für Luftfahrtbetriebsstoffe vor.
2.1 Haushaltsgesetz
Wesentliche Veränderungen des Haushaltsgesetzes 1999 gegenüber dem
Haushaltsgesetz 1998.
Soweit den im Regierungsentwurf bereits enthaltenen Änderungen vom
Haushaltsauschuß zugestimmt wurde, ergibt sich die vollständige
Begründung unmittelbar aus dem Gesetzentwurf und wird hier teilweise
verkürzt wiedergegeben.
Zu § 1
Die Vorschrift enthält die Zahlen des Gesamtabschlusses.
Zu § 2 Abs. 1
Die Vorschrift enthält die erforderliche Ermächtigung zur Aufnahme von
Krediten zur Deckung von Ausgaben.
Zu § 2 Abs. 3
Bis zum Haushaltsgesetz 1997 lag der Ermächtigungsrahmen für die
Möglichkeit jahresübergreifender flexibler Kreditaufnahme über viele
Jahre bei 4 v.H. des Haushaltsvolumens. Die damalige Regierung konnte
für die Erhöhung keine schlüssige Begründung liefern. Der
Ermächtigungsrahmen soll nun wieder auf 4 v.H. des Haushaltsvolumens
zurückgeführt werden. Dies entspricht 19,5 Mrd. DM und ist gemäß
bisheriger Erfahrung als vollständig ausreichend einzustufen.
Zu § 2 Abs. 6
Die Ermächtigung schafft die Grundlage für den Abschluß von Zins-Swap-
Geschäften, die ergänzend zu bestehenden Kreditverträgen abgeschlossen
werden sollen. Die wirtschaftliche Wirkung von Zins-Swap-Geschäften
besteht in der Begrenzung von Zinsrisiken, der Optimierung von
Zinszahlungsströmen und der Senkung von Zinsausgaben.
Gegenüber dem Vorjahr wurde der Ermächtigungsrahmen im Hinblick auf die
noch laufende Testphase von
70 Mrd. DM auf 20 Mrd. DM gesenkt.
Zu § 2 Abs. 7
Mit der Vorschrift wird die Möglichkeit gemeinsamer
Wertpapierbegebungen von Bund und dort genannten Sondervermögen im
Haushaltsjahr 1999 geschaffen, damit bei entsprechender Marktsituation
Zinsersparnisse insbesondere für die Sondervermögen realisiert werden
können.
Die im einzelnen festgelegten Beträge ergeben sich aufgrund der im
Haushaltsjahr 1999 zur Tilgung fällig werdenden Kredite bei den
Sondervermögen.
Für die Sondervermögen Erblastentilgungsfonds, Bundes-
eisenbahnvermögen und Ausgleichsfonds zur Sicherung des
Steinkohleneinsatzes nach dem Dritten Verstro-
mungsgesetz ist eine Schuldmitübernahme in einem gesonderten Gesetz
vorgesehen. Daher werden gegenüber dem Vorjahr die zur Tilgung fällig
werdenden Kredite bei diesen Sondervermögen nicht mehr berücksichtigt.
Zu § 2 Abs. 8
Nach der Vorschrift in § 2 Abs. 8 erfaßt die Ermächtigung die im
Haushaltsjahr 1999 fällig werdenden Kredite des Fonds Deutsche Einheit
und des ERP-Sondervermögens. Mit diesem neuen Absatz soll klargestellt
werden, daß eine gemeinsame Kreditaufnahme auch möglich ist, wenn zum
Beginn des nächsten Haushaltsjahres noch kein Haushaltsgesetz vorliegt
und aus wirtschaftlichen Gründen eine gemeinsame Kreditaufnahme
erforderlich ist.
Zu § 2 Abs. 9
In Abwägung des Bedürfnisses nach einer gewissen Flexibilität für die
Haushaltsführung mit dem Bewilligungsrecht des Parlaments wird die
Begrenzung der Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen aus Vorjahren
auf 1/2 v.H. des Ausgabevolumens, d.h. rd. 2,4 Mrd. DM, als sachgerecht
eingestuft. Dabei ist berücksichtigt, daß die Kreditermächtigung nach
Ab-
satz 2 zuzüglich der mit Absatz 9 freigegebenen Restkreditermächtigung
unter der Summe der Investitionsausgaben liegt und Artikel 115 GG auch
insoweit Rechnung getragen wird.
Zu § 2 Abs. 10
Durch die Formulierung wird die Möglichkeit eröffnet zu überprüfen, ob
eine volle Inanspruchnahme der ausgebrachten
Verpflichtungsermächtigungen unumgänglich ist.
Zu § 3
Der Ermächtigungsrahmen für Kassenverstärkungskredite muß angehoben
werden, da die Schuldübernahme der Sondervermögen eine Ausweitung der
Kassenverstärkungskredite zur Folge haben wird.
Zu § 4
Satz 1 der Vorschrift regelt, daß der Anteil am Reingewinn der
Deutschen Bundesbank, der den im Haushalt veranschlagten Betrag
übersteigt, wie im Gesetz über den Erblastentilgungsfonds vorgesehen,
diesem zufließt.
Satz 2 der Vorschrift bestimmt, daß der Kreditrahmen des § 2 Abs. 2
sich um den Zufluß beim Erblastentilgungsfonds aus dem Bundesbankgewinn
vermindert. In dem vorgesehenen gesonderten Gesetz zur Mitübernahme der
Schulden des Erblastentilgungsfonds, des Bun-
deseisenbahnvermögens und des Ausgleichsfonds zur Sicherung des
Steinkohleneinsatzes durch den Bund soll geregelt werden, daß der Bund
im Innenverhältnis zu den Sondervermögen die Tilgungsverpflichtung für
diese Schulden zu leisten hat. Der Erblastentilgungsfonds soll aber
weiterhin den ihm zufließenden Bundesbankgewinn zur Tilgung verwenden
(nur Schuldmitübernahme durch den Bund). Der Kreditbedarf des Bundes
für Tilgungen verringert sich dementsprechend.
Zu § 5 Abs. 2
Die Vorschrift regelt die volle Deckungsfähigkeit innerhalb der in den
Nummern 1 bis 4 aufgeführten Ausgaben. Mit dem Haushaltsgesetz 1999
wird der neu eingerichtete Festtitel 546 88 in die Flexibilisierung
einbezogen.
Zu § 5 Abs. 6
Den genannten Dienststellen soll versuchsweise für drei Jahre jeweils
ein Budget zugewiesen werden, aus dem sie die für sie veranschlagten
Ausgaben zu bestreiten haben.
Zu § 6 Abs. 2
Die Erweiterung der Nummer 1 um Erstattungsleistungen aus dem
Altersteilzeitgesetz berücksichtigt, daß in der Tarifrunde 1998 für den
öffentlichen Dienst ein Tarifvertrag zur Regelung der
Altersteilzeitarbeit vereinbart wurde, der für Arbeitnehmer ab
vollendetem 60. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf
Altersteilzeitarbeit enthält. Im Falle einer Ersatzeinstellung
erstattet die Bundesanstalt für Arbeit dem öffentlichen Arbeitgeber die
an den Altersteilzeit-Arbeitnehmer erbrachten Aufstockungsleistungen in
Höhe der vom Altersteilzeitgesetz vorgesehenen Beiträge; diese
Erstattungsleistungen sollen daher zur Stärkung der jeweiligen
Ausgabetitel diesen unmittelbar zufließen.
Darüber hinaus sollen auch Zuschüsse für weitere Maßnahmen zur
Eingliederung arbeitsloser Arbeitnehmer - insbesondere
Strukturanpassungsmaßnahmen nach den §§ 272 ff. und § 415
Sozialgesetzbuch III vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2970) - wie
Zuschüsse für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen behandelt werden.
Das Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz vom 22. De-
zember 1997 (BGBl. I S. 3251) sieht seit 1. Januar 1998 eine Lockerung
des Gesamtdeckungsgrundsatzes (§ 8 BHO) vor, um verstärkt Anreize zur
Erzielung von Mehreinnahmen zu schaffen. Mit der in Nummer 3 (neu)
vorgesehenen Erweiterung auf in die Haushaltsflexibilisierung
einbezogene Titel soll ein Anreiz geschaffen werden, Beiträge und
Erstattungen Dritter abzuverlangen.
Nummer 4 (neu) enthält eine Folgeänderung aufgrund der Änderung von
Nummer 3.
Zu § 6 Abs. 3
Die Vorschrift ermöglicht, daß Einnahmen aus Sachkostenzuschüssen für
die berufliche Eingliederung Behinderter und Schwerbehinderter
zweckgebunden verwendet werden. Zu Personalkostenzuschüssen siehe
Absatz 2 Nummer 1.
Zu § 6 Abs. 9
Gewährte Aufwandsentschädigungen dürfen ab 1. Januar 1999 nur nach
eingehender Prüfung der Grundlagen weitergezahlt werden. Die Sperre
soll dies sichern.
Zu § 6 Abs. 10
Ausbringung eines qualifizierten Sperrvermerkes in Höhe von 10 v.H. für
die Ausgaben des Festtitels Leistungsentgelte für Post- und
Fernmeldedienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehgebühren.
Zu § 8 Abs. 3
Die Regelung in Satz 3 und dem neuen Satz 4 ist eingefügt worden, um
auch bei Zuwendungsempfängern des Bundes Ersatzstellen infolge der
Bewilligung von Alters-
teilzeit im Haushaltsvollzug ausbringen zu können.
Die in Satz 6 genannten Unternehmen haben ein eigenes, an der
Wirtschaft orientiertes Vergütungssystem.
Bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und der
VK Service Gesellschaft für Ver-
mögenszuordnung und Kommunalisierung mbH gelten eigene, mit dem
Bundesministerium der Finanzen abgestimmte Vergütungssysteme. Die
Stellen müssen entsprechend diesen Vergütungssystemen ausgewiesen
werden.
Zu § 9 Abs. 2
Die seit 1. Januar 1998 geltende Haushaltsflexibilisierung (§ 5) sieht
die Übertragbarkeit sämtlicher nicht in Anspruch genommener
Haushaltsmittel vor. Es ist daher geboten, in diesen Fällen eine
generelle Absetzung von Rückflüssen bei den Ausgaben zuzulassen.
Zu § 10 Abs. 2
Der Ermächtigungsrahmen für Gewährleistungen nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 wird um 5 Mrd. DM auf 220 Mrd. DM wegen der bereits
jetzt hohen Ausnutzung von 195 Mrd. DM und der geringen
Enthaftungsmöglichkeit aufgrund zahlreicher Umschuldungen erhöht. Der
Ermächtigungsrahmen für Gewährleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2
bis 5 wird wegen des Mehrbedarfs für die Verbürgung von Ungebundenen
Finanzkrediten und Kapitalanlagen um 10 Mrd. DM auf 55 Mrd. DM erhöht.
Die Erhöhung des Ermächtigungsrahmens nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 von 2,05
Mrd. DM auf 2,65 Mrd. DM ist wegen der Aufstockung der
Verbundfinanzierung für Vorhaben der bilateralen Finanziellen
Zusammenarbeit erforderlich.
Zu § 10 Abs. 3
Die Änderung des Haushaltsgesetzes öffnet das
Ausfuhrgewährleistungsinstrument des Bundes jetzt auch für ausländische
Banken insoweit, als diese deutsche Ausfuhren finanzieren.
Zu § 12
Die Höhe des Ermächtigungsrahmens ist gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Mrd.
DM auf 102,5 Mrd. DM erhöht worden. Dieser Betrag ergibt sich im
wesentlichen aus einer Steigerung bei Nummer 1 (gew. Wirtschaft) und
einer Ermäßigung bei Nummer 5 (DSLB).
Zu § 13
Der Ermächtigungsrahmen ist um 13 Mrd. DM auf
65 Mrd. DM erhöht worden, da bei der Europäischen Investitionsbank in
1999 mit einer erheblichen Kapitalerhöhung zu rechnen ist.
Zu § 14
Der Ermächtigungsrahmen wurde gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mrd. DM auf
3,5 Mrd. DM ermäßigt.
Zu § 15
Nach Einführung des Euros zum 1. Januar 1999 sind die amtlichen
Kursnotierungen in Frankfurt weggefallen. Für die hier in Rede
stehenden Umrechnungen der Gewährleistungsbeträge wird nunmehr der
ermittelte Referenzsatz der Europäischen Zentralbank in Frankfurt
herangezogen.
Zu § 20 Abs. 3
Absatz 3 stellt klar, daß Planstellen ausgebracht werden können, wenn
Beamte bei bestimmten Einrichtungen verwendet werden oder an einer
langfristigen Konferenz teilnehmen sollen, ihre Dienstbezüge aber
weiterhin vom bisherigen Dienstherrn erhalten. Durch die Neufassung
soll sichergestellt werden, daß keine zusätzlichen
Beförderungsmöglichkeiten entstehen. Einbezogen sind auch Tätigkeiten
im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit und im Rahmen der
Hilfe beim Aufbau des Rechtssystems der Staaten Mittel- und Osteuropas
und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten.
Zu § 20 Abs. 5
Die in Absatz 5 (neu) für das Bundesministerium der Finanzen geregelte
Ermächtigung zur Ausbringung von (Ersatz-) Planstellen eröffnet die
Möglichkeit zur Gewinnung von Ersatzkräften für die durch Bewilligung
von Altersteilzeit entstehenden Vakanzen. Die in Satz 3 vorgesehene
Sperrung von Ersatzstellen stellt sicher, daß diese erst in Anspruch
genommen werden, wenn die Arbeitsleistung des
Altersteilzeitbeschäftigten nicht mehr zur Verfügung steht.
Zu § 20 Abs. 9
Die in Absatz 9 (neu) geregelte Befugnis zur Delegation soll die
Möglichkeit eröffnen, in aus haushaltsmäßiger Sicht unproblematischen
Fällen der Leer- und Planstellenausbringung diese auf die obersten
Bundesbehörden zu übertragen und damit den Verwaltungsaufwand zu
verringern.
Zu § 21
Die neuen Nummern 3 und 4 in Absatz 1 erweitern den Anwendungsbereich
auf Beurlaubungen von unter einem Jahr im Anschluß an einen mindestens
einjährigen Erziehungsurlaub sowie auf Beurlaubungen nach § 24 des
Gesetzes über den Auswärtigen Dienst.
Zu § 23 Abs. 2
Gegenüber dem Vorjahr sind zwei weitere Behörden aufgenommen worden.
Der Bundesverband für den Selbstschutz ist gestrichen worden.
Zu § 24 Abs. 2
Die bisherige Regelung in Absatz 2 ist entbehrlich, da ab dem
Haushaltsjahr 1999 die entsprechenden Personalausgaben bei Kapitel 2003
veranschlagt werden.
Zu § 24 Abs. 2 (neu)
Wegen des Bonn/Berlin-Umzugs werden verstärkt Bedienstete abgeordnet,
damit die Übergangszeit durch zu verlagernde Organisationseinheiten mit
Hilfe von abgeordneten Bediensteten personell bewältigt werden kann.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird, begrenzt auf drei Jahre,
auf die Erstattung der Bezüge durch die aufnehmende Verwaltung
verzichtet.
Zu § 26
Die bisherige Regelung wurde gestrichen, weil für alle Einzelpläne -
mit Ausnahme des Soldatenbereichs im Einzelplan 14 - die
Flexibilisierungsregelungen in § 5 Abs. 2 bis 4 gelten. Im Hinblick
darauf ist eine Finanzierung der Gewährung von Leistungskomponenten
über die Nichtwiederbesetzung von Planstellen und Stellen entbehrlich.
Zu § 26 (neu)
Die Flexibilisierungsregelungen in § 5 Abs. 2 bis 4 finden keine
Anwendung auf die Kapitel 14 01 und 14 03. Daher ist eine gesonderte
Regelung zur Einsparung der Mittel zur Gewährung von
Leistungskompotenten im Soldatenbereich weiterhin erforderlich.
Zu § 28
Sätze 2 und 3 (alt) entfallen, da in § 29 (neu) dem Bundesministerium
der Finanzen künftig die Befugnis zur Umwandlung von Planstellen in
gleichwertige Stellen und umgekehrt eingeräumt wird.
Zu § 29
Die Ermächtigung soll haushaltsmäßig einen flexibleren Personaleinsatz
(Versetzung) von Bediensteten ermöglichen.
Zu § 31 Abs. 1
Nummer 2 (alt) ist entbehrlich, da in § 29 (neu) dem Bundesministerium
der Finanzen künftig die Befugnis zur Umwandlung von Planstellen in
gleichwertige Stellen und umgekehrt eingeräumt wird.
Die in Nummer 2 (neu) enthaltene Ermächtigung zur Umsetzung von
Leerstellen ist erforderlich, damit Leerstellen von beurlaubten
Bediensteten, die im laufenden Haushaltsjahr versetzt werden, im
Haushaltsvollzug anderen Behörden zugeordnet werden können.
Die in Nummer 4 (neu) enthaltene Ermächtigung soll sicherstellen, daß
Beamte ihre bisherige Amtsbezeichnung bei der aufnehmenden Behörde bzw.
Einrichtung weiterführen können.
Zu § 31 Abs. 2 (neu)
Klarstellung der Berücksichtigung von sog. Sprinterzügen zur
Beförderung der Bonn-Berlin-Pendler im Rahmen der Erstattung von
Reisebeihilfen.
Zu § 37
Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen sind umfassend normiert.
Um die Möglichkeiten einer weitgehenden Vereinfachung zu erproben, ist
in das Haushaltsgesetz 1999 eine Experimentierklausel aufgenommen
worden, die es ermöglicht, noch 1999 in einem oder mehreren
Modellvorhaben für ein Jahr von den bestehenden Regelungen abzuweichen,
z.B. Reiserichtlinien wie in der Wirtschaft anzuwenden.
Zu § 38
Die sogenannte Experimentierklausel wird in den Anwendungsbereich des §
38 einbezogen.
Zu § 39
Die Vorschrift regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Haushaltsgesetzes.
2.2 Einzelplanberatungen
Der Haushaltsausschuß hatte sich entsprechend dem Verfahren in den
Vorjahren zu Beginn der Einzelplanberatungen darauf verständigt, die
Beschlußfassung über die Personaltitel - soweit nicht im Einzelfall
bereits beschlossen - im Sachzusammenhang während der abschließenden
Bereinigungssitzung zu beraten.
Bei den Personaltiteln faßte der Haushaltsausschuß den einvernehmlichen
Beschluß, in den Einzelplänen 05 und 14 die Haushaltsvermerke zu den
Aufwandsentschädigungen zu ergänzen. Als besondere Zuwendung an Beamte,
Angestellte und Soldaten, die ohne
Dienstbezüge bei den Vereinten Nationen verwendet würden und wenn ohne
diese Zuwendung qualifiziertes Personal für eine derartige Verwendung
nicht zu finden sei, seien die Regelungen nach § 57
Bundesbesoldungsgesetz zum Mietzuschuß analog anzuwenden. In Anbetracht
der sehr hohen Kosten für eine Unterkunft solle auf diesem Wege der
Anteil deutschen Personals bei den Vereinten Nationen zumindest
gehalten werden.
In der Bereinigungssitzung für die Sachtitel konnte sich die Fraktion
der CDU/CSU mit ihren Anträgen nicht durchsetzen, die Ausgaben bei den
Titeln für Öffentlichkeitsarbeit und Ausgaben für Fachinformationen
generell um 20 v.H sowie die Titel der Kosten der Informationstechnik
um 5 v.H. abzusenken. Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU, alle
Ausgabentitel zur Etatisierung der Leistungsentgelte für Post- und
Fernmeldedienstleistungen, Rundfunk und Fernsehgebühren in Höhe von 10
v.H. qualifiziert zu sperren, wurde hingegen einvernehmlich angenommen.
Auch die im Etat ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen wurden in
Höhe von 10 v.H. qualifiziert gesperrt.
Anschließend nahm der Haushaltsausschuß in der Bereinigungssitzung die
nachfolgende Übersicht über die Effizienzrenditen der Ausgaben der
Verwaltung bei den verschiedenen Einzelplänen zur Kenntnis:

Effizienzrendite der Ausgaben der Verwaltung 1999 in TDM

Einzelplan
Verwaltungsausgaben 1999
Rendite 1999
Anteil an Verwaltungsausgaben v. H.
01
BPräs
29 788
981
3,3
02
BT
489 842
12 358
2,5
03
BR
20 790
585
2,8
04
BK
327 682
8 889
2,7
05
AA
1 615 025
43 929
2,7
06
BMI
5 541 750
134 369
2,4
07
BMJ
568 492
13 330
2,3
08
BMF
4 151 784
93 842
2,3
09
BMWi
1 138 129
32 811
2,9
10
BML
517 562
13 500
2,6
11
BMA
314 505
8 199
2,6
12
BMVBW
1 657 262
40 425
2,4
15
BMG
409 111
6 093
1,5
16
BMU
354 904
8 353
2,4
17
BMFSFJ
183 085
3 911
2,1
19
BverfG
27 422
545
2,0
20
BRH
162 918
3 600
2,2
23
BMZ
82 990
1 746
2,1
30
BMBF
138 864
3 435
2,5
32
Bschuld
56 716
2 425
4,3

Zwischensumme
17 788 621
433 326
2,4
14
BMVg
9 870 304
50 000
0,5

Gesamtsumme
27 658 925
483 326
1,7


Im übrigen faßte der Haushaltsausschuß während der Beratung der
Einzelpläne neben weiteren die nachfolgenden Beschlüsse; dabei sind die
in der Bereinigungssitzung beschlossenen abschließenden Veränderungen,
soweit dies möglich war, berücksichtigt.
Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt)
Der Regierungsentwurf sah für den Etat des Bundespräsidenten Ausgaben
in Höhe von rd. 40,38 Mio. DM vor und verringerte diese damit gegenüber
dem vergleichbaren Vorjahresansatz um rd. 2 Mio. DM. Im Laufe seiner
Beratungen senkte der Haushaltsausschuß darüber hinaus einvernehmlich
die Ausgabenansätze um 202 TDM ab; dieser Betrag entspricht dem von den
jeweiligen Einzelplänen zu erbringenden Konsolidierungsbeitrag von 0,5
v. H.
Von den Kürzungen betroffen waren im Kapitel des Bundespräsidialamts
insbesondere die Ausgabenansätze zur Deckung der Kosten für
Sachverständige, der Ausgabenansatz für kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten sowie der Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen. Sowohl für dieses Kapitel als auch für das
Kapitel des Bundespräsidenten beschloß der Haushaltsausschuß
hinsichtlich der Ausgabenansätze die Aufnahme eines
Flexibilisierungsvermerks.
Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)
Der Regierungsentwurf sah für den Deutschen Bundestag Ausgaben von rd.
1,1 Mrd. DM vor; im Vorjahr waren beim vergleichbaren Ansatz rd. 977
Mio. DM veranschlagt. Der Haushaltsausschuß hat den Plafond im Laufe
der Beratungen um rd. 63,9 Mio. DM erhöht.
Bei der Beratung des Einzelplans hat der Haushaltsausschuß über die von
den Berichterstattern im Berichterstattergespräch vorgeschlagenen
Änderungen hinaus keine weiteren Veränderungen durchgeführt und den
gesamten Einzelplan einvernehmlich beschlossen.
Einzelplan 03 (Bundesrat)
Der Regierungsentwurf sah für den Haushalt des Bundesrates bei den
Ausgaben rd. 27,54 Mio. DM vor, was einer Erhöhung gegenüber dem
Ausgabensoll des Vorjahres um 936 TDM entspricht. Der Haushaltsausschuß
senkte das Ausgabevolumen in diesem Einzelplan um 141 TDM ab.
Der Ausschuß beschloß einvernehmlich neben einer Absenkung bei der
Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates um 185 TDM insbesondere
auch den Kostenanteil des Bundesrates an der Großen
Parlamentspräsidentenkonferenz aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens
der Bundesrepublik Deutschland um 233 TDM zu kürzen. Die Kosten für
diese Veranstaltung, die sich Bundesrat und Deutscher Bundestag teilen,
sind hinter dem ursprünglich angenommenen Betrag erheblich
zurückgeblieben.
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung der
Fraktion der PDS erhöhte der Haushaltsausschuß den Ausgabenansatz des
Titels Öffentlichkeitsarbeit um 342 TDM auf 1,35 Mio. DM. Nach einer
zusätzlichen Umschichtung bei diesem Titel stellte der Haushaltsauschuß
so im Rahmen des Ansatzes u.a. Mittel in Höhe von 400 TDM zur
Durchführung von Informationstagungen für politisch Interessierte
bereit.
Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und
des Bundeskanzleramtes)
Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich einen Plafond von
rd. 2,94 Mrd. DM nach einem Ausgabenansatz von rd. 996 Mio. DM im
Vorjahr vor. Die Steigerung der Ausgaben ist im wesentlichen darauf
zurückzuführen, daß in diesem Einzelplan im Vergleich zum Vorjahr nun
rd. 1,78 Mrd. DM im neu geschaffenen Kapitel des Bundesbeauftragten der
Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
veranschlagt sind. Die Ausgaben für Kultur waren vormals hauptsächlich
im Einzelplan 06 etatisiert. Der Haushaltsausschuß hat die Ausgaben im
Laufe seiner Beratungen um rd. 14,43 Mio. DM abgesenkt.
Eingehend diskutierte der Ausschuß die Ausgabenansätze im Kapitel des
Bundesbeauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der
Kultur und der Medien. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloß der
Ausschuß mit Koalitionsmehrheit den Mittelansatz für das Aufbauprogramm
Kultur in den neuen Ländern in diesem Jahr auf 90 Mio. DM abzusenken,
dafür aber gleichzeitig eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr
2000 in Höhe von 30 Mio. DM vorzusehen. Im Regierungsentwurf waren für
dieses Programm ursprünglich 120 Mio. DM als Baransatz eingestellt.
Einvernehmlich stimmte der Haushaltsausschuß einer Erhöhung des
Zuschusses des Bundes an die Stiftung für das sorbische Volk um 1 Mio.
DM auf nun 16 Mio. DM zu. Ferner beschloß der Haushaltsausschuß
einvernehmlich, die Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der
Musik und Literatur sowie für soziale Zwecke gegenüber dem
Regierungsentwurf um rd. 8,64 Mio. DM zu erhöhen. Daneben wurde
beschlossen, den Mittelansatz für die Stadt Weimar als Kulturstadt
Europas bei der Beratung des Titels kulturelle Einrichtungen und
Ausgaben im Inland von 5 Mio. DM auf 18,2 Mio. DM zu erhöhen.
Kontrovers diskutierte der Haushaltsausschuß nachfolgend den
Ausgabenansatz zur Etatisierung des Zuschusses an die Rundfunkanstalt
Deutsche Welle. Im Regierungsentwurf waren bei diesem Ansatz 591 Mio.
DM vorgesehen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Ansatz
um 10 Mio. DM erhöht. Die Fraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und PDS
konnten sich mit ihren Anträgen, den Mittelansatz um insgesamt 20 Mio.
DM gegenüber dem Regierungsentwurf zu erhöhen, nicht durchsetzen. Auch
fand ein entsprechender Antrag der F.D.P.-Fraktion in der
Bereinigungssitzung, dem die Fraktion der CDU/CSU beitrat, keine
Mehrheit. In der Bereinigungssitzung beantragten die Fraktionen von
CDU/CSU und F.D.P des weiteren, den Ausgabenansatz bei der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz für dringende Investitionen um 10 Mio. DM zu
erhöhen. Die Anträge wurden jedoch mit Koalitionsmehrheit abgelehnt, da
die vorhandenen Mittel bedarfsgerecht und keine Zeitverzögerungen zu
erwarten seien.
Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtiges Amts)
Der Regierungsentwurf des Haushaltsplans schloß für das Auswärtige Amt
bei den Ausgaben mit rd. 3,66 Mrd. DM ab und erhöhte sich damit
gegenüber dem Vorjahr um rd. 127,25 Mio. DM. Der Haushaltsausschuß
senkte während seiner Beratungen die Ausgabenansätze um rd. 18,14 Mio.
DM ab.
Einvernehmlich beschloß der Ausschuß im Kapitel Allgemeine
Bewilligungen zur Deckung der Kosten aus Anlaß der deutschen
Präsidentschaft in der Europäischen Union 1999 und aus Anlaß des
Weltwirtschaftsgipfels in Köln über den Regierungsentwurf hinaus
weitere 700 TDM bereitzustellen. Der Mehrbedarf sollte kapitelintern
abgedeckt werden. Ebenso einvernehmlich erhöhte der Ausschuß u.a. den
Ansatz der Zuschüsse zu Vorhaben der Förderung des europäischen
Gedankens zu Gunsten der Europäischen Akademie in Berlin und für das
Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit in Gleiwitz um insgesamt 100
TDM. Auch für das deutsche Übersee Institut wurden gegenüber dem
Regierungsentwurf weitere Mittel in Höhe von 100 TDM vorgesehen. Der
Ausgabenansatz für Kosten von Staatsbesuchen in der Bundesrepublik
Deutschland wurde mit Koalitionsmehrheit zunächst um 1,5 Mio. DM
zurückgeführt.
Der Haushaltsausschuß beschloß in der Einzelplanberatung im weiteren,
den Ausgabenansatz für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb
der Entwicklungshilfe, in diesem Falle für humanitäre Soforthilfe und
Katastrophenhilfe sowie sonstige humanitären Maßnahmen, um 1 Mio. DM
auf einen Gesamtansatz von nun 69 Mio. DM aufzustocken. Die
Oppositionsfraktionen befürworteten hier eine stärkere Erhöhung; die
entsprechenden Anträge fanden jedoch im Ausschuß keine Mehrheit. In der
Bereinigungssitzung waren sich alle Fraktionen einig, daß die bisher
veranschlagten Mittel vor dem Hintergrund der Krise im Kosovo nicht
ausreichten. Die Koalitionsfraktionen stellten deshalb im Einzelplan 60
für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Krieges im Kosovo 300 Mio.
DM bereit. Daneben sollten die Ansätze für Hilfsmaßnahmen in den
Einzeletats, so auch beim Auswärtigen Amt, bestehen bleiben.
Intensiv beriet der Ausschuß ohne Veränderung des Ergebnisses auch in
der Bereinigungssitzung die Höhe des Titels der Ausstattungshilfe und
ob diese in der bisherigen Form auch in Zukunft fortgesetzt werde. Der
Haushaltsausschuß hatte in der Einzelplanberatung mit
Koalitionsmehrheit den Beschluß gefaßt, aus diesem Titel, der um 100
TDM abgesenkt wurde, über eine Umschichtung nach 16 Mio. DM im
Regierungsentwurf nun 17 Mio. DM für Minenbeseitigungsprogramme
vorzusehen. Anträge aller Oppositionsfraktionen auf eine stärkere
Erhöhung des Gesamtansatzes fanden keine Mehrheit.
Mit Mehrheit wurde der Beitrag an die Vereinten Nationen (VN) um rd. 10
Mio. DM abgesenkt. Hingegen wurde der Ansatz der sonstigen Leistungen
an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich (IKRK,
UNICEF, UNHCR, UNRWA, Büro Menschenrechtshochkommissar und VN-Fonds für
Folteropfer) mit Koalitionsmehrheit um 750 TDM angehoben. Der Ausschuß
begründete letzteren Beschluß damit, daß die deutschen Beiträge im
internationalen Vergleich der Geberländer relativ niedrig seien. Die
Opposition hatte zuvor eine stärkere Erhöhung gefordert. Auch der
Mittelansatz zur Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen der VN
oder anderer internationaler Organisationen sowie von Maßnahmen zur
Förderung der Menschenrechte durch das Auswärtige Amt wurde um 750 TDM
erhöht. Die Koalitionsfraktionen begründeten ihren Antrag damit,
international ein deutliches Zeichen setzen zu wollen.
Neben den Personaltiteln wurden u.a. der Ausgabetitel für die Kosten
der Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland sowie der Gräber von
Personen, die infolge nationalsozialistischer Verfolgung ausgewandert
und im Ausland verstorben sind sowie der Ausgabetitel für einen Beitrag
zum Aufbau des Yitzhak Rabin Center for Israel Studies bis zur
Bereinigungssitzung zurückgestellt. In den beiden zuletzt genannten
Fällen verblieb es aber dann bei den Ansätzen im Regierungsentwurf.
Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern)
Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich einen Plafond von
rd. 7,26 Mrd. DM vor und lag damit um rd. 1,44 Mrd. DM unter dem
Ergebnis des Vorjahres. Die Absenkung des Gesamtansatzes gegenüber dem
Vorjahr ergab sich hauptsächlich aus der Übertragung von Aufgaben aus
dem Bereich Kultur an den Beauftragten der Bundesregierung für
Angelegenheiten der Kultur und der Medien im Geschäftsbereich des
Bundeskanzleramts. Der Haushaltsausschuß hat die Ausgabenansätze im
Verlaufe seiner Beratungen um weitere rd. 33,4 Mio. DM gekürzt.
Mehrheitlich faßte der Haushaltsausschuß den Beschluß, den Titelansatz
für die Kosten der geistig-politischen Auseinandersetzung mit
terroristischen und extremistischen Bestrebungen sowie einer
bundesweiten Aufklärungskampagne zu Gefahren des Extremismus und der
Fremdenfeindlichkeit in Höhe des Ansatzes im Regierungsentwurf zu
belassen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte hier eine Kürzung beantragt.
Neben dem Ausgabenansatz für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit hatte
der Haushaltsausschuß u.a. den Ausgabenansatz zur Etatisierung der
Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen
Bildungsarbeit, den Mittelansatz für den Aufbau und Betrieb des
Informationsverbunds Berlin-Bonn (IVBB), die Ansätze der Titelgruppe
der Sportförderung sowie den Ausgabenansatz für die politische
Bildungsarbeit bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. Bei den
Globalzuschüssen beschloß der Ausschuß, den im Regierungsentwurf
vorgesehenen Ansatz um 4 Mio. DM zugunsten der Rosa-Luxemburg-Stiftung
zu erhöhen. Die Verpflichtungsermächtigung beim Ansatz des
Informationsverbunds Berlin-Bonn wurde hingegen um 146,7 Mio. DM
zurückgeführt. Beim Ansatz für politische Bildungsarbeit beschloß der
Ausschuß mit Koalitionsmehrheit bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion,
den im Regierungsentwurf vorgesehenen Ansatz zu belassen. Bei der
Titelgruppe Sportförderung wurde dann auf Antrag der
Koalitionsfraktionen im Rahmen eines neuen Titels für das
Sonderförderprogramm "Goldener Plan Ost" Barmittel von 15 Mio. DM und
eine Verpflichtungsermächtigung von 100 Mio. DM, beides versehen mit
einer qualifizierten Haushaltssperre, bereitgestellt. Bei einer
Bundesbeteiligung bis zu einem Drittel bei der Finanzierung von neu
eingerichteten Sportstätten in den neuen Bundesländern und im
ehemaligen Ostteil von Berlin sollte die Gewährung von Bundesmitteln
abhängig sein von der Vorlage einer Gesamtkonzeption der einzelnen
Länder. Die PDS-Fraktion hatte in den Grundzügen einen inhaltsgleichen
Antrag vorgelegt. Einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion, für diesen Zweck
50 Mio. DM zur Verfügung zu stellen, stimmte nur die Fraktion der F.D.P
bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion zu. Anträge der F.D.P.-Fraktion,
für Maßnahmen zur Verbesserung des Behindertensports und des
behindertengerechten Ausbaus von Sportstätten zusätzliche Mittel
bereitzustellen, wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Der Haushaltsausschuß beschloß im weiteren im Kapitel des
Bundesinstituts für Sportwissenschaft einvernehmlich, den Mittelansatz
beim Titel zur Förderung der sportwissenschaftlichen Forschung und der
Dokumentation sowie der Durchführung von Forschungsvorhaben als auch
den Ansatz für die Durchführung der Doping-Analytik um jeweils 200 TDM
anzuheben. Im Kapitel des Bundesamts für die Sicherheit in der
Informations-
technik wurde einvernehmlich der Beschluß gefaßt, den Kostenansatz für
Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der IT-Sicherheit um 10 Mio. DM
zurückzuführen.
Beim Kapitel des Bundesamtes für Zivilschutz beschloß der
Haushaltsausschuß insgesamt ganz überwiegend mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen Einsparungen in Höhe von rd. 21,3 Mio. DM; so
wurden u.a. die Ausgaben auf Standortebene um 6 Mio. DM, die Ausgaben
für Wartung und Instandsetzung um 5 Mio. DM sowie die Ausgaben für die
Ausbildung oberhalb der Standortebene um 4 Mio. DM gegen die Stimmen
der Oppositionsfraktionen abgesenkt. Die Einsparungen in Höhe von 505
TDM beim Titel für Forschung, Untersuchung und ähnliches wurden
einvernehmlich beschlossen.
Auch sprach sich der Ausschuß im Kapitel der Bewilligungen für
Spätaussiedler, Deutsche Minderheiten und Vertriebene mehrheitlich
dafür aus, bei den Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der
Integration der Spätaussiedler und Vertriebenen den vorgesehenen
Mittelansatz von 42 Mio. DM um 300 TDM abzusenken. Ein weitergehender
Antrag der PDS-Fraktion zur Absenkung des Ansatzes um rd. 3,58 Mio. DM
fand im Haushaltsausschuß keine Mehrheit. Nachfolgend führte der
Haushaltsausschuß einvernehmlich innerhalb dieses Kapitels den Ansatz
für allgemeine Hilfen um 5 Mio. DM auf nun 35 Mio. DM zurück.
Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan zunächst
Gesamtausgaben in Höhe von rd. 737,39 Mio. DM vorgesehen, was einer
Erhöhung gegenüber den vergleichbaren Ausgabenansätzen der Vorjahres um
rd. 46,14 Mio. DM. entspricht. Im Laufe seiner Beratungen hat der
Haushaltsausschuß die Ausgabenansätze um rd. 6,06 Mio. DM abgesenkt.
Einvernehmlich beschloß der Haushaltsausschuß, den Ausgabenansatz im
Kapitel des Bundesministeriums zur Deckung der Kosten u.a. für die
Durchführung einer Konferenz der Justizminister der Europäischen Union
in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf um 230 TDM auf nun 170 TDM zu
kürzen. Ebenso einvernehmlich wurde der Beschluß gefaßt, im Kapitel des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof die
Verwaltungskostenerstattung an die Länder um rd. 5,2 Mio. DM auf den
nunmehr benötigten Betrag von 8 Mio. DM zurückzuführen.
Die Beratungen über den Ausgabenansatz für die Herrichtung des
ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig zur Unterbringung des
Bundesverwaltungsgerichts im Kapitel des Bundesverwaltungsgerichts
wurden u.a. wegen teilweise weit auseinandergehender Auffassungen
zwischen den beteiligten Ressorts und dem Bundesrechnungshof
hinsichtlich der Gesamtkosten und des damit verbundenen
Ausgabenansatzes einvernehmlich in die Bereinigungssitzung vertagt.
Nach eingehender Erörterung faßte der Ausschuß hier den Beschluß, für
das Projekt 135 Mio. DM vorzusehen und forderte einen kurzfristigen
Bericht an. Teile der Opposition hatten zuvor eine Sperrung der Mittel
beantragt und Kritik an der ihrer Ansicht nach innerhalb der
Bundesregierung nicht abgestimmten Vorlage geübt.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen faßte der Haushaltsausschuß
mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion den Beschluß, das
Kapitel Wehrstrafgerichtsbarkeit aus dem Einzelplan zu streichen, da
von der Einrichtung von Wehrstrafgerichten auch längerfristig nicht
auszugehen sei. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, in diesem Kapitel
Mittel zu etatisieren, wurde mit gleicher Mehrheit abgelehnt.
Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen)
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan insgesamt Ausgaben in
Höhe von rd. 7,65 Mrd. DM gegenüber rd. 7,89 Mrd. im letzten Jahr vor.
Der Haushaltsausschuß hat das Ausgabevolumen um rd. 38,25 Mio. DM
zurückgeführt.
Gegenstand einer intensiven Diskussion bei der Beratung dieses
Einzelplans war vor allem die Höhe des Zuschusses für die
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Hier setzten sich die
Koalitionsfraktionen und die Fraktion der F.D.P. durch, die eine
Absenkung des Ansatzes im Regierungsentwurf von 5 Mio. DM auf nun 280
Mio. DM beantragt hatten. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung
aufgefordert, den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum
Branntweinmonopolgesetz vorzulegen, so daß beginnend mit dem
Haushaltsjahr 2000 der Zuschuß an die Bundesmonopolverwaltung deutlich
degressiv ausgestaltet und die verbleibende Stützung stärker auf
kleinere Brennereien, insbesondere diejenigen, die mit bäuerlichen
Familienbetrieben verbunden seien, konzentriert werden könne. Ein
Antrag der CDU-Fraktion zur Erhöhung des Zuschusses um 5 Mio. DM auf
290 Mio. DM fand ebenso keine Mehrheit wie der Antrag der PDS-Fraktion,
den im Regierungsentwurf vorgesehen Ansatz in gleicher Höhe zu
belassen. Die F.D.P.-Fraktion, die sich ebenfalls für eine gesetzliche
Änderung aussprach, verwies aber auch auf die Subventionierung der
Branntweinhersteller in den Nachbarländern. Die Fraktion der CDU/CSU
warnte vor möglichen Arbeitsplatzverlusten, der Existenzgefährdung für
die einzelnen landwirtschaftlichen und mittelständischen Betriebe sowie
einer negativen Veränderung der Kulturlandschaft. Die PDS-Fraktion wies
gleichermaßen auf eine mögliche Gefährdung der Betriebe in den
besonders betroffenen Bundesländern hin.
Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Technologie)
Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausgaben für den
Geschäftsbereich einen Plafond von rd. 16,06 Mrd. DM vor; damit sanken
die Ausgabenansätze um rd. 83,67 Mio. DM gegenüber dem
Vorjahresentwurf. Der Haushaltsausschuß hat die Ausgabenansätze im
Laufe seiner Beratungen um rd. 118,29 Mio. DM erhöht.
Die Oppositionsfraktionen kritisierten im Laufe der
Einzelplanberatungen die Vielzahl von Änderungsanträgen der
Regierungsfraktionen mit dem Ziel, den Regierungsentwurf um den
Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 0,5 v.H. abzusenken. Mittel für
Innovationen und den Mittelstand könnten so nicht ausreichend
bereitgestellt werden.
Keine Mehrheit fand ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, einen Betrag von
450 Mio. DM aus dem Verkauf der Bundesrohölreserve in diesem Einzelplan
zu etatisieren. Einvernehmlich beschloß der Haushaltsausschuß dagegen
auf Antrag der Koalitionsfraktionen, beim Ausgabetitel zur Förderung
des Absatzes ostdeutscher Produkte, zusätzlich zum Baransatz von 20
Mio. DM, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5 Mio. DM, fällig
im Haushaltsjahr 2000, zu veranschlagen. Anträge der Fraktionen von
CDU/CSU und PDS, auch den Baransatz bei diesem Titel um 10 bzw. 15 Mio.
DM zu erhöhen, fanden im Haushaltsausschuß keine Mehrheit.
Kontrovers diskutierte der Ausschuß den Ausgabenansatz zur
Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen. Hier konnten sich die
Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag, den Regierungsansatz von
insgesamt 66 Mio. DM um 10 Mio. DM zu verringern, bei Stimmengleichheit
zunächst nicht durchsetzen. Die Koalitionsfraktionen begründeten ihren
abgelehnten Antrag mit dem erklärten Ziel eines Ausstiegs aus der
Atomenergie. In der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz dann doch mit
Koalitionsmehrheit bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion um 10 Mio. DM
abgesenkt. Beim Mittelansatz für Investitionszuschüsse für erneuerbare
Energien, rationelle Energieverwendung, Umwandlungs- und
Verbrennungstechnik erhöhte der Ausschuß anschließend in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
PDS-Fraktion das Ausgabevolumen um 20 Mio. DM. Ebenso wurde der Ansatz
zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in
der Bereinigungssitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 180 Mio.
DM aufgestockt.
Die Koalitionsfraktionen setzten sich in der Einzelplanberatung auch
mit ihren Antrag, den Mittelansatz beim Titel für die Beteiligung am
Innovationsrisiko von Technologieunternehmen von 59,6 Mio. DM um 4 Mio.
DM abzusenken, mit Koalitionsmehrheit durch. Der Antrag der CDU/CSU-
Fraktion, den Ansatz des Regierungsentwurfes zu belassen und einen
Sperrvermerk anzubringen sowie der Antrag der F.D.P.-Fraktion, den
Baransatz um 5,4 Mio. DM und die Verpflichtungsermächtigung um 34 Mio.
DM zu erhöhen, fanden keine Mehrheit.
Ebenfalls kontrovers diskutierte der Haushaltsausschuß den Mittelansatz
für die Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Mit
Koalitionsmehrheit beschloß der Haushaltsausschuß, den Mittelansatz von
100 Mio. DM auf 80 Mio. DM und damit auf die Höhe des erwarteten
tatsächlichen Mittelabrufes, abzusenken. Ein Antrag der CDU/CSU-
Fraktion zur Erhöhung dieses Mittelansatzes um 66,7 Mio. DM fand im
Haushaltsausschuß keine Mehrheit. Auch bei der Förderung von Lehrgängen
der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk setzte die
Koalitionsmehrheit eine Absenkung des Ansatzes um 6 Mio. DM auf 84 Mio.
DM durch. Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P, diesen Ansatz
um 10 Mio. DM zu erhöhen, wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Der Haushaltsausschuß erörterte auch eingehend die Ausgabenansätze für
Zinszuschüsse zur Finanzierung von Aufträgen an sowie den Titel
Wettbewerbshilfen für die deutschen Schiffswerften. Während eine von
der CDU/CSU-Fraktion beantragte Erhöhung der Zinszuschüsse wegen der
derzeit günstigen Konditionen mehrheitlich abgelehnt wurde, wurden die
Beratungen über die Wettbewerbshilfen für deutsche Schiffswerften bis
zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. Die Fraktionen von CDU/CSU und
F.D.P hatten hier eine deutliche Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigung beantragt, um der Werftindustrie
Planungssicherheit zu geben. In der Bereinigungssitzung faßte der
Haushaltsausschuß auf Antrag der Koalitionsfraktionen den
einvernehmlichen Beschluß, bei den Wettbewerbshilfen die vorgesehene
Verpflichtungsermächtigung um 50 Mio. DM zu erhöhen. Weitergehende
Anträge der vorgenannten Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit.
Ebensowenig konnte sich die CDU/CSU-Fraktion gegen die
Koalitionsmehrheit mit einem Antrag durchsetzen, den Ausgabenansatz bei
der Titelgruppe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
beim Mittelansatz für die Gemeinschaftsaufgabe West um 65 Mio. DM und
bei der Gemeinschaftsaufgabe Ost um 124 Mio. DM zu erhöhen. Auch der
Antrag der Fraktion der PDS zur Erhöhung des Ansatzes bei der
Gemeinschaftsaufgabe Ost um 23 Mio. DM, der nochmals in der
Bereinigungssitzung gestellt wurde, fand keine Mehrheit.
Im Rahmen der Beratungen über die Titelgruppe zur Förderung des
Fremdenverkehrs wurde der Mittelansatz für Zuwendungen an die Deutsche
Zentrale für Tourismus e. V., zu dem ein Absenkungsantrag der
Koalitionsfraktionen und ein Erhöhungsantrag der CDU/CSU-Fraktion
vorlag, nach intensiver Erörterung bis zur Bereinigungssitzung
zurückgestellt. Der Ausschuß debattierte hier u.a., ob es dieser
Einrichtung möglich sei, im Auftrag und auf Kosten der EXPO 2000 GmbH
für diese Werbung zu betreiben. In der Bereinigungssitzung beschloß der
Ausschuß auf Antrag der Koalitionsfraktionen, beim Ansatz des
Regierungsentwurfes zu verbleiben, jedoch in Höhe von 5 Mio. DM einen
qualifizierten Sperrvermerk anzubringen; die Aufhebung der Sperre wurde
an die Vorlage eines verbindlichen Werbekonzepts geknüpft. Ein Antrag
der CDU/CSU-Fraktion, den Baransatz um 5 Mio. DM zu erhöhen, wurde nur
von der F.D.P.-Fraktion unterstützt.
Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich einen Etat von
rd. 11,61 Mrd. DM vor, der damit um rd. 67,9 Mio. DM über dem Plafond
des Vorjahres lag. Im Laufe seiner Beratungen beschloß der
Haushaltsausschuß, die Mittelansätze um rd. 58,5 Mio. DM zu kürzen.
Einvernehmlich beschloß der Haushaltsausschuß, einen neuen Titel zur
Etatisierung eines Zuschusses an den deutschen Bauernverband für die
Ausrichtung der Generalversammlung des Weltbauernverbandes (IFAP) im
Jahr 2000 in Hannover einzustellen. Für diesen Zweck wurde eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500 TDM ausgebracht. Die
Beschlußfassung über die Titelansätze für die Zuschüsse zur Förderung
nachwachsender Rohstoffe bzw. zur Etatisierung diesbezüglicher
Investitionen, deren Erhöhung alle Oppositionsfraktionen beantragten,
wurde bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. Hier vorgelegte
Erhöhungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und PDS fanden aber keine
Mehrheit.
Kontrovers diskutierte der Haushaltsausschuß den Ausgabenansatz für die
Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen sollten die Versicherungsträger im
Haushaltsjahr 1999 nur noch 500 Mio. DM statt der im Regierungsentwurf
vorgesehenen 615 Mio. DM erhalten. Die Oppositionsfraktionen, die zum
Teil eine Erhöhung des Ausgabenansatzes befürworteten, stimmten gegen
diesen Antrag. Die Koalitionsfraktionen stützten ihren Antrag auf ein
noch nicht vollständig abgestimmtes Gutachten des Bundesrechnungshofes.
Die Oppositionsfraktionen begründeten ihre Ablehnung u.a. mit der
Unvorhersehbarkeit und Kurzfristigkeit der Entscheidung und möglicher
daraus resultierender Beitragserhöhungen für die Landwirte. In der
Bereinigungssitzung haben die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit
den Ansatz dann wieder auf 550 Mio. DM erhöht. Ein weitergehender
Antrag der Fraktion der PDS fand keine Mehrheit. Hingegen wurde in der
Bereinigungssitzung anschließend der Zuschuß zur Alterssicherung der
Landwirte mit Koalitionsmehrheit um 40 Mio. DM abgesenkt. Ein Antrag
der Fraktion der CDU/CSU, der von allen Oppositionsfraktionen
unterstützt wurde, den Ansatz im Regierungsentwurf beizubehalten, wurde
mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Der bereits in den Einzelplanberatungen von der Fraktion der F.D.P
gestellte Antrag, den Ansatz für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" um 141 Mio. DM zu erhöhen,
war auch in der Bereinigungssitzung trotz Unterstützung aller
Oppositionsfraktionen nicht mehrheitsfähig. Auch die PDS-Fraktion hatte
in der Einzelplanberatung eine deutliche Erhöhung dieses Ansatzes
beantragt.
Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Arbeit und Sozialordnung)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich einen
Ausgabenansatz von rd. 173,29 Mrd. DM nach rd. 150,38 Mrd. DM im
Vorjahr vor. Der Haushaltsausschuß senkte den Plafond während seiner
Beratungen um rd. 873,86 Mio. DM ab.
Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Erhöhung der Arbeitslosenhilfe von
28 Mrd. DM auf 30 Mrd. DM wurde vom Haushaltsausschuß mit den Stimmen
der Koalitionsmehrheit bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS
abgelehnt. Ebenso lehnte der Ausschuß den Antrag der CDU/CSU-Fraktion
über die Aufnahme eines neuen Titels zur Etatisierung von Zuschüssen
für ein Sofortprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit mit
einem Baransatz von 500 Mio. DM und einer Verpflichtungsermächtigung
von 250 Mio. DM ab. Beim Titel zur Förderung von Maßnahmen zur
Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik hatte die
CDU/CSU-Fraktion eine Erhöhung um 5 Mio. DM beantragt, die PDS-Fraktion
um 20 Mio. DM. Beide Anträge wurden abgelehnt. Ein Antrag der PDS-
Fraktion bei diesem Titel hinsichtlich einer Veränderung in den
Erläuterungen blieb auch in der Bereinigungssitzung erfolglos. In den
Einzelplanberatungen konnten sich diese Oppositionfraktionen auch mit
ihren Anträgen, zum einen zur Erhöhung des Ausgabenansatzes bei den
Zuschüssen zur Vermittlung von Beziehern von Arbeitslosenhilfe um 13
Mio. DM im Antrag der CDU/CSU-Fraktion, zum anderen mit einer Absenkung
um 5 Mio. DM im Antrag der PDS-Fraktion, nicht durchsetzen.
Intensiv diskutierte der Haushaltsausschuß die Höhe des Zuschusses an
die Bundesanstalt für Arbeit. Bei diesem Titel waren im
Regierungsentwurf 11 Mrd. DM vorgesehen. Von den Fraktionen der CDU/CSU
und der F.D.P. wurden bei diesem Titel Kürzungen von 7,8 Mrd. DM bzw. 6
Mrd. DM beantragt. Die Anträge auf Absenkung des Zuschusses fanden im
Haushaltsausschuß jedoch keine Mehrheit. Ein inhaltsgleicher Antrag der
F.D.P.-Fraktion wurde auch in der Bereinigungssitzung abgelehnt.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der F.D.P.-Fraktion faßte
der Haushaltsausschuß den Beschluß, die Beteiligung des Bundes in der
knappschaft-
lichen Rentenversicherung um 180 Mio. DM zurückzuführen. Die
Koalitionsfraktionen begründeten ihren Antrag mit einer Anpassung an
das Ist-Ergebnis des Vorjahres. Die Ansätze für die Zuschüsse des
Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten wurden
einvernehmlich um 33,365 Mio. DM, der Arbeiter und Angestellten in den
neuen Ländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) um 619 Mio. DM
zurückgeführt.

Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Wohnungswesen)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich Gesamtausgaben in
Höhe von rd. 48,2 Mrd. DM nach 42,59 Mrd. DM im vergangenen Jahr vor.
Der Haushaltsausschuß hat den Plafond um rd. 241,7 Mio. DM
zurückgeführt.
Im Kapitel für Allgemeine Bewilligungen beschloß der Haushaltsausschuß
auf Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich, einen neuen Titel
zur Etatisierung von Beihilfen für die Ausbildungsförderung in der
Binnenschiffahrt mit einem Ansatz von 3 Mio. DM einzustellen. Über
diesen neuen Ansatz sollte Binnenschiffahrtsunternehmen die Möglichkeit
gegeben werden, Beihilfen für die Ausbildung von Schiffsjungen und
Matrosen zu erhalten. Im Zuge der Beratungen dieses Kapitels konnte
sich die PDS-Fraktion mit ihrem auch in der Bereinigungssitzung
nochmals gestellten Antrag nicht durchsetzen, den im Regierungsentwurf
vorgesehenen Mittel-
ansatz für die Magnetschwebebahnverbindung Berlin/
Hamburg um 250 Mio. DM zu kürzen.
Im Kapitel für Bundeswasserstraßen waren im Regierungsentwurf für die
Bundeswasserstraßenverbindung Rühen/Magdeburg/Berlin 284 Mio. DM
vorgesehen. Während die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. wegen der
Bedeutung des Projektes eine Erhöhung des Ansatzes um 6 Mio. DM
beantragten, forderte die PDS-Fraktion eine Einstellung dieses
Projektes. Die Anträge der Oppositionsfraktionen fanden jedoch im
Haushaltsausschuß keine Mehrheit.
Im Kapitel Bundesfernstraßen faßte der Haushaltsausschuß mit
Koalitionsmehrheit - entgegen dem Ergebnis der
Berichterstattergespräche - den Beschluß, den Einnahmeansatz der
Straßenbenutzungsgebühren für Lastkraftwagen, wie im Regierungsentwurf
vorgesehen, bei 760 Mio. DM zu belassen. In den
Berichterstattergesprächen war zunächst eine Erhöhung dieses Ansatzes
um 40 Mio. DM einvernehmlich befürwortet worden. In der weiteren
Beratung dieses Kapitels senkte der Ausschuß die Ansätze für die Kosten
zur betrieblichen Unterhaltung sowohl der Bundesautobahnen als auch der
Bundesstraßen um jeweils 10 Mio. DM ab.
Kontrovers diskutierte der Haushaltsausschuß die Ausgabenansätze für
Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Während die
Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. eine deutliche Erhöhung der Ansätze
beantragten, sprach sich die PDS-Fraktion für eine Absenkung der
Ansätze aus. Die Anträge der Opposition fanden jedoch im
Haushaltsausschuß keine Mehrheit. Die Koalitionsfraktionen bestätigten
mit ihrer Mehrheit die Ansätze des Regierungsentwurfes. In der
Bereinigungssitzung, in der die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. bei
den Bedarfsplanmaßnahmen für Bundesautobahnen ihre Anträge aus der
Einzelplanberatung nochmals erfolglos zur Abstimmung brachten, kürzte
der Ausschuß dann auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Ansatz um 1
Mio. DM und die Verpflichtungsermächtigung um 144 Mio. DM zugunsten
eines neuen Titels zur Etatisierung der Ausgaben für die
Zubringerstraße zum Flughafen Berlin Brandenburg International.
Einvernehmlich erhöhte der Haushaltsausschuß den Mittelansatz beim
Titel für den Erwerb privat finanzierter Bundesautobahnabschnitte. Die
vorgesehene Verpflichtigungsermächtigung wurde hier wegen einer
Kostensteigerung bei der Baudurchführung des Engelbergtunnels (A 81) um
283,5 Mio. DM erhöht.
Im Kapitel Eisenbahnen des Bundes bestätigte der Haushaltsausschuß den
im Regierungsentwurf vorgesehenen Ansatz von 100 Mio. DM beim neu
eingestellten Mittelansatz für Maßnahmen zur Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes.
Im Kapitel für Wohnungswesen und Städtebau bestätigte der
Haushaltsausschuß mit Koalitionsmehrheit beim Titel Wohngeld den Ansatz
im Regierungsentwurf. Anträge der Fraktionen von F.D.P und PDS, mit
denen eine deutliche Aufstockung des Ansatzes gefordert wurde, fanden
im Ausschuß keine Mehrheit. Innerhalb dieses Kapitels beantragte die
PDS des weiteren, die Zinszuschüsse im Rahmen des
Wohnraummodernisierungsprogramms für die neuen Länder fortzuführen und
zusätzlich rd. 328,5 Mio. DM bereitzustellen. Entsprechend eines
Antrags der Koalitionsfraktionen beschloß der Haushaltsausschuß zwar im
Rahmen einer redaktionellen Klarstellung die Streichung des Begriffs
"Abwicklung" u.a. aus dieser Titelbezeichnung, erhöhte jedoch im
weiteren den im Regierungsentwurf vorgesehenen Ansatz nicht. Die
nochmalig gestellten Anträge der PDS Fraktion in der
Bereinigungssitzung blieben ohne Erfolg.
Beim Titelansatz für Zuweisungen zur Förderung von Stadtteilen mit
besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt - folgte der
Haushaltsausschuß einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion, sowohl Baransatz
als auch die ausgebrachte Verpflichtungsermächtigung mit einer
qualifizierten Sperre zu versehen. Anträge der übrigen
Oppositionsfraktionen zur Erhöhung des Mittelansatzes wurden im
Ausschuß abgelehnt. Ebenso fand ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur
Erhöhung der Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen in den alten Ländern um 200 Mio. DM gegen die
Stimmen der Koalitionsfraktionen keine Mehrheit. Auch Anträge der
Fraktionen von CDU/CSU und PDS zur Erhöhung des Mittelansatzes bei den
Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in den neuen
Ländern blieben im Ausschuß ohne Mehrheit. Gleiches galt für Anträge
der Fraktionen von F.D.P und PDS zur Erhöhung von Ansätzen bei der
Titelgruppe für die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus. Die nochmals
in der Bereinigungssitzung gestellten Anträge der Fraktionen von F.D.P
und PDS fanden auch hier keine Mehrheit.
Im Kapitel für die Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn
wurde der Mittelansatz beim Titel für den Abbruch des ehemaligen
Palastes der Republik von 40 Mio. DM um 10 Mio. DM abgesenkt und statt
dessen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe des Absenkungsbetrags
mit Fälligkeit im Haushaltsjahr 2001 eingestellt. Ein Antrag der PDS-
Fraktion zur Umbenennung des Titels in "Sanierung des Palastes der
Republik in Berlin" wurde mehrheitlich gegen die Stimmen von F.D.P und
PDS abgelehnt. In der Bereinigungssitzung einigte sich der Ausschuß
allerdings einvernehmlich darauf, die Titelbezeichnung in "Ehemaliger
Palast der Republik" abzuändern.
Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung)
Der Regierungsentwurf sah für den Verteidigungshaushalt Gesamtausgaben
von rd. 47,28 Mrd. DM vor; der Ausgabenansatz erhöhte sich damit um rd.
604 Mio. DM gegenüber dem Vorjahr. In seinen Beratungen hat der
Haushaltsausschuß die Ansätze um rd. 235,25 Mio. DM zurückgeführt.
Vor Eintritt in die Beratung der einzelnen Positionen erörterte der
Haushaltsausschuß intensiv das Volumen des Verteidigungsetats sowie die
möglicherweise auf den Einzelplan zukommenden weiteren Belastungen u.a.
durch den Kosovo-Einsatz und die bevorstehende Tarif-
erhöhung auch vor dem Hintergrund der Funktionsfä-
higkeit der Bundeswehr bei der Notwendigkeit von weiteren Einsparungen.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS-Fraktion beschloß
der Haushaltsausschuß, eine globale Minderausgabe in Höhe von 235 Mio.
DM zu veranschlagen. Der Antrag sollte im Zusammenhang mit einem Antrag
der Koalitionsfraktionen zum Einzelplan 60 gesehen werden, um die
Finanzierung des Kosovo-Einsatzes sicherzustellen. Die Einsparungen
sollten je zur Hälfte bei den Ausgaben für Personal und der Obergruppe
55 erbracht werden. Die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. sprachen sich
entschieden gegen die Kürzung aus. Auch in der Bereinigungssitzung
diskutierte der Ausschuß eingehend die Veranschlagung einer globalen
Minderausgabe. Die CDU/CSU-Fraktion forderte allerdings ohne Erfolg
deren Streichung und die Etatisierung einer globalen Mehrausgabe in
gleicher Höhe.
Vor dem Hintergrund ihres Ziels einer schrittweisen Verringerung der
Personalstärke und ihrer grundsätzlichen Ablehnung von
Auslandseinsätzen der Bundeswehr hatte die PDS-Fraktion bei zahlreichen
Ausgabenansätzen, sowohl bei der Einzelplanberatung als auch teilweise
in der Bereinigungssitzung, Absenkungen beantragt, die jedoch im
Haushaltsausschuß alle mehrheitlich abgelehnt wurden. So sollte u.a.
über eine Reduzierung der Zahl der Wehrübungsplätze auf die Hälfte in
diesem Jahr beim Titel Wehrsold, Dienstgeld und Zulagen der Wehrübenden
der Ausgabenansatz um 25,8 Mio. DM reduziert werden. Ebenso lehnte der
Haushaltsausschuß entsprechende Anträge zur Kürzung der Ansätze bei
einer Reihe von Beschaffungstiteln, u.a. in den Kapiteln
Fernmeldewesen, Feldzeugwesen, Schiffe und Marinegerät, im Kapitel für
Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnisches Gerät sowie beim Kapitel
Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und
Erprobung mehrheitlich ab.
Auch die F.D.P.-Fraktion konnte sich im Haushaltsausschuß mit zwei
Anträgen zur Finanzierung einer Wehrsoldanpassung, von denen auch ein
Antrag in der Bereinigungssitzung wiederholt wurde, gegen die
Koalitionsmehrheit nicht durchsetzen. Keine Mehrheit im
Haushaltsausschuß fand auch der Antrag der PDS-Fraktion, die im
Regierungsentwurf vorgesehenen Mittel in Höhe von 53 Mio. DM beim Titel
Militärseelsorge komplett zu streichen. Nach Auffassung der PDS-
Fraktion sollten die Geistlichen, welcher Religion auch immer, von
ihren Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften bezahlt werden.
Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit)
Der Regierungsentwurf wies für den Haushalt dieses Geschäftsbereichs
Gesamtausgaben in Höhe von rd. 1,63 Mrd. DM gegenüber rd. 718,15 Mio.
DM im Vorjahr aus. Im Laufe seiner Beratungen hat der Haushaltsausschuß
das Ausgabevolumen um 21,2 Mio. DM abgesenkt.
Der Haushaltsausschuß beschloß einvernehmlich auf Antrag der
Koalitionsfraktionen, im Kapitel Allgemeine Bewilligungen, in Anpassung
an die sinkenden Aussiedlerzahlen und unter Berücksichtigung des Ist-
Ergebnisses 1998, die Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der
Krankenkassen an Aussiedler und ehemalige politische Häftlinge
gegenüber dem Regierungsentwurf um 1,5 Mio. DM abzusenken. Mit gleicher
Begründung wurde u. a. einvernehmlich die Absenkung des Ansatzes für
Maßnahmen zur Selbstversorgung mit Blut und Blutprodukten in der
Bundesrepublik Deutschland um 400 TDM auf 1,6 Mio. DM gegenüber 2 Mio.
DM im Regierungsentwurf zurückgeführt.
Im Entwurf der Bundesregierung waren für das Haushaltsjahr 1999
Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Investitionen in
Pflegeeinrichtungen an die neuen Länder mit 800 Mio. DM veranschlagt.
Diese begründeten im wesentlichen, weil im Haushaltsjahr 1998 nicht
veranschlagt, die Steigerung des Gesamtausgabenvolumens dieses
Einzelplanes. Entsprechend den hierzu vorgesehenen Erläuterungen
gewährt der Bund nach dem Pflege-Versicherungsgesetz den Ländern Berlin
(nur für Maßnahmen im östlichen Teil), Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in den Jahren 1995
bis 2002 Finanzhilfen in Höhe von jährlich 800 Mio. DM, insgesamt 6,4
Mrd. DM, zur Förderung von Investitionen in Pflegeeinrichtungen. Nach
eingehender und intensiver Beratung kürzte der Ausschuß in Anpassung an
den tatsächlichen Mittelabruf mit Koalitionsmehrheit diesen
Ausgabenansatz um 5 Mio. DM auf 795 Mio. DM. Das Bundesministerium für
Gesundheit wurde gleichzeitig gebeten, einen Bericht über den
Mittelabfluß und die Verteilung auf die Länder vorzulegen, der in der
Bereinigungssitzung zur Kenntnis genommen wurde. Ebenfalls stimmte der
Haushaltsausschuß einem Antrag mit Koalitionsmehrheit zu, im Rahmen
eines Vorziehens der für die kommenden Jahre vorgesehenen
Ansatzverminderung den Titel für die Zuschüsse zur Errichtung,
Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Pflegeeinrichtungen um
3,5 Mio.
DM auf nun 68,3 Mio. DM abzusenken.
Mit der Mehrheit des Ausschusses wurde der Mittelansatz bei der
Titelgruppe für Maßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmißbrauchs gegenüber dem Ausgabenansatz im Regierungsentwurf
um 1 Mio. DM aufgestockt; die zusätzlichen Mittel sollen
Aufklärungsmaßnahmen auf diesem Gebiet finanzieren. Ein Antrag der
F.D.P.-Fraktion, den Ansatz um 1,5 Mio. DM zu erhöhen, wurde abgelehnt.
Der Haushaltsausschuß faßte im übrigen einvernehmlich den Beschluß, den
Ausgabenansatz für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Aids-
Bekämpfung um 2 Mio. DM zu erhöhen.
Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit)
Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausgaben in Höhe von rd. 1,13 Mrd. DM vor, die damit um rd. 81 Mio. DM
unter den vergleichbaren Ansätzen des Vorjahres lagen. Der
Haushaltsausschuß hat den Plafond um nochmals rd. 5,66 Mio. DM
zurückgeführt.
Für die Beratungen zu diesem Einzelplan lagen dem Ausschuß mehr als 35
Änderungsanträge vorwiegend aus dem Bereich der Oppositionsfraktionen
vor. Diese Anträge fanden ganz überwiegend im Ausschuß keine Mehrheit.
Im Rahmen der Beratungen des Kapitels des Bundesministeriums wurde nach
eingehender Diskussion im Ausschuß mit Koalitionsmehrheit bei
Stimmenthaltung der PDS beschlossen, den Ausgabenansatz für
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen in
Anpassung an die aktuelle Zahl der Beschäftigten am 2. Dienstsitz des
Bundesministeriums in Berlin um 573 TDM zurückzuführen. Der erheblich
weiterreichendere Kürzungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, die in einer
Erhöhung der Zahl der in Berlin tätigen Mitarbeiter einen Verstoß gegen
den Bonn/Berlin-Beschluß sah, und ein Antrag der Fraktion der F.D.P.,
wurden abgelehnt.
Im Kapitel Allgemeine Bewilligungen, Umweltschutz, Naturschutz
beantragten die Fraktionen von F.D.P. und PDS, den Ausgabenansatz für
Forschung, Untersuchungen und ähnliches gegenüber dem Regierungsansatz
um 3,6 Mio. DM auf 50 Mio. DM zu erhöhen. Diese Änderungsanträge fanden
im Haushaltsausschuß jedoch keine Mehrheit. Mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion wurde aber
der Vermerk zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Ausgaben dieses
Titels erweitert. Ebenso wurden Änderungsanträge der Fraktionen von
F.D.P. und PDS, den Ausgabenansatz für Investitionen zur Verminderung
von Umweltbelastungen von 46,5 Mio. DM um 4,5 Mio. DM auf insgesamt 51
Mio. DM zu erhöhen, abgelehnt. Auch Anträge aus diesen
Oppositionsfraktionen zur Erhöhung des Titels für Investitionen zur
Verminderung grenzüberschreitender Umweltbelastungen um 5 Mio. DM
fanden im Ausschuß keine Mehrheit. Hier verblieb es beim Ansatz des
Regierungsentwurfs in Höhe von 15 Mio. DM. Im Ergebnis hierzu parallel
verliefen die Beratungen über Änderungsanträge zur Erhöhung des
Ausgabenansatzes beim Titel für Zuweisungen zur Errichtung und
Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit
gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Der Ansatz des
Regierungsentwurfes in Höhe von 43 Mio. DM wurde auch hier von der
Ausschußmehrheit bestätigt.
Die Koalitionsmehrheit beschloß im weiteren, bei Stimmenthaltung der
Fraktion der PDS, den Ausgabenansatz im Kapitel für Reaktorsicherheit
und Strahlenschutz für Untersuchungen zur Reaktorsicherheit,
insbesondere auch im Hinblick auf den Ausstieg aus der Kernenergie, um
1 Mio. DM auf 47,3 Mio. DM zu kürzen. Bei diesem Titel faßte der
Haushaltsausschuß zusätzlich den Beschluß, einen Vermerk über die
gegenseitige Deckungsfähigkeit anzubringen. Der Wunsch der Fraktionen
von CDU/CSU und F.D.P., bei diesem Titel die frühere Zweckbestimmung
"Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen,
insbesondere der Reaktorsicherheit" wiederherzustellen, wurde
abgelehnt.
Bei den Beratungen zum Kapitel des Bundesamts für Strahlenschutz lagen
dem Haushaltsausschuß wiederum mehrere Änderungsanträge aus den
Oppositionsfraktionen, teilweise mit entgegengesetzter Zielsetzung vor.
Die CDU/CSU-Fraktion kündigte an, da sich die Koalition bisher auf
keine Konzeption zur Endlagerung habe verständigen können und die
Ansätze so noch nicht etatreif seien, entsprechende Anträge ggfs. in
der Bereinigungssitzung zu stellen. Während auch die F.D.P.-Fraktion
die Mehrheit ihrer Anträge zurückzog, wurde über die von der PDS-
Fraktion eingebrachten Anträge abgestimmt. Bestätigt wurde zunächst der
im Regierungsentwurf vorgesehene Einnahmeansatz von 240 Mio. DM für
Vorausleistungen der künftigen Benutzer von Endlagern für radioaktive
Abfälle. Beim Ausgabetitel Projekt Konrad wurde der Antrag der PDS-
Fraktion, diesen Titel gegenüber dem Regierungsentwurf um 23,5 Mio. DM
zu kürzen, mehrheitlich abgelehnt. Beim Titel Projekt Gorleben nahmen
die Beratungen einen parallelen Verlauf; die PDS-Fraktion forderte hier
eine Absenkung um 59 Mio. DM. In der Bereinigungssitzung legte die
F.D.P.-Fraktion zu den Titeln Projekt Konrad und Projekt Gorleben
Erhöhungsanträge um rd. 71,3 bzw. 85,8 Mio. DM vor, die jedoch außer
von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt wurden.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen kürzte der Haushaltsausschuß in der
weiteren Einzelplanberatung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS innerhalb dieses Kapitels des
weiteren unter der Titelgruppe Staatliche Verwahrung von
Kernbrennstoffen den Ausgabenansatz der nicht aufteilbaren sächlichen
Verwaltungsaufgaben um rd. 1,6 Mio. DM.
Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich Ausgaben in Höhe
von rd. 11,91 Mrd. DM vor; damit wurde der Plafond gegenüber dem
Vorjahr um rd. 185,87 Mio. DM erhöht. Der Haushaltsausschuß senkte die
Mittelansätze bei seiner Beratung um 58,1 Mio. DM ab.
In Anpassung an den tatsächlichen Bedarf senkte der Ausschuß mit
Koalitionsmehrheit den Ansatz bei den Aufwendungen für Gräber der Opfer
von Krieg und Gewalt von 51 Mio. DM um 1,2 Mio. DM ab.
Ebenfalls beschloß der Haushaltsausschuß entsprechend des Antrages der
Koalitionsfraktionen, den im Regierungsentwurf zur Förderung von
Modellvorhaben zur Prävention im Bereich der sogenannten Sekten und
Psychogruppen vorgesehenen Ansatz von 450 TDM wegen nicht vorhandener
Etatreife nun doch nicht in den Einzelplan einzustellen. Beim
Mittelansatz für die Integration junger Spätaussiedler und junger
ausländischer Flüchtlinge beließ der Haushaltsausschuß einvernehmlich
den im Regierungsentwurf vorgesehenen Betrag in Höhe von 216 Mio. DM
unverändert. Ein Antrag der PDS-Fraktion einen Titel für die
Anschubfinanzierung zur Errichtung fester Stellen für die Jugendarbeit
einzurichten und diesen mit einem Ansatz von 533 Mio. DM zu versehen,
fand im Ausschuß ebenso keine Mehrheit wie der Antrag, für die Aufgaben
der freien Jugendhilfe zusätzlich 23,5 Mio. DM zur Verfügung zu
stellen.
Der Haushaltsausschuß diskutierte ebenfalls den Mittelansatz der
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke, an Träger und für
Aufgaben der Altenhilfe. Wegen der demographischen Entwicklung
beantragten die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eine Erhöhung des
Ansatzes um 1,5 Mio. DM. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde
der Ansatz bei diesem Titel im Laufe der Beratungen in Anpassung an den
Bedarf jedoch um 300 TDM gekürzt. Auch die zuvor gestellten Anträge
dieser Oppositionsfraktionen, zusätzlich 3 Mio. DM für Zuweisungen zum
Bau bzw. der Modernisierung von Jugendherbergen, Jugendausbildungs- und
Jugendbegegnungsstätten bereitzustellen, fanden gegen die Stimmen der
Koalitionsfraktionen keine Mehrheit.
Im Kapitel des Bundesamtes für den Zivildienst setzte sich der
Haushaltsausschuß einvernehmlich dafür ein, daß beim Titel Sold,
Zulagen und Zuwendungen für Dienstleistende hinsichtlich der
Soldgruppen eine Gleichbehandlung der Zivil- und Wehrdienstleistenden
erreicht werde. Die Soldgruppe III sollte in gleichem Maße
Zivildienstleistenden offenstehen, wie dies bei
Grundwehrdienstleistenden bereits der Fall sei. Nach dem Willen des
Haushaltsausschusses sollten die hierfür erforderlichen Mittel
kapitelintern erwirtschaftet werden.
Ebenso beschloß der Haushaltsausschuß mit Koalitionsmehrheit, die
Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschußgesetz von 823 Mio. DM um 15,75
Mio. DM und den Titelansatz für das Erziehungsgeld um 40 Mio. DM auf
7,1 Mrd. DM abzusenken. Zuvor wurden Anträge der Fraktionen von CDU/CSU
und F.D.P mehrheitlich abgelehnt, den Titel für Einnahmen nach dem
Unterhaltsvorschußgesetz um 30 Mio. DM zurückzuführen. Ebenso abgelehnt
wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, die Mittel für die Stiftung
"Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" um 10 Mio. DM zu
erhöhen.
Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan Gesamtausgaben von rd.
27,76 Mio. DM vor. Diese lagen damit um rd. 1,21 Mio. DM unter den
Ansätzen des Vorjahres. Der Haushaltsausschuß beschloß, den Einzelplan
in der Einzelplanberatung ohne Änderungen anzunehmen. In der
Bereinigungssitzung wurde das Ausgabevolumen wegen einer Veränderung im
Bereich der Personaltitel um 120 TDM angehoben.
Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)
Der Regierungsentwurf sah für den Bereich des Bun-
desrechnungshofes ursprünglich Ausgaben in Höhe von rd. 160,46 Mio. DM
vor; damit hat sich der Plafond gegenüber dem Vorjahr um rd. 44,44 Mio.
DM erhöht. Der Haushaltsausschuß führte den Ausgabenansatz im Zuge
seiner Beratungen um insgesamt 800 TDM zu-
rück.
Bei den Beratungen dieses Einzelplans beschloß der Haushaltsausschuß,
über die von den Berichterstattern einvernehmlich vorgeschlagenen
Änderungen hinaus keine weiteren Veränderungen an den Ansätzen des
Regierungsentwurfs vorzunehmen. Abgesenkt wurden Ausgabenansätze im
Kapitel der Prüfungsämter des Bundes im Bereich der Bezüge der
planmäßigen Beamtinnen und Beamten sowie der Bezüge der beamteten
Hilfskräfte, der Dienstreisen und der Bewirtschaftung der Grundstücke,
Gebäude und Räume.
Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich einen Etat von 7,8
Mrd. DM vor, der damit um rd. 134 Mio. DM über den Ansätzen des
Vorjahres lag. Der Haushaltsausschuß hat die Ausgabenansätze um rd.
36,71 Mio. DM gekürzt.
Im Laufe seiner Beratungen beschloß der Haushaltsausschuß mehrheitlich,
den Mittelansatz für die Förderung der entwicklungspolitischen Bildung
um 250 TDM anzuheben. Ferner wurde der Ansatz in Höhe von 1 Mio. DM bis
zur Vorlage einer Neukonzeption der entwicklungspolitischen
Bildungsarbeit gesperrt. Ein weitergehender Antrag auf Erhöhung dieses
Ansatzes der CDU/CSU-Fraktion fand im Haushaltsausschuß keine Mehrheit.
Einvernehmlich faßte der Haushaltsausschuß den Beschluß, einen neuen
Titel für den zivilen Friedensdienst einzurichten. Die veranschlagten
Ausgaben in Höhe von 5 Mio. DM wurden jedoch bis zur Vorlage eines
Berichts zur Konzeption des zivilen Friedensdienstes gesperrt. Ebenso
einvernehmlich beschloß der Ausschuß, den Titelansatz für die
Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Entwicklungsprogramm der
Vereinten Nationen (UNDP) um 10 Mio. DM auf insgesamt 85 Mio. DM zu
erhöhen. Infolge einer Verringerung des Pflichtbeitrages senkte der
Haushaltsausschuß den Ansatz bei den Beiträgen an das Sekretariat des
internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung um 403
TDM ab. Nach dem einvernehmlichen Willen des Haushaltsausschusses
sollte mit dieser Einsparung u.a. der erhöhte Bedarf bei der
Interamerikanischen Entwicklungsbank finanziert werden.
Mit Koalitionsmehrheit bei Stimmenthaltung der Fraktion von CDU/CSU
beschloß der Haushaltsausschuß daneben, den Titelansatz für den Beitrag
der Bundesrepublik Deutschland zu den Europäischen Entwicklungsfonds
der Europäischen Union um rd. 66 Mio. DM zu kürzen. Ferner faßte der
Haushaltsausschuß einvernehmlich den Beschluß, den Mittelansatz für die
bilaterale technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern um 20 Mio.
DM zu erhöhen und eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung um 50
Mio. DM aufzustocken.
Die Oppositionsfraktionen, insbesondere die PDS-Fraktion, hatten auch
bei der Beratung dieses Einzelplanes zahlreiche Änderungsanträge
vorgelegt, die jedoch im Ausschuß ganz überwiegend keine Mehrheit
fanden.
Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung)
Der Regierungsentwurf sah ursprünglich bei diesem Einzelplan
Gesamtausgaben in Höhe von rd. 15 Mrd. vor. Diese lagen damit um rd.
72,58 Mio. DM über dem vergleichbaren Ansatz des Vorjahres. Der
Haushaltsausschuß hat den Plafond um rd. 70,76 Mio. DM abgesenkt.Die
Koalitionsfraktionen hatten auch bei der Beratung dieses Einzelplanes
eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt, um das gesetzte Ziel, in
jedem Einzelplan Einsparungen von 0,5 % vorzunehmen, zu erreichen.
Dieses stieß zum Teil auf heftige Kritik der Oppositionsfraktionen.
Im Rahmen der Beratungen des Kapitels Allgemeine Forschungsförderung
und Bildungsplanung beschloß der Haushaltsausschuß in der
Einzelplanberatung einvernehmlich, den Ausgabenansatz für Analysen,
Daten, Planung, Zielinformationen, Aufklärung und Ausstellungen
gegenüber dem Regierungsentwurf um 3,5 Mio. DM auf 10 Mio. DM
zurückzufahren. In der Bereinigungssitzung wurde diese Kürzung von den
Koalitionsfraktionen wieder zurückgenommen. Einvernehmlich stimmte der
Haushaltsausschuß dafür, institutionell geförderte
Forschungseinrichtungen ab 1999 zu ermächtigen, ihnen zufließende
Zuwendungen haushaltsneutral zur Erschließung und Sicherung von
Kinderbetreuungsangeboten für ihre Beschäftigten zu verausgaben.
Mit Koalitionsmehrheit beschloß der Ausschuß, innerhalb dieses Kapitels
den Ausgabenansatz für strukturelle Innovationen in Bildung und
Forschung um 15 Mio. DM abzusenken und teilweise zu Gunsten eines
entsprechenden Mehrbedarfs beim Bundesinstitut für Berufsbildung und
der Stiftung Deutsches Elektronen-Synchrotron (DESY) umzuschichten. Bei
der Erörterung des Kapitels Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung
wurde dann auch der Ausgabenansatz für die Stiftung Deutsches
Elektronen-Synchrotron um zusätzliche 3,5 Mio. DM angehoben; der
Ausgabenansatz beim Bundesinstitut für Berufsbildung wurde
einvernehmlich um 4,5 Mio. DM erhöht.
Beim Kapitel für Berufliche Bildung und Maßnahmen der Weiterbildung
beschloß der Haushaltsausschuß einvernehmlich eine Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigung um rd. 177 Mio. DM über den
Regierungsentwurf hinaus und stellte so weitere Mittel für das
Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den
neuen Ländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) bereit. Die
Verpflichtungsermächtigung sollte in den Jahren 2000 und 2001 mit
jeweils 70,68 Mio. DM und im Jahr 2002 mit 47,12 Mio. DM kassenwirksam
werden. In der Bereinigungssitzung wurde die Verpflichtungsermächtigung
aufgrund einer Aufstockung der Ausbildungsplatzzahl für das
Lehrstellenprogramm 1999 nochmals um rd. 17,63 Mio. DM erhöht.
Im Kapitel für die Hochschulen, Wissenschaft und Ausbildungsförderung
hatte die F.D.P.-Fraktion beantragt, einen neuen Titel für ein Bund-
Länder-Hochschul-
programm vorzusehen und dort einen Baransatz von 1,25 Mrd. DM sowie
eine Verpflichtungsermächtigung von 3,75 Mrd. DM einzustellen. Der
Antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Bei der Beratung des Kapitels Informationstechnik, Biotechnologie und
sonstige Technologiebereiche diskutierte der Haushaltsausschuß intensiv
über Möglichkeiten zur Einsparung von Haushaltsmitteln. Mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen und bei heftiger Kritik aus der Opposition
wurden gegenüber dem Regierungsentwurf neben weiteren Titeln die
Ausgabenansätze für Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie um
5 Mio. DM, für Forschung und Entwicklung für Beschäftigung und
innovative Technikgestaltung um 9 Mio. DM sowie für Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben bei Mobilität und Verkehr um 5 Mio. DM abgesenkt.
Die Koalitionsfraktionen stellten trotz der vorgenommenen, für die
Konsolidierung erforderlichen Kürzungen fest, daß sich die verbliebenen
Ansätze immer noch der Höhe nach über dem Niveau des Vorjahres bewegen
würden.
Bei dem Kapitel Umweltforschung und -technik, Meeres- und
Polarforschung beschloß der Haushaltsausschuß dann aber einvernehmlich,
den Ausgabenansatz für Zuschüsse an das Geoforschungszentrum Potsdam,
das intensiv im Bereich der geothermischen Energieforschung tätig ist,
für Investitionen um 3 Mio. DM zu erhöhen. In der Bereinigungssitzung
wurde dieser Betrag lediglich zugunsten der Ausgaben beim Betrieb
umgeschichtet.
Einzelplan 32 (Bundesschuld)
Der Plafond des Einzelplanes lag im Regierungsentwurf mit rd. 86,28
Mrd. DM um 4,18 Mrd. DM über dem Ansatz des Vorjahres. Der
Haushaltsausschuß führte den Ansatz im Laufe seiner Beratungen um rd.
427,6 Mio. DM zurück.
Nach den Beratungen des Haushaltsausschusses wurde der Ansatz für die
Nettokreditaufnahme gegenüber dem Regierungsentwurf von 56,2 Mrd. DM um
2,7 Mrd. DM auf nunmehr 53,5 Mrd. DM zurückgeführt.
Als Ergebnis aus den Berichterstattergesprächen wurden darüber hinaus
u.a. im Kapitel Verzinsung einvernehmlich die Ansätze für den Diskont
für unverzinsliche Schatzanweisungen um 50 Mio. DM, das Disagio auf
Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und
Darlehen um 380 Mio. DM sowie Zinsderivate um 7 Mio. DM zurückgeführt.
Einzelplan 33 (Versorgung)
Der im Regierungsentwurf eingestellte Plafond in Höhe von rd. 16,81
Mrd. DM lag um rd. 609,77 Mio. DM über dem vergleichbaren
Ausgabenansatz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuß beschloß diesen
Einzelplan, ohne Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf
vorzunehmen.
Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von
rd. 27,4 Mrd. DM nach 20,67 Mrd. DM im Vorjahr veranschlagt. Der
Haushaltsausschuß führte die Ausgaben um rd. 341,5 Mrd. DM zurück.
Einvernehmlich beschloß der Haushaltsausschuß, zur Verstärkung von
Ausgaben im Bundeshaushalt für die humanitäre Hilfe im Zusammenhang mit
der Kosovo-Krise 300 Mio. DM bereitzustellen, wobei hiervon 200 Mio. DM
qualifiziert gesperrt wurden. Zur Verstärkung von Ausgaben im
Einzelplan 14 für die deutsche Beteiligung an militärischen Einsätzen
der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Kosovo-Krise stellte der
Haushaltsausschuß mehrheitlich bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion 441
Mio. DM bereit, wobei der Ansatz mit einem Sperrvermerk versehen wurde.
Ein Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P, den Vermerk zu
streichen, fand keine Mehrheit.
Die im Regierungsentwurf bei diesem Einzelplan enthaltenen
Personalverstärkungsmittel von insgesamt 1,5 Mrd. DM wurden mit
Koaltionsmehrheit gestrichen. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, diese
Ansätze lediglich zu kürzen, wurde abgelehnt. Auch ein Antrag der
Fraktion der PDS, im Rahmen eines neuen Titels 3 Mrd. DM als
Aufbauhilfe für das Beitrittsgebiet als Investitionspauschale für die
ostdeutschen Kommunen bereitzustellen, wurde von den übrigen Fraktionen
abgelehnt.
D. Finanzielles Ergebnis
Das finanzielle Ergebnis der Beratungen des Haushaltsausschusses ist
mit den Veränderungen gegenüber der Regierungsvorlage aufgrund der
Beschlüsse des Ausschusses in der nachstehenden Gesamtübersicht und
tabellarisch nach Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
sowie nach Einzelplänen geordnet aufgeführt.
Bonn, den 22. April 1999
Dietrich Austermann Dr. Christa Luft Oswald Metzger
Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatter
Dr. Günter Rexrodt Michael von Schmude Hans Georg Wagner
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Anlage 1
Haushalt 1999
Ergebnis der Beratungen
im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages
Gesamtübersicht


- Mio. DM -
I.
Ausgaben


Entwurf
488 000

Steigerung + 1,7 v. H.*)


Veränderung
- 2 300

Ausgaben neu
485 700

Steigerung + 1,2 v. H.*)


Investitionen


Entwurf 58 230


Veränderung - 34


Investitionen neu 58 196

II.
Einnahmen


1. Steuereinnahmen


Entwurf
371 217

Veränderung
+ 461

Steuereinnahmen neu
371 678

2. Sonstige Einnahmen


Entwurf
60 583

Veränderung
- 61

Sonstige Einnahmen neu
60 522

3. Nettokreditaufnahme


Entwurf
56 200

Veränderung
- 2 700

Nettokreditaufnahme neu
53 500
*) Gegenüber Ist 1998; bereinigt um einmalige Sondereffekte durch
erstmalige Veranschlagung von Zuschüssen zur Postunterstützungskasse
und zur Rentenversicherung.


Anlage 2
Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 1999
im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages
Einnahmen
Epl./Ressort
Regierungs-
entwurf
Ergebnis Haushaltsausschuß
Neuer
Ansatz


Erhöhungen
Herab-
setzungen
Mehr (+)
Weniger (-)
(Saldo)


in Tausend DM
1
2
3
4
5
6
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt
51
-
-
-
51
02 Deutscher Bundestag
3 106
100
-
+ 100
3 206
03 Bundesrat
74
-
-
-
74
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
5 574
-
-
-
5 574
05 Auswärtiges Amt
187 100
-
-
-
187 100
06 Bundesministerium des Innern
302 515
-
-
-
302 515
07 Bundesministerium der Justiz
462 194
-
-
-
462 194
08 Bundesministerium der Finanzen
4 404 632
-
-
-
4 404 632
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

3 112 747

-

-

-

3 112 747
10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

331 339

-

-

-

331 339
11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

2 216 210

100 000

130 000

- 30 000

2 186 210
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

10 350 302

170 149

-

+ 170 149

10 520 451
14 Bundesministerium der Verteidigung
629 852
-
150 000
- 150 000
479 852
15 Bundesministerium für Gesundheit
67 726
-
-
-
67 726
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

271 347

-

-

-

271 347
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

214 673

100

-

+ 100

214 773
19 Bundesverfassungsgericht
103
-
-
-
103
20 Bundesrechnungshof
663
-
-
-
663
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

1 742 156

-

-

-

1 742 156
25 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

-

-

-

-

-
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung

760 703

-

-

-

760703
32 Bundesschuld
61 275 291
-
2 751 349
-2 751 349
58 523 942
33 Versorgung
1 870 400
-
-
-
1 870 400
60 Allgemeine Finanzverwaltung
99 791 242
461 000
-
+ 461 000
400 252 242
Summe
488 000 000
731 349
3 031 349
- 2 300 000
485 700 000


Anlage 3
Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 1999
im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages
Ausgaben
Epl./Ressort
Regierungs-
entwurf
Ergebnis Haushaltsausschuß
Neuer
Ansatz


Erhöhungen
Herab-
setzungen
Mehr (+)
Weniger (-)
(Saldo)


in Tausend DM
1
2
3
4
5
6
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt
40 377
-
202
- 202
40 175
02 Deutscher Bundestag
1 095 953
70 374
6 446
+ 63 928
1 159 881
03 Bundesrat
27 536
342
483
- 141
27 395
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
2 944 403
129 409
143 837
- 14 428
2 929 975
05 Auswärtiges Amt
3 659 556
4 182
22 324
- 18 142
3 641 414
06 Bundesministerium des Innern
7 259 100
19 400
52 822
- 33 422
7 225 678
07 Bundesministerium der Justiz
737 392
150
6 207
- 6 057
731 335
08 Bundesministerium der Finanzen
7 647 376
200
38 447
- 38 247
7 609 129
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

16 062 064

200 754

82 469

+ 118 285

16 180 349
10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

11 605 268

71 251

129 750

- 58 499

11 546 769
11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

173 286 060

403 151

1 277 015

- 873 864

172 412 196
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

48 197 648

21 254

262 955

- 241 701

47 955 947
14 Bundesministerium der Verteidigung
47 283 700
5 210
240 455
- 235 245
47 048 455
15 Bundesministerium für Gesundheit
1 628 913
7 500
28 700
- 21 200
1 607 713
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

1 131 415

-

5 657

- 5 657

1 125 758
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

11 906 125

1 400

59 500

- 58 100

11 848 025
19 Bundesverfassungsgericht
27 759
120
-
+ 120
27 879
20 Bundesrechnungshof
160 457
-
800
- 800
159 657
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

7 800 000

38 030

74 737

- 36 707

7 763 293
25 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

-

-

-

-

-
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung

15 001 000

16 200

86 955

- 70 755

14 930 245
32 Bundesschuld
86 278 887
9 644
437 270
- 427 626
85 851 261
33 Versorgung
16 814 391
-
-
-
16 814 391
60 Allgemeine Finanzverwaltung
27 404 620
741 000
1 082 540
- 341 540
27 063 080
Summe
488 000 000
1 739 571
4 039 571
- 2 300 000
485 700 000



Anlage 4
Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 1999
im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages
Verpflichtungsermächtigungen
Epl /Ressort
Regierungs-
entwurf
Ergebnis Haushaltsausschuß
Neuer
Ansatz


Erhöhungen
Herab-
setzungen
Mehr (+)
Weniger (-)
(Saldo)


in Tausend DM
1
2
3
4
5
6
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt
-
-
-
-
-
02 Deutscher Bundestag
125 730
43 699
11 600
+ 32 099
157 829
03 Bundesrat
13 450
-
-
-
13 450
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
259 534
46 500
-
+ 46 500
306 034
05 Auswärtiges Amt
497 709
400
-
+ 400
498 109
06 Bundesministerium des Innern
1 314 345
100 000
146 658
- 46 658
1 267 687
07 Bundesministerium der Justiz
51 682
-
-
-
51 682
08 Bundesministerium der Finanzen
968 175
38 431
-
+ 38 431
1 006 606
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

4 730 312

58 726

-

+ 58 726

4 789 038
10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

1 701 609

2 500

-

+ 2 500

1 704 109
11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

2 054 850

110 000

10 000

+ 100 000

2 154 850
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

27 384 843

438 291

157 150

+ 281 141

27 665 984
14 Bundesministerium der Verteidigung
20 346 500
-
-
-
20 346 500
15 Bundesministerium für Gesundheit
339 690
-
-
-
339 690
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

468 047

-

-

-

468 047
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

415 155

-

-

-

415 155
19 Bundesverfassungsgericht
-
-
-
-
-
20 Bundesrechnungshof
27 000
-
-
-
27 000
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

7 442 260

145 000

23 828

+ 121 172

7 563 432
25 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

-

-

-

-

-
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung

6 607 445

239 612

-

+ 239 612

6 847 057
32 Bundesschuld
12 998
-
-
-
12 998
33 Versorgung
-
-
-
-
-
60 Allgemeine Finanzverwaltung
413 500
-
-
-
413 500
Summe
75 174 834
1 223 159
349 236
+ 873 923
76 048 757


Anlage 5
Erläuterung der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem bisherigen
Soll 1999
- Beträge in Mio. DM -
Einnahmen
(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM)
Veränderung
EP KP Titel
Zweckbestimmung
Einnahmen
11 10 242 02
Erstattung von Kosten der Kriegsopferfürsorge und entsprechender
Leistungen

+ 100
11 13 242 01
Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der Überführung von
Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung

- 130

Sonstiges
+ 0

Summe Epl. 11
- 30
12 25 181 13
Tilgungsbeträge von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus
Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm)

+ 80

Sonstiges
+ 90

Summe Epl. 12
+ 170
14 15 113 01
Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen außerhalb der Vermögensrechnung


- 70
14 15 132 01
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen über 10 TDM im
Einzelfall und von Kfz

- 80

Sonstiges
+ 0

Summe Epl. 14
- 150
32 01 325 11
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
- 2 700
32 05 162 11
Zinseinnahmen aus Beständen von Bundesanleihen, Bundesobligationen und
Bundesschatzanweisungen

- 51

Sonstiges
+ 0

Summe Epl. 32
- 2 751
60 01 019 11
Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
+ 161
60 01 041 16
Änderung der Mineralölsteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas, Flüssiggas
und anderen gasförmigen Kohlenwasserstoffen zum Verheizen)

+ 100
60 01 046 12
Einführung Stromsteuer
+ 200

Sonstiges
+ 0

Summe Epl. 60
+ 461


Anlage 6
Erläuterung der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem bisherigen
Soll 1999
- Beträge in Mio. DM -
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM)
Veränderung
EP KP Titel
Zweckbestimmung
Ausgaben
Verpflichtungs-
ermächtigung
02
Sonstiges
+ 64
+ 32

Summe Epl. 02
+ 64
+ 32
04 05 684 13
Aufbauprogramm "Kultur in den neuen Ländern"
- 120

04 05 893 15
Aufbauprogramm "Kultur in den neuen Ländern"
+ 90
+ 30

Sonstiges
+ 16
+ 17

Summe Epl. 04
- 14
+ 47
05
Sonstiges
- 18
+ 0

Summe Epl. 05
- 18
+ 0
06 02 812 01
Aufbau und Betrieb des Informationsverbunds Berlin-Bonn (IVBB) sowie
ressortübergreifende Maßnahmen zur Weiterentwicklung und
Standardisierung des IT-Einsatzes in der Bundesverwaltung

- 147
06 02 882 13
Zuschüsse für die Errichtung von Sportstätten für für den Breitensport
in den neuen Ländern und im ehemaligen Ostteil Berlins
(Sonderförderprogramm "Goldener Plan Ost")
+ 15
+ 100

Sonstiges
- 48
+ 0

Summe Epl. 06
- 33
- 47
07
Sonstiges
- 6
+ 0

Summe Epl. 07
- 6
+ 0
08
Sonstiges
- 38
+ 38

Summe Epl. 08
- 38
+ 38
09 02 685 34
Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
+ 180


Sonstiges
- 62
+ 59

Summe Epl. 09
+ 118
+ 59
10 02 972 01
Globale Minderausgabe im Einzelplan 10
+ 56

10 02 656 52
Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- 65


Sonstiges
- 50
+ 3

Summe Epl. 10
- 58
+ 3


noch Anlage 6
(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM)
Veränderung
EP KP Titel
Zweckbestimmung
Ausgaben
Verpflichtungs-
ermächtigung
11 10 681 01
Versorgungsbezüge für Beschädigte
- 60

11 12 893 10
Sachkostenzuschüsse an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

+ 100

+ 100
11 13 646 21
Erstattung von Aufwendungen der BfA auf Grund der Überführung von
Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen
Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin)
- 200

11 13 646 22
Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die Rentenversicherung
der Arbeiter und der Angestellten
+ 400

11 13 656 22
Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und der
Angestellten in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin)
- 619

11 13 656 26
Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung
- 180


Sonstiges
- 215
+ 0

Summe Epl. 11
- 874
+ 100
12 02 972 01
Globale Minderausgabe im Epl. 12
- 121

12 10 744 02
Zubringerstraßen zum Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI)

+ 1
+ 144
12 10 741 11
Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen)
- 1
- 144
12 10 822 12
Erwerb privatfinanzierter Bundesautobahnabschnitte

+ 284

Sonstiges
- 120
- 2

Summe Epl. 12
- 242
+ 281
14 02 972 01
Globale Minderausgabe
- 235


Sonstiges
+ 0
+ 0

Summe Epl. 14
- 235
+ 0
15
Sonstiges
- 21
+ 0

Summe Epl. 15
- 21
+ 0
16
Sonstiges
- 6
+ 0

Summe Epl. 16
- 6
+ 0
17
Sonstiges
- 58
+ 0

Summe Epl. 17
- 58
+ 0
20
Sonstiges
- 1
+ 0

Summe Epl. 20
- 1
+ 0


noch Anlage 6
(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM)
Veränderung
EP KP Titel
Zweckbestimmung
Ausgaben
Verpflichtungs-
ermächtigung
23 02 866 01
Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern

+ 95
23 02 896 02
Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zu den "Europäischen
Entwicklungsfonds" der Europäischen Union (Abkommen von Lome)
- 66


Sonstiges
+ 29
+ 26

Summe Epl. 23
- 37
+ 121
30 03 685 02
Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den
neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin)

+ 195

Sonstiges
- 71
+ 45

Summe Epl. 30
- 71
+ 240
32 05 575 09
Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen
und Darlehen
- 380


Sonstiges
- 48
+ 0

Summe Epl. 32
- 428
+ 0
60 02 540 01
Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von
Sammlermünzen, die Unterhaltung des Münzumlaufs und die Bekämpfung der
Falschmünzerei
- 130

60 02 972 06
Globale Minderausgabe
- 200

60 02 461 71
Verstärkung von Personalausgaben der Hauptgruppe 4
- 550

60 02 971 71
Verstärkung von Personalausgaben der Hauptgruppen 5 bis 9
- 200

60 04 547 01
Verstärkung von Ausgaben im Epl. 14 für die deutsche Beteiligung an
militärischen Einsätzen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der
Kosovokrise
+ 441

60 04 547 02
Verstärkung von Ausgaben im Bundeshaushalt für die humanitäre Hilfe im
Zusammenhang mit der Kosovo-Krise
+ 300


Sonstiges
- 3
+ 0

Summe Epl. 60
- 342
+ 0

29.04.1999 nnnn

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