BT-Drucksache 14/6122

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -14/1859- 9. Sportbericht der Bundesregierung

Vom 18. Mai 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6122
14. Wahlperiode 18. 05. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/1859 –

9. Sportbericht der Bundesregierung

A. Problem

Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages vom 19. Oktober 1979
(Drucksache 8/3210) legt die Bundesregierung alle vier Jahre einen Sport-
bericht vor. Der 9. Sportbericht der Bundesregierung bilanziert die Sportpolitik
des Bundes in den Jahren 1994 bis 1997; maßgebliche Entwicklungen des
Jahres 1998 werden aber bereits einbezogen.

Aufgrund der durch die Verfassung vorgegebenen Zuständigkeitsregelung zwi-
schen Bund, Ländern und Kommunen besitzt für den Bund die Förderung des
Spitzensports oberste Priorität. Da zwischen der Spitzensportförderung des
Bundes und der Unterstützung des Breitensports durch die Länder und Kom-
munen eine enge Wechselwirkung besteht und kein scharfer Trennungsstrich
zwischen Breiten- und Spitzensport möglich ist, engagiert sich der Bund auch
in der Breitensportförderung z. B. durch das Sportstättenprogramm „Goldener
Plan Ost“.

Eine konsequente Dopingbekämpfung ist für die Bundesregierung von heraus-
ragender Bedeutung, da nur ein sauberer, manipulationsfreier Sport eine Förde-
rung durch Bund, Länder und Gemeinden rechtfertigt.

B. Lösung

Annahme einer Entschließung, mit der die Bundesregierung u. a. aufgefordert
wird, die Bekämpfung des Dopings konsequent fortzusetzen, das Sonderförder-
programm „Goldener Plan Ost“ über das Jahr 2002 hinaus zu verstetigen und
die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement – auch in Sport-
vereinen – weiter zu verbessern.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P.

C. Alternativen

Kenntnisnahme des Berichts.

D. Kosten

Keine

Drucksache 14/6122 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 14/1859 –

folgende Entschließung anzunehmen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der 9. Sportbericht würdigt die Bilanz der Sportpolitik des Bundes in den Jah-
ren 1994 bis 1997. Deutsche Athletinnen und Athleten – nicht behinderte und
behinderte – hatten gute Möglichkeiten, sich auf nationale und internationale
Wettkämpfe vorzubereiten. Die Erfolge bei internationalen Wettkämpfen bele-
gen den hohen Standard der staatlichen Spitzensportförderung.

Erfolge im Spitzensport motivieren Kinder und Jugendliche, Sport zu treiben.
Gute Rahmenbedingungen für den Breitensport sind entscheidende Vorausset-
zung für eine gezielte Nachwuchsförderung.

Bereits in den ersten Monaten der 14. Wahlperiode konnten Verbesserungen im
Interesse des Sports durchgesetzt werden:

– Im Rahmen des Goldenen Plans Ost können in den neuen Bundesländern und
im ehemaligen Ostteil Berlins Sportanlagen für den Breitensport gebaut wer-
den. Dabei sollen auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt wer-
den. Bereits im ersten Jahr dieses Sonderförderprogramms sind insgesamt
78 Mio. DM in den Sportstättenneubau geflossen. Darüber hinaus stehen die
Gelder nach dem Investitionsförderungsgesetz (IFG) ungekürzt bereit, um
Sportanlagen zu sanieren und zu modernisieren.

– Mit der Erhöhung der so genannten Übungsleiterpauschale auf jährlich 3 600
DM und der Ausweitung des steuerlich und sozialversicherungsrechtlich be-
günstigten Personenkreises auf die Betreuer wird das bürgerschaftliche En-
gagement in Sportvereinen stärker honoriert als bisher. Ferner trägt die Än-
derung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung dazu bei, das
Spendenwesen zu vereinfachen und die Spendenbereitschaft zu erhöhen. Von
dieser Neuregelung werden auch die Sportvereine profitieren.

– Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2000 können die gesetzlichen Kran-
kenkassen gemäß § 20 SGB V wieder Angebote im Bereich der Primärprä-
vention finanzieren. Die Funktion des Sports in diesem Bereich ist in der Ge-
setzesbegründung ausdrücklich verankert. Diese Korrektur war im Interesse
einer sinnvollen und zukunftsorientierten Gesundheitspolitik dringend erfor-
derlich.

– Mit der Zusage, sich am Umbau bzw. der Sanierung der Stadien in Berlin und
Leipzig zu beteiligen, trägt die Bundesregierung dazu bei, dass die Fußball-
WM 2006 nicht nur in den alten, sondern auch in den neuen Bundesländern
stattfinden wird. Der Deutsche Bundestag begrüßt dies ausdrücklich.
Deutschland wird sich als weltoffenes und fußballbegeistertes Land präsen-
tieren können.

II. Der Deutsche Bundestag spricht sich dafür aus,

1. die Sportverbände weiterhin in die Lage zu versetzen, ihre Athletinnen und
Athleten optimal auf nationale und internationale Wettkämpfe vorzubereiten;

2. dass die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West im Sport fort-
gesetzt wird. Die Länder und Gemeinden sollten Gelder nach dem IFG ver-
stärkt für Sanierungsmaßnahmen und gegebenenfalls auch Ersatzneubauten
im Sport verwenden;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6122

3. die Bedingungen für die Ausübung des Sports durch behinderte Menschen
kontinuierlich zu verbessern;

4. die Bekämpfung des Dopings konsequent fortzusetzen;

5. dem Zusammenhang von Sport und Gesundheit erhöhte Aufmerksamkeit zu
schenken.

Der Deutsche Bundestag empfiehlt ferner, den Zusammenhang zwischen Spit-
zensport, Schulsport und Breitensport zu bekräftigen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Effizienz der staatlichen Sportförderung zu erhöhen und Strukturen zu
verbessern;

2. das Sonderförderprogramm Goldener Plan Ost über das Jahr 2002 hinaus zu
verstetigen;

3. auf internationaler Ebene für einheitliche Kontrollen und deutliche Sanktio-
nen bei Dopingverstößen einzutreten und

4. die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement – auch in Sport-
vereinen – weiter zu verbessern.

Berlin, den 16. Mai 2001

Der Sportausschuss

Friedhelm Julius Beucher
Vorsitzender

Dagmar Freitag
Berichterstatterin

Klaus Riegert
Berichterstatter

Drucksache 14/6122 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dagmar Freitag und Klaus Riegert

I. Zum Beratungsverfahren

Der Bundesminister des Innern hat gemäß Beschluss des
Deutschen Bundestages vom 19. Oktober 1979 – Bundes-
tagsdrucksache 8/3210 – am 12. Oktober 1999 den 9. Sport-
bericht vorgelegt.

Der Deutsche Bundestag hat diesen Bericht in seiner
87. Sitzung am Donnerstag, dem 17. Februar 2000, an den
Sportausschuss federführend sowie mitberatend an den
Finanzausschuss, den Verteidigungsausschuss, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder, den
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung und den Ausschuss für Tourismus überwiesen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner Sitzung am 22. März 2000 den 9. Sportbericht
der Bundesregierung beraten und einstimmig beschlossen,
die Kenntnisnahme der Unterrichtung zu empfehlen.

Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
hat in seiner Sitzung am 5. April 2000 den 9. Sportbericht
der Bundesregierung beraten und einvernehmlich beschlos-
sen, die Kenntnisnahme der Unterrichtung zu empfehlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12. April
2000 den 9. Sportbericht der Bundesregierung beraten und
beschlossen, die Kenntnisnahme der Unterrichtung zu emp-
fehlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner Sitzung am
10. Mai 2000 den 9. Sportbericht der Bundesregierung bera-
ten und beschlossen, die Kenntnisnahme der Unterrichtung
zu empfehlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2000 den
9. Sportbericht der Bundesregierung beraten und beschlos-
sen, die Kenntnisnahme der Unterrichtung zu empfehlen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am
11. Oktober 2000 den 9. Sportbericht der Bundesregierung
beraten und einstimmig beschlossen, die Kenntnisnahme
der Unterrichtung zu empfehlen.

Der Sportausschuss hat die Unterrichtung der Bundesregie-
rung in seiner 24. Sitzung am 5. April 2000 und in seiner
31. Sitzung am 25. Oktober 2000 beraten. In der Sitzung am
25. Oktober 2000 hat er der Beschlussempfehlung mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und F.D.P. zugestimmt.

II. Aus den Beratungen im Ausschuss

In seiner 24. Sitzung am 5. April 2000 beriet der Sportaus-
schuss in einer ersten Runde den 9. Sportbericht der Bun-
desregierung. Von allen Fraktionen wird die Auffassung ge-
teilt, dass dieser Bericht sich in den zurückliegenden Jahren
zu einem wichtigen Nachschlagewerk für die Politik, die
Sportorganisationen und auch die interessierte Öffentlich-
keit entwickelt hat.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemängelt, dass
solche Regierungsberichte immer nur den Charakter hätten,
über die Erfolge und das Gute der zurückliegenden Zeit zu
berichten, während es an Problemaufrissen mangele. Sie
schlägt deshalb vor, bei zukünftigen Berichten solche
Problembereiche aufzugreifen und zu behandeln.

Die Fraktion der CDU/CSU ist ebenfalls der Auffassung,
dass die Beratung solcher Berichte nur Sinn mache, wenn
man auch bestimmte Schlüsse daraus ziehe. Sie regt darüber
hinaus an, bei zukünftigen Berichten den Ausschuss für
Gesundheit und den Europaausschuss in die Beratungen mit
einzubeziehen.

Nach dem Eingang der Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse setzt der Ausschuss in seiner 31. Sitzung am
25. Oktober 2000 die Beratung des 9. Sportberichtes fort.

Die Fraktion der SPD regt an, im nächsten Bericht dem
Thema „Sport und Gesundheit“ größere Aufmerksamkeit zu
widmen, und legt einen Antrag vor, in dem u. a. gefordert
wird, die Bedingungen für die Ausübung des Sports durch
behinderte Menschen kontinuierlich zu verbessern, die Be-
kämpfung des Dopings konsequent fortzusetzen und das
Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“ über das Jahr
2002 hinaus zu verstetigen.

Von den Fraktionen der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS
wird gemeinsam die Tatsache kritisiert, dass der Antrag so
spät vorgelegt worden sei.

Die Fraktion der CDU/CSU stellt im Zusammenhang mit
dem vorgelegten Antrag u.a. fest, dass

– die für den Goldenen Plan Ost zur Verfügung gestellten
Mittel nicht ausreichend seien,

– die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3 600 DM
nur weiße Salbe sei und kein Ausgleich für die Neurege-
lung der 630 DM Jobs,

– die Umsetzung des § 20 SGB V (präventive Maßnahmen
von Sportvereinen) durch die Krankenkassen nicht den
Vorstellungen des Gesetzgebers entsprechen würde und
die Mehrheit des Gesundheitsausschusses das Votum des
Sportausschusses zur Besserstellung des Sports abge-
lehnt habe,

– die Sanierung der Stadien in Berlin und Leipzig auf einer
Zusage des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl
beruhe und Berlin im Rahmen der Steuerreform noch
einen ungerechtfertigten Zuschlag erhalten habe.

Der Feststellung der Vertreterin der Fraktion der SPD, dass
man in der letzten Wahlperiode bei der Bekämpfung des
Dopings die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes gegen
den ausdrücklichen Willen der Sportpolitiker der Fraktion
der CDU/CSU gefordert und durchgesetzt habe, hält der
Vertreter der Fraktion der CDU/CSU entgegen, dass dies
unzutreffend sei und man der alten Koalition in keiner einzi-
gen Abstimmung nachweisen könne, dass sie gegen die No-
vellierung des Arzneimittelgesetzes gestimmt habe.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/6122

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS
schlagen vor, in den nächsten Bericht gegebenenfalls auch
noch ein Kapitel zum Thema „Schulsport“ aufzunehmen.

Berlin, den 16. Mai 2001

Dagmar Freitag
Berichterstatterin

Klaus Riegert
Berichterstatter

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