BT-Drucksache 14/6080

Politik der Bundesregierung zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

Vom 15. Mai 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

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6080

14. Wahlperiode

15. 05. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Klaus Holetschek,
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer, Klaus Brähmig,
Cajus Caesar, Thomas Dörflinger, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink,
Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Anita Schäfer, Heinz Schemken,
Margarete Späte, Annette Widmann-Mauz, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller
und der Fraktion der CDU/CSU

Politik der Bundesregierung zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sieht die Bundesregierung nach Entscheidungen des Europäischen Gerichts-
hofs und in Anbetracht demnächst zu erwartender Entscheidungen die
Gefahr, dass die deutschen Sozialversicherungsträger Rehabilitationsmaß-
nahmen zumindest im EU-Ausland zukünftig finanzieren müssen, und wenn
ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, auf eine derartige Entwicklung zu
reagieren?

2. Sieht die Bundesregierung auf deutscher oder europäischer Ebene Bestre-
bungen einer Liberalisierung des europäischen Rehabilitationsmarktes, und
wenn ja, wie will sie die hohe Qualität der deutschen Heilbäder und Kurorte
auch aus Gründen des Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes gewähr-
leisten?

3. Was unternimmt die Bundesregierung, um die bereits heute vorliegende
Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Heilbäder im Vergleich zu
den Heilbädern, insbesondere aus dem Süden und Osten Europas, im Hin-
blick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Trinkgeldbesteuerung
und Mehrwertsteuerproblematik abzumildern?

4. Inwieweit kann die Bundesregierung ihre positive Einschätzung, dass sich
die wirtschaftliche Lage in den Kurstandorten zunehmend verbessert und
stabilisiert habe (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 57
der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl zur Situation im Kurwesen
der gesetzlichen Krankenversicherung – Bundestagsdrucksache 14/5365),
auch für die ambulanten Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten auf
Grund der abgerechneten Leistungen für das Jahr 2000 belegen?

5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Sorge, dass es zu einer Verschlech-
terung der Versorgung chronisch kranker Menschen dadurch kommt, dass
dem Leistungsbedarf dieses Personenkreises bei der Leistungsgewährung
nach § 23 Abs. 2 SGB V mit Vorsorgemaßnahmen nicht adäquat entspro-
chen wird?
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6. Inwieweit erkennt die Bundesregierung an, dass die in Form von Kompakt-
kuren angebotenen kurörtlichen Therapieverfahren gegenüber den nor-
malen Vorsorgemaßnahmen gemäß § 23 Abs. 2 SGB V eine besondere, in-
dikationsspezifische Intensität besitzen und besteht die Bereitschaft, die
Maßnahmen – nicht zuletzt als teilweise kostengünstige Alternative zu
stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen – für die Patienten
finanziell günstiger auszugestalten?

7. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Konzept von Kompaktkuren auch in
das Beihilferecht für Beamte und Richter aufzunehmen?

8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass
sich die Gesundheitspolitik in jüngerer Zeit verstärkt bemüht, die Angebote
für ambulante und teilstationäre Rehabilitation in der Umgebung der
Wohnorte der Patienten auszuweiten – der vom sozialen und Wohnumfeld
räumlich distanzierten (wohnortfernen) Behandlung zu, insbesondere für
Patienten aus schwierigen persönlichen und sozialen Verhältnissen sowie
für Frauen mit ihren familiären Verpflichtungen?

9. Entspricht es der mit der Gesundheitsreform 2000 verfolgten Zielsetzung
der Bundesregierung, dass sich die Verfahren der ambulanten Rehabilita-
tion von den kurörtlichen Kompetenzzentren weg auf dezentrale, wohnort-
nahe Leistungserbringer zerstreuen, und welche Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, einheitliche Qualitätsanforderungen bei den Einzelan-
bietern sicherzustellen?

10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken,
dass Bürger, die im Urlaub in Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung für
ihre Gesundheit an einem Kurort Kurmittel in Anspruch nehmen, diese
vom Kurarzt verordnet bekommen können, ohne dass diese Verordnungen
das Heilmittelbudget des Arztes belasten?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Aspekt der Qualitätssiche-
rung im stationären Bereich die Einführung eines pauschalierten Entgelt-
systems (DRG-Systems) und die Bestrebungen des SGB IX, verstärkt und
ohne Bedarfsvorbehalt Abteilungen von Akutkrankenhäusern für eine
wohnortnahe Rehabilitation umzuwidmen?

12. Inwieweit hält es die Bundesregierung für möglich, natürliche ortsspezifi-
sche Heilmittel und kurortmedizinische Behandlungsformen, deren Unbe-
denklichkeit und Wirksamkeit in einer z. T. sehr langen Tradition doku-
mentiert sind, einer Beurteilung nach den Kriterien der evidenzbasierten
Medizin zu unterziehen?

13. Inwieweit können die Heilbäder und Kurorte bei ihren Zukunftsplanungen
davon ausgehen, dass die Bundesregierung bei der beabsichtigten weiteren
Gesundheitsreform die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen am aner-
kannten Kurort als Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
erhalten wird?

Berlin, den 19. April 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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