Vom 10. Mai 2001
Deutscher Bundestag Drucksache 14/6004
14. Wahlperiode 10. 05. 2001
Änderungsantrag
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/5655, 14/5981 –
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-,
Post- und Fernmeldegeheimnisses
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 – Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheim-
nisses (Artikel 10-Gesetz – G 10) – § 8 wird gestrichen; die bisherigen §§ 9 bis
21 werden die §§ 8 bis 20.
Berlin, den 4. Mai 2001
Ulla Jelpke
Petra Pau
Roland Claus und Fraktion
Begründung
Die Vorschrift zielt auf publikumswirksame Einzelfälle, ohne dass tatsächliche
Anhaltspunkte für ihre Notwendigkeit bestehen. Insbesondere bedürfte die
Aufklärung gerade der Telekommunikationsverbindungen von Deutschland in
das Ausland des Nachweises eines tatsächlichen Bedürfnisses. Die Rasterung
des internationalen Telekommunikationsverkehrs in gesetzlich nicht bestimm-
tem Umfang ist als der denkbar schwerwiegendste Eingriff in das Telekommu-
nikationsgeheimnis praktisch der gesamten am internationalen Nachrichtenver-
kehr teilnehmenden Bevölkerung angesichts der absehbar minimalen Erträge
auch im spektakulären Einzelfall nicht zu rechtfertigen. Der Entwurf der Bun-
desregierung reicht zudem in das Vorfeld einer bestimmten Gefahr, da das lex
jolo auch zu ihrer rechtzeitigen Erkennung Anwendung finden soll. In der
Praxis erfordert dies die ganzjährige präventive Überwachung des Nachrichten-
verkehrs mit einer Vielzahl von Urlaubsregionen.
Schließlich versucht die Bundesregierung mit § 8, die bisherige, gesetzwidrige
Praxis rückwirkend zu rechtfertigen. Dieses Vorgehen kann der Deutsche Bun-
destag schon aus diesem Grunde nicht billigen.