BT-Drucksache 14/5848

Auswirkungen elektromagnetischer Felder, insbesondere des Mobilfunks

Vom 3. April 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5848
14. Wahlperiode 03. 04. 2001

Große Anfrage
der Abgeordneten Ilse Aigner, Dr. Christian Ruck, Dr. Martin Mayer
(Siegertsbrunn), Albert Deß, Wolfgang Zöller, Klaus Hofbauer, Dr. Gerhard
Friedrich (Erlangen), Dr. Maria Böhmer, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Peter Götz, Norbert Hauser (Bonn), Dr.-Ing. Rainer Jork, Steffen Kampeter,
Werner Lensing, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Thomas Rachel, Hans-Peter
Repnik, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Dr. Erika Schuchardt,
Bärbel Sothmann, Angelika Volquartz, Annette Widmann-Mauz, Heinz Wiese
(Ehingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Auswirkungen elektromagnetischer Felder, insbesondere des Mobilfunks

Unter dem Schlagwort „Elektrosmog“ steht das Thema „Auswirkungen von
elektromagnetischen Feldern“ seit Jahren immer wieder auf der Tagesordnung
von Wissenschaft, Forschung, Technikverbänden, Umweltschutzverbänden und
Parlamenten. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Mobilfunks wird
hierüber eine zum Teil sehr emotionale und kontroverse Diskussion geführt. Es
liegen noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, ab welchen
Grenzwerten Schädigungen der Gesundheit ausgeschlossen werden können.
Dies gilt insbesondere für die nichtthermischen Effekte der elektromagneti-
schen Felder.

Neue Fragen stellen sich nach der Vergabe der UMTS-Sendelizenzen, beson-
ders nach der Bekanntgabe der Notwendigkeit von weiteren Sendeantennen
zum Aufbau eines engmaschigen Versorgungsnetzes. In den Medien veröffent-
lichte, sich teils widersprechende Studien über die Auswirkungen der elektro-
magnetischen Felder verwirren die Bevölkerung und geben viel Raum für Spe-
kulationen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen elektromagneti-
scher Felder

1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung der elektromag-
netischen Felder, insbesondere des Mobilfunks, auf den Menschen liegen
der Bundesregierung vor, auf welche Studien im niederfrequenten und im
hochfrequenten Bereich stützt sich diese Auffassung und welche dieser wis-
senschaftlichen Erkenntnisse beruhen auf längerfristig angelegten Untersu-
chungen?

2. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
die Wirkung elektromagnetischer Felder unterschiedlicher Frequenzen auf
die Gesundheit von Tieren, insbesondere von landwirtschaftlichen Nutztie-
ren, vor?

Drucksache 14/5848 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

3. Liegen der Bundesregierung wissenschaftlich gesicherte Nachweise dafür
vor, dass elektromagnetische Felder des Mobilfunks Veränderungen des
Elektroenzephalogramms (EEG), Störungen der Blut-Hirn-Schranke oder
der Melatoninproduktion (Produktion des „Schlafhormons“) hervorrufen
und dass diese auch Krebs verursachen?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen elektro-
magnetischen Feldern des Mobilfunks und Elektrosensibilität?

Liegen der Bundesregierung hierzu wissenschaftliche Erkenntnisse vor?

Wie gesichert sind diese Erkenntnisse?

5. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Wirkungszusammen-
hänge zwischen elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks und anderen
Umwelteinflüssen (z. B. Schwermetall- oder chemische Belastungen) un-
tersucht wurden?

Wenn ja, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen über diese Wir-
kungszusammenhänge vor?

6. Sind der Bundesregierung Unterschiede bei den Wirkungen von niederfre-
quenten Feldern, hochfrequenten Feldern, Mikrowellen und Lichtwellen,
insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf die menschliche Ge-
sundheit, bekannt?

7. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
biologische Unterschiede in der Wirkung analoger und digitaler Signale
vor, und wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung nie-
derfrequent gepulste Hochfrequenzsignale von anderen Signalen in ihrer
Leistung und ihrer Wirkung auf den menschlichen Körper?

8. Was erschwert nach Ansicht der Bundesregierung die Erkenntnisgewin-
nung über den Zusammenhang von menschlicher Gesundheit und Strahlen-
einfluss?

9. Hat die Bundesregierung Kenntnis von vergleichenden Untersuchungen
speziell zur elektromagnetischen Wirkung von Mobilfunktelefonen und
von schnurlosen Haustelefonen nach dem DECT-Standard?

10. Welche Auswirkungen wird der Betrieb der für die UMTS-Frequenzen neu
zu errichtenden Sendeanlagen, insbesondere auf die menschliche Gesund-
heit, haben?

Um wie viel Prozent wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die
durchschnittliche Immission auf die Bevölkerung durch die zusätzlich not-
wendigen Sendeanlagen der UMTS-Netze erhöhen?

Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch den Betrieb der UMTS-
Anlagen die Immissionsgrenzwerte der 26. BImSchV (Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) überschritten wer-
den?

Technologische Fragestellungen bei steigender Mobilfunknachfrage

11. In welcher Weise werden bei der Aufstellung von Sendeanlagen entspre-
chend den gesetzlichen Vorgaben über die Strahlenschutzgrenzwerte die
Emissionen bereits vorhandener Sendeanlagen berücksichtigt, werden ins-
besondere die elektromagnetischen Felder der Sendeanlagen von Rund-
funk- und Fernseheinrichtungen gemessen, und wieso werden gegebenen-
falls die Ergebnisse dieser Messungen nicht veröffentlicht?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5848

12. In welcher Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Aufstel-
lung von Sendeanlagen der Tatsache Rechnung getragen, dass die Sende-
leistung des Handys und damit dessen Strahlenemission mit der Entfernung
des Handynutzers von der nächsten Basisstation zunimmt?

13. Hält die Bundesregierung eine flächendeckende Mobilfunkversorgung al-
lein durch Antennenstandorte außerhalb von Wohngebieten für technisch
möglich?

Wenn ja, welche Auswirkungen hätte dies nach Ansicht der Bundesregie-
rung auf die durchschnittliche Emission sowohl der Basisstationen als auch
der Mobilfunkendgeräte?

14. Hält die Bundesregierung eine flächendeckende Mobilfunkversorgung
durch Satellitentechnik für technisch möglich?

Wenn ja, welche Auswirkungen hätte dies nach Ansicht der Bundesregie-
rung auf die durchschnittliche Emission der Mobilfunkendgeräte eines
satellitengestützten Netzes?

15. Wie verteilen sich die Sendeanlagen des Mobilfunks in Deutschland auf
ländliche bzw. städtische Gebiete, wie viele entfallen insbesondere auf die
Großstädte?

16. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Dichte der Sendeanla-
gen in den an Deutschland angrenzenden Staaten im Vergleich zu Deutsch-
land?

17. Inwieweit unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung die neu
zu errichtenden UMTS-Sendeanlagen von den bisherigen Mobilfunksen-
deanlagen in der Leistung und Art ihrer Strahlung?

18. Welche technischen Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf die
Netzstruktur, sind beim Betrieb der UMTS-Netze im Vergleich zu den bis-
herigen GSM-Netzen nach Kenntnis der Bundesregierung zu berücksichti-
gen?

19. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aufgrund einer komplizierteren
Technologie bei der Nutzung der UMTS-Frequenzen, anders als bei der
Nutzung der GSM-Frequenzen, eine viel dichtere Netzstruktur zu errichten
ist, um die Datenverbindungen aufrechtzuerhalten?

Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass unabhängig von
der konkreten Marktentwicklung im Mobilfunkbereich neue Sendeanlagen
für den Betrieb der UMTS-Technologien errichtet werden müssen?

20. Wie viele Sendeanlagen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung für
die UMTS-Netze neu errichtet werden, allein um, unabhängig von der
Marktentwicklung, die Grundversorgung für den Betrieb der UMTS-Tech-
nologien sicherzustellen, und wodurch ist nach Ansicht der Bundesregie-
rung die Anzahl notwendiger neuer Standorte so gering wie möglich zu
halten?

Forschungspolitik der Bundesregierung zu den Auswirkungen elektroma-
gnetischer Felder des Mobilfunks

21. Welche Bundesministerien sind für Forschungen über die Auswirkungen
elektromagnetischer Felder auf den Menschen zuständig, und wie wird die
Forschung koordiniert?

22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bisherigen und auch fortlau-
fenden wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den zahlreichen nationalen
und internationalen Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen der

Drucksache 14/5848 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

elektromagnetischen Felder zeitnah und aktuell ausgewertet und bewertet
werden?

Wurden hierzu konkrete Studien in Auftrag gegeben, und wer wurde gege-
benenfalls damit beauftragt?

23. Hat die Bundesregierung Forschungsaufträge zu den Auswirkungen der
elektromagnetischen Felder, speziell der elektromagnetischen Felder beim
Betrieb der UMTS-Sendeanlagen, auf den menschlichen Körper vergeben?

24. Wie hoch ist der Anteil deutscher Wissenschaftler bzw. Forschungsinstitute
in der europäischen Forschung auf dem Gebiet der gesundheitlichen Aus-
wirkungen von elektromagnetischen Feldern?

25. Welche Haushaltsmittel des Bundes wurden und werden in Deutschland für
die Erforschung der Wirkungen von elektromagnetischen Feldern auf die
menschliche Gesundheit seit 1999 ausgegeben?

26. Warum hat die Bundesregierung nicht Mittel, die sie bei der Versteigerung
der UMTS-Lizenzen erzielt hat, auch für die Erforschung der Auswirkun-
gen elektromagnetischer Felder, insbesondere der Auswirkungen der Strah-
lung aus den UMTS-Netzen, bereitgestellt?

27. Wie hoch sind die Bundesausgaben für die Erforschung der Auswirkungen
der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks im Vergleich zu den Aus-
gaben anderer europäischer Staaten für diesen Bereich?

Informationspolitik der Bundesregierung zu den Auswirkungen elektro-
magnetischer Felder des Mobilfunks

28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine zunehmende Konflikt-
lage daraus resultiert, dass einerseits der Druck auf die Mobilfunkbetreiber
wächst, weitere Sendeanlagen zu errichten, um der steigenden Nachfrage
nach Mobilfunknutzung gerecht zu werden, und dass andererseits gleich-
zeitig die Besorgnis der Bevölkerung in Bezug auf die gesundheitlichen
Auswirkungen elektromagnetischer Felder mit jeder weiteren Sendeanlage
wächst?

Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Kon-
flikt zu entschärfen, und wie viel Personal steht zur Verfügung, um diese
Maßnahmen durchzuführen?

29. Plant die Bundesregierung eine Aufklärungskampagne über die Sicherheit
des Mobilfunks, um der wachsenden Besorgnis der Bevölkerung in Bezug
auf die Wirkungen von elektromagnetischen Feldern entgegenzuwirken?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

30. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, eine Kennzeichnungspflicht der
elektromagnetischen Emissionen bei elektrischen und elektronischen Gerä-
ten einzuführen?

31. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie aufgrund des Verkaufs der
UMTS-Lizenzen zu einer umfassenden Information der Bevölkerung über
die Auswirkungen der UMTS-Technologie auf die menschliche Gesund-
heit – zumindest moralisch – verpflichtet ist?

32. Was plant die Bundesregierung, um die Bürger über die UMTS-Kommuni-
kationstechnologien und deren Wirkungen auf den Menschen zu informie-
ren, und wird sie dafür Mittel aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen
einsetzen?

Wenn ja, gibt es bereits Überlegungen, wie hoch diese Mittelansätze sein
werden?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/5848

33. Plant die Bundesregierung, die Information der Kommunalverwaltungen
über die gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Felder
zu intensivieren?

Gesetzliche Regelung der zulässigen Emissionen und Immissionen

34. Berücksichtigen die derzeit gesetzlich festgelegten Strahlenschutzgrenz-
werte und das bestehende Verfahren zur Erteilung einer Standortbescheini-
gung in ausreichender Weise das Vorsorgeprinzip?

Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen und Studien hinsichtlich
möglicher gesundheitlicher Gefährdungen stützt die Bundesregierung diese
Haltung?

35. Hat die Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag ge-
geben, um die derzeit gültigen Grenzwerte zu überprüfen?

Wenn ja, wer wurde damit beauftragt?

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher zusätzlicher
Auswirkungen der UMTS-Technologie auf die Gesundheit eine Novellie-
rung der 26. BImSchV im Bereich der Strahlenschutzgrenzwerte?

Wenn ja, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen die neuen
Grenzwerte beruhen?

Sind diese Erkenntnisse wissenschaftlich gesichert?

36. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von Sendeanlagen in den an Deutsch-
land angrenzenden Staaten von den deutschen?

37. Wie beurteilt die Bundesregierung die Festlegung von im Vergleich zu
Deutschland wesentlich niedrigeren Grenzwerten zur Schaffung eines
„Vorsorgepolsters“ in unseren Nachbarländern Schweiz und Italien bzw. im
österreichischen Bundesland Salzburg?

38. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sie bei einer auf dem Vorsorge-
gedanken beruhenden und wissenschaftlich nicht untermauerten Unter-
schreitung der international festgelegten Grenzwerte durch eine Novelle
der 26. BImSchV in der Bevölkerung weiteren Raum für Spekulationen er-
öffnet?

39. Sind der Bundesregierung Pläne oder Maßnahmen auf EU-Ebene zur Über-
prüfung der Grenzwerte oder zur Einführung EU-weit einheitlicher Grenz-
werte bekannt?

40. Plant die Bundesregierung, bundesgesetzliche Vorschriften zu schaffen,
wonach die Kommunen bei der Standortwahl der Mobilfunkbetreiber ange-
hört und beteiligt werden?

41. Würde eine Senkung der heute gültigen Grenzwerte die Betreiber der Mo-
bilfunkanlagen zu weiteren erheblichen Investitionen zwingen?

Wenn ja, mit welchen Investitionen und Kosten seitens der Mobilfunkbe-
treiber ist nach Ansicht der Bundesregierung bei einer Senkung der Grenz-
werte zu rechnen?

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von Kosten und Nutzen?

42. Plant die Bundesregierung, die 26. BImSchV dahin gehend zu ändern, dass
der Betreiber einer Hochfrequenzsendeanlage diese mindestens zwei Mo-
nate vor der Inbetriebnahme oder bei einer wesentlichen Anlagenänderung
der zuständigen Gemeinde mit allen technischen Unterlagen anzuzeigen
hat?

Drucksache 14/5848 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

43. Strebt die Bundesregierung gesetzliche Regelungen an, die Mobilfunkbe-
treiber zwingen, Sendeanlagen weitestgehend gemeinsam zu nutzen, und
wie will sie gegebenenfalls die Abstimmung sicherstellen bzw. die unter-
lassene Abstimmung sanktionieren?

Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine gemeinsame Nut-
zung kartellrechtliche Einwände?

Berlin, den 3. April 2001

Ilse Aigner
Dr. Christian Ruck
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Albert Deß
Wolfgang Zöller
Klaus Hofbauer
Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen)
Dr. Maria Böhmer
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Peter Götz
Norbert Hauser (Bonn)
Dr.-Ing. Rainer Jork

Steffen Kampeter
Werner Lensing
Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Thomas Rachel
Hans-Peter Repnik
Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke)
Dr. Erika Schuchardt
Bärbel Sothmann
Angelika Volquartz
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.