BT-Drucksache 14/6069

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/5736- Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus (Zensusvorbereitungsgesetz)

Vom 16. Mai 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6069
14. Wahlperiode 16. 05. 2001

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/5736 –

Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus
(Zensusvorbereitungsgesetz)

Bericht der Abgeordneten Gunter Weißgerber, Dietrich Austermann, Oswald Metzger,
Dr. Werner Hoyer und Dr. Christa Luft

Im Zuge der Planungen der Europäischen Union, im Jahre
2001 einen gemeinschaftsweiten Zensus durchzuführen, hat
die Bundesregierung entschieden, dass Deutschland aus
Kosten- und Akzeptanzgründen keine herkömmliche Voll-
erhebung – wie zuletzt bei der Volkszählung 1987 – durch-
führen wird. Es wurden Alternativmodelle entwickelt, die
einen Methodenwechsel von einer primärstatistischen
Vollerhebung (Befragung aller Einwohner) zu einem auf
Daten aus vorhandenen Verwaltungsdateien, und zwar ins-
besondere den Melderegistern, gestützten Zensus ermög-
lichen.

Durch eine Nutzung von Daten aus Verwaltungsdateien soll
weitestgehend auf eine Befragung der Bevölkerung verzich-
tet und die Bürger von Auskunftspflichten entlastet werden.
Zugleich soll das Verfahren im Hinblick auf knappe öffent-
liche Ressourcen gegenüber einer herkömmlichen Zählung
erheblich kostengünstiger gestaltet werden. Ein derartiger
Methodenwechsel bedarf der Vorbereitung durch Tests, in
denen die neuen Verfahren erprobt und weiterentwickelt
werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bildet die
rechtliche Grundlage für diesen Test.

Zur Vorbereitung eines registergestützten Zensuskonzepts
sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung Testerhebun-
gen zur Prüfung der Qualität der Registerdaten, und zwar

der Melderegister und Dateien der Bundesanstalt für Arbeit,
die als Datenquellen genutzt werden sollen, sowie der statis-
tischen Verfahren und methodische Untersuchungen vor.
Neben Testerhebungen auf Stichprobenbasis bei Meldebe-
hörden und der Bundesanstalt für Arbeit ordnet der Entwurf
eine Gebäude- und Wohnungsstichprobe in ausgewählten
Gemeinden an. Für die Testuntersuchungen ist ferner eine
Befragung von Personen erforderlich, die in den für die
Stichprobenerhebungen ausgewählten Gebäuden wohnen,
um die Qualität und Validität der aus den Registern gewon-
nenen Daten und der dabei angewandten statistischen Ver-
fahren zu überprüfen. Diese Befragung wird bei einem
künftigen registergestützten Zensus entbehrlich.

Erprobt wird des Weiteren, ob auf einen Teil der für die
Testerhebungen vorgesehenen Hilfsmerkmale bei einem
künftigen Zensus verzichtet und entsprechend dem Merk-
malskatalog vermindert werden kann.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht weiterhin
eine Ergänzung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vor,
die die Bundesanstalt für Arbeit befugt, die für die Testerhe-
bungen erforderlichen Daten an die statistischen Ämter zu
übermitteln.

Sämtliche für den Test erhobenen Daten werden ausschließ-
lich im Bereich der statistischen Ämter des Bundes und der

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Länder verarbeitet und unterliegen der strikten statistischen
Geheimhaltung; eine Weitergabe und Verwendung der Da-
ten zu Verwaltungszwecken ist unzulässig.

Nach einer mit den statistischen Ämtern der Länder abge-
stimmten Kostenkalkulation des Statistischen Bundesamtes
entstehen durch den Gesetzentwurf bei Bund und Ländern
für die Durchführung dieses Gesetzes Kosten in Höhe von
rd. 38,7 Mio. DM; davon entfallen 11,6 Mio. DM auf den
Bund und 27,1 Mio. DM auf die Länder. Einmalig entstehen
Kosten für die Programmierung bei Bund und Ländern in
Höhe von 3,5 Mio. DM.

Bei der Bundesanstalt für Arbeit entstehen Kosten in Höhe
von rd. 0,57 Mio. DM. Nach einer mit den Kommunalen
Spitzenverbänden abgestimmten Kostenkalkulation entste-
hen den Gemeinden für die Durchführung dieses Gesetzes
Kosten in Höhe von rd. 5,8 Mio. DM; hinzu kommt ein zu-
sätzlicher Kostenaufwand für fachliche Koordinierung zwi-

schen den Meldebehörden und den statistischen Ämtern in
nicht näher bestimmbarer Höhe.

Der Bundesrat hat in seiner 760. Sitzung am 9. März 2001
Stellung genommen und die Bundesregierung aufgefordert,
in dem Gesetzentwurf eine Beteiligung des Bundes in Höhe
von mindestens 50 % an den Kosten der Länder und Ge-
meinden gesetzlich vorzusehen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung dem Vor-
schlag des Bundesrates nicht zugestimmt.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Innenausschuss keine Änderungen mit wesent-
lichen haushaltsmäßigen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 9. Mai 2001

Der Haushaltsausschuss

Manfred Hampel
stellv. Vorsitzender

Gunter Weißgerber
Berichterstatter

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

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