BT-Drucksache 14/6072

zu der Verordnung der Bundesregierung -14/5941, 14/6019 Nr. 2.2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

Vom 16. Mai 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6072

14. Wahlperiode

16. 05. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 14/5941, 14/6019 Nr. 2.2 –

Zweite Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

A. Problem

Die geltende Fassung der V erpackungsverordnung sieht im Falle des Unter -
schreitens einer Mehrwegquote von 72 % in bestimmten Fällen eine Pfand-
pflicht für Einweg-Getränkeverpackungen vo . Mit der Änderungsverordnung
soll neuen Erkenntnissen aus Ökobilanz-Untersuchungen Rechnung getragen
werden und außerdem die bestehende Regelung, die das Eintreten der Pfand-
pflicht vom Unterschreiten von Quoten abhängig macht und zwischen Geträn
kebereichen unterscheidet, durch eine für die Betrof fenen praktikablere Neu-
regelung ersetzt werden.

B. Lösung

Zustimmung zur Verordnung.

Mehrheitsentscheidung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS

C. Alternativen

Rückverweisung des V erordnungsentwurfs an die Bundesregierung mit dem
Ziel der Überarbeitung bzw. Annahme des Verordnungsentwurfs in geänderter
Fassung (siehe Bericht).

D. Kosten

Die durch die geltende bzw. neu gefasste Verpackungsverordnung entstehenden
Kosten sind Gegenstand der politischen Diskussion (siehe Bericht).
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 14/5941 zuzustimmen.

Berlin, den 16. Mai 2001

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Christoph Matschie

Vorsitzender

Ulrich Kelber

Berichterstatter

Werner Wittlich

Berichterstatter

Michaele Hustedt

Berichterstatterin

Birgit Homburger

Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter

Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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Bericht der Abgeordneten Ulrich Kelber, Werner Wittlich, Michaele Hustedt,
Birgit Homburger und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
14/5941 wurde mit Überweisungs-Drucksache 14/6019
Nr. 2.2 vom 1 1. Mai 2001 zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit und zur Mitberatung an den Ausschuss für W irtschaft
und Technologie und den Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS empfoh-
len, der Verordnung zuzustimmen.

II.

Die geltende Fassung der V erpackungsverordnung sieht im
Falle des Unterschreitens einer Mehrwegquote von 72 % in
bestimmten Fällen eine Pfandpflicht für Einweg-Getränke
verpackungen vor. Mit der Änderungsverordnung soll neuen
Erkenntnissen aus Ökobilanz-Untersuchungen Rechnung
getragen werden und außerdem die bestehende Regelung,
die das Eintreten der Pfandpflicht vom Unterschreiten vo
Quoten abhängig macht und zwischen Getränkebereichen
unterscheidet, durch eine für die Betrof fenen praktikablere
Neuregelung ersetzt werden.

Im Einzelnen sieht die Änderungsverordnung den W egfall
der Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegge-
tränkeverpackungen zugunsten der Unterscheidung zwi-
schen ökologisch vorteilhaften und ökologisch nicht vorteil-
haften Getränkeverpackungen vor. Der Getränkekarton wird
als ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackung eingestuft.
Außerdem wird die bestehende Quoten-Regelung, die zwi-
schen Marktsegmenten dif ferenziert, durch eine unmittel-
bare Pfandpflicht für ökologisch nicht vorteilhafte Geträn
keverpackungen in allen betrof fenen Marktsegmenten
ersetzt.

III.

Der

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor -
sicherheit

hat die V erordnung auf Drucksache 14/5941 in
seiner Sitzung am 16. Mai 2001 beraten.

Von Seiten der

Vertreterin der Bundesr egierung

wurde
ausgeführt, Mehrweg-Getränkeverpackungen würden der -
zeit vom Markt verdrängt. Das vorliegende vorläufige E -
gebnis der Nacherhebung der Mehrweganteile für den Zeit-
raum vom Februar 1999 bis Januar 2000 zeige, dass der
Mehrweganteil auf 68,3 % zurückgegangen sei. Alles deute
darauf hin, dass sich dieser Trend nicht nur ungebremst fort-
setze, sondern beschleunige. Diese Entwicklung sei um-
weltpolitisch nicht hinnehmbar. Zum einen gebe es eine zu-
nehmende Vermüllung von Straßen und Landschaften durch
die Getränkeverpackungen. Zum anderen laufe eine solche
Entwicklung dem Gebot der Ressourcenschonung entgegen.

Die geltende V erpackungsverordnung sehe eine Pfand-
pflicht vo , die sechs Monate nach Bekanntgabe des Er geb-
nisses der Nacherhebung greife, d. h. spätestens zu Beginn
des kommenden Jahres gebe es dann eine Pfandpflicht fü
Einwegverpackungen bei Bier und Mineralwasser , nicht
aber beispielsweise für die Cola-Dose. Diese für V erbrau-
cher und die betroffene Wirtschaft schwer verständliche und
komplizierte Regelung solle nun durch die Verpackungsno-
velle ersetzt werden. Dabei seien auch Erkenntnisse aus der
Ökobilanz „Getränkeverpackungen II“ des Umweltbundes-
amtes berücksichtigt worden. Die Novelle der Verpackungs-
verordnung sehe eine generelle Pfandpflicht für ökologisc
nachteilige Getränkeverpackungen, unabhängig von Quoten
und unabhängig vom Inhalt, vor . Die Berücksichtigung der
Ökobilanz führe zur Befreiung des Getränkekartons von der
Pfandpflicht. eiter würden W ein und Milch von der
Pfandpflicht ausgenommen. Erfahrungen in Schweden un
Dänemark zeigten, dass die Einführung einer Pfandpflich
auch nicht zu Lasten der Mehrweggebinde gehe. Schließlich
sei die Pfandpflicht auch mit Blick auf das europäisch
Recht eine einwandfreie Lösung: Inländische und auslän-
dische Getränkeabfüller würden gleich behandelt. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) habe schon vor Jahren im
Falle Dänemarks eine Pfandregelung als mit europäischem
Recht vereinbar bewertet. Die Pfandpflicht sei schließlic
ein wirtschaftsverträgliches Instrument. Ausgehend von rd.
2 Mrd. DM Investitionsvolumen sowie den erwarteten Be-
triebskosten schätze die Bundesregierung die jährlichen zu-
sätzlichen Kosten auf 265 Mio. DM. Auf die einzelne V er-
packung bezogen seien dies 1,84 Pf. Auf der anderen Seite
stünden Kostenersparnisse beim Grünen Punkt sowie ver -
minderte Aufwendungen der Kommunen zur Beseitigung
der Vermüllung von Straßen und Landschaften. Im Zusam-
menhang mit der wirtschaftlichen Belastung sei auch zu be-
denken, dass mittelständische Unternehmen in den ver gan-
genen Jahren im V ertrauen auf die geltende Regelung in
Mehrweg-Systeme investiert hätten.

Was den Hinweis auf die Klagen gegen die Quotenerfas-
sung anbelange, so hätten sie keine aufschiebende Wirkung.
Auch werde die Bundesregierung nach W egfall der gelten-
den Erhebungspflicht die eränderungen der jeweiligen
Quoten in diesem Bereich schon im Zusammenhang mit der
Definition der ökologisch vorteilhaften bz . nicht vorteil-
haften Getränkeverpackung weiter verfolgen.

Von Seiten der

Fraktion der SPD

wurde vor getragen, bei
der Verpackungsverordnung gehe es nicht nur um V erwer-
tungsquoten und verfügbaren Deponieraum, sondern um die
Sicherung der ökologischen Gesamtbilanz und die Ressour-
censchonung. Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU
(Anlage 1) mache dagegen deutlich, dass man dort einen
rechtlichen Schutz der Mehrwegsysteme nicht mehr für
erforderlich halte. Die in diesem Antrag vor geschlagenen
Maßnahmen hätten ein weiteres Absinken der Mehrweg-
quote mit den damit verbundenen ökologischen Nachteilen
zur Folge. Zudem gebe es keine praktikablen V orschläge
zur Verminderung der Landschaftsvermüllung.
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die mit dem Antrag der

Fraktion der PDS

(Anlage 2) be-
absichtigte Änderung der V erpackungsverordnung führe in
der Praxis dazu, dass Pfandregelungen jährlich erlassen und
wieder zurückgenommen werden müssten. Dies sei weder
dem Verbraucher noch den Herstellern und dem Handel zu-
zumuten. Mit der Novelle zur V erpackungsverordnung auf
Drucksache 14/5941 habe man eine ökonomisch und ökolo-
gisch sinnvolle Regelung vor gelegt, die Umfragen zufolge
von einer großen Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert
werde.

Von Seiten der

Fraktion der CDU/CSU

wurde darauf hin-
gewiesen, Ausgangspunkt für die V erpackungsverordnung
im Jahre 1991 seien u. a. der Müllnotstand und die Deponie-
problematik gewesen. Hier Abhilfe zu schaf fen sei von der
damals erlassenen V erordnung erreicht worden. Nun gelte
es für die Politik, den technologischen Entwicklungen und
Neuerungen und dem veränderten V erbraucherverhalten
Rechnung zu tragen und neue Entscheidungen zu tref fen.
Die für die nun vor gelegte Novelle abgegebene Begrün-
dung, damit werde der Mehrweg stabilisiert, werde durch
nichts belegt. Auch bei der V ermüllungsproblematik helfe
sie nicht weiter , da sie nur zu ca. 20 % auf Dosen zurück-
gehe. Stattdessen sei zu befürchten, dass das bislang gut
funktionierende Glasrecycling in sich zusammenbreche. Im
eigenen Antrag (siehe Anlage 1) fordere man deshalb eine
Selbstverpflichtung der irtschaft mit einer Festschreibung
einer Abfüllmenge von nicht unter 24 Milliarden Liter in
ökologisch vorteilhaften V erpackungen. Eine solche Maß-
nahme helfe gerade den kleinen Brauereien mehr als die
Einführung eines Zwangspfandes auf Dosen. Der ange-
botene Fonds von 250 Mio. DM zur Finanzierung von In-
formationskampagnen stelle einen wichtigen Beitrag zur
Lösung des Vermüllungsproblems dar.

Um zu der erforderlichen Überarbeitung der V erpackungs-
novelle zu kommen, schlage man vor , den § 9 Abs. 2 der
Verpackungsverordnung bis zum Erlass einer grundlegend
überarbeiteten V erordnung auszusetzen. Hierbei sei auch
darauf hinzuweisen, dass das Vollziehen der Verordnung in
der jetzt geltenden Fassung kaum durchführbar sei, da es
Klagen gegen die Feststellung der Quoten gebe, eine Be-
pfandung der W einflaschen und der Kartons zu erfolge
habe und auch die PET-Flasche nicht berücksichtigt werden
könne. Insgesamt stelle somit ein V orgehen entsprechend
dem eigenen Antrag die bessere Alternative dar, als nun mit
Gewalt die Zwangsbepfandung durchzusetzen.

Von Seiten der

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

wurde vor getragen, die Mehrwegquote bei Getränkever -
packungen sinke seit Jahren. Bei solchen Systemen bestehe
die Gefahr , dass bei Unterschreiten einer gewissen Quote
das System insgesamt nicht mehr funktioniere und die
Quote dramatisch abbreche. Von daher sei es unbedingt er -
forderlich, nun das Dosenpfand einzuführen. Jetzt erneut,
wie dies der Antrag der Fraktion der CDU/CSU vorschlage,
eine Selbstverpflichtung der irtschaft anzustreben, halte
man für den falschen W eg, da die geltende V erordnung in
gewisser W eise selbst eine Selbstverpflichtung darstelle
Über Jahre hinweg sei absehbar gewesen, dass die für die
Einführung des Pflichtpfandes vo gesehene Quote unter -
schritten werde. Es habe also Zeit genug für freiwillige Lö-
sungen gegeben, um eine solche Situation zu vermeiden.
Von Seiten der Wirtschaft sei aber nicht reagiert worden, so

dass es nun keinen Anlass gebe, auf eine Selbstverpflich
tung der W irtschaft zu setzen. Mit dem Einsammeln von
Müll sei es zudem nicht getan. Die Frage sei somit nur , ob
die derzeit geltende V erpackungsverordnung zur Anwen-
dung gebracht werden müsse, die beispielsweise ein Pfand
auf Bierdosen, nicht aber auf Cola-Dosen vorsehe, oder ob
man die nun vorliegende Novelle realisiere, die für alle öko-
logisch nachteiligen Getränkeverpackungen unabhängig
von Quoten und Füllmengen eine unmittelbare Pfandpflich
vorsehe. Bleibe es bei der geltenden Verordnung, müsse zu-
dem die W einflasche bepfandet werden, während dies nu
bei der Verordnungsnovelle nicht der Fall sei.

Von Seiten der

Fraktion der F.D.P.

wurde festgestellt, die
Bedingungen zum Zeitpunkt des Erlasses der Verpackungs-
verordnung im Jahre 1991 und auch ihrer Änderung im
Jahre 1998 seien andere als heute gewesen. Im Jahre 1991
sei man mit der V erpackungsverordnung zum ersten Mal
einer Kreislaufwirtschaft entsprechend vor gegangen. Hin-
tergrund seien Müllber ge und fehlende Deponie- und V er-
brennungskapazitäten gewesen. Die Verordnung habe einen
massiven technischen Fortschritt auch bei den V erpackun-
gen ausgelöst. Dies habe zur V ermeidung und auch zu bes-
seren Verwertungsanstrengungen geführt. Als man 1998 die
Verpackungsverordnung novelliert habe, seien die dama-
ligen Erkenntnisse zugrunde gelegt worden. V on nieman-
dem sei seinerzeit vor geschlagen worden, ökologisch vor -
teilhafte V erpackungen zu integrieren, da entsprechende
Kenntnisse noch nicht verfügbar gewesen seien. Die UBA-
Studie II liege seit letztem Sommer vor . Sie gelte es nun in
politische Handlung umzusetzen. Einig sei man sich in der
Beurteilung, dass man heute Mehrweg nicht immer als gut
und Einweg nicht immer als schlecht bezeichnen könne. Die
nun vorgelegte Novelle greife dies durch die Formulierun-
gen „ökologisch vorteilhaft“ bzw . „ökologisch nachteilig“
auf. Einwegverpackungen seien also in bestimmten Berei-
chen mit Mehrwegverpackungen ökologisch gleichwertig.
Wenn dies so sei, müsse dies aber bei der Quote berücksich-
tigt werden. Tue man dies, stelle man fest, dass die Summe
der ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen nicht
gesunken, sondern gestiegen sei. Deshalb sei es nicht einzu-
sehen, dass nun zur Zwangsmaßnahme Pfand gegrif fen
werde. Ökologisch gesehen werde zudem der Sache mit
einer solchen Maßnahme ein Bärendienst erwiesen. Die
neue Verordnung werde da, wo Mehrweg sinnvoll sei, nicht
zu einer Stabilisierung führen, sondern das Gegenteil bewir-
ken. Leidtragende seien die kleinen Brauereien und Frucht-
safthersteller. Insgesamt gesehen sei also die vor gesehene
Regelung ökologisch kontraproduktiv . Sie produziere nur
Kosten, die von den V erbrauchern zu tragen seien. Zudem
werde das traditionelle System des Glasrecyclings gefähr -
det. Was die Vermüllung anbelange, so werde das Problem
nur verlagert, da die V erbraucher ggf. auf nicht bepfandete
Verpackungen auswichen. Stattdessen sei die entsprechende
Wirtschaft über einen Fonds gegen die V ermüllung der
Landschaft heranzuziehen. Man habe entsprechende V or-
schläge in einem eigenen Antrag (Drucksache 14/3814)
rechtzeitig unterbreitet.

Von Seiten der

Fraktion der PDS

wurde dar gelegt, ange-
sichts einer zunehmenden Dosenflut habe die Bundesregie
rung nun eine Verordnungsnovelle vorgelegt, die eine gene-
relle Bepfandung dieser Gebinde vorsehe. Alternativ dazu
sei auch eine Einweg-Abgabe möglich gewesen. Sie werde
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –

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von den Umweltverbänden befürwortet, und man selbst
halte sie auch für die bessere Lösung. Of fensichtlich sei
man aber der Ansicht gewesen, dass es hierfür keine Mehr -
heiten gebe.

Mit dem nun vor gelegten eigenen Antrag (siehe Anlage 2)
wolle man vor allem bewirken, dass die in § 9 der Verord-
nung enthaltenen Quoten und auch die Überprüfungsfristen
erhalten blieben, da es sonst keine Möglichkeit mehr gebe,
auf Fehlentwicklungen zu reagieren. Nicht beabsichtigt sei
allerdings, von Jahr zu Jahr die Pfandpflicht entsprechen
den festgestellten Quoten einzuführen bzw . wieder abzu-
schaffen.

Der Ausschuss beschloss gegen die Stimmen der Antrag-
steller, den Antrag der Fraktion der PDS (Anlage 2) abzu-
lehnen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und F .D.P., den Antrag
der Fraktion der CDU/CSU (Anlage 1) abzulehnen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU und F .D.P. bei Stimmenthaltung
der Fraktion der PDS, dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, der Verordnung auf Drucksache 14/5941 zuzustim-
men.

Berlin, den 16. Mai 2001

Anlage 1: Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Anlage 2: Antrag der PDS-Fraktion

Ulrich Kelber

Berichterstatter

Werner Wittlich

Berichterstatter

Michaele Hustedt

Berichterstatterin

Birgit Homburger

Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter

Berichterstatterin
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– 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Anlage 1

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

16. Mai 2001

Antrag
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

zur Verordnung der Bundesregierung
– Drucksache 14/5941 –

Zweite Verordnung zur Änderung der
Verpackungsverordnung

Der Ausschuss wolle beschließen:

1. Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer
generellen Pfandpflicht ist nicht geeignet, den Einsat
von Mehrweg-Getränkeverpackungen zu stabilisieren
und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen zu
fördern. Da die Kosten für automatisierte Pfandsysteme
in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem geringen öko-
logischen Nutzen stehen, dürfen keine neuen, ökolo-
gisch wie ökonomisch zweifelhaften Markthemmnisse
geschaffen werden.

2. Die Entwicklung des Getränkeverbrauchs in Deutsch-
land wird vor allem durch eine stetige Zunahme der
Abfüllmengen sowie durch neue Getränkesorten be-
stimmt. So ist das in Mehrwegverpackungen abgefüllte
Getränkevolumen von 19,4 Mrd. Liter im Jahr 1990 auf
22,5 Mrd. Liter im Jahr 1998 angestiegen. Im gleichen
Zeitraum hat das Abfüllvolumen der Einwegverpackun-
gen von 6,9 Mrd. Liter auf 9,6 Mrd. Liter zugenommen.
Diese Zunahme des Abfüllvolumens um insgesamt
5,8 Mrd. Liter verteilt sich etwa zu gleichen Anteilen auf
Mehrweg- und Einweg-Getränkeverpackungen.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert den Entwurf der
Zweiten Verordnung zur Änderung der Verpackungsver-
ordnung zurückzuziehen und grundlegend zu überarbei-
ten mit dem Ziel der Ressourcenschonung und Abfall-
vermeidung.

Eckpunkte hierfür können sein:

– Selbstverpflichtung der irtschaft (Festschreibung
einer Abfüllmenge nicht unter 24 Mrd. Liter in öko-
logisch vorteilhaften V erpackungen) verbunden mit
den notwendigen Sanktionsmechanismen.

– Wegfall der Pfandpflicht und deutliche Erhöhung de
Anteils der erfassten und verwerteten Einwegverpa-
ckungen.

4. Um die notwendige Zeit zu gewinnen, die Verpackungs-
verordnung im Sinne der o. g. Eckpunkte zu überarbei-
ten, muss dafür Sor ge getragen werden, dass § 9 Abs. 2
VerpackVO nicht vollzogen wird.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 –

Drucksache

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Anlage 2

Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

14. Wahlperiode

A.-Drucksache 14/551**

Antrag der PDS-Fraktion

15. Mai 2001

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

Antrag zur
Verordnung der Bundesregierung „Zweite Verordnung
zur Änderung der Verpackungsverordnung“ auf
Drucksache 14/5941.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit empfiehlt dem Deutschen Bundestag, den Entwurf de
Bundesregierung für eine „Zweite V erordnung zur Ände-
rung der V erpackungsverordnung“, aufgrund des § 59 des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, wie folgt zu än-
dern:

Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a erhält folgenden Wortlaut:

„Die Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 3 bis 5. Ihr
Wortlaut wird redaktionell wie folgt angepasst:

(3) Sofern der Anteil der in Mehrwegverpackungen
abgefüllten Getränke für Bier , Mineralwasser (ein-
schließlich Quellwässer , T afelwässer und Heilwässer),
Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure, Fruchtsäfte (ein-
schließlich Fruchtnektare, Gemüsesäfte und andere Ge-
tränke ohne Kohlensäure) und W ein (ausgenommen
Perl-, Schaum-, W ermut- und Dessertweine) im Kalen-
derjahr insgesamt im Geltungsbereich dieser V erord-
nung unter 72 vom Hundert sinkt, wird für den Zeitraum
von 12 Monaten nach der Bekanntmachung des Unter -
schreitens der Mehrweganteile eine erneute Erhebung
über die erheblichen Mehrweganteile durchgeführt.
Liegt danach der Mehrweganteil im Bundesgebiet unter
dem nach Satz 1 festgesetzten Anteil, gilt die Entschei-
dung nach § 6 Abs. 3 vom ersten T age des auf die Be-
kanntgabe nach Absatz 3 folgenden sechsten Kalender -
monats bundesweit für die Getränkebereiche als
widerrufen, für die der im Jahr 1991 festgestellte Mehr -
weganteil unterschritten ist. Für pasteurisierte Konsum-
milch gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend, wenn der
im Geltungsbereich der V erordnung bestehende Anteil
von Mehrwegverpackungen und von Schlauchbeutel-
Verpackungen aus Polyethylen im Kalenderjahr unter 20
vom Hundert sinkt.

(4) Die Bundesregierung gibt die nach Absatz 3 erheb-
lichen Anteile von in ökologisch vorteilhaften Getränke-
verpackungen abgefüllten Getränken jährlich im Bundes-
anzeiger bekannt.

(5) Sofern der nach Absatz 3 erhebliche Anteil von in
ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen abge-
füllten Getränken nach einem W iderruf wieder erreicht
wird, hat die zuständige Behörde auf Antrag oder von
Amts wegen eine erneute Feststellung nach § 6 Abs. 3 zu
treffen.“

Eva-Maria Bulling-Schröter

B e g r ü n d u n g

Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderungsverord-
nung sieht eine Bepfandung ökologisch nicht vorteilhafter
Getränkeverpackungen unabhängig von der Erreichung von
Quoten vor. Laut Entwurf der Bundesregierung sollen in § 9
die Absätze 2 bis 4 aufgehoben werden (vgl. Artikel 1 Nr. 3
Buchstabe a). Die Mindestquote stellt jedoch die ökologi-
sche Zielgröße für den Bereich der Getränkeverpackungen
dar. Aus diesem Grund soll der Regelungsgehalt der
Absätze 2 bis 4 beibehalten werden. Ein Verzicht der Quote
kommt einem W egfall der Zielgröße gleich. Die Abschaf-
fung einer umweltpolitischen Zielgröße ist nicht nachvoll-
ziehbar.

In der Begründung zum Entwurf der Änderungsverordnung
heißt es: „Ein wesentliches Anliegen der Novellierung ist
die Umsetzung der Ergebnisse der Ökobilanz für Getränke-
verpackungen des Umweltbundesamtes. Ziel ist die Stabili-
sierung und Förderung ökologisch vorteilhafter Getränke-
verpackungen.“ Auch in dem gemeinsamen Bericht von
BMU und BMWI an das Bundeskanzleramt wird noch vom
„Erreichen des umweltpolitischen Ziels“ gesprochen.
Gleichzeitig verabschiedet sich der Entwurf aber von der
Festschreibung dieses umweltpolitischen Ziels in festen
Zahlen. Dazu heißt es in der Begründung „V on der Pfand-
pflicht werden Anreize für Abfülle , Handel und V erbrau-
cher ausgehen, wieder verstärkt ökologische Getränke-
verpackungen anzubieten, bzw . nachzufragen.“ V or dem
Hintergrund der verschiedenen zu diesem Thema erstellten
Studien muss die Lenkungswirkung eines Pflichtpfande
zumindest hinterfragt werden.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Wie soll bei
einem eventuellen V ersagen des Instruments Pflichtpfan
ein wirksamer Schutz ökologisch vorteilhafter V erpackun-
gen erfolgen? Oder ist dieser in Zukunft nicht mehr beab-
sichtigt?

Des Weiteren ist anzumerken, dass die Signalwirkung, die
eine Abschaf fung der Quote auf andere Regelungen im
Bereich der Produzentenverantwortung haben wird, (z. B.
Elektronikschrott, Altautos), nicht zu unterschätzen ist.
Quotenregelungen werden von Seiten bestimmter Industrie-
kreise immer wieder angegrif fen. Schaf ft der Gesetzgeber
selbst eine Quote ab, wird die Eignung dieses Instruments
für die Produktverantwortung grundsätzlich in Frage ge-
stellt.

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