BT-Drucksache 14/581

a) zu dem GE - Drsn. 14/371 (BReg), 14/460 - Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (20. BAföGÄndG); b) zu dem A - Drs. 14/358 (F.D.P.) - Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; c) zu dem A - Drs. 14/398 (neu) (PDS) - Umsetzung der Reform der Ausbildungsförderung

Vom 22. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/581 vom 22.03.1999

Beschlußempfehlung und Bericht a) zu dem Gesetzentwurf 14/371 14/460
(20. BAföGÄndG) b) zu dem Antrag 14/358 Reform des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes c) zu dem Antrag 14/398 (neu)
Umsetzung der Reform der Ausbildungsförderung =

22.03.1999 - 581

14/581

Beschlußempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(19. Ausschuß)
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksachen 14/371, 14/460 -
Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (20. BAföGÄndG)
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen W. Möllemann, Cornelia
Pieper,
Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
F.D.P.
- Drucksache 14/358 -
Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
c) zu dem Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher und der Fraktion
der PDS
- Drucksache 14/398 (neu) -
Umsetzung der Reform der Ausbildungsförderung

A. Problem
a) Die Bundesregierung verfolgt mit ihrem Gesetzentwurf mehrere
Ziele:
1. Zur Konsolidierung der Ausbildungsförderung wird eine Anhebung der
Bedarfssätze um 2% und der Freibeträge um 6% zum Herbst 1999
vorgeschlagen. Dadurch soll das Absinken der Gefördertenzahlen
gestoppt, zu einer angemessenen Versorgung der Auszubildenden
beigetragen und insgesamt sichergestellt werden, daß das BAföG seinem
Ziel einer Offenhaltung des Bildungswesens für finanziell bedürftige
junge Menschen gerecht werden kann. Der Gesetzentwurf zieht insoweit -
über das 19. BAföGÄndG vom 25. Juni 1998
(BGBl. I S. 1609) hinaus - notwendige Konsequenzen aus dem 12. Bericht
nach § 35 BAföG, die unter anderem der Beirat für Ausbildungsförderung
in seinem Votum zu diesem Bericht angemahnt hat.
2. Weiterhin sollen durch das 18. BAföGÄndG vom 17. Juli 1996 (BGBl.
I S. 1006) eingeleitete Fehlentwicklungen der Ausbildungsförderung,
beispielsweise im Bereich der Förderung von Auslandsausbildungen und
bei der förderungsrechtlichen Berücksichtigung von Gremientätigkeiten,
korrigiert werden.
3. Die bis zum 30. September 1999 befristete Studienabschlußförderung
soll letztmalig um zwei Jahre verlängert werden.
4. Schließlich dienen weitere, im wesentlichen redaktionelle
Regelungen der Rechtsbereinigung und Anpassung des Sprachgebrauchs an
organisatorische Veränderungen.
5. Entsprechend der bisherigen Praxis soll parallel zur Anpassung der
Bedarfssätze und Freibeträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
eine Anpassung bei der Förderung der beruflichen Ausbildung und der
Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter im Recht der
Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in
gleichem Umfang erfolgen. Der Gesetzentwurf zieht insoweit notwendige
Konsequenzen aus dem Ersten Bericht zur Überprüfung nach § 70 SGB III
zur Überprüfung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe.
b) Die Fraktion der F.D.P. fordert in ihrem Antrag die
Bundesregierung auf, unverzüglich, spätestens bis zum Juni 1999 einen
Gesetzentwurf zur Reform des BAföG vorzulegen. Wesentliche Eckpunkte
einer solchen Strukturreform werden genannt.
c) Die Fraktion der PDS fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung
auf, so rechtzeitig einen Gesetzentwurf zur Strukturreform der
Ausbildungsförderung vorzulegen, daß dieses Gesetz bereits zum
Wintersemester 1999/2000 in Kraft treten kann. Zielsetzungen eines
solchen Gesetzes und Vorschläge zur Nachbesserung des 20. BaföGÄndG
werden genannt.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht im wesentlichen folgende
Maßnahmen vor:
- Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um 2% und der BAföG-Freibeträge um
6% zum Herbst 1999,
- Wiedereinführung des § 5a BAföG, wodurch die Attraktivität des
Auslandsstudiums gestärkt werden und eine auch unter dem Gesichtspunkt
der Verwaltungspraktikabilität bewährte Regelung wieder Gültigkeit
erlangen soll,
- Zulassen eines Ausbildungsabbruchs oder Fachrichtungswechsels aus
wichtigem Grund bis zum Beginn des vierten Fachsemesters,
- Verlängerung der befristet eingeführten Studienabschlußförderung
bis zum 30. September 2001,
- Herausnahme einer über die Förderungshöchstdauer hinaus
verlängerten Förderung aus der Förderungsart Bankdarlehen in bestimmten
Fällen (z.B. nach "Gremientätigkeit", Auslandsaufenthalt),
- Streichung einer Reihe von Regelungen des BAföG, die durch
Zeitablauf gegenstandslos geworden sind, im Interesse der
Rechtsklarheit und Einfügung der aktuellen
Behördenbezeichnung "Bundesministerium für Bildung und Forschung" in
das BAföG und aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen,
- Anhebung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem
SGB III um 2% und der Freibeträge bei der Förderung der beruflichen
Eingliederung Behinderter nach dem SGB III um rd. 6% zum Herbst 1999.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme der Fraktion der F.D.P. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der PDS und einer Stimme der Fraktion der
F.D.P.
C. Alternativen
Annahme des Antrags der Fraktion der F.D.P. - Drucksache 14/358 - oder
des Antrags der Fraktion der PDS - Drucksache 14/398 (neu).
D. Kosten
Der Finanzaufwand für die Leistungen nach dem BAföG wurde unter
Berücksichtigung der Mehrausgaben durch dieses Änderungsgesetz in
folgender Höhe ermittelt:

1999
2000
2001
2002

- Mio. DM -
Gesamtkosten
2 488
2 675
2 640
2 620
davon Bund
1 617
1 739
1 716
1 703
davon Länder
871
936
924
917
Die vorgesehene Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge im Recht der
Arbeitsförderung nach dem SGB III (Artikel 7) hat folgende finanzielle
Auswirkungen im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit:

1999
2000
2001
2002

- Mio. DM -
Mehrausgaben
8
32
32
32
E. Sonstige Kosten
Keine

Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 14/371 - mit
folgender Maßgabe und im übrigen unverändert anzunehmen:
1. Artikel 7 Nr. 9 wird wie folgt geändert:
In Nummer 3a werden ersetzt
- nach dem 4. Spiegelstrich die Zahl "80" durch die Zahl "75" und
- nach dem 5. Spiegelstrich die Zahl "280" durch die Zahl "285".
2. In Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 wird nach der Angabe "Artikel 2" die
Angabe "und 7" eingefügt;
b) den Antrag der Fraktion der F.D.P. - Drucksache 14/358 -
abzulehnen;
c) den Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 14/398 (neu) -
abzulehnen.
Bonn, den 17. März 1999
Der Ausschuß für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Jürgen W. Möllemann Brigitte Wimmer (Karlsruhe) Angelika Volquartz
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatterin
Matthias Berninger Cornelia Pieper
Berichterstatter Berichterstatterin
Maritta Böttcher
Berichterstatterin

Bericht der Abgeordneten Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Angelika
Volquartz,
Matthias Berninger, Cornelia Pieper und Maritta Böttcher

A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 14/371 -, der Antrag
der Fraktion der F.D.P. - Drucksache 14/358 - und der Antrag der
Fraktion der PDS - Drucksache 14/398 (neu) - hat der 14. Deutsche
Bundestag in seiner 23. Sitzung am 26. Februar 1999 in 1. Lesung
beraten und an den Ausschuß für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie an den
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, den Ausschuß für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und an den Haushaltsausschuß zur
Mitberatung überwiesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung -
Drucksache 14/371 - wurde dem Haushaltsausschuß auch gemäß § 96 GO
überwiesen.
II. Wesentliche Inhalte der Vorlagen
a) Die Bundesregierung beabsichtigt mit ihrem Gesetzentwurf -
Drucksache 14/371 - durch Anhebung der Bedarfssätze um 2% und der
Freibeträge um 6% dem starken Rückgang der Gefördertenzahlen beim BAföG
entgegenzuwirken. Weiterhin werden mit dem Gesetzentwurf einige
Beschlüsse, die im Rahmen des 18. BAföG-Änderungsgesetzes gefaßt
wurden, korrigiert sowie die bis zum 30. September 1999 befristete
Studienabschlußförderung um 2 Jahre verlängert. Entsprechend der
bisherigen Praxis sollen parallel zur Erhöhung von Bedarfssätzen und
Freibeträgen beim BAföG auch die entsprechenden Zahlen bei der
Förderung der beruflichen Ausbildung und der beruflichen Eingliederung
von Behinderten im Recht der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch angepaßt werden.
b) Die Fraktion der F.D.P. fordert in ihrem Antrag - Drucksache
14/358 - die Bundesregierung auf, unverzüglich, spätestens aber bis zum
Juni dieses Jahres, einen Gesetzentwurf zur Reform des BAföG
vorzulegen. Das BAföG soll entsprechend einem Drei-Körbe-Modell
gestaltet werden. Das vorgeschlagene Modell soll insbesondere Kindern
aus mittelständischen und sozial schwachen Familien den Zugang zum
Studium erleichtern. Weiterhin soll ein Leistungsanreiz in das
Förderkonzept eingebaut werden.
c) Die Fraktion der PDS fordert in ihrem Antrag - Drucksache 14/398
(neu) - von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur
Strukturreform der Ausbildungsförderung so rechtzeitig, daß dieses
Gesetz bereits zum Wintersemester 1999/2000 in Kraft treten kann. Die
Freibeträge und Bedarfssätze sollen so weit angehoben werden, daß
kurzfristig eine Verdoppelung der geförderten Zahl erreicht werden
kann, wobei die BAföG-Unterstützung den durchschnittlichen Bedarf des
Studierenden decken soll. Weiterhin werden bestimmte Ergänzungen des
20. BAföGÄndG gefordert.
III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
a) Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat in seiner 15.
Sitzung am 3. März 1999 den Gesetzentwurf der Bundesregierung -
Drucksache 14/371 - beraten und mit den Stimmen der Mitglieder der
Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Mitglieder der Fraktionen der F.D.P. und PDS in der Fassung des
folgenden Änderungsantrags angenommen:
1. Artikel 7 Nr. 9 wird wie folgt geändert:
In Nummer 3 a werden ersetzt - nach dem
4. Spiegelstrich die Zahl "80" durch die Zahl "75" und - nach dem 5.
Spiegelstrich die Zahl "280" durch die Zahl "285".
Begründung: Redaktionelle Berichtigung. Berücksichtigung der
geänderten Bedarfssätze im § 106 SGB III.
2. In Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 wird nach der Angabe "Artikel 2" die
Angabe "und 7" eingefügt.
Begründung: Redaktionelle Berichtigung. Für die Anpassung der
Bedarfssätze und Freibeträge im Recht der Arbeitsförderung soll
hinsichtlich des Inkrafttretens - wie bisher - die gleiche Regelung wie
beim BAföG gelten.
Der Haushaltsausschuß hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in
seiner Sitzung am 4. März 1999 beraten und mehrheitlich mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen, der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der PDS empfohlen, dem Gesetzentwurf
zuzustimmen.
Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in
seiner Sitzung am 17. März 1999 den Gesetzentwurf der Bundesregierung
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der F.D.P. und
PDS die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
b) Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat den Antrag der
Fraktion der F.D.P. - Drucksache 14/358 - in seiner Sitzung am 3. März
1999 beraten und mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Haushaltsausschuß hat in seiner Sitzung am 4. März 1999 den
Antrag der Fraktion der F.D.P. beraten und mehrheitlich mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU die
Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in
seiner Sitzung am 17. März 1999 den Antrag der Fraktion der F.D.P.
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der F.D.P. bei Stimmenthaltung
der Fraktionen der CDU/CSU und PDS die Ablehnung des Antrags empfohlen.
c) Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat den Antrag der
Fraktion der PDS - Drucksache 14/398 (neu) - in seiner Sitzung am 3.
März 1999
beraten und mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der
PDS die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Haushaltsausschuß hat in seiner Sitzung am 4. März 1999 den
Antrag der Fraktion der PDS beraten und mehrheitlich mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen, der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in
seiner Sitzung am 17. März 1999 den Antrag der Fraktion der PDS beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS die Ablehnung
des Antrags empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse
im federführenden Ausschuß
Der Ausschuß für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat
die drei Vorlagen - Drucksachen 14/371, 14/358 und 14/398 (neu) - in
seiner Sitzung am 3. März 1999 im Zusammenhang anberaten, am 17. März
1999 die Beratung fortgesetzt und anschließend die vorgenannte
Beschlußempfehlung gefaßt. Die Fraktion der F.D.P. brachte in die
abschließende Beratung des Ausschusses am 17. März 1999 noch den
folgenden Antrag ein (Ausschußdrucksache 14-65): "Mit dem 20. Gesetz
zur Änderung der Ausbildungsförderung soll die Höhe der Beträge, welche
für die Unterkunft gemäß § 13 Abs. 2 BAföG für Auszubildende in den
neuen Ländern vorgesehen sind, an die in den alten Ländern angeglichen
werden."
Vertreter der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonten, daß
mit dem Gesetzentwurf Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen der
Vergangenheit bei der Ausbildungsförderung korrigiert werden sollen.
Die alte Bundesregierung habe das BAföG durch unzureichende Erhöhungen
der Elternfreibeträge und der Bedarfssätze ausgehöhlt, so daß das BAföG
heute seiner Aufgabe in keiner Weise mehr gerecht werden könne. Der
Gesetzentwurf sei als eine Reparaturnovelle zu betrachten und stelle
eine erste Maßnahme gegen die jahrelange Talfahrt des BAföG dar. Mit
dem Gesetz solle der weitere Abfall der Gefördertenquote gestoppt
werden. Weiterhin sollen krasse Fehlentscheidungen der früheren
Bundesregierung revidiert werden, beispielsweise in den Bereichen der
Auslandsausbildung und der Gremientätigkeiten. Die
Studienabschlußförderung, die bis zum 30. September 1999 befristet
gewesen sei, solle um zwei Jahre verlängert werden. Mit der
vorliegenden BAföG-Novelle würden auch die Richtsätze für die Förderung
der beruflichen Bildung, der Eingliederung der Behinderten und für die
Meisteraufstiegsfortbildung erhöht. Damit habe die jetzige Koalition
bereits im ersten Schritt fast die Hälfte der Steigerung realisiert,
für die die frühere Regierungskoalition die letzten vier Jahre benötigt
habe. Mit einer Erhöhung der Freibeträge um 6% könnten 23 000 junge
Menschen zusätzlich gefördert werden. Der Mittelstand, die "neue
Mitte", sei während der Regierungszeit der alten Koalition von der
Förderung abgekoppelt worden. Der Mittelstand werde jetzt von der rot-
grünen Regierung wieder eine Förderung im Bildungsbereich erfahren.
In den nächsten Monaten solle intensiv über das eigentliche
Strukturreformkonzept beim BAföG diskutiert werden. Die Regierung werde
sich bei der anstehenden BAföG-Strukturreform nicht treiben und hetzen
lassen, sondern diese mit Sorgfalt auf den Weg bringen. Im Gegensatz
zur früheren Regierung halte die rot-grüne Koalition die Bildungsreform
für eine zentrale Frage der deutschen Politik. Bis Ende dieses Jahres
werde die Bundesregierung ein entscheidungsreifes Konzept für eine
grundlegende Reform der Ausbildungsförderung vorlegen.
Die Anträge der Fraktion der F.D.P. - Drucksache 14/358 und
Ausschußdrucksache 14-65 - würden zurückgewiesen, insbesondere weil das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familienleistungsausgleich und
der Zeitbedarf für eine Änderung des Unterhaltsrechts - was bisher auch
ein gewichtiges Argument der früheren F.D.P.-Justizminister gewesen sei
- nicht berücksichtigt werden. Dies sei auch ein wesentlicher Grund zur
Zurückweisung des Antrags der Fraktion der PDS - Drucksache 14/398
(neu).
Die Vertreter der Fraktion der CDU/CSU kritisieren, daß mit der
vorgelegten BAföG-Novelle die Bundesregierung deutlich hinter dem
zurückbleibe, was sie vor der Wahl selbst gefordert habe. Die
vorgesehenen Erhöhungen entsprächen in keiner Weise sowohl den
Koalitionsvereinbarungen, wonach BAföG als ein Hauptschwerpunkt der
Politik bezeichnet werde, als auch dem Versprechen der
Bundesministerin, die Aufwendungen im Bildungsbereich in den nächsten
fünf Jahren verdoppeln zu wollen. Der Gesetzentwurf verfolge vielmehr
eine routinemäßige Anpassung der Sätze des BAföG an die gestiegenen
Lebenshaltungskosten. Die Union stimme dem im Grundsatz zu. Die
Verschiebung der Strukturreform in den Herbst hinein biete eine gewisse
Chance, daß etwas Solideres als bei all den Gesetzen, die die Koalition
unter selbst gewähltem Zeitdruck bisher verabschiedet habe, dabei
herauskomme. Meister- und eine Hochschulausbildung sollten bei der
staatlichen Förderung gleichbehandelt werden. Der finanziellen Leistung
des Staates müsse auch eine entsprechende Gegenleistung der
Studierenden gegenüberstehen, die durch Leistungsnachweise zu
dokumentieren sei. Es wird betont, daß der Zugang zum Studium nicht von
der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängen dürfe. Aber
eine staatliche Ausbildungsfinanzierung müsse dem Subsidiaritätsprinzip
gehorchen. Die Zweckmäßigkeit einer elternunabhängigen Förderung müsse
weiter diskutiert werden.
Die Vertreter der Fraktion der F.D.P. weisen darauf hin, daß sie bei
der früheren Koalition diejenige Kraft gewesen seien, die das BAföG zum
Thema gemacht und vorangetrieben hätten. Alle Fraktionen im Ausschuß
hätten ein gemeinsames Ziel, das auch gemeinsam verfolgt werden solle,
nämlich die BAföG-Strukturreform in Gang zu bringen. Dies solle
schnellstens stattfinden. Die Bundesregierung solle deshalb bis zur
Sommerpause einen Gesetzentwurf für die BAföG-Strukturreform vorlegen,
damit das Gesetz im Ausschuß sorgfältig beraten und den Studierenden
bereits im Wintersemester 1999/2000 zugute kommen könne. In der
vorliegenden 20. Novelle des BAföG habe die Bundesregierung versäumt,
die ungleiche Förderung der Studierenden in Ost- und Westdeutschland
bzw. die zu geringe Förderung der Studierenden im Osten beim
Unterkunftsgeld zu korrigieren und den Bedarfssätzen im Westen
anzugleichen.
Die Vertreter der Fraktion der PDS zeigten sich enttäuscht, daß jetzt
zunächst über eine 20. BAföG-Novelle und nicht bereits über die
dringliche BAföG-Strukturreform diskutiert werde. Die negativen
Auswüchse der Bildungspolitik der früheren Bundesregierung könnten
durch die vorliegende Reparaturnovelle nicht beseitigt werden. Die
Verschlechterung beim BAföG durch die 18. Novelle, die 1996 auch mit
den Stimmen der SPD beschlossen worden sei, werde mit dieser
Reparaturnovelle nur teilweise korrigiert, beispielsweise erfolge die
Studienabschlußförderung weiterhin nur durch ein verzinsliches
Volldarlehen, und die notwendige Ost-West-Anpassung der BAföG-Förderung
werde verpaßt.
Der vorgenannten Beschlußempfehlung des Ausschusses liegt folgendes
Abstimmungsergebnis zugrunde:
Dem Änderungsantrag des mitberatenden Ausschusses für Arbeit und
Sozialordnung - Ausschußdrucksache 14-55 - zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung wird einstimmig zugestimmt.
Der Antrag der Fraktion der F.D.P. - Ausschußdrucksache 14-65 - wird
mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
aller Oppositionsfraktionen abgelehnt.
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 14/371 - mit der
Maßgabe der zuvor beschlossenen Änderung wird mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme der
Fraktion der F.D.P. bei Enthaltung der Fraktion der PDS und einer
Stimme der Fraktion der F.D.P. zugestimmt.
Der Antrag der Fraktion der F.D.P. - Drucksache 14/358 - wird mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS
gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 14/398 (neu) - wird mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
F.D.P. gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.
B. Besonderer Teil
Die vom Ausschuß für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
empfohlenen Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in
Drucksache 14/371 werden wie folgt begründet:
Zu Nummer 1 (Artikel 7 Nr. 9)
Redaktionelle Berichtigung. Berücksichtigung der geänderten
Bedarfssätze in § 106 SGB III.
Zu Nummer 2 (Artikel 8 Abs. 2 Satz 2)
Redaktionelle Berichtigung. Für die Anpassung der Bedarfssätze und
Freibeträge im Recht der Arbeitsförderung soll hinsichtlich des
Inkrafttretens - wie bisher - die gleiche Regelung wie beim BAföG
gelten.
Bonn, den 17. März 1999
Brigitte Wimmer (Karlsruhe) Angelika Volquartz Matthias Berninger
Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatter
Cornelia Pieper Maritta Böttcher
Berichterstatterin Berichterstatterin

22.03.1999 nnnn

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