BT-Drucksache 14/6103

zu der Verordnung der Bundesregierung -14/5941- Zweite Verordnung zur Änderung der Verpackunsverordnung

Vom 15. Mai 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6103

14. Wahlperiode

15. 05. 2001

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Werner Wittlich, Cajus Caesar,
Marie-Luise Dött, Georg Girisch, Kurt-Dieter Grill, Hermann Gröhe, Helmut Lamp,
Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Bernward Müller (Jena), Franz Obermeier,
Christa Reichard (Dresden), Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck,
Hans Peter Schmitz (Baesweiler) und der Fraktion der CDU/CSU

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksache 14/5941 –

Zweite Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer generellen Pfand-
pflicht ist nicht geeignet, den Einsatz von Mehrweg-Getränkeverpackungen zu
stabilisieren und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen zu fördern. Da
die Kosten für automatisierte Pfandsysteme in keinem vernünftigen Verhältnis
zu dem geringen ökologischen Nutzen stehen, dürfen keine neuen ökologisch
wie ökonomisch zweifelhaften Markthemmnisse geschaffen werden.

Die Entwicklung des Getränkeverbrauchs in Deutschland wird vor allem durch
eine stetige Zunahme der Abfüllmengen sowie durch neue Getränkesorten
bestimmt. So ist das in Mehrwegverpackungen abgefüllte Getränkevolumen
von 19,4 Milliarden Liter im Jahr 1990 auf 22,5 Milliarden Liter im Jahr 1998
angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat das Abfüllvolumen der Einwegver-
packungen von 6,9 Milliarden Liter auf 9,6 Milliarden Liter zugenommen.
Diese Zunahme des Abfüllvolumens um insgesamt 5,8 Milliarden Liter verteilt
sich etwa zu gleichen Anteilen auf Mehrweg- und Einweg-Getränkeverpackun-
gen.

II. Die Bundesregierung wird aufgefordert,

den Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverord-
nung zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten mit dem Ziel der
Ressourcenschonung und Abfallvermeidung.

Eckpunkte hierfür können sein:

– Selbstverpflichtung der Wirtschaft (Festschreibung einer Abfüllmenge nicht
unter 24 Milliarden Liter in ökologisch vorteilhaften Verpackungen), ver-
bunden mit den notwendigen Sanktionsmechanismen.
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
– Wegfall der Pfandpflicht und deutliche Erhöhung des Anteils der erfassten
und verwerteten Einwegverpackungen.

Um die notwendige Zeit zu gewinnen, die Verpackungsverordnung im Sinne
der o. g. Eckpunkte zu überarbeiten, muss dafür Sorge getragen werden, dass
§ 9 Abs. 2 VerpackVO nicht vollzogen wird.

Berlin, den 15. Mai 2001

Dr. Peter Paziorek
Werner Wittlich
Cajus Caesar
Marie-Luise Dött
Georg Girisch
Kurt-Dieter Grill
Hermann Gröhe
Helmut Lamp
Dr. Paul Laufs
Vera Lengsfeld
Bernward Müller (Jena)
Franz Obermeier
Christa Reichard (Dresden)
Hans-Peter Repnik
Dr. Christian Ruck
Hans Peter Schmitz (Baesweiler)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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