BT-Drucksache 14/6018

Weiterleitung von Dokumenten Asylsuchender aus dem Iran durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

Vom 10. Mai 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6018
14. Wahlperiode 10. 05. 2001

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Weiterleitung von Dokumenten Asylsuchender aus dem Iran durch das
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

Wie amnesty international in seinem Jahresbericht 2000 darlegt, sind nichtmus-
limische Gläubige im Iran besonderen Repressionen ausgesetzt und werden so-
gar mit der Todesstrafe bedroht. So waren im Berichtszeitraum bis zu 20 Mit-
glieder der religiösen Minderheit der Baha’i inhaftiert, fünf von ihnen waren
mit der Todesstrafe bedroht. Im März 1999 wurden 13 Angehörige der Jüdi-
schen Gemeinde in südiranischen Städten verhaftet. Ihnen wurde Spionage für
Israel und den USA vorgeworfen.

In einem der Caritas Leipzig bekannten Fall leitete das Bundesamt für die Aner-
kennung ausländischer Flüchtlinge – Außenstelle Chemnitz – die Taufurkunde
eines vom Islam zum Christentum konvertierten Asylsuchenden an die iranische
Botschaft in Berlin weiter. Auf Nachfrage der Caritas erklärte das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, „dass bei einer Abschiebung die
Originaldokumente gewöhnlicherweise an die zuständige Botschaft geschickt
werden, und dass es keine Möglichkeit gibt, die Originaltaufurkunde von der
Botschaft der Islamischen Republik Iran zurückzubekommen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation religiöser Minderheiten im
Iran?

2. Wie groß ist die Zahl religiös Verfolgter aus dem Iran, die in der Bundesre-
publik Deutschland Asyl suchen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Abschiebungen von Ange-
hörigen religiöser Minderheiten in den Iran aufgrund der Menschenrechts-
lage in diesem Land nicht zu verantworten sind?

4. Wie groß ist die Zahl der Abschiebungen in den Iran (bitte für die letzten
10 Jahre aufschlüsseln)?

5. Ist es üblich, dass die Originaldokumente der Asylsuchenden, die das Bun-
desamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Rahmen des
Asylantragsverfahrens verlangt, so z. B. Taufurkunden religiös Verfolgter,
an die jeweiligen ausländischen Botschaften weitergeleitet werden?

a) Wenn ja:

– Auf welche Herkunftsländer trifft dies zu?

– Zu welchem Zeitpunkt innerhalb des laufenden Asylverfahrens wer-
den Dokumente der Botschaft des Herkunftslandes übermittelt?

– Seit wann wird dieses Verfahren angewandt?

Drucksache 14/6018 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
b) Welcher Zweck wird damit erfüllt?

c) Wie wird dieses Verfahren unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten
beurteilt?

6. Gibt es weitere Stellen, denen diese Unterlagen weitergereicht werden?

Wenn ja, welche sind dies und zu welchem Zweck wird so verfahren?

7. Ist der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Iran nicht nur der
Getaufte, sondern auch der Täufer Repressionen ausgesetzt ist, bekannt,
dass die Weiterleitung von Namen an die iranische Botschaft auch weitere
Menschenleben im Iran bedroht?

8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit den Dokumenten Asyl-
suchender ausreichend sorgsam umgegangen wird?

Wenn nicht, welche Änderungen des Verfahrens werden in Betracht gezo-
gen?

Berlin, den 10. Mai 2001

Carsten Hübner
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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