BT-Drucksache 14/5795

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -14/3739- 5. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen

Vom 4. April 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5795

14. Wahlperiode

04. 04. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/3739 –

5. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den
Auswärtigen Beziehungen

A. Problem

Trotz der umfassenderen Darstellung und der neuen Systematik bei der Be-
schreibung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung in den Auswär-
tigen Beziehungen gibt es Def zite bei der V erdeutlichung dieses Politik-
bereichs als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe.

B. Lösung

Um die Einbeziehung anderer Politikbereiche zu verdeutlichen, soll der Titel des
Berichts in Zukunft lauten „Bericht der Bundesregierung über ihre Menschen-
rechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“.
Daraus abgeleitet soll der Bericht die menschenrechtliche Kohärenz der einzel-
nen Bereiche stärker widerspiegeln. Insbesondere sollen die asyl- und f ücht-
lingspolitischen Aspekte der Menschenrechtspolitik erweitert dargestellt, das
Thema „Menschenrechte und Wirtschaft“ umfassender behandelt und über prä-
ventive Maßnahmen der Bundesregierung zur V ermeidung von Menschen-
rechtsverletzungen berichtet werden.

Einstimmigkeit im Ausschuss

Kenntnisnahme der Unterrichtung dur ch die Bundesr egierung und An-
nahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F .D.P. bei Abwesenheit der Frak-
tion der PDS

C. Alternativen

Beibehaltung des bisherigen Berichtssystems.

D. Kosten

Keine
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 14/5739 – folgende Entschließung
anzunehmen:

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass der 5. Menschenrechtsbericht umfassen-
der und in neuer Systematik die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung
für den Zeitraum Oktober 1997 bis Dezember 1999 darstellt. Über die Be-
schreibung des internationalen menschenrechtlichen Normensystems und sei-
ner Weiterentwicklung hinaus sind vor allem die aktuellen Informationen und
Akzentsetzungen in den Kapiteln „Brennpunkte“ und „Schwerpunkte der Men-
schenrechtspolitik“ von Interesse. Erstmals in einem Bericht werden auch men-
schenrechtsrelevante Fragen der Asyl- und Flüchtlingspolitik behandelt, soweit
sie einen Auslandsbezug haben. Dies ist ganz im Sinne der Menschenrechtspo-
litik, die als Querschnittsaufgabe def niert ist.

Da der Bericht dem Deutschen Bundestag mit mehr als einem halben Jahr Ver-
spätung erst Ende Juni 2000 vorgelegt wurde, waren einige Meldungen und Be-
wertungen nicht mehr aktuell; umgekehrt wurden positive Ergebnisse der Men-
schenrechtspolitik aus dem ersten Halbjahr 2000 nicht mehr in den Bericht
aufgenommen.

1. Um Menschenrechtspolitik als ressortüber greifende Querschnittsaufgabe zu
verdeutlichen, sollen im Menschenrechtsbericht über die Menschenrechts-
politik in den Auswärtigen Beziehungen hinaus auch andere Politikbereiche
einbezogen werden. Deshalb soll der Titel des Berichts in folgender Weise ge-
ändert werden: „Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“. Die Feder-
führung beim Auswärtigen Amt hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

2. Die mit dem er gänzten Titel des Berichts verbundenen Erwartungen nach
einer stärkeren menschenrechtlichen Kohärenz der einzelnen Politikbereiche
sollen sich auch in den Ausführungen des Berichts widerspiegeln. Hierfür soll
das federführende Ressort bei der Erstellung des Berichts Sorge tragen.

3. Die asyl- und flüchtlingspolitischen Aspekte der Menschenrechtspolitik sol
len erweitert dargestellt werden. Auch wäre wünschenswert, wenn Bezüge
zwischen dem länder - und problemspezifischen eil des Berichts und den
innenpolitischen Themen hergestellt würden.

4. Dem Thema „Menschenrechte und W irtschaft“ soll mehr Raum gewidmet
werden. Wünschenswert wäre u. a. die Unterrichtung über den Stand der Dis-
kussion im „Arbeitskreis Menschenrechte und Wirtschaft“ zu erfahren sowie
über die Berücksichtigung menschenrechtlicher Kriterien bei der Vergabe von
Hermes-Bürgschaften.

5. Es soll auch über präventive Maßnahmen berichtet werden, mit denen die
Bundesregierung versucht hat, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.

Berlin, den 28. März 2001

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Christa Nickels

Vorsitzende

Rudolf Bindig

Berichterstatter

Hermann Gröhe

Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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5795

Bericht der Abgeordneten Rudolf Bindig, Hermann Gröhe, Christa Nickels und
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

I. Verfahrensablauf

Der „5. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschen-
rechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen“ wurde als
Unterrichtung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache
14/3739) in der 140. Sitzung des Deutschen Bundestages am
7. Dezember 2000 dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und dem
Auswärtigen Ausschuss, dem Innenausschuss, dem Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Inhalt der Vorlage

Der Ausschuss begrüßt, dass der 5. Menschenrechtsbericht
umfassender und in neuer Systematik die Menschenrechts-
politik der Bundesregierung für den Zeitraum Oktober 1997
bis Dezember 1999 darstellt. Erstmals werden in einem Be-
richt auch menschenrechtsrelevante Fragen der Asyl- und
Flüchtlingspolitik behandelt, soweit sie einen Auslandsbe-
zug haben.

Trotz dieser V erbesserungen stellt der Ausschuss Defizit
fest und fordert die Bundesregierung auf, dass der T itel des
Berichts in Zukunft lauten soll „Bericht der Bundesregie-
rung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen
Beziehungen und in anderen Politikbereichen“. Außerdem
soll der Bericht die menschenrechtliche Kohärenz der ein-
zelnen Politikbereiche stärker widerspiegeln, die asyl- und
flüchtlingspolitischen Aspekte der Menschenrechtspoliti
erweitert darstellen, das Thema „Menschenrechte und Wirt-
schaft“ umfassender behandeln und über präventive Maß-
nahmen der Bundesregierung zur V ermeidung von Men-
schenrechtsverletzungen berichten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der

Auswärtige Ausschuss

hat die Bundestagsdrucksache
14/3739 in seiner 57. Sitzung am 17. Januar 2001 beraten
und die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

Der

Innenausschuss

hat die Bundestagsdrucksache 14/3739
in seiner 53. Sitzung am 7. März 2001 beraten und einstim-
mig die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

Der

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

hat die Bundestagsdrucksache 14/3739 in seiner 58. Sitzung
am 14. März 2001 beraten und einstimmig die Kenntnis-
nahme der Vorlage empfohlen.

Der

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

hat die Bundestagsdrucksache 14/3739 in sei-
ner Sitzung am 14. Februar 2001 beraten und die Kenntnis-
nahme der Vorlage empfohlen.

IV. Ausschussberatung

Der

Ausschuss für Menschenr echte und humanitär e
Hilfe

hat die Bundestagsdrucksache 14/3739 in seiner
58. Sitzung am 28. März 2001 beraten. Von allen anwesen-
den Fraktionen wurden die V erbesserungen in dem Bericht
begrüßt, aber auch gleichzeitig auf die noch vorhandenen
Defizite hingewiesen. Kritisiert wurde insbesondere, das
der Bericht entgegen einem früheren Bundestagsbeschluss
so spät vorgelegt worden sei.

Auf der Grundlage einer V orlage der Koalitionsfraktionen
beschloss der Ausschuss einstimmig bei Abwesenheit der
Fraktion der PDS die in der Beschlussempfehlung formu-
lierte Entschließung.

Berlin, den 28. März 2001

Rudolf Bindig

Berichterstatter

Hermann Gröhe

Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Berichterstatterin

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