Vom 23. März 2001
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
5646
14. Wahlperiode
23. 03. 2001
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Bezahlung von Abschiebekosten
Nach den Bestimmungen des Ausländer gesetzes haben abgeschobene Auslän-
der die Kosten der Abschiebung zu tragen. In mehreren Fällen, die hier bekannt
sind, wurden Ausländer abgeschoben und kehrten später nach Deutschland zu-
rück, wo sie – etwa auf Grund eines erneuten Asylantrages oder wegen einer
Eheschließung – ein Bleiberecht erhielten. Sie werden dann jedoch – in einem
Fall etwa fünf Jahre nach der Abschiebung – mit Leistungsbescheiden über die
Abschiebungskosten überzogen, und von ihnen wird die Zahlung zum Teil von
fünfstelligen DM-Beträgen verlangt. In einem Fall soll der Gesamtbetrag von
rund 14 000 DM in monatlichen Raten von 50 DM bezahlt werden; der Betref-
fende hat an der Schuldenlast somit rund 23 Jahre lang zu tragen. Besonders
teuer werden Abschiebungen durch die Begleitung von Beamten des Bundes-
grenzschutzes (BGS).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen Kriterien wird durch wen entschieden, ob ein abzuschieben-
der Ausländer auf dem Flug bis zum Flughafen des Herkunftslandes durch
Beamte des BGS begleitet wird?
2. Nach welchen Kriterien wird durch wen entschieden, wie viele Beamte des
BGS den abzuschiebenden Ausländer auf dem Flug bis zum Herkunftsland
begleiten?
3. Aus welchen einzelnen Positionen setzen sich die vom Ausländer zu bezah-
lenden
a) Reisekosten für die begleitenden Beamten,
b) Personalkosten
zusammen?
4. Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit die zuständige Behörde
dem Ausländer die nachträgliche Begleichung der Kosten für die Begleitung
durch Beamte des BGS
a) erlässt,
b) stundet?
Welche Behörde entscheidet über entsprechende Anträge?
5. Nach welchen Kriterien wird durch wen entschieden,
a) ob dem Ausländer zur Begleichung der Abschiebekosten Ratenzahlung
ermöglicht wird,
b) wie hoch die Raten sind?
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6. Sieht die Bundesregierung es als gerechtfertigt an, von Ausländern, die ab-
geschoben worden sind, später jedoch nach Deutschland zurückkehren und
hier ein Bleiberecht erhalten, noch mehrere Jahre nach der Abschiebung die
Begleichung der seinerzeit entstandenen Abschiebekosten zu verlangen?
Wenn ja: Warum?
Wenn nein: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Fälle, wie sie in
der Einleitung beschrieben worden sind, zu verhindern?
Berlin, den 23. März 2001
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion der PDS