Vom 23. Mai 2001
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
6136
14. Wahlperiode
23. 05. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)
zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 14/5931, 14/6019 Nr. 2.1 –
Erste Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung
A. Problem
Die Richtlinie 98/101/EG der Kommission vom 22. Dezember 1998 schreibt
vor, das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren mit einem Queck-
silbergehalt von mehr als 0,0005 Gewichtsprozent ab dem 1. Januar 2000 zu
verbieten. Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung
soll das deutsche Recht entsprechend angepasst werden. Die Verordnung ist
nach § 59 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes dem Deutschen Bun-
destag zuzuleiten.
B. Lösung
Zustimmung zur Verordnung.
Einstimmigkeit im Ausschuss
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung auf Drucksache 14/5931 zuzustimmen.
Berlin, den 16. Mai 2001
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Christoph Matschie
Vorsitzender
Ulrich Kelber
Berichterstatter
Werner Wittlich
Berichterstatter
Michaele Hustedt
Berichterstatterin
Birgit Homburger
Berichterstatterin
Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
14/
6136
Bericht der Abgeordneten Ulrich Kelber, Werner Wittlich, Michaele Hustedt,
Birgit Homburger und Eva-Maria Bulling-Schröter
I.
Die Verordnung der Bundesregierung auf Bundestags-
drucksache 14/5931 wurde mit Überweisungs-Drucksache
14/6019 Nr. 2.1 vom 11. Mai 2001 zur federführenden
Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie überwiesen.
Der mitberatende Ausschuss hat mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. emp-
fohlen, der Verordnung zuzustimmen.
II.
Die Richtlinie 98/101/EG der Kommission vom 22. Dezem-
ber 1998 schreibt vor, das Inverkehrbringen von Batterien
und Akkumulatoren mit einem Quecksilbergehalt von mehr
als 0,0005 Gewichtsprozent ab dem 1. Januar 2000 zu
verbieten. Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der
Batterieverordnung soll das deutsche Recht entsprechend
angepasst werden. Der Deutsche Bundestag hatte der Erst-
fassung der Änderungsverordnung in seiner 133. Sitzung
am 16. November 2000 zugestimmt (Bundestagsdruck-
sachen 14/4303 bzw. 14/4600). Der Bundesrat hat der Ver-
ordnung in seiner 759. Sitzung am 16. Februar 2001 mit
Änderungsmaßgaben zugestimmt (Bundesratsdrucksache
808/00-Beschluss). Die Bundesregierung hat am 25. April
2001 beschlossen, die Änderungsmaßgaben des Bundesra-
tes zu übernehmen. Die Verordnung mit den Änderungs-
maßgaben (Bundestagsdrucksache 14/5931) ist nach § 59
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes dem Deut-
schen Bundestag zuzuleiten.
III.
Der
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit
hat die Verordnung auf Bundestagsdrucksache
14/5931 in seiner Sitzung am 16. Mai 2001 beraten.
Alle Fraktionen waren übereinstimmend der Auffassung,
dass die Absenkung des zulässigen Schadstoffgehaltes von
Batterien und Akkumulatoren ein Schritt in die richtige
Richtung sei, rügten aber die kurze Zeit zwischen der Zulei-
tung der Verordnung und dem Termin für die Abgabe des
Berichts, der eine Detailprüfung der gegenüber dem Erst-
entwurf vorgenommenen Änderungen kaum zugelassen
habe.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen Bun-
destag zu empfehlen, der Verordnung der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 14/5931 zuzustimmen.
Berlin, den 23. Mai 2001
Ulrich Kelber
Berichterstatter
Werner Wittlich
Berichterstatter
Michaele Hustedt
Berichterstatterin
Birgit Homburger
Berichterstatterin
Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin