Vom 18. Mai 2001
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
6123
14. Wahlperiode
18. 05. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (15. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/4988 –
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Dezember 1999
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama
über den Luftverkehr
A. Problem
Auf das Abkommen vom 13. Dezember 1999 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Panama über den Luftverkehr f ndet Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung, da es sich auf Gegenstände der
Bundesgesetzgebung bezieht. Daher ist die Zustimmung des Deutschen Bun-
destages in der Form eines Bundesgesetzes erforderlich.
B. Lösung
Zustimmung durch V erabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
als Bundestagsdrucksache 14/4988.
Einstimmigkeit im Ausschuss
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4988 – anzunehmen.
Berlin, den 9. Mai 2001
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Eduard Oswald
Vorsitzender
Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
14/
6123
Bericht des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth)
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf
Bundestagsdrucksache 14/4988 in seiner 146. Sitzung am
25. Januar 2001 beraten und an den Ausschuss für V erkehr,
Bau- und W ohnungswesen zur federführenden Beratung
und an den Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet die ge-
mäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforder -
liche Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Ab-
kommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Panama über den Luftverkehr . Mit Hilfe dieses
völkerrechtlichen Vertrages wird der internationale Fluglini-
enverkehr für die deutschen Luftfahrtunternehmen und die
des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine so-
lide Rechtsgrundlage gestellt, die im Gegensatz zur Gewäh-
rung vorläufiger Rechte – ohne ertragsbasis – auch lang-
fristige Planungen trägt und nur formalisierter Beendigung
unterliegt. Die Bundesrepublik Deutschland und die Repu-
blik Panama gewähren sich nach dem Abkommen gegensei-
tig die Rechte des Überflugs (1. Freiheit), der Landung zu
nichtgewerblichen Zwecken (2. Freiheit), des Absetzens
(3. Freiheit) und des Aufnehmens (4. Freiheit) von Fluggäs-
ten, Gepäck, Fracht und Post im gewerblichen internationa-
len Fluglinienverkehr. Kabotagerechte sind ausgeschlossen.
III. Stellungnahme des mitberatenden Finanzaus-
schusses
Der
Finanzausschuss
hat die Vorlage in seiner 87. Sitzung
am 14. Februar 2001 beraten und empfiehlt einstimmig, de
Gesetzentwurf anzunehmen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Ausschuss
Der
Ausschuss für V erkehr, Bau- und W ohnungswesen
hat die Vorlage in seiner 57. Sitzung am 9. Mai 2001 behan-
delt und hat einstimmig beschlossen, die Annahme des Ge-
setzentwurfs der Bundesregierung zu empfehlen.
Berlin, den 9. Mai 2001
Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter