BT-Drucksache 14/6135

Ausforschung von Bewerbern und Bewerberinnen in einem Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

Vom 18. Mai 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6135
14. Wahlperiode 18. 05. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Carsten Hübner
und der Fraktion der PDS

Ausforschung von Bewerbern und Bewerberinnen in einem Bewerbungsbogen
für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

Im Bewerbungsverfahren für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr wird
dem Bewerber/der Bewerberin ein „Zusatzfragebogen zum Bewerbungsbogen
für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr“ zum Ausfüllen vorgelegt, der in
erheblichem Ausmaß die Privatsphäre wie auch das persönliche und verwandt-
schaftliche Umfeld eines Bewerbers/einer Bewerberin erfragt.
Fragen nach biographischen Daten benachteiligen und diskriminieren ostdeut-
sche Bewerber und Bewerberinnen pauschal und erschweren den ohnehin
schon schwierigen Einigungsprozess zwischen West und Ost.
Ehemals ausgeübte leitende Funktionen in der Wirtschaft, im Erziehungs-, Kul-
tur- und Sportwesen der DDR sowie verwandtschaftliche, geschäftliche, kultu-
relle, sportliche, wissenschaftliche, technische Kontakte in Ländern wie Kuba,
Bulgarien, Rumänien, Albanien und andere Länder können eine Abweisung
des Bewerbers/der Bewerberin und eine sofortige Lösung eines Dienst- oder
Arbeitsverhältnisses begründen. Die diesbezüglichen Fragen zeugen von einem
Denken in Kategorien des Kalten Krieges und ignorieren gleichzeitig die Reali-
tät vieler diktatorischer Regimes der letzten Jahre wie beispielsweise das der
Apartheid in Südafrika, die Pinochet-Diktatur in Chile und das Suharto-Regime
in Indonesien.
Die aus dem Fragebogen folgende Praxis der Abweisungen von Bewerbern und
Bewerberinnen und die Möglichkeit sofortiger Kündigungen von Dienst- oder
Arbeitsverhältnissen erinnern an die längst vergangen geglaubte Zeit der
Berufsverbote.

Konkret werden in dem „Zusatzbogen“ folgende Fragen gestellt:
1. „Waren oder sind Sie, Ihr Ehegatte, Ihre Verlobte/Ihr Verlobter oder die

Person, mit der Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft 1) (siehe Seite 2)
leben, im Staatsdienst der ehemaligen DDR, einer zwischenstaatlichen oder
überstaatlichen Einrichtung oder einer Dienststelle eines der auf Seite 2
unter 2) aufgeführten Ländern beschäftigt?“
Auf der zweiten Seite wird in der Anmerkung 1) definiert, was eine „ehe-
ähnliche Lebensgemeinschaft“ sei: ,Eine „eheähnliche Lebensgemein-
schaft“ ist gegeben, wenn zwischen einem Mann und einer Frau eine einer
Ehe vergleichbare Bindung besteht. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft
ist stets auch dann gegeben, wenn ein Mann und eine Frau eine Wohn- und
Wirtschaftsgemeinschaft unterhalten und dabei eine (der Ehe vergleichbare)
Gemeinschaft/Abhängigkeit besteht; sie wird nicht dadurch ausgeschlossen,
daß – wie auch in einer Ehe – in bestimmten Bereichen getrennt gewirt-
schaftet wird.‘

Drucksache 14/6135 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die in Anmerkung 2) auf der zweiten Seite aufgelisteten Länder lauten wie
folgt: „Afghanistan, Albanien, Bulgarien, China, Jemen bis zum 29. Juli
1993, Kamputschea, Korea, Kuba, Demokratische Volksrepublik Laos,
Mongolei, Polen bis zum 29. Juli 1993, Rumänien, Tschechoslowakei bis
zum 31. Juli 1991, UdSSR – Nachfolgestaaten sind: Armenien (Republik
Armenien), Aserbeidschan (Aserbaidschanische Republik), Georgien (Re-
publik Georgien), Kasachstan (Republik Kasachstan), Kirgistan (Republik
Kirgistan), Moldawien (Republik Moldau), Russische Föderation, Tadschi-
kistan (Republik Tadschikistan), Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan (Re-
publik Usbekistan), Weißrußland (Republik Weißrußland) –, Ungarn bis
zum 31. Juli 1991, Vietnam.“

2. „Waren oder sind Sie Mitglied einer Kommunistischen Partei/Organisation
in einem auf Seite 2 unter 2) aufgeführten Länder?“

3. „Haben Sie vor dem 9. November 1989 eine Funktion in der SED, in
Massenorganisationen, gesellschaftlichen Organisationen oder eine sonstige
herausgehobene Funktion im System der ehemaligen DDR oder in einer
Kommunistischen Partei/Organisation in einem der auf Seite 2 unter 2) auf-
geführten Ländern innegehabt?“

4. „Waren oder sind Sie Mitglied einer in der Bundesrepublik Deutschland für
verfassungswidrig erklärten, verbotenen oder durch den Bundesminister des
Innern als verfassungsfeindlich bekanntgemachten Partei oder Organisation
(z. B. Deutsche Liga für Volk und Heimat/DLVH, Wiking-Jugend/WJ,
Republikaner/REP, Deutsche Volksunion/DVU, Nationaldemokratische
Partei Deutschlands/NPD einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge
Nationaldemokraten/JN, Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei/FAP, Deut-
sche Kommunistische Partei/DKP, Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend/
SDAJ, Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands/MLPD, Kommunis-
tische Partei Deutschlands/KPD, Marxistische Gruppe/MG, Rote Hilfe e.V./
RH, Kommunistische Plattform der PDS/KPF, Arbeitsgemeinschaft Junge
GenossInnen in und bei der PDS/AG Junge GenossInnen, Arbeitsgemein-
schaft Autonome Gruppen in und bei der PDS/AG Autonome Gruppen)
oder gehören bzw. gehörten Sie einer anderen extremistischen Organisation,
Gruppe oder Gruppierung (z. B. den „Autonomen“ oder „Skinheads“) an?“

5. „Hatten Sie in der ehemaligen DDR oder Berlin (OST) oder in einem der auf
Seite 2 unter 2) aufgeführten Länder eine leitende Funktion in der Wirt-
schaft, im Erziehungs-, Kultur- oder Sportwesen inne?“

6. „Standen oder stehen Sie oder die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden
nahen Angehörigen (Ehegatte, Kinder oder deren Ehegatten oder Verlob-
ten(r), Eltern, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern, Ge-
schwister und Kinder des Ehegatten) oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter oder
die Person, mit der Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft 1) (siehe
Seite 2) leben, in einem Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhältnis zu (ehe-
maligen) Nachrichtendiensten der DDR (z.B. MfS, Verwaltung Aufklärung
des MfNV, AfNS, Informationszentrum des MfAV, Militärabwehr der NVA)
oder eines der auf Seite 2 unter 2) aufgeführten Landes?“

7. „a) Hatten oder haben Sie oder die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden
nahen Angehörigen (Ehegatte, Kinder oder deren Ehegatten oder Ver-
lobte(r), Eltern, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte(r),
Eltern, Geschwister und Kinder des Ehegatten) oder Ihre Verlobte/Ihr
Verlobter oder die Person, mit der Sie in eheähnlicher Lebensgemein-
schaft 1) leben, Kontakt zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR
oder eines der unter 2) aufgeführten Landes?“

„b) Waren Sie oder die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden nahen Ange-
hörigen (Ehegatte, Kinder oder deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern,
Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern, Geschwister

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6135

und Kinder des Ehegatten) oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter oder die
Person, mit der Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft 1) leben, in
irgendeiner Form angesprochen oder angeschrieben, die den Versuch
einer Anknüpfung von gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre
Verbündeten gerichteten nachrichtendienstlichen Beziehung vermuten
läßt?“

8. „Hatten oder haben Sie oder die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden
nahen Angehörigen (Ehegatte, Kinder oder deren Ehegatten oder Ver-
lobte(r), Eltern, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern,
Geschwister und Kinder des Ehegatten) oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter
oder die Person, mit der Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft 1) leben,
sonstige (z.B. verwandtschaftliche, geschäftliche, kulturelle, sportliche, wis-
senschaftliche, technische) Beziehungen in eines der unter 2) aufgeführten
Länder?“

Nach Ausfüllen des Fragebogens hat der Bewerber/die Bewerberin schließlich
die Vollständigkeit und Wahrheitstreue der Angaben zu versichern und zu er-
klären, dass er/sie sich bewusst sei, dass „unvollständige oder wahrheitswidrige
Angaben disziplinarrrechtliche oder strafrechtliche Verfolgung nach sich zie-
hen oder die sofortige Lösung des Dienstverhältnisses/Arbeitsverhältnisses zur
Folge haben können“.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zum Komplex der Angaben über Bewerber und Bewerberinnen für den
freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

1. Seit wann wird dieser Fragebogen im Bewerbungsverfahren für den frei-
willigen Dienst in der Bundeswehr verwendet?

2. Gab es vorher andere Fragebögen mit vergleichbarem Inhalt?

Wenn ja, welche und seit wann?

3. Auf welcher rechtlichen bzw. datenschutzrechtlichen Grundlage werden die
oben zitierten Fragen im Bewerbungsverfahren für den freiwilligen Dienst
in der Bundeswehr gestellt (bitte für jede Frage einzeln erläutern)?

4. In wie vielen Fällen wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung seit Ein-
führung des Fragebogens Bewerber oder Bewerberinnen aufgrund für sie
nachteiliger Angaben abgewiesen (bitte nach Jahren auflisten)?

a) Wie viele der Abgewiesenen waren Ostdeutsche, wie viele West-
deutsche?

b) Wie viele Bewerber und Bewerberinnen wurden aufgrund einer Mitglied-
schaft oder Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistischen Partei, Organi-
sation oder Gruppe abgewiesen?

c) Wie viele Bewerber und Bewerberinnen wurden aufgrund einer Mitglied-
schaft oder Zugehörigkeit zu einer linksextremistischen Partei, Organisa-
tion oder Gruppe abgewiesen?

d) Wie viele Bewerber und Bewerberinnen wurden aus anderen Gründen
abgewiesen?

5. In wie vielen Fällen wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung seit Ein-
führung des Fragebogens aufgrund nachteiliger Antworten Dienst- oder
Arbeitsverhältnisse gekündigt oder andere Maßregelungen vorgenommen
(bitte nach Jahren auflisten)?

a) Wie viele der Gekündigten oder anders Gemaßregelten waren Ost-
deutsche, wie viele Westdeutsche?

Drucksache 14/6135 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

b) Wie viele Kündigungen oder andere Maßregelungen wurden aufgrund
einer Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistischen
Partei, Organisation oder Gruppe ausgesprochen?

c) Wie viele Kündigungen oder andere Maßregelungen wurden aufgrund
einer Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer linksextremistischen
Partei, Organisation oder Gruppe ausgesprochen?

d) Wie viele Kündigungen wurden aus anderen Gründen ausgesprochen?

6. Wie viele Beschwerden oder Klagen gegen den Fragebogen wurden nach
Erkenntnis der Bundesregierung seit seiner Einführung eingereicht?

Wie endeten diese (bitte nach Jahren und getrennt nach Ost- und West-
deutschen auflisten)?

II. Zum Komplex der Angaben über Dritte bei Bewerbungen für den
freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

7. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden von dem Bewerber/der Bewer-
berin Angaben über Dritte (Ehegatte, Verlobte/r, Partner aus einer „eheähn-
lichen Lebensgemeinschaft“ sowie Kinder oder deren Ehegatten oder Ver-
lobte/r; Eltern, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte/r; Eltern,
Geschwister und Kinder des Ehegatten, sofern diese mit dem Bewerber/
der Bewerberin in einem Haushalt leben, etc.) erfragt (bitte für jede Frage,
die Angaben über Dritte verlangt, einzeln erläutern)?

8. Ist es rechtlich zulässig, dass persönliche oder verwandtschaftliche Bezie-
hungen eine Abweisung von Bewerbern/Bewerberinnen bzw. die Kündi-
gung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen rechtfertigen?

Wenn ja, warum?

9. Ist es rechtlich zulässig, einen Bewerber/eine Bewerberin nicht nur über
sein/ihr direktes persönliches oder verwandtschaftliches Umfeld auszufra-
gen, sondern zusätzlich auch noch das persönliche oder verwandtschaft-
liche Umfeld von Verwandten 2. Grades zu erfragen?

Wenn ja, warum (bitte für jede Frage, die solche Angaben verlangt, einzeln
erläutern)?

10. Was passiert mit den Daten, die ein Bewerber/eine Bewerberin über Dritte
angibt?

11. Sind die oben zitierten Fragen über das persönliche und verwandtschaft-
liche Umfeld eines Bewerbers/einer Bewerberin mit dem Schutz der
Privatsphäre vereinbar?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

12. Wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob, bei
der Erstellung des Zusatzbogens zum Bewerbungsbogen für den freiwilli-
gen Dienst in der Bundeswehr konsultiert?

Welche Position hat der Bundesbeauftrage für den Datenschutz zu diesem
Zusatzbogen?

13. Welcher Definition folgt nach Erkenntnis der Bundesregierung die in An-
merkung 1) auf Seite 2 des Fragebogens gegebene Erläuterung des Begriffs
„eheähnliche Lebensgemeinschaft“ und warum erfasst der Fragebogen
keine gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/6135

III. Zum Komplex der Einstellungskriterien bzw. der Kriterien bei der Kündi-
gung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen

14. Worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung, dass der Bundes-
minister des Innern eine Partei oder Organisation für verfassungsfeindlich
erklären kann und mit der Mitgliedschaft in einer ohne gerichtliche Nach-
prüfung als verfassungsfeindlich erklärten Partei oder Organisation Abwei-
sungen von Bewerbern/Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der
Bundeswehr bzw. Kündigungen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen be-
gründet werden können?

Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?

15. Worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung, dass eine Organisa-
tion, Gruppe oder Gruppierung als extremistisch eingestuft werden und aus
der Zugehörigkeit zu einer ohne gerichtliche Nachprüfung als extremis-
tisch eingestuften Organisation, Gruppe oder Gruppierung Abweisungen
von Bewerbern/Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der Bundes-
wehr bzw. Kündigungen von Dienst-oder Arbeitsverhältnissen begründet
werden können?

a) Wer stuft in diesem Fall eine Organisation, Gruppe oder Gruppierung
als extremistisch ein?

b) Wäre nicht wenigstens eine gerichtliche Überprüfung der Einstufung als
extremistische Organisation, Gruppe oder Gruppierung erforderlich?

c) Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?

16. Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass das bloße Ange-
sprochen- oder Angeschriebenwerden in einer Form, „die den Versuch
einer Anknüpfung von gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre
Verbündeten gerichteten nachrichtendienstlichen Beziehungen vermuten
läßt“, ausreicht, um damit Abweisungen von Bewerbern/Bewerberinnen
für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr bzw. Kündigungen von
Dienst- oder Arbeitsverhältnissen begründen zu können?

Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?

17. Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass verwandtschaft-
liche, geschäftliche, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche, technische
Beziehungen in eines der unter 2) auf Seite 2 des Fragebogens aufgeführ-
ten Länder ausreichen, Abweisungen von Bewerbern/Bewerberinnen für
den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr bzw. Kündigungen von Dienst-
oder Arbeitsverhältnissen zu begründen?

Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?

18. Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass die Ausübung
einer leitenden Funktion in der Wirtschaft, im Erziehungs-, Kultur- oder
Sportwesen der ehemaligen DDR oder Berlin (OST) einer Einstellung in
den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr entgegenstehen bzw. eine sofor-
tige Kündigung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen begründen können?

Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?

19. Hat die Bundesregierung geprüft, ob der Fragebogen und die aus ihm fol-
gende Praxis des Ausschließens von Bewerbern/Bewerberinnen aus dem
Bewerbungsverfahren für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr sowie
der ggf. sofortigen Kündigung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen nach
Erkenntnis der Bundesregierung konform geht mit der Verurteilung der
Berufsverbote durch europäische Gerichte?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 14/6135 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

IV. Zum Komplex ostdeutscher Bewerberinnen und Bewerber für den
freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

20. Wie will die Bundesregierung dem Eindruck einer pauschalen Diskrimi-
nierung Ostdeutscher, der durch die Fragen 1, 3, 5, 6 und 7 des Frage-
bogens entstehen kann, entgegenwirken?

21. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass durch die Fragen 1, 3, 5, 6
und 7 des Fragebogens negative Auswirkungen auf den Einigungsprozess
zwischen Ost- und Westdeutschland entstehen?

22. Wie will die Bundesregierung verhindern, das durch die Länderliste eine
pauschale Diskriminierung insbesondere von Ostdeutschen sowie all
jenen, die früher einmal in den genannten Ländern gelebt, studiert oder ge-
arbeitet haben oder verwandtschaftliche, geschäftliche, kulturelle, sport-
liche, wissenschaftliche, technische Beziehungen in diese Länder haben
oder hatten, entsteht?

V. Zum Komplex Länderliste im Zusatzbogen bei der Bewerbung für den
freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

23. Aus welchen Gründen wurden fast ausnahmslos Länder des ehemaligen Ra-
tes für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) bzw. Länder mit sozialistischen
oder kommunistischen Regierungen in die Länderliste aufgenommen?

24. Zeugt nach Erkenntnis der Bundesregierung die im Fragebogen angeführte
Länderliste von einem Denken in Kategorien des Kalten Krieges?

25. Beeinflusst die im Fragebogen angeführte Länderliste nach Erkenntnis der
Bundesregierung die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den
genannten Ländern?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

26. Warum wurden beispielsweise das Südafrika der Apartheid, Chile unter
Pinochet, Indonesien unter Suharto und andere diktatorische Regimes nicht
in die Länderliste aufgenommen?

27. Existierten in der Vergangenheit solche Länderlisten in Bewerbungsbögen
für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr, die beispielsweise das
Franco-Regime in Spanien, Portugal unter Salazar, Griechenland unter den
Obristen oder die Türkei nach dem Militärputsch anführten?

28. Existierte nach Erkenntnis der Bundesregierung nach der Gründung der
Bundeswehr mit Blick auf ehemalige Angehörige der Gestapo, der SS und
anderer nationalsozialistischer Organisationen sowie der Wehrmacht ein
vergleichbarer Fragebogen?

a) Wenn ja, wie lange existierte dieser?

b) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

29. Existierte nach Erkenntnis der Bundesregierung nach der Gründung der
Bundeswehr im Hinblick auf andere europäische Länder mit (ehemals)
faschistischen Regierungen ein vergleichbarer Fragebogen?

a) Wenn ja, wie lange existierte dieser?

b) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Berlin, den 15. Mai 2001

Roland Claus und Fraktion

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