BT-Drucksache 14/5918

Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention II

Vom 19. April 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5918
14. Wahlperiode 19. 04. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carsten Hübner, Sabine Jünger, Ulla Jelpke, Rosel Neuhäuser
und der Fraktion der PDS

Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention II

Gegen den Widerstand der damaligen Opposition aus SPD, GRÜNEN und
PDS wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der deutschen Bundesregie-
rung bei der Ratifizierung 1992 mit einer Vorbehaltserklärung versehen, die
u. a. die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen erheblich einschränkt. Die
Vorbehalte sind auch nach dem Eintritt von SPD und GRÜNEN in die Regie-
rung bislang nicht zurückgenommen worden, obwohl dies vom Deutschen
Bundestag wiederholt angemahnt worden ist (Beschluss des Deutschen Bun-
destags zu Bundestagsdrucksachen 14/1681 und 14/4884).

Am 16. Mai 2000 erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-
drucksache 14/3359) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Abgeordneten Sabine
Jünger, sie befinde sich in der Frage einer Rücknahme der Vorbehaltserklärung
im Stadium der Prüfung und intensiven Abstimmung.

In einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im
März 2001 erwähnte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministe-
rium des Innern (BMI), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, dass eine Rücknahme
der Vorbehalte im BMI nicht mehr Thema sei. Das BMI sei der Auffassung,
dass eine einheitliche Auffassung zwischen Bund und Ländern in dieser Frage
unverzichtbar sei. Da eine solche Einigung jedoch nicht zu erreichen gewesen
wäre, sei die weitere Thematisierung der Frage zwischen Bund und Ländern
beendet worden. Dies sei bereits im Herbst 2000 der Fall gewesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Weise ist die Bundesregierung seit ihrer Antwort vom 16. Mai
2000 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS tätig geworden, um dem
Bundestagsbeschluss vom 30. September 1999 zu entsprechen und die Vor-
behalte zur Kinderkonvention zurückzunehmen und mit wem wurden wel-
che Abstimmungen vorgenommen?

2. Welches Ministerium ist für die Rücknahme der Vorbehalte formal zustän-
dig?

Welchem Ministerium obliegt in dieser Frage die Federführung?

Welche Position vertreten die verschiedenen mit der Frage befassten Res-
sorts?

Drucksache 14/5918 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
3. Gab es Abstimmungen zwischen Bund und Ländern und wie sahen diese
aus?

Wurde die Frage einer Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur Kinder-
rechtskonvention auf den Konferenzen der Innenminister erörtert?

Wenn nein, warum nicht?

a) Wann, durch wen und in welcher Weise wurden zwischen Bund und Län-
dern Verhandlungen in dieser Frage aufgenommen?

b) Was war Ziel dieser Verhandlungen?

c) Wie lange wurden diese Verhandlungen geführt?

d) Welche Position vertrat das BMI bei den Verhandlungen mit den Län-
dern?

e) Welche Positionen wurden von den Bundesländern vertreten?

Gab es unterschiedliche Auffassungen zur Rücknahme der Vorbehalte,
und wenn ja, welche und von welchen Ländern wurden sie vertreten?

f) Wann, aus welchem Anlass und durch wen wurden die Verhandlungen
abgebrochen?

4. Weshalb ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Abstimmung
zwischen Bund und Ländern in der Frage der Rücknahme der Vorbehalte ge-
genüber einem internationalen Abkommen erfolgen muss?

Mit welcher rechtlichen Grundlage begründet sie dies?

5. Sind die Bemühungen um eine Rücknahme der Vorbehalte zur Kinderkon-
vention von der Bundesregierung mittlerweile offiziell eingestellt worden?

Wenn ja, warum?

Warum wurde der Deutsche Bundestag über die Einstellung der Bemühun-
gen im BMI um eine Rücknahme der Vorbehalte nicht informiert?

6. Welche weiteren Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um
den Aufforderungen des Deutschen Bundestages zur Rücknahme der Vorbe-
halte nachzukommen?

Berlin, den 19. April 2001

Carsten Hübner
Sabine Jünger
Ulla Jelpke
Rosel Neuhäuser
Roland Claus und Fraktion

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