BT-Drucksache 14/6181

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/6043- Entwurf eines Geseztes zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts

Vom 30. Mai 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6181

14. Wahlperiode

30. 05. 2001

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/6043 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts

Bericht der Abgeordneten Dr. Konstanze Wegner, Hans-Joachim Fuchtel,
Oswald Metzger, Jürgen Koppelin und Dr. Christa Luft

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die im Gesetz zur
Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Ren-
tenversicherung und zur Förderung eines kaptialgedeckten
Altersvorsorgevermögens (Altersvermögenser gänzungsge-
setz – A VmEG) geregelte Hinterbliebenenversor gung zu
verbessern und die Zuständigkeit der Bundesknappschaft
neu zu regeln. Diese Änderungen entsprechen der Erwar -
tung des Bundesrates nach seiner Zustimmung zum Alters-
vermögensgesetz.

Der Gesetzentwurf sieht hierzu folgende Maßnahmen vor:

– Die nach dem Altersvermögenser gänzungsgesetz auf
einen Entgeltpunkt je Kind festgesetzte Kinderkom-
ponente wird für das erste Kind auf zwei Entgeltpunkte
erhöht.

– Der Grundfreibetrag bei der Einkommensanrechnung
auf Witwen- und Witwerrenten, der durch das Altersver-
mögensergänzungsgesetz eingefroren worden ist, bleibt
auf Dauer dynamisiert.

– Die Änderungen werden auch in der gesetzlichen Unfall-
versicherung und in der Alterssicherung der Landwirte
nachvollzogen.

– Die Zuständigkeit der Bundesknappschaft wird im Leis-
tungsfall auf alle V ersicherten mit mindestens einem
Monat Beitragszeit in der knappschaftlichen Rentenver -
sicherung ausgedehnt.

Die finanziellen Auswirkungen durch das Gesetz zur er-
besserung des Hinterbliebenenrentenrechts stellen sich wie
folgt dar:

I. Finanzielle Auswirkungen auf die Rentenversiche-
rung

Im Vermittlungsverfahren zwischen Deutschem Bundestag
und Bundesrat zum Altersvermögensgesetz (A VmG) sind
zum verabschiedeten Altersvermögens-Er gänzungsgesetz
(AVmEG; BGBl. I S. 403) Verbesserungen beim Hinterblie-
benenrecht vereinbart worden, die mit diesem Gesetzent-
wurf umgesetzt werden.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Durch die V erbesserungen entstehen der Rentenversiche-
rung die folgenden Mehraufwendungen:

Mehraufwendungen für die V erbesse-
rungen im Hinterbliebenenrentenrecht
im Vergleich zu AVmEG (undynamisch
in Mrd. DM)

2005 2010 2020 2030

Ein zusätzlicher
Entgeltpunkt
für das erste Kind 0,0 0,1 0,2 0,8

Dynamisierung des
Freibetrages 0,0 0,0 0,4 2,5

Summe
(undynamisch) 0,0 0,1 0,6 3,3

nachrichtlich:
Summe (dynamisch) 0,0 0,1 1,0 6,9

Die Mehraufwendungen entsprechen im Jahr 2030 0,1 bis
0,2 Beitragssatzpunkten.

Auf Basis der mit den Rentenversicherungsträgern abge-
stimmten Annahmen er gibt sich für Beitragssatz und Ren-
tenniveau die folgende Entwicklung:

2001 2002 2003 2004 2005 2010 2020 2030

Beitrags-
satz 19,1 19,0 18,7 18,7 18,6 18,3 19,4 21,8

Renten-
niveau 69,1 70,1 69,1 70,2 68,3 69,0 69,2 68,0

Durch die V erlagerung der Zuständigkeit auf die Bundes-
knappschaft im Leistungsfall für V ersicherte mit (mindes-
tens) einem Monat in der KnRV werden künftig jährlich rd.

30 000 Renten von der KnR V statt von der ArV/AnV fest-
gestellt. Somit müssen sich die T räger der ArV/AnV nicht
mehr mit knappschaftlichen Besonderheiten befassen und
die entsprechenden Computerprogramme pflegen, worau
Effizienzgewinne resultieren

II. Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Mittelfristig ergeben sich keine nennenswerten finanzielle
Auswirkungen, da die Maßnahmen im Mittelfristzeitraum
nur geringe Wirkungen haben.

Langfristig er geben auf Grund der Maßnahmen begrenzte
Belastungen beim allgemeinen Bundeszuschuss und bei den
Beiträgen für Kindererziehungszeiten, die sich im Jahr 2030
auf ca. 0,9 Mrd. DM (in Werten von heute rd. 0,4 Mrd. DM)
belaufen.

III. Finanzielle Auswirkungen auf ander e V ersiche-
rungszweige

Weil die Maßnahmen insgesamt mittelfristig nur geringfü-
gige Auswirkungen haben, stellen sich bis zum Jahr 2005
im Vergleich zu den Regelungen des A VmEG auf die übri-
gen Zweige der Sozialversicherung (einschließlich Alterssi-
cherung der Landwirte) keine nennenswerten finanzielle
Auswirkungen ein.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver -
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung vor gelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 30. Mai 2001

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen)

Vorsitzender

Dr. Konstanze Wegner

Berichterstatterin

Hans-Joachim Fuchtel

Berichterstatter

Oswald Metzger

Berichterstatter

Jürgen Koppelin

Berichterstatter

Dr. Christa Luft

Berichterstatterin

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