BT-Drucksache 14/5708

Umgang mit Kritik des UN-Ausschusses gegen Rassissmus

Vom 27. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5708
14. Wahlperiode 27. 03. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Umgang mit Kritik des UN-Ausschusses gegen Rassismus

Der UN-Ausschuss gegen Rassismus hat auf seiner Sitzung am 21. März 2001
rassistisch motivierte Übergriffe von Polizeibeamten und anderen Staatsbe-
diensteten gegen Ausländerinnen und Ausländer, besonders gegen Asylsu-
chende, scharf kritisiert. Zwar sei die Zahl der Berichte über solche Übergriffe
zurückgegangen, dennoch forderte der Ausschuss die Bundesregierung auf, das
Anti-Rassismus-Training von Staatsbediensteten, die mit Ausländerinnen und
Ausländern zu tun haben, zu intensivieren. Der Ausschuss hat die Bundesregie-
rung außerdem aufgefordert, im nächsten Staatenbericht unter anderem Aus-
kunft darüber zu geben, wie viele Personen ausländischer Herkunft in den Poli-
zeidienst übernommen und wie viele Personen wegen rassistischer Übergriffe
verurteilt worden sind. Wichtig ist die Aufforderung des Ausschusses, Deutsch-
land möge die Beschwerde zum UN-Ausschuss gegen Rassismus endlich zu-
lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das Anti-Ras-
sismus-Training von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie anderen
Staatsbediensteten, die mit Ausländerinnen und Ausländern zu tun haben, zu
intensivieren?

2. Wie viele Personen ausländischer Herkunft sind in den Jahren 1998, 1999
und 2000 in den Polizeidienst übernommen worden (bitte nach Jahren und
Bundesländern getrennt aufführen)?

3. Wie viele Personen ausländischer Herkunft sind in den Jahren 1998, 1999
und 2000 beim Bundesgrenzschutz und beim Bundeskriminalamt eingestellt
worden (bitte nach Jahren und Behörden getrennt aufführen)?

4. Wie viele Personen sind wegen rassistisch motivierter Übergriffe in den Jah-
ren 1998, 1999 und 2000 verurteilt worden (bitte nach Jahren getrennt auf-
führen)?

5. Hat die Bundesregierung inzwischen die statistische Erfassung eingegan-
gener Dienstaufsichtsbeschwerden, eingeleiteter Disziplinarverfahren und
fremdenfeindlicher Vorfälle beim Bundesgrenzschutz eingeleitet?

Wenn nein: Warum nicht?

Wird die Bundesregierung der Aufforderung von Mitgliedern des UN-Aus-
schusses gegen Rassismus folgen und eine Erklärung nach Artikel 14 des In-
ternationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendis-
kriminierung dahin gehend abgeben, dass die Bundesrepublik Deutschland
die Zuständigkeit des Ausschusses gegen Rassismus für die Entgegennahme

Drucksache 14/5708 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
und Erörterung von Mitteilungen einzelner ihrer Hoheitsgewalt unterstehen-
der Personen oder Personengruppen anerkennt, die vorgeben, Opfer einer
Verletzung eines in dem genannten Übereinkommen vorgesehenen Rechts
durch die Bundesrepublik Deutschland zu sein?

Wenn ja: Wann ist mit der Abgabe einer solchen Erklärung zu rechnen?

Wenn nein: Warum nicht?

Berlin, den 27. März 2001

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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