BT-Drucksache 14/5672

zu der Verordnung der Bundesregierung -14/5069- Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Vom 28. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5672
14. Wahlperiode 28. 03. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksache 14/5069 –

Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

A. Problem

Meldeerleichterungen im Zahlungsverkehr mit dem Ausland.

B. Lösung

Änderung der Außenwirtschaftsverordnung.

Einstimmige Annahme

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Keine

E. Sonstige Kosten

Die Meldeerleichterungen führen zu einer Kostenentlastung für die Wirtschaft.

Drucksache 14/5672 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung – Drucksache 14/5069 –
nicht zu verlangen.

Berlin, den 28. März 2001

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Matthias Wissmann
Vorsitzender

Erich G. Fritz
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5672

Bericht des Abgeordneten Erich G. Fritz

I.

Die Verordnung der Bundesregierung – Bundestagsdruck-
sache 14/5069 – wurde am 26. Januar 2001 gemäß § 92 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie zur federführenden
Beratung überwiesen.

II.

Inhalt der Änderungsverordnung sind Meldeerleichterungen
im Zahlungsverkehr mit dem Ausland. Die Anhebung der
Freigrenze von 5 000 Deutschen Mark auf 12 500 Euro für
die Meldung von außenwirtschaftlichen Zahlungen sowie
für die Meldungen der Geldinstitute über Wertpapierge-
schäfte im Außenwirtschaftsverkehr liegt eine Empfehlung
des Ausschusses für Währungs-, Finanz- und Zahlungsbi-
lanzstatistiken (AWFZ) bei der Europäischen Kommission
zur Vereinheitlichung der Meldeschwellen in der Europäi-
schen Währungsunion zugrunde. Eine weitere erhebliche
Entlastung der Meldepflichtigen soll durch die Aufhebung
der Meldepflicht für Wareneinfuhrzahlungen erreicht wer-
den. Außerdem werden technische Anpassungen in der
Außenwirtschaftsverordnung vorgenommen. Aufgrund der
deutlichen Erhöhung der Meldefreigrenze und der Abschaf-
fung und der Meldepflicht für eine sehr große Zahl von
Transaktionen ist insoweit mit einer erheblichen Kostenre-
duktion für die Wirtschaft zu rechnen.

III.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außen-
wirtschaftsverordnung – Bundestagsdrucksache 14/5069 –
in seiner 50. Sitzung am 28. März 2001 beraten und ein-
stimmig beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen.

Berlin, den 28. März 2001

Erich G. Fritz
Berichterstatter

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