BT-Drucksache 14/5872

Umgang mit abgereicherter Uran-Munition

Vom 9. April 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5872
14. Wahlperiode 09. 04. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Dirk Niebel,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Umgang mit abgereicherter Uran-Munition

1993 sprach das Amtsgericht Tiergarten in Berlin eine Geldstrafe nach dem
Strafgesetzbuch gegen einen Arzt wegen Verstoßes gegen atomrechtliche Vor-
schriften aus. Der Arzt hatte Geschossreste mit abgereichertem Uran aus dem
Irak nach Deutschland verbracht, ohne im Besitz der für dieses radioaktive
Material erforderlichen atomrechtlichen Genehmigung zu sein.

Die betreffenden Geschossreste wurden in die Sammelstelle für radioaktive
Abfälle des Landes Berlin verbracht. Der von den Geschossresten ausgehende
Strahlenpegel betrug 11 Microsievert pro Stunde an der Oberfläche.

Der Bundesminister der Verteidigung war während seines Truppenbesuches im
Kosovo am 20./21. Januar 2001 im Besitz von abgereicherter Uran-Munition,
deren Harmlosigkeit er mittels einer dort durchgeführten Pressekonferenz da-
durch demonstrieren wollte, dass er sie vor laufenden Kameras und im Beisein
vieler Menschen in Händen hielt.

Nach Rückkehr aus dem Kosovo kündigte er tags darauf an, dass er dem Vertei-
digungsausschuss des Deutschen Bundestages während dessen Sitzung am
24. Januar 2001 Messungen an der abgereicherten Uran-Munition vorzuführen
gedenke. Eine Konfrontation der Ausschussmitglieder unterblieb jedoch auf-
grund der ablehnenden Haltung der Ausschussmehrheit.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Lag eine atomrechtliche Genehmigung für das Verbringen von radioaktivem
Material aus dem Kosovo nach Deutschland für den Bundesminister der
Verteidigung am 21. Januar 2001 vor?

2. Wenn ja, mit welcher Begründung wurde diese Genehmigung ausgestellt?

3. Wenn nein, ist bereits die Justiz mit dem Verstoß gegen atomrechtliche Vor-
schriften befasst?

4. Wurde das fragliche radioaktive Material in die Sammelstelle für radio-
aktive Abfälle des Landes Berlin oder in eine andere Sammelstelle ver-
bracht?

5. Wann geschah die Verbringung?

6. Wurde der Strahlenpegel des radioaktiven Materials gemessen und wie
waren die Messergebnisse?

Drucksache 14/5872 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
7. Befindet sich derzeit noch abgereichertes Material im Besitz des Bundes-
ministers der Verteidigung, des Bundesministeriums der Verteidigung oder
der Bundeswehr?

Berlin, den 6. April 2001

Jürgen Koppelin
Günther Friedrich Nolting
Dirk Niebel
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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